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2206 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
3
.
April
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
InsO
Abs.
Abs.
Nr.
Insolvenzverwalter
formgerecht
angezeigte
Masseunzulänglichkeit
ist
Prozeßgericht
bindend
;
Altmasseverbindlichkeiten
können
mehr
Leistungsklage
verfolgt
werden
Anschluß
.
InsO
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
Insolvenzverwalter
nimmt
Gegenleistung
Dauerschuldverhältnis
Anspruch
Leistung
nutzt
pflichtgemäß
hätte
verhindern
können
.
Entgegennahme
fälligen
Untermietzahlung
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
ist
Nutzung
anteilig
abgegoltenen
Zeitraum
.
InsO
§
Abs.
Nr.
Reicht
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
erwirtschaftende
Insolvenzmasse
Neumassegläubiger
voll
befriedigen
ist
Einwand
Insolvenzverwalters
hin
auch
Gläubiger
nur
noch
Feststellungsklage
zulässig
;
Voraussetzungen
sind
Verwalter
darzulegen
erforderlichenfalls
nachzuweisen
.
Urteil
3
.
April
ZR
AG
Langenfeld
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
3
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Kirchhof
Dr.

Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Zurückweisung
Anschlußrevision
Kläger
Urteil
24
.
Zivilkammer
Landgerichts
19
.
März
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Nachteil
Beklagten
erkannt
worden
ist
.
Berufung
Kläger
Urteil
Amtsgerichts
1
.
Oktober
wird
auch
insoweit
zurückgewiesen
Klage
Forderung
DM
Miete
Zeit
15
.
31
.
März
abgewiesen
hat
.
verbliebenen
Forderung


DM
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Landgericht
zurückverwiesen
auch
Entscheidung
Kosten
Revisionsverfahrens
übertragen
wird
.
Tatbestand
:
Rahmen
gewerblichen
Zwischenvermietung
vermieteten
Kläger
Eigentumswohnung
B.
GmbH
nachfolgend
GmbH
Schuldnerin
Garantiemiete
zuletzt
monatlich
DM
.
Beschluß
31
.
Januar
wurde
Vermögen
GmbH
Insolvenzverfahren
eröffnet
Beklagte
Insolvenzverwalter
benannt
.
kündigte
Klägern
bestehende
Mietverhältnis
fristgemäß
31
.
Mai
.
15
.
März
Insolvenzgericht
eingegangenen
Schreiben
zeigte
Beklagte
Masseunzulänglichkeit
Insolvenzverfahrens
;
Gericht
unterrichtete
Massegläubiger
Kläger
.
Folgezeit
bezog
Beklagte
weiter
Miete
Endmietern
.
Kläger
fordern
vereinbarte
Miete
Zeit
1
.
Februar
31
.
Mai
Höhe
DM
.
Amtsgericht
hat
Klage
nur
April-Miete
Landgericht
hat
weitergehend
Höhe
insgesamt
Zeitraum
15
.
März
31
.
Mai
ben
.
richten
zugelassene
Revision
Beklagten
Anschlußrevision
Kläger
.
Entscheidungsgründe
:
Nur
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
:
Beklagte
schulde
Miete
Zeit
15
.
März
31
.
Mai
Insolvenzmasse
.
handle
Neumasseverbindlichkeiten
Sinne
§
Abs.
Nr.
.
V.m
.
Abs.
Nr.
InsO
Beklagte
Mietvertrag
vereinbarte
Leistung
Kläger
fortdauernde
Zwischenvermietung
fraglichen
Zeit
benutzt
habe
.
besonderes
"
Verlangen
"
Insolvenzverwalters
sei
nötig
.
Hingegen
sei
Klage
Mietansprüche
frühere
Zeit
unzulässig
.
handle
nachrangige
Masseverbindlichkeiten
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO.
Ihretwegen
sei
Zwangsvollstreckung
gemäß
InsO
mehr
zulässig
.
Kläger
könnten
insoweit
auch
vermeintliche
Zahlungszusage
Beklagten
bezüglich
Februar-Miete
berufen
.
entsprechende
Erklärung
Beklagten
habe
erkennbar
allein
Fall
bezogen
Kläger
ihrerseits
Kündigungsrecht
Gebrauch
gemacht
hätten
.
II
.
Klageabweisung
gerichtete
Anschlußrevision
Kläger
Zeitraum
1
.
Februar
15
.
März
ist
unbegründet
.
1
.
Berufungsgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Forderungen
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
Abs.
InsO
mehr
Leistungsklage
verfolgt
werden
können
.
;
OLG
;
61
;
;
MünchKomm-InsO/Hefermehl
§
.
;
InsO
.
7
;
InsO
2
.
Aufl
.
.
15
;
Uhlenbruck
InsO
.
Aufl
.
.
;
Hess/Weis
InsO
2
.
Aufl
.
.
;
Kölner
Schrift
Insolvenzordnung
2
.
Aufl
.
S.
.
;
vgl.
auch
.
Senat
schließt
aaO
gegebenen
überzeugenden
Begründung
.
Übereinstimmung
§
Abs.
InsO
angezeigte
Masseunzulänglichkeit
ist
Prozeßgericht
bindend
aaO
S.
.
ergibt
nur
Entstehungsgeschichte
neuen
Norm
zweifelsfrei
.
Vielmehr
kann
auch
nur
Verständnisses
Zweck
erfüllen
:
soll
Insolvenzverwalter
ermöglichen
noch
vorhandene
Insolvenzmasse
gemäß
§
Abs.
InsO
rechtlich
gesicherter
Grundlage
abzuwickeln
.
sollte
Regierungsentwurf
Insolvenzordnung
Beschluß
Insolvenzgerichts
geschaffen
werden
.
hat
Bundestag
schon
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
Insolvenzverwalter
konstitutive
Wirkung
beigemessen
.
Folge
hat
Insolvenzverwalter
vorauszuplanen
künftig
Insolvenzmasse
möglichst
günstig
abzuwickeln
vermag
.
verläßliche
Berechnungsgrundlage
würde
aber
zerstört
Vielzahl
Klagen
Altmassegläubiger
laufend
sogar
unbefristet
Überprüfung
unterschiedliche
Prozeßgerichte
gestellt
werden
könnte
.
Zwar
bewirkt
Anzeige
Altmassegläubiger
quotale
Befriedigung
Verteilung
vorhandenen
Insolvenzmasse
erhalten
.
geraten
Nachrang
Neumassegläubigern
§
Abs.
Nr.
InsO
.
Interesse
möglichst
günstigen
Masseverwertung
potentiell
Gläubiger
betroffenen
Insolvenzschuldners
getroffene
Regelung
ist
hinzunehmen
.
Ausgleich
hat
insbesondere
Haftung
Insolvenzverwalters
erfüllbare
Masseverbindlichkeiten
Maßgabe
§
InsO
verschärft
.
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
selbst
kann
allenfalls
Voraussetzungen
unverbindlich
sein
entsprechende
Feststellung
Insolvenzgerichts
nichtig
wäre
.
Voraussetzungen
Ausnahme
haben
Kläger
hier
einmal
ansatzweise
dargetan
.
2
.
Berufungsgericht
hat
auch
Recht
angenommen
Mietforderungen
Kläger
Februar
jedenfalls
erste
Hälfte
Monats
März
nur
Altmasseverbindlichkeiten
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO
darstellten
.
sind
Umkehrschluß
Nr.
Absatzes
ergibt
Masseverbindlichkeiten
Sinne
§
InsO
schon
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
begründet
worden
sind
.
"
Begründung
"
Sinne
erst
Anzeige
genügt
vorher
abgeschlossenes
Dauernutzungsverhältnis
Sinne
§
InsO
auch
noch
gewisse
Zeit
lang
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
rechtlich
fortbesteht
.
Umstand
führt
etwa
auch
Anzeige
ausgetauschten
Leistungen
rückwirkend
Leistungen
Anzeige
gelten
könnten
.
Vielmehr
geht
§
Abs.
InsO
grundsätzlich
Teilbarkeit
Leistungen
Dauerschuldverhältnis
Zeitabschnitten
.
zeitlicher
Hinsicht
begründet
nur
Insolvenzeröffnung
selbst
rechtlichen
Einschnitt
Dauerschuldverhältnis
erneut
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
.
Anderenfalls
wäre
Dauerschuldverhältnisse
insgesamt
wirkungslos
nur
Insolvenzeröffnung
selbst
überdauern
.
verstieße
Absicht
Gesetzgebers
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
auch
Neuordnung
Ratenverbindlichkeiten
herbeizuführen
.
gegenteilige
Auffassung
Anschlußrevision
verstößt
systematischen
Zusammenhang
§
Abs.
Nr.
