NAMEN Verkündet : 3 . April Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja InsO Abs. Abs. Nr. Insolvenzverwalter formgerecht angezeigte Masseunzulänglichkeit ist Prozeßgericht bindend ; Altmasseverbindlichkeiten können mehr Leistungsklage verfolgt werden Anschluß . InsO § Abs. Nr. Abs. Nr. Abs. Satz Abs. Nr. Insolvenzverwalter nimmt Gegenleistung Dauerschuldverhältnis Anspruch Leistung nutzt pflichtgemäß hätte verhindern können . Entgegennahme fälligen Untermietzahlung Anzeige Masseunzulänglichkeit ist Nutzung anteilig abgegoltenen Zeitraum . InsO § Abs. Nr. Reicht Anzeige Masseunzulänglichkeit erwirtschaftende Insolvenzmasse Neumassegläubiger voll befriedigen ist Einwand Insolvenzverwalters hin auch Gläubiger nur noch Feststellungsklage zulässig ; Voraussetzungen sind Verwalter darzulegen erforderlichenfalls nachzuweisen . Urteil 3 . April ZR AG Langenfeld IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 3 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Kirchhof Dr.  Recht erkannt : Revision Beklagten wird Zurückweisung Anschlußrevision Kläger Urteil 24 . Zivilkammer Landgerichts 19 . März Kostenpunkt insoweit aufgehoben Nachteil Beklagten erkannt worden ist . Berufung Kläger Urteil Amtsgerichts 1 . Oktober wird auch insoweit zurückgewiesen Klage Forderung DM Miete Zeit 15 . 31 . März abgewiesen hat . verbliebenen Forderung   DM wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung Landgericht zurückverwiesen auch Entscheidung Kosten Revisionsverfahrens übertragen wird . Tatbestand : Rahmen gewerblichen Zwischenvermietung vermieteten Kläger Eigentumswohnung B. GmbH nachfolgend GmbH Schuldnerin Garantiemiete zuletzt monatlich DM . Beschluß 31 . Januar wurde Vermögen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Beklagte Insolvenzverwalter benannt . kündigte Klägern bestehende Mietverhältnis fristgemäß 31 . Mai . 15 . März Insolvenzgericht eingegangenen Schreiben zeigte Beklagte Masseunzulänglichkeit Insolvenzverfahrens ; Gericht unterrichtete Massegläubiger Kläger . Folgezeit bezog Beklagte weiter Miete Endmietern . Kläger fordern vereinbarte Miete Zeit 1 . Februar 31 . Mai Höhe DM . Amtsgericht hat Klage nur April-Miete Landgericht hat weitergehend Höhe insgesamt Zeitraum 15 . März 31 . Mai ben . richten zugelassene Revision Beklagten Anschlußrevision Kläger . Entscheidungsgründe : Nur Revision Beklagten hat Erfolg . Berufungsgericht hat ausgeführt : Beklagte schulde Miete Zeit 15 . März 31 . Mai Insolvenzmasse . handle Neumasseverbindlichkeiten Sinne § Abs. Nr. . V.m . Abs. Nr. InsO Beklagte Mietvertrag vereinbarte Leistung Kläger fortdauernde Zwischenvermietung fraglichen Zeit benutzt habe . besonderes " Verlangen " Insolvenzverwalters sei nötig . Hingegen sei Klage Mietansprüche frühere Zeit unzulässig . handle nachrangige Masseverbindlichkeiten Sinne § Abs. Nr. InsO. Ihretwegen sei Zwangsvollstreckung gemäß InsO mehr zulässig . Kläger könnten insoweit auch vermeintliche Zahlungszusage Beklagten bezüglich Februar-Miete berufen . entsprechende Erklärung Beklagten habe erkennbar allein Fall bezogen Kläger ihrerseits Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hätten . II . Klageabweisung gerichtete Anschlußrevision Kläger Zeitraum 1 . Februar 15 . März ist unbegründet . 