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9.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
27
.
Juni
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Bb
Nr.
Unwirksamkeit
formularmäßigen
Beschränkung
Aufrechnung
gewerblichen
Mieters
Unternehmers
Forderungen
rechtskräftig
festgestellt
sind
Vermieter
Einzelfall
jeweils
Zustimmung
erklärt
.
Urteil
27
.
Juni
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
27
.
Juni
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Sprick
Fuchs
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Revisionen
Beklagten
werden
Urteil
22
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
1
.
März
Ergänzungsurteil
3
.
Mai
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
verlangt
Beklagten
rückständige
Miete
Mietvertrag
Gewerberäume
.
Klageforderung
hat
Beklagte
Aufrechnung
Schadensersatzansprüchen
erklärt
.
Klägerin
hält
Aufrechnung
Hinblick
folgende
Klausel
Mietvertrag
unzulässig
:
"
Mieter
kann
nur
Zahlungen
Mietverhältnis
rechnen
Zurückbehaltung
erklären
rechtskräftig
festgestellt
sind
Vermieterin
Einzelfall
jeweils
Zustimmung
erklärt
.
"
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
Urteil
1
.
März
zurückgewiesen
Revision
zugelassen
.
Ergänzungsurteil
3
.
Mai
hat
Urteil
1
.
März
ergänzt
Beklagte
auch
Streithelferin
Berufungsverfahren
entstandenen
Kosten
tragen
hat
.
Urteile
hat
Beklagte
Revision
eingelegt
.
Senat
hat
Verfahren
gemeinsamen
Verhandlung
Entscheidung
verbunden
.
Entscheidungsgründe
:
Revisionen
führen
Aufhebung
angefochtenen
Entscheidungen
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Revisionen
sind
gemäß
§
Abs.
Nr.
zulässig
.
Ansicht
Revisionserwiderung
erstreckt
Zulässigkeit
Revision
Haupturteil
auch
Ergänzungsurteil
.
Zwar
ist
Ergänzungsurteil
selbständiges
Teilurteil
Statthaftigkeit
Zulässigkeit
Rechtsmittels
Regel
allein
Urteil
richtet
Beschluss
20
.
Juni
2/00
m.w
.
.
Ausnahme
gilt
jedoch
dann
Ergänzungsurteil
nur
scheidung
enthält
.
Dann
ist
Revision
Ergänzungsurteil
statthaft
zulässig
auch
Revision
Haupturteil
eingelegt
worden
statthaft
zulässig
ist
Urteil
4
.
April
;
Zöller/Vollkommer
26
.
Aufl
.
Rdn
.
11
;
5
.
Aufl
.
Rdn
.
§
Rdn
.
.
hat
Ansicht
Revisionsbeklagten
Gesetz
Reform
Zivilprozesses
27
Juli
geändert
.
II
.
Revisionen
sind
auch
begründet
.
führen
Aufhebung
angefochtenen
Entscheidungen
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
1
.
Berufungsgericht
ist
Ansicht
Aufrechnung
Beklagten
streitigen
Gegenforderungen
sei
bereits
§
Mietvertrages
vereinbarten
Aufrechnungsausschlusses
zulässig
.
Wirksamkeit
Vertragsklausel
bestünden
damals
noch
geltenden
Bedenken
.
Zwar
lasse
Klausel
Wortlaut
nur
Aufrechnung
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
.
Bundesgerichtshof
Urteil
27
.
Januar
NJW-RR
sei
jedoch
auszugehen
Zulassung
Aufrechnung
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
zulässiger
gebotener
Auslegung
auch
Aufrechnung
ausdrücklich
erwähnten
unstreitigen
Forderungen
umfasse
.
Ausgehend
Auslegung
stelle
§
Mietvertrages
enthaltene
Zusatz
"
Vermieterin
Einzelfall
jeweils
Zustimmung
erklärt
"
Einschränkung
Erweiterung
Aufrechnungsmöglichkeiten
Mieters
Wirksamkeitsbedenken
bestünden
.
2
.
Auslegung
§
Mietvertrages
hält
revisionsrechtlichen
Prüfung
stand
.
ist
Senat
tatrichterliche
Auslegung
gebunden
kann
uneingeschränkt
überprüfen
.
