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749 lines
6.2 KiB

BESCHLUSS
10
.
März
Strafsache
Totschlags
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
10
.
März
gemäß
§
.
Abs.
beschlossen
:
1
.
Antrag
Angeklagten
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Ergänzung
Rüge
Verletzung
§
§
.
gewähren
wird
verworfen
.
2
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Zweibrücken
7
Juli
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Totschlags
Einbeziehung
zweier
früherer
Verurteilungen
Jugendstrafe
Jahren
verurteilt
.
hiergegen
gerichteten
Revision
beanstandet
Angeklagte
Verfahren
rügt
Verletzung
sachlichen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
1
.
Antrag
Beschwerdeführers
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Ergänzung
Verfahrensrüge
gewähren
Ablehnung
Beginn
Hauptverhandlung
gestellten
Antrages
7
.
Mai
beanstandet
Rechtsanwalt
.
Wahlverteidiger
Rechtsanwalt
Pflichtverteidiger
beizuordnen
ist
zulässig
.
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Ausführung
bisher
zulässiger
Weise
erhobenen
Verfahrensrüge
kommt
Revision
hier
jedenfalls
Sachrüge
fristgerecht
begründet
worden
ist
grundsätzlich
Betracht
vgl.
§
Verfahrensrüge
7
Beschluß
6
.
Mai
;
Beschluß
8
.
August
.
ist
Rechtsprechung
nur
eng
begrenzten
Ausnahmefällen
zulässig
erachtet
worden
vgl.
Meyer-Goßner
47
.
Aufl
.
§
Rdn
.
7a
zahlr
.
etwa
Verteidiger
Ablauf
Revisionsbegründungsfrist
mehrfacher
Mahnung
Akteneinsicht
gewährt
Sitzungsprotokoll
Einsichtnahme
Verfügung
gestellt
wurde
vgl.
NStZ
418
;
Meyer-Goßner
aaO
w.
ordnungsgemäßen
Begründung
Verfahrensrüge
gehindert
war
.
Ausnahmefall
liegt
aber
Vorbringen
insoweit
darlegungspflichtigen
vgl.
Abs.
Tatsachenvortrag
;
Beschluß
6
.
Mai
m.w
.
.
Verfahrensrüge
genügt
Anforderungen
§
Abs.
Satz
Revisionsbegründung
geltend
gemachten
Verfahrensmangel
enthaltenden
Tatsachen
vollständig
angegeben
hat
lediglich
Einfachheit
Schriftsätze
Akten
verwiesen
Bezug
genommen
hat
vgl.
Kuckein
.
Aufl
.
.
w.
.
Beschwerdeführer
hat
aber
nur
handschriftlich
verfaßten
Antrag
7
.
Mai
betrifft
berufen
konkrete
Wortlaut
Revisionsbegründung
habe
mitgeteilt
werden
können
Wahlverteidiger
beantragt
Akteneinsicht
gewährt
worden
sei
.
übrigen
ist
auch
dargetan
Wahlverteidiger
Ablauf
Revisionsbegründungsfrist
angemessener
Weise
umfassende
Einsichtnahme
Akten
bemüht
hat
.
hatte
Gelegenheit
Bände
Zweitakten
13
.
Mai
Einsicht
nehmen
Vermerk
Bl
.
.
sandte
Schriftsatz
gleichen
Tage
Landgericht
Bl
.
.
Zweitakten
Zeitpunkt
unvollständig
gewesen
sein
sollten
hätte
nochmaligen
Einsicht
Akten
bedurft
.
Revisionseinlegungsschrift
10
Juli
hat
Wahlverteidiger
jedoch
lediglich
Überlassung
Bandes
Akten
beantragt
"
Sitzungsniederschriften
befinden
"
Einsicht
erhalten
Bl
.
.
2
.
erhobenen
Verfahrensrügen
bemerkt
Senat
ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
11
November
:
unzulässige
Rüge
Verletzung
§
§
.
hätte
auch
Sache
Erfolg
.
Vielmehr
hält
Ablehnung
Angeklagten
Tage
Beginn
Hauptverhandlung
gestellten
Antrags
Rechtsanwalt
Anwalt
Vertrauens
Rechtsanwalt
.
beizuordnen
Vorsitzenden
Jugendkammer
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Bestellung
Pflichtverteidigers
ist
aufzuheben
konkrete
Umstände
vorgetragen
gegebenenfalls
nachgewiesen
werden
ergibt
Vertrauensverhältnis
Pflichtverteidiger
Angeklagtem
endgültig
nachhaltig
erschüttert
besorgen
ist
Verteidigung
objektiv
mehr
sachgerecht
geführt
werden
kann
vgl.
