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669 lines
5.8 KiB

NAMEN
Verkündet
:
14
November
Wilms
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Käufer
Rechtsnachfolger
Rechte
Verkäufers
Baugenehmigung
eingetreten
ist
kann
Stellplatzablösesumme
Erlöschens
Baugenehmigung
erstattet
worden
ist
herausverlangen
.
Versäumnis-Urteil
14
November
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
14
November
Vizepräsidenten
Bundesgerichtshofes
Dr.
Richter
Tropf
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
25
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
.
Dezember
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Beklagte
Zahlung
verurteilt
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Berufung
Klägers
Urteil
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
11
.
April
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsmittelverfahren
trägt
Kläger
.
Urteil
ist
vorläufig
vollstreckbar
.
Tatbestand
:
Beklagte
war
Eigentümerin
Grundstücks
Straße
.
20
.
Dezember
erhielt
Genehmigung
Errichtung
Appartment-Hotels
.
Genehmigung
war
Stellplatzauflage
verbunden
Teil
Zahlung
abgelöst
werden
konnte
.
Vereinbarung
22
Juli
zahlte
Beklagte
Ablösesumme
DM
Stadt
.
notariellem
Vertrag
14
.
September
verkaufte
Grundstück
Bauarbeiten
aufgenommen
worden
waren
DM
Kläger
.
hatte
Absicht
getragen
Bau
Geschäftshaus
weiterzuführen
nahm
Hinblick
Entwicklung
Immobilienmarktes
Ort
Baumaßnahme
Abstand
.
Stadt
zahlte
Ablösesumme
Erlöschen
Baugenehmigung
Beklagte
.
Kläger
hat
Beklagte
Zahlung
Höhe
Ablösesumme
Anspruch
genommen
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Oberlandesgericht
hat
Höhe
DM
stattgegeben
.
Revision
erstrebt
Beklagte
Wiederherstellung
Urteils
Landgerichts
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
ist
Auffassung
ergänzender
Auslegung
Kaufvertrags
Parteien
sei
Beklagte
verpflichtet
gewesen
Rechte
Stadt
getroffenen
Ablösevereinbarung
Kläger
abzutreten
.
Rückerstattung
habe
Summe
weiterzugeben
.
Kläger
Erwerb
Eigentums
Baugenehmigung
ergebenden
Rechte
eingetreten
sei
sei
Ablösesumme
zugute
gekommen
.
gesonderter
Ausgleich
sei
Kaufvertrag
vorgesehen
gewesen
.
spreche
Beklagte
Nichtausführung
Baus
Rückerstattungsanspruch
überlassen
habe
.
Anderenfalls
würde
ausgewogene
Verhältnis
Leistung
Gegenleistung
vermuten
sei
durchbrochen
.
hält
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
II
.
1
.
Rückzahlung
Ablösesumme
Beklagte
ergänzende
Auslegung
Kaufvertrags
Parteien
Rechnung
tragen
ist
möglich
.
ergänzende
Auslegung
kann
Gericht
bereits
dann
vornehmen
Vertrag
Punkt
Streitfall
erheblich
erweist
offen
läßt
.
Erforderlich
ist
vielmehr
planwidrige
Lücke
Vereinbarten
;
.
ist
gekennzeichnet
Parteien
getroffenen
Regelung
bestimmtes
Ziel
erreichen
wollten
aber
Lückenhaftigkeit
Vereinbarten
gelungen
ist
Urteil
20
.
März
.
Lücke
tritt
Fällen
Bereich
Parteien
regelungsbedürftig
angesehen
haben
Senatsurteil
14
.
Januar
§
Ergänzende
Auslegung
;
Ergänzungsbedürfnis
entsteht
wirklich
gewollten
Vereinbarungen
Urteil
11
.
Dezember
aaO
Ergänzende
Auslegung
.
Lücke
muß
zwar
Anfang
bestanden
haben
kann
auch
hier
allein
Frage
kommen
könnte
nachträglicher
Umstände
eingetreten
sein
Urteil
19
.
Juni
.