Klausel
handelt
Berufungsgericht
Recht
ausgeht
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
.
Klägerin
hat
einseitig
Vielzahl
Verträgen
vorgegeben
.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
können
Revisionsgericht
frei
ausgelegt
werden
bestimmten
Anforderungen
Bezug
räumlichen
Geltungsbereich
genügen
.
Grund
ist
Bedürfnis
einheitlicher
Handhabung
überörtlich
geltender
Vertragsklauseln
.
Bedürfnis
gebietet
immer
dann
Urteile
verschiedener
Berufungsgerichte
Revision
Bundesgerichtshof
eröffnet
ist
Auslegung
übertragen
.
Geltung
neuen
Revisionsrechts
Revision
Urteile
Berufungsgerichte
sei
Landgericht
Oberlandesgericht
möglich
ist
§
Abs.
entscheidet
je
Streitwert
Klage
Berufungsverfahren
Landgericht
Oberlandesgericht
.
besteht
hier
Oberlandesgericht
Berufungsgericht
entscheidet
Gefahr
widerstreitender
Entscheidungen
Urteilen
Landgericht
Berufungsgericht
erlässt
Urteil
5
Juli
.
Revision
rügt
Recht
Berufungsgericht
anerkannte
Auslegungsregeln
verstoßen
hat
Auslegung
Wortlaut
gesamten
Klausel
berücksichtigt
Teil
sinnlosen
Inhalt
gegeben
hat
.
Mietvertrages
sieht
Zulässigkeit
Aufrechnung
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
Vermieterin
Einzelfall
jeweils
Zustimmung
erklärt
.
Auslegung
Klausel
auch
Aufrechnung
unbestrittenen
Forderungen
zulässt
hat
Berufungsgericht
nur
erste
Alternative
Klausel
nämlich
Zulässigkeit
Aufrechnung
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
berücksichtigt
zweite
Alternative
unbeachtet
gelassen
.
ist
ausgegangen
Zulässigkeit
Aufrechnung
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
auch
unbestrittene
Forderungen
umfasse
unbestrittenen
Forderungen
Einwendungen
erst
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
Rechtskraft
gerichtlichen
Entscheidung
abgeschnitten
seien
gar
erhoben
würden
.
hat
Berufungsgericht
Senatsurteil
27
.
Januar
NJW-RR
gestützt
Klausel
zugrunde
lag
Pächter
Recht
Aufrechnung
verzichtet
hatte
"
gesetzlich
zulässig
ist
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
"
Aufrechnung
geltend
gemacht
wird
.
Senat
hatte
Klausel
zusätzlicher
Berücksichtigung
dort
enthaltenen
Hinweises
zwingenden
Bestimmungen
ausgelegt
auch
Aufrechnung
unbestrittenen
Forderungen
zulässt
.
enthält
hier
auszulegende
Klausel
derartigen
Hinweis
.
lässt
vielmehr
Aufrechnung
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
nur
Aufrechnung
Forderungen
"
Vermieterin
Einzelfall
jeweils
Zustimmung
erklärt
"
hat
.
Forderungen
kann
Sinn
nur
unbestrittene
bestrittene
Forderungen
handeln
.
kann
ausgegangen
werden
Vermieterin
Aufrechnung
bestrittenen
Forderungen
zulassen
wollte
.
Berücksichtigung
Interessenlage
Parteien
wäre
Verständnis
vielmehr
sinnwidrig
vgl.
auch
Urteil
1
.
Dezember
.
kann
zweite
Alternative
Klausel
bloße
Erweiterung
ersten
Alternative
Ansicht
Berufungsgerichts
bereits
enthaltenen
Aufrechnungsmöglichkeit
rechtskräftig
festgestellten
unbestrittenen
Forderungen
verstanden
werden
.
Vielmehr
regelt
zweite
Alternative
ebenso
§
Nr.
jetzt
:
Nr.
gesondert
aufgeführten
Aufrechnung
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
Aufrechnung
unbestrittenen
Forderungen
hier
aber
nur
zulässig
sein
soll
Vermieterin
zustimmt
.