InsO
Absatz
aufgeführten
Fällen
Neumasseverbindlichkeiten
.
knüpfen
Verhaltensweisen
Insolvenzverwalters
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
.
3
.
Schon
Grunde
führt
auch
Ansicht
Anschlußrevision
weiter
Beklagte
habe
6
.
März
Masseverbindlichkeit
anerkannt
.
auch
Handlung
hätte
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
stattgefunden
.
übrigen
vermag
Rüge
Anschlußrevision
Auslegung
Berufungsgerichts
erschüttern
Anerkenntnis
liege
.
Hinweis
frühere
Korrespondenz
hatte
Bevollmächtigte
Kläger
gebeten
Mieten
Februar
weiterzuleiten
.
vermerkte
Beklagte
:
"
Mietern
habe
hier
Kontakt
;
Nachfrage
Mieter
bestätige
ggfs.
Kündigung
Auszahlung
Februar-Miete
ist
banktechnischen
Gründen
erst
3
.
März-Woche
möglich
.
"
enthält
schon
Wortlaut
Zahlungsversprechen
noch
Anerkenntnis
.
.
1
.
Revision
Beklagten
führt
zweite
Märzhälfte
geltend
gemachten
Miete
Höhe
Klageabweisung
.
auch
insoweit
handelt
Altmasseverbindlichkeit
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO
Wege
nur
Feststellungsklage
verfolgt
werden
kann
.
Nummer
Vorschrift
Vorrang
Neumasseverbindlichkeiten
anordnet
greift
noch
Verbindlichkeit
Umfang
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
begründet
worden
ist
.
Unmittelbar
Sinne
Vorschrift
ist
Schuldverhältnis
"
begründet
"
worden
Insolvenzverwalter
Rechtsgrund
erst
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
gelegt
hat
insbesondere
Handlung
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO.
ergibt
nur
Wortsinn
auch
systematische
Zusammenhang
§
Abs.
Nr.
InsO
erweiternden
Vorschrift
zweiten
Absatzes
Fällen
§
Abs.
Nr.
Abs.
InsO
;
hierbei
handelt
jeweils
Verbindlichkeiten
Insolvenzverwalter
selbstbestimmtes
Handeln
auslöst
.
Voraussetzung
ist
hier
gegeben
.
Mietvertrag
Klägern
stammt
schon
Jahre
Zeit
Insolvenzeröffnung
.
§
Abs.
Nr.
InsO
gelten
Neumasseverbindlichkeiten
auch
gegenseitigen
Vertrag
Erfüllung
Verwalter
gewählt
hat
Masseunzulänglichkeit
angezeigt
hatte
.
-9-
entspricht
allgemein
ersten
Alternative
§
Abs.
Nr.
InsO
knüpft
Erfüllungswahlrecht
Insolvenzverwalters
§
InsO
.
geht
vorliegend
ebenfalls
.
Grundstücksmietverhältnis
unterliegt
§
§
§
InsO.
Auffassung
Beklagten
bildet
Mietvertrag
Klägern
GmbH
rechtliche
Einheit
abgewickelten
Vertrag
ursprüngliche
Erstellung
Eigentumswohnung
.
Unabhängig
wirtschaftlichen
Zusammenhang
Verträge
ist
Dauernutzungsvertrag
hergestellte
Wohnung
selbständiges
Rechtsgeschäft
demgemäß
eigenständigen
Regeln
abzuwickeln
ist
.
§
Abs.
Nr.
InsO
gelten
Neumasseverbindlichkeiten
ferner
Verbindlichkeiten
Dauerschuldverhältnis
Zeit
ersten
Termin
Verwalter
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
kündigen
konnte
.
Voraussetzung
ist
hier
erfüllt
.
Beklagte
hatte
Jahre
fest
abgeschlossene
Mietverhältnis
Klägern
schon
zuvor
Schreiben
27
.
Februar
31
.
Mai
gekündigt
.
war
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
.
§
Abs.
Nr.
.
frühestmögliche
Termin
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
.
erneute
Kündigung
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
hätte
Vertragsbeendigung
beschleunigen
vermocht
.
Endlich
greift
§
Abs.
Nr.
InsO
vorliegend
noch
zweite
Märzhälfte
.
Vorschrift
setzt
Verwalter
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
Gegenleistung
Dauerschuldverhältnis
Insolvenzmasse
Anspruch
genommen
hat
.
ist
§
Abs.
Satz
InsO
Verhalten
Insolvenzverwalters
versehen
Gegenleistung
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
nutzt
pflichtgemäß
hätte
verhindern
können
so
auch
.
