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- BESCHLUSS
- ZR
- 11
- .
- April
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 11
- .
- April
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 33
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 19
- .
- Februar
- wird
- Kosten
- Klägerin
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Beschwerdegegenstandes
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Beschwerde
- ist
- unbegründet
- .
- legt
- gesetzlichen
- Grund
- Zulassung
- Revision
- §
- Abs.
- §
- .
- Berufungsgericht
- weicht
- Rechtssätzen
- angeführten
- Vergleichsentscheidung
- Urteil
- 13
- Juli
- .
- .
- Dort
- ist
- lediglich
- damalige
- Einzelfall
- anders
- beurteilt
- worden
- .
- Fehl
- geht
- auch
- erhobene
- Gehörsrüge
- .
- angeblich
- übergangenen
- Vortrag
- Berufungsbegründung
- hat
- Berufungsgericht
- auseinandergesetzt
- .
- dort
- erhobene
- Rechtsbehauptung
- ist
- überdies
- fend
- .
- Beratung
- Scheidungsanwalts
- §
- geht
- immer
- Schutz
- Scheidungsbeklagten
- Nachlassplanung
- Schutz
- gesetzlichen
- Erben
- je
- Lage
- Falles
- nur
- hinzutreten
- kann
- .
- Beschwerde
- unzureichende
- Anforderungen
- Berufungsgerichts
- sekundäre
- Darlegungslast
- Beklagten
- beanstandet
- erhebt
- revisionsrechtliche
- Sachrüge
- zulassungsrechtlich
- Belang
- ist
- .
- weiteren
- Begründung
- Entscheidung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Raebel
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 02.04.2009
- OLG
- Entscheidung
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