1 . Berufungsgericht ist zutreffend ausgegangen Forderungen Sinne § Abs. Nr. InsO Anzeige Masseunzulänglichkeit Abs. InsO mehr Leistungsklage verfolgt werden können . ; OLG ; 61 ; ; MünchKomm-InsO/Hefermehl § . ; InsO . 7 ; InsO 2 . Aufl . . 15 ; Uhlenbruck InsO . Aufl . . ; Hess/Weis InsO 2 . Aufl . . ; Kölner Schrift Insolvenzordnung 2 . Aufl . S. . ; vgl. auch . Senat schließt aaO gegebenen überzeugenden Begründung . Übereinstimmung § Abs. InsO angezeigte Masseunzulänglichkeit ist Prozeßgericht bindend aaO S. . ergibt nur Entstehungsgeschichte neuen Norm zweifelsfrei . Vielmehr kann auch nur Verständnisses Zweck erfüllen : soll Insolvenzverwalter ermöglichen noch vorhandene Insolvenzmasse gemäß § Abs. InsO rechtlich gesicherter Grundlage abzuwickeln . sollte Regierungsentwurf Insolvenzordnung Beschluß Insolvenzgerichts geschaffen werden . hat Bundestag schon Anzeige Masseunzulänglichkeit Insolvenzverwalter konstitutive Wirkung beigemessen . Folge hat Insolvenzverwalter vorauszuplanen künftig Insolvenzmasse möglichst günstig abzuwickeln vermag . verläßliche Berechnungsgrundlage würde aber zerstört Vielzahl Klagen Altmassegläubiger laufend sogar unbefristet Überprüfung unterschiedliche Prozeßgerichte gestellt werden könnte . Zwar bewirkt Anzeige Altmassegläubiger quotale Befriedigung Verteilung vorhandenen Insolvenzmasse erhalten . geraten Nachrang Neumassegläubigern § Abs. Nr. InsO . Interesse möglichst günstigen Masseverwertung potentiell Gläubiger betroffenen Insolvenzschuldners getroffene Regelung ist hinzunehmen . Ausgleich hat insbesondere Haftung Insolvenzverwalters erfüllbare Masseverbindlichkeiten Maßgabe § InsO verschärft . Anzeige Masseunzulänglichkeit selbst kann allenfalls Voraussetzungen unverbindlich sein entsprechende Feststellung Insolvenzgerichts nichtig wäre . Voraussetzungen Ausnahme haben Kläger hier einmal ansatzweise dargetan . 2 . Berufungsgericht hat auch Recht angenommen Mietforderungen Kläger Februar jedenfalls erste Hälfte Monats März nur Altmasseverbindlichkeiten Sinne § Abs. Nr. InsO darstellten . sind Umkehrschluß Nr. Absatzes ergibt Masseverbindlichkeiten Sinne § InsO schon Anzeige Masseunzulänglichkeit begründet worden sind . " Begründung " Sinne erst Anzeige genügt vorher abgeschlossenes Dauernutzungsverhältnis Sinne § InsO auch noch gewisse Zeit lang Anzeige Masseunzulänglichkeit rechtlich fortbesteht . Umstand führt etwa auch Anzeige ausgetauschten Leistungen rückwirkend Leistungen Anzeige gelten könnten . Vielmehr geht § Abs. InsO grundsätzlich Teilbarkeit Leistungen Dauerschuldverhältnis Zeitabschnitten . zeitlicher Hinsicht begründet nur Insolvenzeröffnung selbst rechtlichen Einschnitt Dauerschuldverhältnis erneut Anzeige Masseunzulänglichkeit . Anderenfalls wäre Dauerschuldverhältnisse insgesamt wirkungslos nur Insolvenzeröffnung selbst überdauern . verstieße Absicht Gesetzgebers Anzeige Masseunzulänglichkeit auch Neuordnung Ratenverbindlichkeiten herbeizuführen . gegenteilige Auffassung Anschlußrevision verstößt systematischen Zusammenhang § Abs. Nr. InsO Absatz aufgeführten Fällen Neumasseverbindlichkeiten . knüpfen Verhaltensweisen Insolvenzverwalters Anzeige Masseunzulänglichkeit . 