Begriff
"
Inanspruchnahme
"
Sinne
verstehen
ist
ist
umstritten
.
Teilweise
wird
Nutzung
gerichtete
Willensbetätigung
Insolvenzverwalters
Sinne
"
vorausgesetzt
Gegenseitige
Verträge
neuen
Insolvenzrecht
.
Aufl
.
.
;
;
;
wohl
auch
Uhlenbruck
aaO
.
.
.
wird
Berufungsgericht
vorliegenden
Fall
angenommen
schon
bloße
Erlangen
Gegenleistung
ausreiche
MünchKomm-InsO/Hefermehl
§
.
;
§
Abs.
Satz
InsO
auch
Teil
allerdings
Einschränkung
Insolvenzverwalter
Mietsache
tatsächlich
nutze
Frankfurter
Kommentar
InsO/Schumacher
3
.
Aufl
.
§
.
-/Kießner
§
.
;
Kübler/Prütting/Pape
InsO
.
Nutzung
aufgebe
Kölner
Schrift
Insolvenzordnung
aaO
S.
.
.
amtliche
Begründung
Bundesregierung
§
Abs.
Nr.
Entwurfs
InsO
BT-Drucks
.
S.
führt
Erläuterung
Vorschrift
Arbeitnehmer
vertragliche
Leistung
voll
erbringen
habe
also
noch
fortbestehenden
Vertrages
Verwalter
"
freigestellt
"
worden
sei
weiterhin
Anspruch
volle
Vergütung
Arbeitsleistung
habe
.
entsprechende
Regelung
wurde
bereits
Abs.
Nr.
Buchst
.
verwirklicht
.
Freistellung
kann
muß
Insolvenzverwalter
gegebenenfalls
Verbindung
gung
erklären
Arbeitsleistung
Anspruch
nehmen
.
könnte
Entstehen
entsprechenden
Neumasseverbindlichkeit
stets
verhindern
.
Verständnis
Möglichkeit
Insolvenzverwalters
Verhinderung
Masseverbindlichkeit
abstellt
entspricht
auch
systematischen
Zusammenhang
§
Abs.
Nr.
InsO
Regelung
korrespondierenden
Vorschriften
freiwillig
begründeten
aufgezwungenen
Verbindlichkeiten
Insolvenzmasse
unterscheiden
:
§
Abs.
Nr.
InsO
Kündigungsmöglichkeit
Insolvenzverwalters
abstellt
führt
amtliche
Begründung
aaO
habe
Verwalter
Möglichkeit
Entstehen
neuer
Forderungen
verhindern
.
Entsprechendes
gilt
Haftungsnorm
§
Satz
Endlich
unterscheidet
§
InsO
gleicher
Weise
Vollstreckungsverbots
Verbindlichkeiten
Rechtshandlung
Insolvenzverwalters
begründet
worden
sind
"
.
amtliche
Begründung
Bundesregierung
§
aaO
S.
unterscheidet
insoweit
ausdrücklich
"
oktroyierten
"
gewillkürten
"
Masseverbindlichkeiten
;
stellt
hierbei
auch
Vertrauensschutz
Partner
Insolvenzverwalter
neue
Verträge
abschließen
.
Wertungen
hat
Bundestag
vorgenommene
Umgestaltung
Vorschrift
§
InsO
jetzigen
Fassung
nur
Ziel
hatte
Insolvenzgericht
Einstellungsentscheidungen
entlasten
geändert
vgl.
Beschlußempfehlung
Bericht
Rechtsausschusses
Bundestages
BT-Drucks
.
S.
.
ist
Insolvenzverwalter
einerseits
gehalten
unternehmen
weitere
Inanspruchnahme
Gegenleistung
verhindern
.
noch
laufende
Kündigungsfrist
gebunden
ist
s.
oben
hat
Vermieter
Zusammenhang
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
Überlassungspflicht
freizustellen
"
weitere
Nutzung
Mietsache
anbietet
.
kann
Angebot
Rückgewähr
unmittelbaren
Besitzes
erfolgen
.
Ist
hier
fortdauernden
Weitervermietung
unmöglich
so
ist
Übergabe
mittelbaren
Besitzes
anzubieten
.
gehört
auch
Recht
Untermietzins
einzuziehen
.
zweite
Märzhälfte
konnte
hier
pflichtgemäß
unterstellendes
Angebot
Beklagten
aber
mehr
auswirken
.
