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- BESCHLUSS
- StR
- 31
- .
- Mai
- Strafsache
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 31
- .
- Mai
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 21
- .
- Oktober
- wird
- verworfen
- .
- Jedoch
- wird
- Urteilsformel
- dahingehend
- berichtigt
- Angeklagte
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- unerlaubtem
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- Fällen
- verurteilt
- wird
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- verurteilte
- Angeklagten
- Freispruch
- übrigen
- "
- gemeinschaftlichen
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- gemeinschaftlichem
- unerlaubtem
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- gemeint
- ist
- Tatmehrheit
- Fällen
- unerlaubten
- täubungsmitteln
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- "
- .
- gerichtete
- Revision
- Angeklagten
- ist
- auch
- Strafausspruchs
- unbegründet
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Allerdings
- bedarf
- Urteilsformel
- offensichtlichen
- vgl.
- S.
- Richtigstellung
- dahingehend
- Fälle
- Handeltreibens
- Betäubungsmitteln
- Tatmehrheit
- Tateinheit
- versehentlich
- formuliert
- weiteren
- Tat
- Handeltreibens
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- stehen
- .
- Generalbundesanwalt
- Recht
- anmerkt
- ist
- Mitteilung
- Angeklagte
- Mittäter
- gemeinschaftlich
- handelte
- Urteilsformel
- Fassung
- notwendigen
- Inhalt
- allerdings
- Ermessen
- Gerichts
- unterliegt
- §
- Abs.
- Satz
- entbehrlich
- vgl.
- BGHSt
- 287
- ;
- Meyer-Goßner
- 48
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- II
- .
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- oben
- genannte
- Urteil
- aufzuheben
- Entscheidung
- Frage
- Unterbringung
- Angeklagten
- Entziehungsanstalt
- unterblieben
- ist
- vermag
- Senat
- entsprechen
- .
- schriftlichen
- Urteilsgründen
- wird
- §
- StGB
- zwar
- ausdrücklich
- genannt
- .
- Strafkammer
- hat
- Frage
- Unterbringung
- Entziehungsanstalt
- Angeklagten
- aber
- keineswegs
- übersehen
- erkennbar
- überprüft
- .
- hat
- festgestellt
- auch
- einschlägig
- vorbestrafte
- abhängige
- Angeklagte
- Jahren
- Alkohol
- Betäubungsmittel
- konsumierte
- zuletzt
- verbrauchte
- Gramm
- Heroin
- täglich
- .
- Therapie
- absolvierte
- bislang
- .
- Nunmehr
- nahm
- Kontakt
- Drogenberatungsstelle
- .
- Gleichwohl
- hat
- Strafkammer
- ersichtlich
- Voraussetzungen
- §
- StGB
- gegeben
- erachtet
- .
- ist
- frei
- Rechtsfehlern
- .
- Hang
- berauschende
- Mittel
- Übermaß
- "
- nehmen
- bedeutet
- Täter
- Rauschmittel
- Umfang
- nimmt
- Gesundheit
- Leistungsfähigkeit
- erheblich
- beeinträchtigt
- wird
- .
- Tendenz
- Betäubungsmittelmißbrauch
- Depravation
- erhebliche
- Persönlichkeitsstörung
- reicht
- Senat
- NStZ-RR
- ;
- Senat
- NStZ-RR
- 39
- ;
- Senat
- NStZ
- ]
- ;
- Senat
- NStZ
- jeweils
- m.w
- .
- .
- Anhaltspunkte
- derartige
- Auswirkungen
- Drogenkonsums
- Angeklagten
- ergaben
- Feststellungen
- Strafkammer
- persönlichen
- Verhältnissen
- insbesondere
- Arbeitsleben
- jedoch
- .
- Vielmehr
- stellte
- Landgericht
- ausdrücklich
- S.
- Drogenkonsums
- Hinweise
- Depravation
- schwere
- Persönlichkeitsstörung
- ergaben
- .
- Weitere
- Darlegungen
- bedurfte
- vorliegenden
- Fall
- Seite
- Antrag
- Anordnung
- Unterbringung
- Entziehungsanstalt
- gestellt
- worden
- war
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Alt
- .
- Anordnung
- Maßnahme
- getroffenen
- Feststellungen
- aufdrängte
- .
- kann
- auch
- Frage
- Berufung
- fehlende
- Hinzuziehung
- Sachverständigen
- gemäß
- §
- hier
- Verfahrensrüge
- bedurft
- hätte
- offen
- bleiben
- vgl.
- NStZ
- 263
- ;
- Herdegen
- Karlsruher
- Kommentar
- Rdn
- .
- .
- Senat
- kann
- Ablehnung
- Teilaufhebungsantrags
- §
- StGB
- ebenfalls
- gemäß
- §
- Abs.
- entscheiden
- vgl.
- NStZ-RR
- ]
- ;
- Kuckein
- Karlsruher
- Kommentar
- 5
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- jeweils
- m.w
- .
- .
- Hebenstreit
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