Gegensatz
Grundsätzen
Fehlen
Wegfall
Geschäftsgrundlage
§
Anpassung
Gewollten
Wirklichkeit
Liquidation
Scheitern
Anpassung
dienen
geht
ergänzenden
Vertragsauslegung
auch
nachträgliche
Umstände
veranlaßt
ist
Vereinbarten
zutage
tretenden
Planvorstellungen
Durchbruch
verhelfen
.
Ansatzpunkt
besteht
Ermittlung
Parteien
angemessener
Abwägung
Interessen
redliche
Vertragspartner
Schließung
Lücke
selbst
unternommen
hätten
hypothetischer
rechtsgeschäftlicher
Wille
;
;
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
läßt
entnehmen
Kaufvertrag
Parteien
rechtlich
Leistungsaustausch
hinausgehenden
Erfolg
gerichtet
gewesen
wäre
.
Erwerb
Eigentums
Grundstück
rückte
Kläger
allerdings
Berufungsgericht
§
Abs.
ausgeht
Rechtsnachfolgerinnen
Rechtsnachfolger
"
Geltung
Verwaltungsakte
anordnet
Rechtsstellung
Beklagten
Adressatin
Baugenehmigung
.
unmittelbar
gesetzlicher
Anordnung
nur
mittelbar
vertraglicher
Gestaltung
beruhende
Ergebnis
mag
zwar
Feststellungen
allerdings
fehlen
vertraglichen
Regelungszweck
erfaßt
worden
sein
.
Anhaltspunkt
fehlt
Kläger
rechtliche
Möglichkeit
Bauvorhaben
Ausnutzung
Stellplatzablösung
durchzuführen
geboten
werden
sollte
.
Gebrauch
machte
lag
allein
Eigentum
begründeten
Befugnis
Baugrundstück
Belieben
verfahren
§
.
übrigen
konnte
Grundlage
getroffenen
Feststellungen
noch
einmal
ausgegangen
werden
Kläger
rechtlich
gesicherte
Möglichkeit
verschafft
werden
sollte
abweichend
genehmigten
Plänen
Hotel
beabsichtigte
Bebauung
Geschäftshaus
Ausnutzung
Stellplatzablösung
verwirklichen
.
Auch
Kläger
ging
vorgelegte
Korrespondenz
Stadtverwaltung
zeigt
Verwirklichung
Vorhabens
Änderungsgenehmigung
erforderlich
war
.
Feststellung
Berufungsgerichts
Parteien
Kaufabschluß
Anlaß
bestanden
habe
"
mögliche
Rückerstattung
Ablösebetrages
Nichtbebauung
Grundstücks
nachzudenken
"
kann
somit
gefolgert
werden
Vereinbarung
sei
lückenhaft
.
2
.
Auch
Anpassung
Kaufvertrags
Wegfalls
Geschäftsgrundlage
kommt
Frage
.
Geschäftsgrundlage
Vertragsinhalt
oben
1
.
mag
Möglichkeit
Klägers
gewesen
sein
Rechte
Baugenehmigung
20
.
Dezember
auszuüben
.
beiderseitigen
jeweilige
Gegenseite
baren
Vorstellungen
Parteien
gemeinsame
Geschäftswille
beruht
hätte
Kläger
erworbenen
öffentlich-rechtlichen
Stellung
auch
Gebrauch
machte
so
Vorteil
Stellplatzablösung
sicherte
sind
Anhaltspunkte
gegeben
.
Berufungsgericht
Gesichtspunkt
ergänzenden
Vertragsauslegung
erörterten
Umstände
geben
her
.
Prüfung
Gleichgewichts
Leistung
Gegenleistung
übersieht
Berufungsgericht
Leistung
Beklagten
beschränkte
Kläger
Eigentum
Möglichkeit
verschaffen
Baugenehmigung
Stellplatzablösung
nutzen
.
Umstand
Bereich
liegenden
Gründen
absah
führt
Äquivalenzstörung
.
Schon
gar
würde
gelten
Stellplatzablösung
Berufungsgericht
möglicherweise
ausgeht
einmal
Eingang
Kaufpreiskalkulation
Beklagten
gefunden
hätte
.
Wenzel
Tropf
Gaier
Schmidt-Räntsch