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- BESCHLUSS
- 4
- Juli
- Strafsache
- bewaffneten
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 4
- Juli
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 20
- November
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- angefochtenen
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Senat
- bemerkt
- ergänzend
- :
- festgestellten
- räumlichen
- Umstände
- Zusammenhang
- Urteilsgründe
- belegen
- noch
- hinreichend
- anders
- Revision
- zitierten
- Sache
- NStZ
- Angeklagte
- Falle
- S.
- Waffe
- bewußt
- gebrauchsbereit
- verfügbar
- hatte
- jederzeit
- jedenfalls
- bestimmten
- Phase
- Handeltreibens
- bedienen
- konnte
- Abs.
- Nr.
- ;
- vgl.
- BGHSt
- 8)
- .
- war
- auch
- Senat
- erforderlich
- gehaltene
- sog.
- qualifikationsspezifische
- Gefahrzusammenhang
- Bewaffnung
- Handeltreiben
- objektiv
- konkret
- gegeben
- vgl.
- Senat
- Beschluß
- 3
- .
- April
- .
- Wahl
- Boetticher
- Herr
- RiBGH
- Schluckebier
- befindet
- Urlaub
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