Berufungsgericht
hat
insoweit
zutreffend
verwiesen
Kläger
§
Nr.
Abs.
Mietvertrages
18./21
.
April
GmbH
monatliche
Mietzahlung
jeweils
voraus
vereinbart
hatten
.
Auch
Endmieter
haben
Mieten
Beklagten
vorgelegten
Aufstellungen
jeweils
Monatsbeginn
gezahlt
.
Mietverhältnissen
war
Märzmiete
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
fällig
Endmietern
gezahlt
.
Dann
ist
Aufteilung
allein
Zeitabschnitten
Berufungsgericht
vorgenommen
hat
ausgeschlossen
:
Verhältnis
Klägern
konnte
Beklagte
weiteren
Nutzung
Endmieter
mehr
ändern
.
Nutzung
war
Beklagten
Dauer
gesetzlichen
Kündigungsfrist
Weigerung
Kläger
eigenes
Kündigungsrecht
auszuüben
aufgezwungen
.
Andererseits
ist
cherung
§
Abs.
Nr.
InsO
Zahlung
Endmieter
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
eingetreten
;
Geldbetrag
stand
noch
bisherigen
Massegläubigern
.
abzusondernde
Insolvenzmasse
Neugläubigern
wurde
angereichert
.
braucht
hier
entschieden
werden
auch
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
eingetretene
Massebereicherung
Masseverbindlichkeiten
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO
gehört
.
2
.
Miete
Monate
April
Mai
Höhe
zusammen
!
$#&%'
#

"
.
"-
.

!
"
Insoweit
handelt
bisherigen
Sachvortrag
allerdings
Neumasseverbindlichkeiten
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO.
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
15
.
März
hätte
Beklagte
Klägern
noch
mittelbaren
Besitz
vermieteten
Wohnung
Gestalt
Rechts
Endmietern
zahlende
Miete
einzuziehen
verschaffen
können
.
ist
dargetan
Kläger
Angebot
weiterhin
Gebrauch
gemacht
hätten
.
Jedoch
rügt
Revision
zutreffend
Berufungsgericht
Vortrag
Beklagten
S.
Schriftsatzes
20
November
befaßt
hat
Masse
reiche
auch
vollständiger
Befriedigung
Neumassegläubiger
;
Belastungen
Garantiemietverhältnissen
seien
höher
Einnahmen
Endmietverhältnissen
kämen
noch
Leerstände
.
Insoweit
könnte
Dauer
gesetzlichen
Kündigungsfrist
Abs.
Satz
InsO
anhaltende
Ursache
handeln
möglicherweise
bereits
Insolvenz
GmbH
geführt
hatte
.
Beweis
hatte
Beklagte
Akten
Insolvenzverfahren
bezogen
.
waren
Kläger
Berufungsgericht
entgegengetreten
.
nunmehr
Revisionserwiderung
Vorbringen
unsubstantiiert
hält
hätte
Beklagte
Falle
Bestreitens
ergänzenden
Vortrag
nachreichen
können
.
hatte
Gericht
Hinweis
gebeten
weiteren
Vortrag
erforderlich
hielt
.
Hinweis
wäre
hier
gemäß
§
geboten
gewesen
einerseits
Vorbringen
Rechtsgründen
erheblich
sein
konnte
andererseits
tatsächlichen
Voraussetzungen
noch
klärungsbedürftig
waren
s.u
.
.
Rechtsfolgen
eintreten
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
§
InsO
auch
neu
erwirtschaftende
Insolvenzmasse
wiederum
ausreicht
fälligen
Neumasseverbindlichkeiten
dekken
ist
gesetzlich
geregelt
.
InsO
ordnet
Vollstreckungsverbot
ausdrücklich
nur
Alt-)Masseverbindlichkeiten
Sinne
§
Abs.
Nr.
InsO
.
Literatur
wird
Fall
auch
Neumassegläubiger
nur
quotale
Befriedigung
entfallen
könne
ganz
überwiegend
Ansicht
vertreten
dann
sei
regelmäßig
nur
noch
Feststellungsklage
zulässig
Heidelberger
Kommentar
InsO/Landfermann
2
.
Aufl
.
.
.
;
MünchKomm-InsO/Hefermehl
§
.
;
aaO
.
8
;
Kübler/Prütting/Pape
aaO
.
8
;
Hess/Weis
aaO
.
18
;
vgl.
InsO
.
.