3 . Schon Grunde führt auch Ansicht Anschlußrevision weiter Beklagte habe 6 . März Masseverbindlichkeit anerkannt . auch Handlung hätte Anzeige Masseunzulänglichkeit stattgefunden . übrigen vermag Rüge Anschlußrevision Auslegung Berufungsgerichts erschüttern Anerkenntnis liege . Hinweis frühere Korrespondenz hatte Bevollmächtigte Kläger gebeten Mieten Februar weiterzuleiten . vermerkte Beklagte : " Mietern habe hier Kontakt ; Nachfrage Mieter bestätige ggfs. Kündigung Auszahlung Februar-Miete ist banktechnischen Gründen erst 3 . März-Woche möglich . " enthält schon Wortlaut Zahlungsversprechen noch Anerkenntnis . . 1 . Revision Beklagten führt zweite Märzhälfte geltend gemachten Miete Höhe Klageabweisung . auch insoweit handelt Altmasseverbindlichkeit Sinne § Abs. Nr. InsO Wege nur Feststellungsklage verfolgt werden kann . Nummer Vorschrift Vorrang Neumasseverbindlichkeiten anordnet greift noch Verbindlichkeit Umfang Anzeige Masseunzulänglichkeit begründet worden ist . Unmittelbar Sinne Vorschrift ist Schuldverhältnis " begründet " worden Insolvenzverwalter Rechtsgrund erst Anzeige Masseunzulänglichkeit gelegt hat insbesondere Handlung Sinne § Abs. Nr. InsO. ergibt nur Wortsinn auch systematische Zusammenhang § Abs. Nr. InsO erweiternden Vorschrift zweiten Absatzes Fällen § Abs. Nr. Abs. InsO ; hierbei handelt jeweils Verbindlichkeiten Insolvenzverwalter selbstbestimmtes Handeln auslöst . Voraussetzung ist hier gegeben . Mietvertrag Klägern stammt schon Jahre Zeit Insolvenzeröffnung . § Abs. Nr. InsO gelten Neumasseverbindlichkeiten auch gegenseitigen Vertrag Erfüllung Verwalter gewählt hat Masseunzulänglichkeit angezeigt hatte . -9- entspricht allgemein ersten Alternative § Abs. Nr. InsO knüpft Erfüllungswahlrecht Insolvenzverwalters § InsO . geht vorliegend ebenfalls . Grundstücksmietverhältnis unterliegt § § § InsO. Auffassung Beklagten bildet Mietvertrag Klägern GmbH rechtliche Einheit abgewickelten Vertrag ursprüngliche Erstellung Eigentumswohnung . Unabhängig wirtschaftlichen Zusammenhang Verträge ist Dauernutzungsvertrag hergestellte Wohnung selbständiges Rechtsgeschäft demgemäß eigenständigen Regeln abzuwickeln ist . § Abs. Nr. InsO gelten Neumasseverbindlichkeiten ferner Verbindlichkeiten Dauerschuldverhältnis Zeit ersten Termin Verwalter Anzeige Masseunzulänglichkeit kündigen konnte . Voraussetzung ist hier erfüllt . Beklagte hatte Jahre fest abgeschlossene Mietverhältnis Klägern schon zuvor Schreiben 27 . Februar 31 . Mai gekündigt . war gemäß § Abs. Satz InsO . V.m . § Abs. Nr. . § Abs. Nr. . frühestmögliche Termin Eröffnung Insolvenzverfahrens . erneute Kündigung Anzeige Masseunzulänglichkeit hätte Vertragsbeendigung beschleunigen vermocht . Endlich greift § Abs. Nr. InsO vorliegend noch zweite Märzhälfte . Vorschrift setzt Verwalter Anzeige Masseunzulänglichkeit Gegenleistung Dauerschuldverhältnis Insolvenzmasse Anspruch genommen hat . ist § Abs. Satz InsO Verhalten Insolvenzverwalters versehen Gegenleistung Anzeige Masseunzulänglichkeit nutzt pflichtgemäß hätte verhindern können so auch . Begriff " Inanspruchnahme " Sinne verstehen ist ist umstritten . Teilweise wird Nutzung gerichtete Willensbetätigung Insolvenzverwalters Sinne " vorausgesetzt Gegenseitige Verträge neuen Insolvenzrecht . Aufl . . ; ; ; wohl auch Uhlenbruck aaO . . . wird Berufungsgericht vorliegenden Fall angenommen schon bloße Erlangen Gegenleistung ausreiche MünchKomm-InsO/Hefermehl § . ; § Abs. Satz InsO auch Teil allerdings Einschränkung Insolvenzverwalter Mietsache tatsächlich nutze Frankfurter Kommentar InsO/Schumacher 3 . Aufl . § . -/Kießner § . ; Kübler/Prütting/Pape InsO . Nutzung aufgebe Kölner Schrift Insolvenzordnung aaO S. . . amtliche Begründung Bundesregierung § Abs. Nr. Entwurfs InsO BT-Drucks . S. führt Erläuterung Vorschrift Arbeitnehmer vertragliche Leistung voll erbringen habe also noch fortbestehenden Vertrages Verwalter " freigestellt " worden sei weiterhin Anspruch volle Vergütung Arbeitsleistung habe . entsprechende Regelung wurde bereits Abs. Nr. Buchst . verwirklicht . Freistellung kann muß Insolvenzverwalter gegebenenfalls Verbindung gung erklären Arbeitsleistung Anspruch nehmen . könnte Entstehen entsprechenden Neumasseverbindlichkeit stets verhindern . Verständnis Möglichkeit Insolvenzverwalters Verhinderung Masseverbindlichkeit abstellt entspricht auch systematischen Zusammenhang § Abs. Nr. InsO Regelung korrespondierenden Vorschriften freiwillig begründeten aufgezwungenen Verbindlichkeiten Insolvenzmasse unterscheiden : § Abs. Nr. InsO Kündigungsmöglichkeit Insolvenzverwalters abstellt führt amtliche Begründung aaO habe Verwalter Möglichkeit Entstehen neuer Forderungen verhindern . Entsprechendes gilt Haftungsnorm § Satz Endlich unterscheidet § InsO gleicher Weise Vollstreckungsverbots Verbindlichkeiten Rechtshandlung Insolvenzverwalters begründet worden sind " . amtliche Begründung Bundesregierung § aaO S. unterscheidet insoweit ausdrücklich " oktroyierten " gewillkürten " Masseverbindlichkeiten ; stellt hierbei auch Vertrauensschutz Partner Insolvenzverwalter neue Verträge abschließen . Wertungen hat Bundestag vorgenommene Umgestaltung Vorschrift § InsO jetzigen Fassung nur Ziel hatte Insolvenzgericht Einstellungsentscheidungen entlasten geändert vgl. Beschlußempfehlung Bericht Rechtsausschusses Bundestages BT-Drucks . S. . ist Insolvenzverwalter einerseits gehalten unternehmen weitere Inanspruchnahme Gegenleistung verhindern . noch laufende Kündigungsfrist gebunden ist s. oben hat Vermieter Zusammenhang Anzeige Masseunzulänglichkeit Überlassungspflicht freizustellen " weitere Nutzung Mietsache anbietet . kann Angebot Rückgewähr unmittelbaren Besitzes erfolgen . Ist hier fortdauernden Weitervermietung unmöglich so ist Übergabe mittelbaren Besitzes