BESCHLUSS StR 7 November Strafsache Betruges 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 7 November gemäß § Abs. Nr. Abs. § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 26 . Januar wird Verfahren eingestellt Angeklagte Fall . Urteilsgründe verurteilt worden ist ; Umfang Einstellung fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last ; vorbezeichnete Urteil Urteilsformel geändert Angeklagte Betruges Fällen Einbeziehung Urteile Amtsgerichts 6 . Februar Js 29 . März ausgesprochenen Einzelfreiheitsstrafen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Betruges Fällen weiteren Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt ist . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat verbleibenden Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Betruges Fällen Abgabe falschen Versicherung Eides Statt Einbeziehung Urteile Amtsgerichts 6 . Februar Amtsgerichts 29 . März ausgesprochenen Einzelfreiheitsstrafen Auflösung letztgenannter Verurteilung gebildeten Gesamtstrafe Gesamtfreiheitsstrafe Jahren weiteren Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten kostenpflichtig verurteilt . Hiergegen richtet Revision Angeklagten Sachrüge . Antrag Generalbundesanwalts hat Senat Verfahren Fall . Urteilsgründe Abgabe falschen Versicherung Statt § Abs. eingestellt Schuldspruch entsprechend geändert Urteilsformel auch insoweit neu gefasst Anzahl Taten Bestandteil jeweiligen Gesamtstrafe sind Ausdruck gebracht hat . Verfahrensbeschränkung verbliebenen Umfang hat Überprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Wegfall Verurteilung Fall . Urteilsgründe wird zweite Gesamtstrafe berührt . Verfahrensbeschränkung ist Einzelstrafe Monaten entfallen . Einsatzstrafe Jahr Monaten weiteren Einzelstrafe Jahr Monaten Einzelstrafen jeweils Jahr Einzelstrafen jeweils Monaten Einzelstrafen jeweils Monaten zweiten Gesamtstrafe Jahr Monaten zugrunde kann Senat ausschließen Tatrichter weggefallene Einzelstrafe geringere Gesamtstrafe verhängt hätte . Senat hat abgesehen neu Aktenzeichen Vollmacht anderen Sache mandatierten Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Angeklagten beantragt Entscheidung ten übersenden . Angeklagte wird bereits Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Wahlverteidigerin verteidigt . Verteidigern sind Anträge Generalbundesanwalts zugestellt worden so ausreichend Gelegenheit Stellungnahme bestand . Rothfuß Roggenbuck