BESCHLUSS KVR 19 . Juni Kartellverwaltungssache Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . Juni Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Dr. beschlossen : Kosten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben . Wert Verfahrensgegenstandes beträgt übereinstimmenden Erklärung Erledigung Hauptsache € . beträgt Gegenstandswert € . Gründe : betroffene Land fordert u.a. Rahmen Vergabe Straßenbauaufträgen so genannte Tariftreueerklärung Bieter Fall Auftragsvergabe verpflichten Erledigung Auftrags eingesetzten Mitarbeiter jeweils geltenden Berliner Lohntarifen entlohnen . Übung ging zunächst entsprechendes Rundschreiben Senatsverwaltung Wohnungswesen . Maßnahme betroffenen Landes richtete erster Linie tarifvertraglich gebundene Bieter Sitz neuen Bundesländern Allgemeinverbindlicherklärung Tarifvertrags Bauhauptgewerbe Mindestlohn DM West DM Ost galt ; Mindestlohn war Arbeitnehmerentsendegesetz auch ausländische Arbeitgeber maßgeblich . Berliner Tariflöhne lagen deutlich höher Ecklohn Facharbeiter etwa DM . Bundeskartellamt hat Maßnahme Begründung beanstandet Vergabe Straßenbauaufträgen verstoße beschriebene Übung Behinderungsverbot § Abs. Satz . jetzt § Abs. Preisbindungsverbot . betroffenen Land untersagt Straßenbauaufträge nur Unternehmen vergeben Erklärung abgegeben haben Erklärung Vergabe derartiger Aufträge Vertragsbestandteil machen Auftragnehmer Verstoß Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen . Ferner hat Bundeskartellamt betroffenen Land verboten Rede stehende Rundschreiben Bezug Straßenbauarbeiten Kraft lassen Adressaten Außerkraftsetzung Unkenntnis halten neuen Rundschreiben vergleichbaren Inhalts sonstige Weise Bezirke Ziel einzuwirken untersagte Verhalten durchzusetzen WuW/E . Untersagungsverfügung gerichtete Beschwerde betroffenen Landes hat Kammergericht zurückgewiesen WuW/E . Hiergegen hatte zugelassene Rechtsbeschwerde gerichtet betroffene Land Antrag Aufhebung Untersagungsverfügung weiterverfolgt hat . Bundeskartellamt war Rechtsbeschwerde entgegengetreten . Rechtsbeschwerdeverfahrens ist Berliner Vergabegesetz 9 Juli . S. Kraft getreten . Gesetzes schreibt Vergabestellen Forderung Tariftreueerklärung nach unterscheiden Land Nachfrager Bauleistungen marktbeherrschende Stellung innehat Normadressat § Abs. ist . Beschluss 18 . Januar WuW/E Tariftreueerklärung hat Senat Verfahren ausgesetzt Sache Art . Abs. GG § BVerfGG Bundesverfassungsgericht Entscheidung Frage vorgelegt § Abs. Satz Berliner Vergabegesetzes 9 Juli Art . Abs. Nr. GG Art . GG § i.V. § Abs. Art . Abs. GG vereinbar ist . Bundesverfassungsgericht hat Frage Beschluss 11 Juli WuW/E bejaht . hat Bundeskartellamt erklärt streitgegenständlichen Verfügung Rechte mehr herleite . Beteiligten haben Verfahren Hauptsache erledigt erklärt . II . übereinstimmenden Erledigungserklärungen hat Senat nur noch Kosten Verfahrens entscheiden zwar gerichtlicher Instanzen ; Beschluss Kammergerichts ist Umfang Hauptsacheerledigung auch Kostenpunkt unwirksam geworden . 29.10.1985 WuW/E . Reisebüro . § § Abs. Satz VwGO § Abs. Satz ist Kosten Hauptsache erledigt erklärten Kartellverwaltungsprozesses billigem Ermessen Berücksichtigung bisherigen Streitstandes entscheiden . genügt summarische Prüfung Erfolgsaussicht rechtlicher tatsächlicher Hinsicht WuW/E Lufthansa/f.i.r.s.t . Reisebüro ; . 