BVerfG
;
BGHSt
.
Grenze
Begründetheit
vorgebrachter
Einwände
beigeordneten
Pflichtverteidiger
gilt
allerdings
nur
dann
zuvor
Rahmen
Bestellungsverfahrens
Anspruch
Beschuldigten
rechtliches
Gehör
regelmäßige
Beiordnung
bezeichneten
Vertrauensanwalts
getan
worden
ist
vgl.
BVerfG
aaO
;
.
war
hier
jedoch
Fall
.
Rechtsanwalt
.
wurde
25
November
Beistand
stellt
Bl
.
.
.
hatte
Bestellung
Pflichtverteidiger
Akten
Inhalt
Revision
insoweit
jedoch
vorgetragen
hat
Einverständnis
auch
Angeklagten
beantragt
zuvor
bereits
anderen
Strafverfahren
Amtsgericht
verteidigt
hatte
.
Festnahme
Sache
hatte
Angeklagte
polizeilichen
Vernehmung
22
November
erklärt
Vorführung
Haftrichter
solle
Rechtsanwalt
Name
allerdings
momentan
wisse
teilnehmen
Vernehmungsbeamten
gebeten
Vater
mitzuteilen
Bl
.
.
.
Vorführung
Angeklagten
nahm
Rechtsanwalt
.
Bl
.
.
ausdrücklicher
Bitte
Vaters
auch
Wunsch
Anklagten
Stellungnahme
Pflichtverteidigers
10
.
Mai
Bl
.
.
Pflichtverteidiger
suchte
Angeklagten
mehrfach
Justizvollzugsanstalt
verteidigte
Angeklagten
Hauptverhandlungen
verteidigte
Angeklagten
Hauptverhandlungen
Amtsgericht
Bl
.
.
.
Konkrete
Umstände
wichtiger
Grund
Ersetzung
Pflichtverteidigers
ergeben
könnte
hat
Angeklagte
Entpflichtungsverfahren
vorgetragen
.
Ablehnung
Entpflichtung
war
auch
rechtsfehlerhaft
vgl.
w.
Wahlverteidiger
Hauptverhandlung
teilgenommen
hat
noch
Schriftsatz
8
.
Mai
Bl
.
Bestellung
zweiten
Pflichtverteidigers
angeregt
hatte
.
Auch
Rüge
Wahlverteidiger
habe
Nachmittag
21
.
Juni
Hauptverhandlung
teilnehmen
können
Termine
nur
Pflichtverteidiger
abgesprochen
worden
seien
kann
Erfolg
haben
.
Revisionsvorbringen
lässt
schon
entnehmen
Wahlverteidiger
Hinweis
Verhinderung
Unterbrechung
Hauptverhandlung
beantragt
gegebenenfalls
Gerichtsbeschluß
herbeigeführt
hat
.
ermöglicht
Revisionsbegründung
§
StPO
erforderliche
Prüfung
Beruhens
Urteils
Revision
näher
bezeichneten
Gesetzesverletzung
noch
Falle
Rüge
§
Nr.
StPO
gebotene
Prüfung
Verteidigung
Entscheidung
wesentlichen
Punkt
beschränkt
worden
ist
.
läßt
übrigen
Sitzungsniederschrift
entnehmen
.
3
.
Überprüfung
Urteils
sachlich-rechtlicher
Hinsicht
hat
ebenfalls
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
;
Totschlags
Raubmordes
verurteilt
worden
ist
beschwert
.
4
.
Landgericht
18
.
Oktober
eingegangenen
Antrag
Angeklagten
14
.
Oktober
Durchführung
Revisionsverfahrens
Rechtsanwalt
Pflichtverteidiger
beizuordnen
ist
Wahrnehmung
Revisionshauptverhandlung
vgl.
Kuckein
aaO
§
Rdn
.
m.w
.
Vorsitzende
Gerichts
Urteil
angefochten
worden
ist
zuständig
vgl.
Bestellung
;
MeyerGoßner
aaO
Rdn
.
m.w
.
.
Zuwartens
Entscheidung
Senats
Revision
bedurfte
.
Bestellung
erstinstanzlichen
Verteidigers
wirkt
Revisionsverfahren
.
ist
Revision
Angeklagten
Pflichtverteidiger
auch
Wahlverteidiger
fristgerecht
Sachbeschwerde
begründet
worden
.
VRi'inBGH
Dr.
ist
Krankheit
verhindert
unterschreiben
.
Kuckein
Kuckein
Sost-Scheible