anzubieten . gehört auch Recht Untermietzins einzuziehen . zweite Märzhälfte konnte hier pflichtgemäß unterstellendes Angebot Beklagten aber mehr auswirken . Berufungsgericht hat insoweit zutreffend verwiesen Kläger § Nr. Abs. Mietvertrages 18./21 . April GmbH monatliche Mietzahlung jeweils voraus vereinbart hatten . Auch Endmieter haben Mieten Beklagten vorgelegten Aufstellungen jeweils Monatsbeginn gezahlt . Mietverhältnissen war Märzmiete Anzeige Masseunzulänglichkeit fällig Endmietern gezahlt . Dann ist Aufteilung allein Zeitabschnitten Berufungsgericht vorgenommen hat ausgeschlossen : Verhältnis Klägern konnte Beklagte weiteren Nutzung Endmieter mehr ändern . Nutzung war Beklagten Dauer gesetzlichen Kündigungsfrist Weigerung Kläger eigenes Kündigungsrecht auszuüben aufgezwungen . Andererseits ist cherung § Abs. Nr. InsO Zahlung Endmieter Anzeige Masseunzulänglichkeit eingetreten ; Geldbetrag stand noch bisherigen Massegläubigern . abzusondernde Insolvenzmasse Neugläubigern wurde angereichert . braucht hier entschieden werden auch Anzeige Masseunzulänglichkeit eingetretene Massebereicherung Masseverbindlichkeiten Sinne § Abs. Nr. InsO gehört . 2 . Miete Monate April Mai Höhe zusammen ! $#&%' #  " . "- .  ! " Insoweit handelt bisherigen Sachvortrag allerdings Neumasseverbindlichkeiten Sinne § Abs. Nr. InsO. Anzeige Masseunzulänglichkeit 15 . März hätte Beklagte Klägern noch mittelbaren Besitz vermieteten Wohnung Gestalt Rechts Endmietern zahlende Miete einzuziehen verschaffen können . ist dargetan Kläger Angebot weiterhin Gebrauch gemacht hätten . Jedoch rügt Revision zutreffend Berufungsgericht Vortrag Beklagten S. Schriftsatzes 20 November befaßt hat Masse reiche auch vollständiger Befriedigung Neumassegläubiger ; Belastungen Garantiemietverhältnissen seien höher Einnahmen Endmietverhältnissen kämen noch Leerstände . Insoweit könnte Dauer gesetzlichen Kündigungsfrist Abs. Satz InsO anhaltende Ursache handeln möglicherweise bereits Insolvenz GmbH geführt hatte . Beweis hatte Beklagte Akten Insolvenzverfahren bezogen . waren Kläger Berufungsgericht entgegengetreten . nunmehr Revisionserwiderung Vorbringen unsubstantiiert hält hätte Beklagte Falle Bestreitens ergänzenden Vortrag nachreichen können . hatte Gericht Hinweis gebeten weiteren Vortrag erforderlich hielt . Hinweis wäre hier gemäß § geboten gewesen einerseits Vorbringen Rechtsgründen erheblich sein konnte andererseits tatsächlichen Voraussetzungen noch klärungsbedürftig waren s.u . . Rechtsfolgen eintreten Anzeige Masseunzulänglichkeit § InsO auch neu erwirtschaftende Insolvenzmasse wiederum ausreicht fälligen Neumasseverbindlichkeiten dekken ist gesetzlich geregelt . InsO ordnet Vollstreckungsverbot ausdrücklich nur Alt-)Masseverbindlichkeiten Sinne § Abs. Nr. InsO . Literatur wird Fall auch Neumassegläubiger nur quotale Befriedigung entfallen könne ganz überwiegend Ansicht vertreten dann sei regelmäßig nur noch Feststellungsklage zulässig Heidelberger Kommentar InsO/Landfermann 2 . Aufl . . . ; MünchKomm-InsO/Hefermehl § . ; aaO . 8 ; Kübler/Prütting/Pape aaO . 8 ; Hess/Weis aaO . 18 ; vgl. InsO . . Teilweise wird gehalten erneut Masseunzulänglichkeit entsprechend § InsO angezeigt werden könne MünchKomm-InsO/Hefermehl aaO . . Andere Autoren verweisen Insolvenzverwalter Möglichkeit Vollstreckungsgegenklage gemäß § Uhlenbruck aaO . . ; Breutigam/Blersch/Goetsch InsO . . Ansicht Senats ist auch Fällen erneuten Masseunzulänglichkeit Neumassegläubigern geboten entsprechende Einwendung Insolvenzverwalters nur noch Feststellungsklage zuzulassen . Fällen § InsO § kann Insolvenzverwalter Erfüllung Neumasseverbindlichkeiten verweigern herausstellt verfügbare Insolvenzmasse vollen Befriedigung Neumassegläubiger ausreicht . greift § InsO vorgegebenen Rangordnung ebenfalls wieder Grundsatz Gleichbehandlung Gläubiger Insolvenzverfahren Satz InsO . § Abs. InsO ordnet Altmassegläubiger jeweiligen Rangordnung " Verhältnis Beträge " befriedigen sind . gilt sinngemäß auch mehr Forderungen Neumassegläubiger voll berichtigen sind . Dann ist Vorrang schnellerer Neumassegläubiger Vollstreckungsmaßnahmen durchführen andere Neumassegläubiger entfallende Quote verringern vermeiden . Insolvenzverwalter kann Fall mehr uneingeschränkt Leistung verurteilt werden ; Bestehen Forderung Neumassegläubiger ist jedenfalls entfallende Quote noch feststeht gerichtlich nur noch festzustellen so § ; ; 206 ; ähnlich . derartigen Fällen erneute Anzeige Masseunzulänglichkeit rechtsverbindlichen Wirkung § InsO s. oben zulässig ist kann hier offen bleiben . Jedenfalls ist Voraussetzung entsprechenden Einwendung gesetzliches Gebot unverzichtbar nötig . dient klar erkennbaren Abgrenzung vorrangig berücksichtigenden Forderungen Grundlage geordneten weiteren Abwicklung Insolvenzmasse § Abs. InsO. Zweck Rechtsklarheit würde aber verfehlt etwa Verlusten arbeitenden gewerblichen Zwischenvermieter Insolvenzschuldner hier behauptet Monat Monat erneut Masseunzulänglichkeit angezeigt werden müßte . Prüfung obliegt auch insoweit s.o. Insolvenzverwalter eigener Verantwortung . Allerdings hat nur Prozeß vorgebrachte Einwand Masseunzulänglichkeit verbindliche Wirkung Anzeige gemäß § Vielmehr obliegen Insolvenzverwalter Anwendungsbereich § Darlegung Nachweis Masseunzulänglichkeit vgl. . . Prozeßgericht hat Voraussetzungen Masseunzulänglichkeit entsprechend § Abs. beurteilen . Berufungsgericht entsprechenden entscheidungserheblichen Vortrag Beklagten Ergänzungsangebot berücksichtigt hat ist Sache § Abs. § Abs. Satz Vorinstanz zurückzuverweisen . weitere Verfahren weist Senat Beklagte mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit vgl. Abs. . V.m . § Abs. InsO Neumasseverbindlichkeiten gebildeten abgesonderten Massebestandteils darzulegen hat . genständlich begrenzter Überschuldungsstatus kann nur Beweisanzeichen sein . Insoweit genügt pauschale Gegenüberstellung Aktiven Passiven Anzeige Masseunzulänglichkeit 14 . März . Zurückverweisung gibt Parteien auch Gelegenheit Frage ergänzend vorzutragen Beklagte Klägern mittelbaren Besitz Wohnung 1 . April hätte übertragen können . Kreft Raebel 5