16.11.1999 WuW/E DE-R Erledigte Beschwerde ; . 31.5.2006 WuW/E DE-R Call-Option . sind Kosten Verfahrens gegeneinander aufzuheben abschließend entscheiden ist betroffene Land Inkrafttreten Berliner Vergabegesetzes voraussichtlich unterlegen wäre . 1 . Bundeskartellamt hat Erklärung angegriffenen Untersagungsverfügung Rechte mehr herleiten wollen schon freiwillig Rolle Unterlegenen begeben nachträglichen Gesetzesänderung Rechnung getragen hat vgl. BVerwG . . . Billigkeitsgesichtspunkten treffende Kostenentscheidung kommt Fall Rechtsstreit Gesetzesänderung voraussichtlich entschieden worden wäre vgl. Bracher Frankfurter Kommentar Kartellrecht § Rdn . ; VwGO 2 . Aufl . Rdn . . Allerdings kann gerechtfertigt sein Behörde Mehrkosten aufzuerlegen Erklärung Untersagungsverfügung Rechte mehr herleiten wollen unmittelbar Gesetzesänderung erst späteren Zeitpunkt abgibt vgl. BVerwG NVwZ 47 ; : . juris ; ; 26 . Aufl . Rdn . . Einschränkung findet aber dann Anwendung Zeitpunkt treffenden Kostenentscheidung offen ist Gesetz angegriffenen Verfügung Grundlage entzogen hat vorrangigem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist . Senatsentscheidung 18 . Januar entnehmen ist WuW/E f. ; vgl. ferner BVerfG WuW/E ; Vorlagebeschluss 3.8.2006 WuW/E stehen Streitfall derartige Bedenken Raum Vorabentscheidungsersuchen Art . erforderlich gemacht hätten . Umständen gereicht Bundeskartellamt vornherein Nachteil Erklärung Untersagungsverfügung Rechte mehr herleiten wollen unmittelbar Inkrafttreten Berliner Vergabegesetzes abgegeben hat . 2 . betroffenen Land aufgeworfene Frage Unternehmenseigenschaft Landes kann summarischen Verfahren abschließend geklärt werden . Vorlagebeschluss 18 . Januar WuW/E Tariftreueerklärung ist Senat Unternehmenseigenschaft Landes selbstverständlich ausgegangen . Grundlage war ständige Rechtsprechung Bundesgerichtshofs öffentliche Hand Unternehmen Sinne Bestimmungen deutschen Kartellrechts tätig wird Rahmen Beschaffung Waren Leistungen nachfragt Formen Privatrechts bedient . Frage Mitteln Privatrechts beschafften Waren Dienstleistungen Rahmen hoheitlichen Tätigkeit öffentlichen Hand verwendet werden sollen kommt Gummistrümpfe ; . 12.3.1991 WuW/E Krankentransportunternehmen ; Urt . WuW/E orthopädisches Schuhwerk ; . Privater ; Urt . 24.6.2003 WuW/E Schülertransporte . haben Gericht erster Instanz Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften Übereinstimmung Europäischen Kommission Rechtssache ergangenen Entscheidungen europäische Kartellrecht angenommen nichtwirtschaftliche Charakter späteren Verwendung erworbenen Erzeugnisses Charakter Einkaufstätigkeit bestimmt . T-319/99 Slg . II-357 . . WuW/E EU-R ; . 11.7.2006 C-205/03 Slg . . WuW/E . Frage Entscheidungen besteht gefestigte Rechtsprechung Unternehmensbegriff deutschen Recht Überprüfung unterziehen kann summarischen Verfahren beantwortet werden . 3 . Umständen entspricht Hinblick ungewissen Ausgang Verfahren Regelung Berliner Vergabegesetz genommen hätte billigem Ermessen Kosten Verfahrens gegeneinander aufzuheben . Bornkamm Meier-Beck Vorinstanz : KG Entscheidung 20.05.1998 Raum Kirchhoff