NAMEN Verkündet : 14 November Wilms Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Käufer Rechtsnachfolger Rechte Verkäufers Baugenehmigung eingetreten ist kann Stellplatzablösesumme Erlöschens Baugenehmigung erstattet worden ist herausverlangen . Versäumnis-Urteil 14 November V. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 14 November Vizepräsidenten Bundesgerichtshofes Dr. Richter Tropf Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 25 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 14 . Dezember Kostenpunkt insoweit aufgehoben Beklagte Zahlung verurteilt worden ist . Umfang Aufhebung wird Berufung Klägers Urteil 4 . Zivilkammer Landgerichts 11 . April zurückgewiesen . Kosten Rechtsmittelverfahren trägt Kläger . Urteil ist vorläufig vollstreckbar . Tatbestand : Beklagte war Eigentümerin Grundstücks Straße . 20 . Dezember erhielt Genehmigung Errichtung Appartment-Hotels . Genehmigung war Stellplatzauflage verbunden Teil Zahlung abgelöst werden konnte . Vereinbarung 22 Juli zahlte Beklagte Ablösesumme DM Stadt . notariellem Vertrag 14 . September verkaufte Grundstück Bauarbeiten aufgenommen worden waren DM Kläger . hatte Absicht getragen Bau Geschäftshaus weiterzuführen nahm Hinblick Entwicklung Immobilienmarktes Ort Baumaßnahme Abstand . Stadt zahlte Ablösesumme Erlöschen Baugenehmigung Beklagte . Kläger hat Beklagte Zahlung Höhe Ablösesumme Anspruch genommen . Landgericht hat Klage abgewiesen . Oberlandesgericht hat Höhe DM stattgegeben . Revision erstrebt Beklagte Wiederherstellung Urteils Landgerichts . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht ist Auffassung ergänzender Auslegung Kaufvertrags Parteien sei Beklagte verpflichtet gewesen Rechte Stadt getroffenen Ablösevereinbarung Kläger abzutreten . Rückerstattung habe Summe weiterzugeben . Kläger Erwerb Eigentums Baugenehmigung ergebenden Rechte eingetreten sei sei Ablösesumme zugute gekommen . gesonderter Ausgleich sei Kaufvertrag vorgesehen gewesen . spreche Beklagte Nichtausführung Baus Rückerstattungsanspruch überlassen habe . Anderenfalls würde ausgewogene Verhältnis Leistung Gegenleistung vermuten sei durchbrochen . hält rechtlichen Überprüfung stand . II . 1 . Rückzahlung Ablösesumme Beklagte ergänzende Auslegung Kaufvertrags Parteien Rechnung tragen ist möglich . ergänzende Auslegung kann Gericht bereits dann vornehmen Vertrag Punkt Streitfall erheblich erweist offen läßt . Erforderlich ist vielmehr planwidrige Lücke Vereinbarten ; . ist gekennzeichnet Parteien getroffenen Regelung bestimmtes Ziel erreichen wollten aber Lückenhaftigkeit Vereinbarten gelungen ist Urteil 20 . März . Lücke tritt Fällen Bereich Parteien regelungsbedürftig angesehen haben Senatsurteil 14 . Januar § Ergänzende Auslegung ; Ergänzungsbedürfnis entsteht wirklich gewollten Vereinbarungen Urteil 11 . Dezember aaO Ergänzende Auslegung . Lücke muß zwar Anfang bestanden haben kann auch hier allein Frage kommen könnte nachträglicher Umstände eingetreten sein Urteil 19 . Juni . Gegensatz Grundsätzen Fehlen Wegfall Geschäftsgrundlage § Anpassung Gewollten Wirklichkeit Liquidation Scheitern Anpassung dienen geht ergänzenden Vertragsauslegung auch nachträgliche Umstände veranlaßt ist Vereinbarten zutage tretenden Planvorstellungen Durchbruch verhelfen . Ansatzpunkt besteht Ermittlung Parteien angemessener Abwägung Interessen redliche Vertragspartner Schließung Lücke selbst unternommen hätten hypothetischer rechtsgeschäftlicher Wille ; ; . Feststellungen Berufungsgerichts läßt entnehmen Kaufvertrag Parteien rechtlich Leistungsaustausch hinausgehenden Erfolg gerichtet gewesen wäre . Erwerb Eigentums Grundstück rückte Kläger allerdings Berufungsgericht § Abs. ausgeht Rechtsnachfolgerinnen Rechtsnachfolger " Geltung Verwaltungsakte anordnet Rechtsstellung Beklagten Adressatin Baugenehmigung . unmittelbar gesetzlicher Anordnung nur mittelbar vertraglicher Gestaltung beruhende Ergebnis mag zwar Feststellungen allerdings fehlen vertraglichen Regelungszweck erfaßt worden sein . Anhaltspunkt fehlt Kläger rechtliche Möglichkeit Bauvorhaben Ausnutzung Stellplatzablösung durchzuführen geboten werden sollte . Gebrauch machte lag allein Eigentum begründeten Befugnis Baugrundstück Belieben verfahren § . übrigen konnte Grundlage getroffenen Feststellungen noch einmal ausgegangen werden Kläger rechtlich gesicherte Möglichkeit verschafft werden sollte abweichend genehmigten Plänen Hotel beabsichtigte Bebauung Geschäftshaus Ausnutzung Stellplatzablösung verwirklichen . Auch Kläger ging vorgelegte Korrespondenz Stadtverwaltung zeigt Verwirklichung Vorhabens Änderungsgenehmigung erforderlich war . Feststellung Berufungsgerichts Parteien Kaufabschluß Anlaß bestanden habe " mögliche Rückerstattung Ablösebetrages Nichtbebauung Grundstücks nachzudenken " kann somit gefolgert werden Vereinbarung sei lückenhaft . 2 . Auch Anpassung Kaufvertrags Wegfalls Geschäftsgrundlage kommt Frage . Geschäftsgrundlage Vertragsinhalt oben 1 . mag Möglichkeit Klägers gewesen sein Rechte Baugenehmigung 20 . Dezember auszuüben . beiderseitigen jeweilige Gegenseite baren Vorstellungen Parteien gemeinsame Geschäftswille beruht hätte Kläger erworbenen öffentlich-rechtlichen Stellung auch Gebrauch machte so Vorteil Stellplatzablösung sicherte sind Anhaltspunkte gegeben . Berufungsgericht Gesichtspunkt ergänzenden Vertragsauslegung erörterten Umstände geben her . Prüfung Gleichgewichts Leistung Gegenleistung übersieht Berufungsgericht Leistung Beklagten beschränkte Kläger Eigentum Möglichkeit verschaffen Baugenehmigung Stellplatzablösung nutzen . Umstand Bereich liegenden Gründen absah führt Äquivalenzstörung . Schon gar würde gelten Stellplatzablösung Berufungsgericht möglicherweise ausgeht einmal Eingang Kaufpreiskalkulation Beklagten gefunden hätte . Wenzel Tropf Gaier Schmidt-Räntsch