Teilweise
wird
gehalten
erneut
Masseunzulänglichkeit
entsprechend
§
InsO
angezeigt
werden
könne
MünchKomm-InsO/Hefermehl
aaO
.
.
Andere
Autoren
verweisen
Insolvenzverwalter
Möglichkeit
Vollstreckungsgegenklage
gemäß
§
Uhlenbruck
aaO
.
.
;
Breutigam/Blersch/Goetsch
InsO
.
.
Ansicht
Senats
ist
auch
Fällen
erneuten
Masseunzulänglichkeit
Neumassegläubigern
geboten
entsprechende
Einwendung
Insolvenzverwalters
nur
noch
Feststellungsklage
zuzulassen
.
Fällen
§
InsO
§
kann
Insolvenzverwalter
Erfüllung
Neumasseverbindlichkeiten
verweigern
herausstellt
verfügbare
Insolvenzmasse
vollen
Befriedigung
Neumassegläubiger
ausreicht
.
greift
§
InsO
vorgegebenen
Rangordnung
ebenfalls
wieder
Grundsatz
Gleichbehandlung
Gläubiger
Insolvenzverfahren
Satz
InsO
.
§
Abs.
InsO
ordnet
Altmassegläubiger
jeweiligen
Rangordnung
"
Verhältnis
Beträge
"
befriedigen
sind
.
gilt
sinngemäß
auch
mehr
Forderungen
Neumassegläubiger
voll
berichtigen
sind
.
Dann
ist
Vorrang
schnellerer
Neumassegläubiger
Vollstreckungsmaßnahmen
durchführen
andere
Neumassegläubiger
entfallende
Quote
verringern
vermeiden
.
Insolvenzverwalter
kann
Fall
mehr
uneingeschränkt
Leistung
verurteilt
werden
;
Bestehen
Forderung
Neumassegläubiger
ist
jedenfalls
entfallende
Quote
noch
feststeht
gerichtlich
nur
noch
festzustellen
so
§
;
;
206
;
ähnlich
.
derartigen
Fällen
erneute
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
rechtsverbindlichen
Wirkung
§
InsO
s.
oben
zulässig
ist
kann
hier
offen
bleiben
.
Jedenfalls
ist
Voraussetzung
entsprechenden
Einwendung
gesetzliches
Gebot
unverzichtbar
nötig
.
dient
klar
erkennbaren
Abgrenzung
vorrangig
berücksichtigenden
Forderungen
Grundlage
geordneten
weiteren
Abwicklung
Insolvenzmasse
§
Abs.
InsO.
Zweck
Rechtsklarheit
würde
aber
verfehlt
etwa
Verlusten
arbeitenden
gewerblichen
Zwischenvermieter
Insolvenzschuldner
hier
behauptet
Monat
Monat
erneut
Masseunzulänglichkeit
angezeigt
werden
müßte
.
Prüfung
obliegt
auch
insoweit
s.o.
Insolvenzverwalter
eigener
Verantwortung
.
Allerdings
hat
nur
Prozeß
vorgebrachte
Einwand
Masseunzulänglichkeit
verbindliche
Wirkung
Anzeige
gemäß
§
Vielmehr
obliegen
Insolvenzverwalter
Anwendungsbereich
§
Darlegung
Nachweis
Masseunzulänglichkeit
vgl.
.
.
Prozeßgericht
hat
Voraussetzungen
Masseunzulänglichkeit
entsprechend
§
Abs.
beurteilen
.
Berufungsgericht
entsprechenden
entscheidungserheblichen
Vortrag
Beklagten
Ergänzungsangebot
berücksichtigt
hat
ist
Sache
§
Abs.
§
Abs.
Satz
Vorinstanz
zurückzuverweisen
.
weitere
Verfahren
weist
Senat
Beklagte
mindestens
drohende
Zahlungsunfähigkeit
vgl.
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
InsO
Neumasseverbindlichkeiten
gebildeten
abgesonderten
Massebestandteils
darzulegen
hat
.
genständlich
begrenzter
Überschuldungsstatus
kann
nur
Beweisanzeichen
sein
.
Insoweit
genügt
pauschale
Gegenüberstellung
Aktiven
Passiven
Anzeige
Masseunzulänglichkeit
14
.
März
.
Zurückverweisung
gibt
Parteien
auch
Gelegenheit
Frage
ergänzend
vorzutragen
Beklagte
Klägern
mittelbaren
Besitz
Wohnung
1
.
April
hätte
übertragen
können
.
Kreft
Raebel
5