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- BESCHLUSS
- 19
- .
- Oktober
- Strafsache
- Erpressung
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- .
- Oktober
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Wahlverteidigerin
- steht
- Revisionsverfahren
- gesetzlichen
- Gebühr
- VV
- Pauschvergütung
- Höhe
- Euro
- .
- :
- sechshundert
- Euro
- .
- Gründe
- :
- Verfügung
- Vorsitzenden
- 30
- .
- März
- war
- Antragstellerin
- Pflichtverteidigerin
- Angeklagten
- handlung
- bestellt
- worden
- .
- Verfahrensteil
- ist
- Bundesgerichtshof
- Entscheidung
- Antrag
- Bewilligung
- Pauschvergütung
- berufen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Übereinstimmung
- Vertreter
- Bundeskasse
- hält
- Senat
- Pauschvergütung
- Höhe
- Euro
- gerechtfertigt
- angemessen
- .
- Vorbereitung
- Wahrnehmung
- Hauptverhandlung
- Senat
- Revisionen
- Angeklagten
- Staatsanwaltschaft
- umfasste
- Antragstellerin
- nur
- umfangreichen
- Verfahrensrügen
- auch
- schwierigen
- sachlich-rechtlichen
- Fragen
- befassen
- .
- war
- besonders
- umfangreiche
- Vorbereitung
- Revisionshauptverhandlung
- erforderlich
- .
- Roggenbuck
- Bender
- Franke
- Quentin
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