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548 lines
4.7 KiB

BESCHLUSS
13
.
März
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
D
;
Nr.
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
hat
Revisionsgericht
Höhe
Beschwer
selbst
befinden
.
möglicherweise
verfehlte
Wertfestsetzung
Berufungsgericht
ist
Bundesgerichtshof
gebunden
13
.
Oktober
.
Erhöht
Berufungsgericht
Streitwert
Erlass
Urteils
Betrag
Wertgrenze
§
Nr.
derzeit
rechtfertigt
Wiedereinsetzung
.
Beschluss
13
.
März
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
März
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Botur
beschlossen
:
Antrag
Klägerin
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Frist
Einlegung
Begründung
Nichtzulassungsbeschwerde
Urteil
30
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
.
Mai
wird
zurückgewiesen
.
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
vorgenannten
Urteil
wird
Kosten
verworfen
.
:
Gründe
:
Klägerin
verlangt
Mitvermieterin
Miteigentümerin
Gewerbefläche
Beendigung
Mietvertrages
Beklagten
Abriss
Bauten
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Streitwert
Angaben
Klageschrift
festgesetzt
.
Oberlandesgericht
hat
hiergegen
Klägerin
eingelegte
Berufung
zurückgewiesen
Beschluss
selben
Tag
Streitwert
festgesetzt
.
Urteil
ist
Klägerin
13
.
Juni
zugestellt
worden
.
entsprechende
Eingabe
Klägerin
hat
Oberlandesgericht
Beschluss
28
.
Dezember
Streitwert
heraufgesetzt
.
Beschluss
ist
Klägerin
9
.
Januar
zugestellt
worden
.
Bundesgerichtshof
21
.
Januar
eingegangenen
Nichtzulassungsbeschwerde
wendet
Klägerin
unterbliebene
Zulassung
Revision
genannten
Urteil
.
Zugleich
beantragt
Wiedereinsetzung
Begründungsfrist
.
II
.
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägerin
ist
unzulässig
verwerfen
.
1
.
Klägerin
hat
Nichtzulassungsbeschwerde
fristgerecht
Bundesgerichtshof
eingereicht
.
§
Abs.
Satz
ist
Beschwerde
Notfrist
Monat
Zustellung
vollständiger
Form
abgefassten
Urteils
spätestens
aber
Ablauf
Monaten
Verkündung
Urteils
Revisionsgericht
einzulegen
.
kommt
Fristbeginn
grundsätzlich
Zustellung
Urteils
etwa
Klägerin
meint
Zustellung
Streitwert
korrigierenden
Beschlusses
Oberlandesgerichts
28
.
Dezember
.
Beschwer
ergibt
Klägerin
bereits
Oberlandesgericht
Berufung
zurückgewiesen
Klageabweisung
bestätigt
hat
.
angefochtene
Urteil
ist
Klägerin
13
.
Juni
zugestellt
worden
mithin
war
Notfrist
Monat
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
21
.
Januar
deutlich
überschritten
.
Auffassung
Klägerin
war
Berichtigung
Streitwertbeschlusses
Zulässigkeit
Nichtzulassungsbeschwerde
auch
erforderlich
.
Abgesehen
Festsetzung
Streitwertes
immer
entstandene
Beschwer
schließen
lässt
vgl.
§
.
einerseits
§
.
andererseits
ist
Oberlandesgericht
Festsetzung
Beschwer
auch
befugt
.
Ende
geltenden
Zivilprozessrecht
Oberlandesgericht
gemäß
§
Abs.
aF
Rechtsstreitigkeiten
vermögensrechtliche
Ansprüche
Wert
Beschwer
Urteil
festzusetzen
hatte
Revisionsgericht
gebunden
war
festgesetzte
Wert
Beschwer
Revisionssumme
überstieg
sieht
geltende
Zivilprozessrecht
Festsetzung
Beschwer
Berufungsgericht
mehr
.
möglicherweise
verfehlte
Festsetzung
Beschwer
Berufungsgericht
ist
Gericht
Nichtzulassungsbeschwerde
auch
gebunden
.
Vielmehr
hat
Revisionsgericht
Höhe
Beschwer
selbst
befinden
Senatsbeschluss
13
.
Oktober
;
siehe
auch
Beschluss
6
.
Dezember
ZR
juris
.
.
2
.
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
gemäß
§
scheidet
Klägerin
Verschulden
verhindert
war
Nichtzulassungsbeschwerde
rechtzeitig
einzulegen
.
ist
Klägerin
Verschulden
Prozessbevollmächtigten
gemäß
§
Abs.
zuzurechnen
.
Prozessbevollmächtigte
Klägerin
musste
Rechtslage
kennen
Notfrist
Monat
Zustellung
Urteils
Hinweis
Auffassung
vorliegende
Beschwer
über
Nichtzulassungsbeschwerde
einlegen
.
Einwand
Klägerin
habe
erst
Gericht
3
.
September
übersandte
Gutachten
tatsächlichen
Beschwer
Kenntnis
erhalten
kann
gehört
werden
.
Selbst
angekommen
wäre
hätte
Klägerin
Fall
Wiedereinsetzungsfrist
§
Abs.
Satz
Wochen
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
beantragen
müssen
.
Übrigen
hatte
Klägerin
auch
Veranlassung
Erreichen
notwendigen
Beschwer
gemäß
Nr.
auszugehen
selbst
Klageschrift
Wert
angenommen
Landgericht
erstinstanzlichen
Verfahren
auch
festgesetzt
hatte
.
folgt
auch
Beschluss
Bundesgerichtshofs
10
.
Mai
.
Einwände
Streitwertfestsetzung
Berufungsgerichts
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
grundsätzlich
erhoben
werden
können
Wertfestsetzung
Beschwerdeführer
Instanz
beanstandet
worden
ist
.
Entscheidung
zugrunde
liegenden
Verfahren
hatten
Instanzgerichte
Streitwert
Angaben
dortigen
Klägers
Klageschrift
Berufungsschrift
festgesetzt
instanzgerichtlichen
Verfahren
beanstandet
hätte
.
ist
vorliegende
Fall
indessen
vergleichen
Klägerin
hier
ausgeführt
ebenso
Landgericht
höheren
Wert
ausgegangen
war
erst
Berufungsgericht
Berufungsverfahrens
niedrigeren
Wert
festgesetzt
hat
.
Dose
Nedden-Boeger
Botur
Vorinstanzen
:
Hagen
Entscheidung
Entscheidung