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281 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
StR
7
November
Strafsache
Betruges
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
7
November
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
26
.
Januar
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
Fall
.
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
;
vorbezeichnete
Urteil
Urteilsformel
geändert
Angeklagte
Betruges
Fällen
Einbeziehung
Urteile
Amtsgerichts
6
.
Februar
Js
29
.
März
ausgesprochenen
Einzelfreiheitsstrafen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Betruges
Fällen
weiteren
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betruges
Fällen
Abgabe
falschen
Versicherung
Eides
Statt
Einbeziehung
Urteile
Amtsgerichts
6
.
Februar
Amtsgerichts
29
.
März
ausgesprochenen
Einzelfreiheitsstrafen
Auflösung
letztgenannter
Verurteilung
gebildeten
Gesamtstrafe
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
weiteren
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
kostenpflichtig
verurteilt
.
Hiergegen
richtet
Revision
Angeklagten
Sachrüge
.
Antrag
Generalbundesanwalts
hat
Senat
Verfahren
Fall
.
Urteilsgründe
Abgabe
falschen
Versicherung
Statt
§
Abs.
eingestellt
Schuldspruch
entsprechend
geändert
Urteilsformel
auch
insoweit
neu
gefasst
Anzahl
Taten
Bestandteil
jeweiligen
Gesamtstrafe
sind
Ausdruck
gebracht
hat
.
Verfahrensbeschränkung
verbliebenen
Umfang
hat
Überprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Wegfall
Verurteilung
Fall
.
Urteilsgründe
wird
zweite
Gesamtstrafe
berührt
.
Verfahrensbeschränkung
ist
Einzelstrafe
Monaten
entfallen
.
Einsatzstrafe
Jahr
Monaten
weiteren
Einzelstrafe
Jahr
Monaten
Einzelstrafen
jeweils
Jahr
Einzelstrafen
jeweils
Monaten
Einzelstrafen
jeweils
Monaten
zweiten
Gesamtstrafe
Jahr
Monaten
zugrunde
kann
Senat
ausschließen
Tatrichter
weggefallene
Einzelstrafe
geringere
Gesamtstrafe
verhängt
hätte
.
Senat
hat
abgesehen
neu
Aktenzeichen
Vollmacht
anderen
Sache
mandatierten
Verteidiger
Rechtsanwalt
Dr.
Angeklagten
beantragt
Entscheidung
ten
übersenden
.
Angeklagte
wird
bereits
Pflichtverteidiger
Rechtsanwalt
Wahlverteidigerin
verteidigt
.
Verteidigern
sind
Anträge
Generalbundesanwalts
zugestellt
worden
so
ausreichend
Gelegenheit
Stellungnahme
bestand
.
Rothfuß
Roggenbuck