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750 lines
6.4 KiB

BESCHLUSS
KVR
19
.
Juni
Kartellverwaltungssache
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
Juni
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Kosten
Verfahrens
werden
gegeneinander
aufgehoben
.
Wert
Verfahrensgegenstandes
beträgt
übereinstimmenden
Erklärung
Erledigung
Hauptsache
.
beträgt
Gegenstandswert
.
Gründe
:
betroffene
Land
fordert
u.a.
Rahmen
Vergabe
Straßenbauaufträgen
so
genannte
Tariftreueerklärung
Bieter
Fall
Auftragsvergabe
verpflichten
Erledigung
Auftrags
eingesetzten
Mitarbeiter
jeweils
geltenden
Berliner
Lohntarifen
entlohnen
.
Übung
ging
zunächst
entsprechendes
Rundschreiben
Senatsverwaltung
Wohnungswesen
.
Maßnahme
betroffenen
Landes
richtete
erster
Linie
tarifvertraglich
gebundene
Bieter
Sitz
neuen
Bundesländern
Allgemeinverbindlicherklärung
Tarifvertrags
Bauhauptgewerbe
Mindestlohn
DM
West
DM
Ost
galt
;
Mindestlohn
war
Arbeitnehmerentsendegesetz
auch
ausländische
Arbeitgeber
maßgeblich
.
Berliner
Tariflöhne
lagen
deutlich
höher
Ecklohn
Facharbeiter
etwa
DM
.
Bundeskartellamt
hat
Maßnahme
Begründung
beanstandet
Vergabe
Straßenbauaufträgen
verstoße
beschriebene
Übung
Behinderungsverbot
§
Abs.
Satz
.
jetzt
§
Abs.
Preisbindungsverbot
.
betroffenen
Land
untersagt
Straßenbauaufträge
nur
Unternehmen
vergeben
Erklärung
abgegeben
haben
Erklärung
Vergabe
derartiger
Aufträge
Vertragsbestandteil
machen
Auftragnehmer
Verstoß
Vergabe
öffentlicher
Aufträge
auszuschließen
.
Ferner
hat
Bundeskartellamt
betroffenen
Land
verboten
Rede
stehende
Rundschreiben
Bezug
Straßenbauarbeiten
Kraft
lassen
Adressaten
Außerkraftsetzung
Unkenntnis
halten
neuen
Rundschreiben
vergleichbaren
Inhalts
sonstige
Weise
Bezirke
Ziel
einzuwirken
untersagte
Verhalten
durchzusetzen
WuW/E
.
Untersagungsverfügung
gerichtete
Beschwerde
betroffenen
Landes
hat
Kammergericht
zurückgewiesen
WuW/E
.
Hiergegen
hatte
zugelassene
Rechtsbeschwerde
gerichtet
betroffene
Land
Antrag
Aufhebung
Untersagungsverfügung
weiterverfolgt
hat
.
Bundeskartellamt
war
Rechtsbeschwerde
entgegengetreten
.
Rechtsbeschwerdeverfahrens
ist
Berliner
Vergabegesetz
9
Juli
.
S.
Kraft
getreten
.
Gesetzes
schreibt
Vergabestellen
Forderung
Tariftreueerklärung
nach
unterscheiden
Land
Nachfrager
Bauleistungen
marktbeherrschende
Stellung
innehat
Normadressat
§
Abs.
ist
.
Beschluss
18
.
Januar
WuW/E
Tariftreueerklärung
hat
Senat
Verfahren
ausgesetzt
Sache
Art
.
Abs.
GG
§
BVerfGG
Bundesverfassungsgericht
Entscheidung
Frage
vorgelegt
§
Abs.
Satz
Berliner
Vergabegesetzes
9
Juli
Art
.
Abs.
Nr.
GG
Art
.
GG
§
i.V.
§
Abs.
Art
.
Abs.
GG
vereinbar
ist
.
Bundesverfassungsgericht
hat
Frage
Beschluss
11
Juli
WuW/E
bejaht
.
hat
Bundeskartellamt
erklärt
streitgegenständlichen
Verfügung
Rechte
mehr
herleite
.
Beteiligten
haben
Verfahren
Hauptsache
erledigt
erklärt
.
II
.
übereinstimmenden
Erledigungserklärungen
hat
Senat
nur
noch
Kosten
Verfahrens
entscheiden
zwar
gerichtlicher
Instanzen
;
Beschluss
Kammergerichts
ist
Umfang
Hauptsacheerledigung
auch
Kostenpunkt
unwirksam
geworden
.
29.10.1985
WuW/E
.
Reisebüro
.
§
§
Abs.
Satz
VwGO
§
Abs.