Mietvertrages
kann
folglich
Ansicht
Berufungsgerichts
ausgelegt
werden
Aufrechnung
unbestrittenen
Forderungen
uneingeschränkt
zulässig
sein
soll
.
Bundesgerichtshof
hat
vergleichbare
Klauseln
Aufrechnung
nur
Forderungen
zulässig
sein
sollte
Verwender
anerkannt
rechtskräftig
festgestellt
worden
sind
wiederholt
unwirksam
erklärt
auszulegen
sind
Zulässigkeit
Aufrechnung
unbestrittenen
Gegenforderungen
Anerkennung
Verwender
abhängig
machen
Urteile
1
.
Dezember
;
16
.
März
.
weiteren
Feststellungen
treffen
sind
kann
Senat
Klausel
selbst
auslegen
.
Ausgehend
Wortlaut
Sinn
Zweck
Klausel
lässt
Aufrechnung
nur
rechtskräftig
festgestellten
unbestrittenen
Forderungen
Vermieterin
Einzelfall
jeweils
Zustimmung
erklärt
hat
.
Aufrechnung
unstreitigen
gen
Vermieterin
zustimmt
ist
zulässig
.
Zulässigkeit
Aufrechnung
bedarf
bloße
Nichtbestreiten
Forderung
ausdrücklichen
Zustimmung
Vermieterin
Aufrechnung
unstreitigen
Forderung
.
Verständnis
Klausel
spricht
auch
Klägerin
ersichtlich
Regelung
§
Nr.
Ausschluss
Aufrechnung
unstreitigen
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
unwirksam
ist
abgewichen
ist
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
unbestrittenen
Forderungen
Aufrechnung
zugelassen
hat
Aufrechenbarkeit
ausdrücklichen
Zustimmung
Einzelfall
abhängig
gemacht
hat
.
3
.
Inhalt
hält
Klausel
Inhaltskontrolle
Maßstab
§
jetzt
:
stand
.
§
Nr.
jetzt
:
Nr.
ist
Bestimmung
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam
Vertragspartner
Verwenders
Befugnis
genommen
wird
unbestrittenen
rechtskräftig
festgestellten
Forderung
aufzurechnen
.
Bestimmung
ist
zwar
vorliegenden
Fall
unmittelbar
anwendbar
Beklagte
Räume
Betrieb
Zahnarztpraxis
gemietet
somit
Unternehmer
gehandelt
hat
§
jetzt
:
Abs.
.
V.m
.
.
stellt
konkretisierte
Ausgestaltung
Benachteiligungsverbots
§
jetzt
:
Ausschluss
Aufrechnung
genannten
Fällen
besonders
schwerwiegende
Verkürzung
Rechte
Vertragspartners
handelt
auch
Geschäftsverkehr
hingenommen
werden
kann
383
;
;
Urteil
1
.
Dezember
.
-9-
inhaltlich
§
Nr.
jetzt
:
Nr.
auszurichtenden
Inhaltskontrolle
hält
§
Mietvertrages
geregelte
Aufrechnungsverbot
stand
macht
Zulässigkeit
Aufrechnung
auch
unbestrittenen
Gegenforderungen
Einzelfall
jeweils
Zustimmung
Vermieterin
abhängig
.
Klausel
stellt
Belieben
Klägerin
Beklagten
Aufrechnung
selbst
unbestrittenen
Gegenforderungen
versagen
Aufrechnungsbefugnis
Ergebnis
rechtskräftig
festgestellte
Gegenforderungen
beschränken
.
derartige
empfindliche
Verkürzung
Gegenrechte
Beklagten
benachteiligt
Geboten
Glauben
unangemessen
ist
gemäß
§
Abs.
jetzt
:
unwirksam
.
Verstoß
hat
Folge
Klausel
insgesamt
unwirksam
ist
.
geltungserhaltende
Reduktion
Aufrechnungsverbots
inhaltlich
noch
zulässiges
Maß
kommt
Betracht
315
;
326
;
Urteile
1
.
Dezember
;
16
.
März
.
4
.
Senat
kann
Sache
selbst
entscheiden
fungsgericht
Berechtigung
Beklagten
Aufrechnung
gestellten
Forderungen
Feststellungen
getroffen
hat
.
Sprick
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung