BESCHLUSS 10 . März Strafsache Totschlags 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 10 . März gemäß § . Abs. beschlossen : 1 . Antrag Angeklagten Wiedereinsetzung vorigen Stand Ergänzung Rüge Verletzung § § . gewähren wird verworfen . 2 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Zweibrücken 7 Juli wird verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Totschlags Einbeziehung zweier früherer Verurteilungen Jugendstrafe Jahren verurteilt . hiergegen gerichteten Revision beanstandet Angeklagte Verfahren rügt Verletzung sachlichen Rechts . Rechtsmittel hat Erfolg . 1 . Antrag Beschwerdeführers Wiedereinsetzung vorigen Stand Ergänzung Verfahrensrüge gewähren Ablehnung Beginn Hauptverhandlung gestellten Antrages 7 . Mai beanstandet Rechtsanwalt . Wahlverteidiger Rechtsanwalt Pflichtverteidiger beizuordnen ist zulässig . Wiedereinsetzung vorigen Stand Ausführung bisher zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt Revision hier jedenfalls Sachrüge fristgerecht begründet worden ist grundsätzlich Betracht vgl. § Verfahrensrüge 7 Beschluß 6 . Mai ; Beschluß 8 . August . ist Rechtsprechung nur eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig erachtet worden vgl. Meyer-Goßner 47 . Aufl . § Rdn . 7a zahlr . etwa Verteidiger Ablauf Revisionsbegründungsfrist mehrfacher Mahnung Akteneinsicht gewährt Sitzungsprotokoll Einsichtnahme Verfügung gestellt wurde vgl. NStZ 418 ; Meyer-Goßner aaO w. ordnungsgemäßen Begründung Verfahrensrüge gehindert war . Ausnahmefall liegt aber Vorbringen insoweit darlegungspflichtigen vgl. Abs. Tatsachenvortrag ; Beschluß 6 . Mai m.w . . Verfahrensrüge genügt Anforderungen § Abs. Satz Revisionsbegründung geltend gemachten Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen vollständig angegeben hat lediglich Einfachheit Schriftsätze Akten verwiesen Bezug genommen hat vgl. Kuckein . Aufl . . w. . Beschwerdeführer hat aber nur handschriftlich verfaßten Antrag 7 . Mai betrifft berufen konkrete Wortlaut Revisionsbegründung habe mitgeteilt werden können Wahlverteidiger beantragt Akteneinsicht gewährt worden sei . übrigen ist auch dargetan Wahlverteidiger Ablauf Revisionsbegründungsfrist angemessener Weise umfassende Einsichtnahme Akten bemüht hat . hatte Gelegenheit Bände Zweitakten 13 . Mai Einsicht nehmen Vermerk Bl . . sandte Schriftsatz gleichen Tage Landgericht Bl . . Zweitakten Zeitpunkt unvollständig gewesen sein sollten hätte nochmaligen Einsicht Akten bedurft . Revisionseinlegungsschrift 10 Juli hat Wahlverteidiger jedoch lediglich Überlassung Bandes Akten beantragt " Sitzungsniederschriften befinden " Einsicht erhalten Bl . . 2 . erhobenen Verfahrensrügen bemerkt Senat ergänzend Antragsschrift Generalbundesanwalts 11 November : unzulässige Rüge Verletzung § § . hätte auch Sache Erfolg . Vielmehr hält Ablehnung Angeklagten Tage Beginn Hauptverhandlung gestellten Antrags Rechtsanwalt Anwalt Vertrauens Rechtsanwalt . beizuordnen Vorsitzenden Jugendkammer rechtlicher Nachprüfung stand . Bestellung Pflichtverteidigers ist aufzuheben konkrete Umstände vorgetragen gegebenenfalls nachgewiesen werden ergibt Vertrauensverhältnis Pflichtverteidiger Angeklagtem endgültig nachhaltig erschüttert besorgen ist Verteidigung objektiv mehr sachgerecht geführt werden kann vgl. BVerfG ; BGHSt . Grenze Begründetheit vorgebrachter Einwände beigeordneten Pflichtverteidiger gilt allerdings nur dann zuvor Rahmen Bestellungsverfahrens Anspruch Beschuldigten rechtliches Gehör regelmäßige Beiordnung bezeichneten Vertrauensanwalts getan worden ist vgl. BVerfG aaO ; . war hier jedoch Fall . Rechtsanwalt . wurde 25 November Beistand stellt Bl . . . hatte Bestellung Pflichtverteidiger Akten Inhalt Revision insoweit jedoch vorgetragen hat Einverständnis auch Angeklagten beantragt zuvor bereits anderen Strafverfahren Amtsgericht verteidigt hatte . Festnahme Sache hatte Angeklagte polizeilichen Vernehmung 22 November erklärt Vorführung Haftrichter solle Rechtsanwalt Name allerdings momentan wisse teilnehmen Vernehmungsbeamten gebeten Vater mitzuteilen Bl . . . Vorführung Angeklagten nahm Rechtsanwalt . Bl . . ausdrücklicher Bitte Vaters auch Wunsch Anklagten Stellungnahme Pflichtverteidigers 10 . Mai Bl . . Pflichtverteidiger suchte Angeklagten mehrfach Justizvollzugsanstalt verteidigte Angeklagten Hauptverhandlungen verteidigte Angeklagten Hauptverhandlungen Amtsgericht Bl . . . Konkrete Umstände wichtiger Grund Ersetzung Pflichtverteidigers ergeben könnte hat Angeklagte Entpflichtungsverfahren vorgetragen . Ablehnung Entpflichtung war auch rechtsfehlerhaft vgl. w. Wahlverteidiger Hauptverhandlung teilgenommen hat noch Schriftsatz 8 . Mai Bl . Bestellung zweiten Pflichtverteidigers angeregt hatte . Auch Rüge Wahlverteidiger habe Nachmittag 21 . Juni Hauptverhandlung teilnehmen können Termine nur Pflichtverteidiger abgesprochen worden seien kann Erfolg haben . Revisionsvorbringen lässt schon entnehmen Wahlverteidiger Hinweis Verhinderung Unterbrechung Hauptverhandlung beantragt gegebenenfalls Gerichtsbeschluß herbeigeführt hat . ermöglicht Revisionsbegründung § StPO erforderliche Prüfung Beruhens Urteils Revision näher bezeichneten Gesetzesverletzung noch Falle Rüge § Nr. StPO gebotene Prüfung Verteidigung Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist . läßt übrigen Sitzungsniederschrift entnehmen . 3 . Überprüfung Urteils sachlich-rechtlicher Hinsicht hat ebenfalls Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben ; Totschlags Raubmordes verurteilt worden ist beschwert . 4 . Landgericht 18 . Oktober eingegangenen Antrag Angeklagten 14 . Oktober Durchführung Revisionsverfahrens Rechtsanwalt Pflichtverteidiger beizuordnen ist Wahrnehmung Revisionshauptverhandlung vgl. Kuckein aaO § Rdn . m.w . Vorsitzende Gerichts Urteil angefochten worden ist zuständig vgl. Bestellung ; MeyerGoßner aaO Rdn . m.w . . Zuwartens Entscheidung Senats Revision bedurfte . Bestellung erstinstanzlichen Verteidigers wirkt Revisionsverfahren . ist Revision Angeklagten Pflichtverteidiger auch Wahlverteidiger fristgerecht Sachbeschwerde begründet worden . VRi'inBGH Dr. ist Krankheit verhindert unterschreiben . Kuckein Kuckein Sost-Scheible