Satz
ist
Kosten
Hauptsache
erledigt
erklärten
Kartellverwaltungsprozesses
billigem
Ermessen
Berücksichtigung
bisherigen
Streitstandes
entscheiden
.
genügt
summarische
Prüfung
Erfolgsaussicht
rechtlicher
tatsächlicher
Hinsicht
WuW/E
Lufthansa/f.i.r.s.t
.
Reisebüro
;
.
16.11.1999
WuW/E
DE-R
Erledigte
Beschwerde
;
.
31.5.2006
WuW/E
DE-R
Call-Option
.
sind
Kosten
Verfahrens
gegeneinander
aufzuheben
abschließend
entscheiden
ist
betroffene
Land
Inkrafttreten
Berliner
Vergabegesetzes
voraussichtlich
unterlegen
wäre
.
1
.
Bundeskartellamt
hat
Erklärung
angegriffenen
Untersagungsverfügung
Rechte
mehr
herleiten
wollen
schon
freiwillig
Rolle
Unterlegenen
begeben
nachträglichen
Gesetzesänderung
Rechnung
getragen
hat
vgl.
BVerwG
.
.
.
Billigkeitsgesichtspunkten
treffende
Kostenentscheidung
kommt
Fall
Rechtsstreit
Gesetzesänderung
voraussichtlich
entschieden
worden
wäre
vgl.
Bracher
Frankfurter
Kommentar
Kartellrecht
§
Rdn
.
;
VwGO
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Allerdings
kann
gerechtfertigt
sein
Behörde
Mehrkosten
aufzuerlegen
Erklärung
Untersagungsverfügung
Rechte
mehr
herleiten
wollen
unmittelbar
Gesetzesänderung
erst
späteren
Zeitpunkt
abgibt
vgl.
BVerwG
NVwZ
47
;
:
.
juris
;
;
26
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Einschränkung
findet
aber
dann
Anwendung
Zeitpunkt
treffenden
Kostenentscheidung
offen
ist
Gesetz
angegriffenen
Verfügung
Grundlage
entzogen
hat
vorrangigem
Gemeinschaftsrecht
vereinbar
ist
.
Senatsentscheidung
18
.
Januar
entnehmen
ist
WuW/E
f.
;
vgl.
ferner
BVerfG
WuW/E
;
Vorlagebeschluss
3.8.2006
WuW/E
stehen
Streitfall
derartige
Bedenken
Raum
Vorabentscheidungsersuchen
Art
.
erforderlich
gemacht
hätten
.
Umständen
gereicht
Bundeskartellamt
vornherein
Nachteil
Erklärung
Untersagungsverfügung
Rechte
mehr
herleiten
wollen
unmittelbar
Inkrafttreten
Berliner
Vergabegesetzes
abgegeben
hat
.
2
.
betroffenen
Land
aufgeworfene
Frage
Unternehmenseigenschaft
Landes
kann
summarischen
Verfahren
abschließend
geklärt
werden
.
Vorlagebeschluss
18
.
Januar
WuW/E
Tariftreueerklärung
ist
Senat
Unternehmenseigenschaft
Landes
selbstverständlich
ausgegangen
.
Grundlage
war
ständige
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
öffentliche
Hand
Unternehmen
Sinne
Bestimmungen
deutschen
Kartellrechts
tätig
wird
Rahmen
Beschaffung
Waren
Leistungen
nachfragt
Formen
Privatrechts
bedient
.
Frage
Mitteln
Privatrechts
beschafften
Waren
Dienstleistungen
Rahmen
hoheitlichen
Tätigkeit
öffentlichen
Hand
verwendet
werden
sollen
kommt
Gummistrümpfe
;
.
12.3.1991
WuW/E
Krankentransportunternehmen
;
Urt
.
WuW/E
orthopädisches
Schuhwerk
;
.
Privater
;
Urt
.
24.6.2003
WuW/E
Schülertransporte
.
haben
Gericht
erster
Instanz
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
Übereinstimmung
Europäischen
Kommission
Rechtssache
ergangenen
Entscheidungen
europäische
Kartellrecht
angenommen
nichtwirtschaftliche
Charakter
späteren
Verwendung
erworbenen
Erzeugnisses
Charakter
Einkaufstätigkeit
bestimmt
.
T-319/99
Slg
.
II-357
.
.
WuW/E
EU-R
;
.
11.7.2006
C-205/03
Slg
.
.
WuW/E
.
Frage
Entscheidungen
besteht
gefestigte
Rechtsprechung
Unternehmensbegriff
deutschen
Recht
Überprüfung
unterziehen
kann
summarischen
Verfahren
beantwortet
werden
.
3
.
Umständen
entspricht
Hinblick
ungewissen
Ausgang
Verfahren
Regelung
Berliner
Vergabegesetz
genommen
hätte
billigem
Ermessen
Kosten
Verfahrens
gegeneinander
aufzuheben
.
Bornkamm
Meier-Beck
Vorinstanz
:
KG
Entscheidung
20.05.1998
Raum
Kirchhoff