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NAMEN
Verkündet
:
27
.
August
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Familiensache
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
§
Abs.
Satz
Berücksichtigung
laufenden
Einkommens
Stichtag
Form
Bankguthaben
vorhanden
ist
Endvermögen
.
Urteil
27
.
August
OLG
AG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
23
Juli
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Sprick
Weber-Monecke
Prof.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Antragsgegners
wird
Urteil
3
.
Familiensenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
7
.
September
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Berufung
Antragsgegners
Zugewinnausgleichs
zurückgewiesen
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Urteil
Amtsgerichts
Familiengericht
25
.
Juni
wurde
Ehe
Parteien
geschieden
;
insoweit
ist
Urteil
Ablauf
24
.
September
rechtskräftig
geworden
.
Ferner
wurde
Sorgerecht
Kinder
Parteien
entschieden
Versorgungsausgleich
durchgeführt
Antragsgegner
monatlichen
Unterhaltszahlungen
Antragstellerin
Kinder
verurteilt
.
wurde
verurteilt
Antragstellerin
Zugewinnausgleich
DM
Zinsen
zahlen
.
Revisionsverfahren
streiten
Parteien
noch
Zugewinnausgleich
;
halten
jeweils
andere
Partei
ausgleichspflichtig
.
Unstreitig
hatten
Parteien
Anfangsvermögen
.
Stichtag
28
November
Zustellung
Scheidungsantrags
waren
je
Miteigentümer
Hausgrundstücks
Wert
übereinstimmend
DM
angegeben
haben
.
Unstreitig
sind
ferner
Darlehensverbindlichkeiten
anstalt
Stichtag
Parteien
jeweils
DM
DM
beliefen
.
Unstreitig
ist
ferner
Antragsgegner
gehörte
Stichtag
Wert
DM
:
DM
hatte
Girokonto
Stichtag
Guthaben
DM
aufwies
.
Berufungsgericht
ist
Amtsgericht
folgend
3.965,00
DM
DM
DM
höheren
Zugewinn
Antragsgegners
ausgegangen
hat
Berufung
auch
insoweit
zurückgewiesen
Zahlung
Hälfte
Betrages
DM
Zinsen
Antragstellerin
verurteilt
worden
ist
.
richtet
Revision
Antragsgegners
Antrag
weiterverfolgt
Entscheidung
Amtsgerichts
Zugewinnausgleich
dahingehend
abzuändern
Antragstellerin
verurteilt
wird
Zugewinnausgleich
Höhe
DM
Zinsen
zahlen
.
Insoweit
macht
Revision
geltend
Berechnung
Endvermögens
Antragsgegners
habe
Berufungsgericht
Unrecht
Darlehensverbindlichkeiten
Höhe
DM
berücksichtigt
nämlich
DM
Bruder
DM
Bruder
Schwägerin
Finanzierung
Hauses
halten
habe
.
Ferner
sei
Guthaben
Girokonto
28
November
Unrecht
Endvermögen
berücksichtigt
worden
1
.
Dezember
fälligen
Unterhaltsforderungen
Ende
4
.
Quartals
fälligen
Kapitaldienstleistungen
Bankverbindlichkeiten
habe
begleichen
müssen
.
ergebe
DM
DM
DM
höherer
Zugewinn
Antragstellerin
mithin
Anspruch
Zugewinnausgleich
Höhe
110.517,50
DM
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Vorinstanzen
sind
Geltung
deutschen
Ehegüterrechts
ausgegangen
.
wird
Revision
günstig
angegriffen
hält
rechtlichen
Prüfung
Ergebnis
stand
.
Zwar
waren
Parteien
getroffenen
Feststellungen
noch
türkische
Staatsangehörige
Asylbewerber
kamen
dort
heirateten
.
wurden
erst
eingebürgert
.
.
Abs.
Satz
Abs.
Abs.
Nr.
Fall
grundsätzlich
türkisches
Ehegüterrecht
maßgebend
ist
Zugewinnausgleich
kennt
sind
indes
anzuwenden
Asylanträgen
Parteien
getroffenen
Feststellungen
stattgegeben
wurde
.
Anerkannte
Asylbewerber
haben
gemäß
§
Abs.
AsylVfG
Rechtsstellung
Abkommen
Rechtsstellung
Flüchtlinge
28
Juli
Genfer
Flüchtlingskonvention
.
zwar
auch
schon
Zeit
konstitutiven
Asylentscheidung
vgl.
Palandt/
Heldrich
.
Aufl
.
Anhang
Art
.
Rdn
.
so
Berufungsgericht
festgestellten
Zeitpunkt
ankommt
.
Art
.
Abs.
ersetzt
Personenkreis
allgemein
Staatsangehörigkeit
Personalstatut
Art
.
Konvention
vgl.
Staudinger/
Art
.
Rdn
.
gewöhnlichen
Aufenthalt
richtet
hier
also
:
vgl.
aaO
.
Rdn
.
.
.
II
.
Recht
hat
Berufungsgericht
Berechnung
Endvermögens
Antragsgegners
auch
Stichtag
28
November
vorhandene
Guthaben
Girokonto
DM
berücksichtigt
.
Erfolg
macht
Revision
geltend
Betrag
sei
Endvermögen
hinzuzurechnen
Tage
später
fällig
werdenden
Unterhaltszahlungen
Dezember
Höhe
DM
Ende
vierten
Quartals
fällig
werdenden
Kapitaldienstleistungen
Höhe
DM
Bankdarlehen
Kontoguthaben
hätten
bestritten
werden
müssen
.
1
.
erst
Stichtag
fällig
werdenden
Zinsbelastungen
Darlehen
nungsbaukreditanstalt
hat
Berufungsgericht
zutreffend
Verbindlichkeiten
berücksichtigt
Endvermögen
Antragsgegners
mindern
noch
Umstand
rechtfertigt
Stichtag
vorhandene
Kontoguthaben
Antragsgegners
entsprechender
Höhe
Teil
Endvermögens
anzusehen
.
Darlehensverbindlichkeiten
sind
Stichtag
jeweils
noch
offenen
Salden
bereits
zutreffend
berücksichtigt
worden
;
zumindest
hat
Antragsgegner
vorgetragen
Stichtag
aufgelaufenen
anteiligen
Zinsen
seien
Betrag
noch
enthalten
.
hinausgehender
Abzug
künftig
fällig
werdender
Tilgungsleistungen
widerspräche
Stichtagsprinzip
würde
doppelte
Berücksichtigung
Darlehensverbindlichkeiten
hinauslaufen
.
Selbst
Auffassung
folgen
würde
könnte
Ergebnis
ändern
.
auch
Antragstellerin
war
Parteien
gemeinsam
aufgenommenen
Darlehen
Kreditverbindlichkeiten
gleicher
Höhe
belastet
.
Wären
erst
Stichtag
fälligen
Tilgungsverbindlichkeiten
Antragsgegner
entfallen
Endvermögen
mindernd
berücksichtigen
hätte
Antragstellerin
entfallende
Hälfte
entsprechend
auch
Berechnung
Endvermögens
berücksichtigt
werden
müssen
so
Betrag
Zugewinn
Partei
höher
ist
anderen
Ergebnis
verändert
hätte
.
2
.
Recht
hat
Berufungsgericht
auch
1
.
Dezember
fällig
werdenden
Unterhaltszahlungen
Antragsgegners
Berechnung
Endvermögens
Stichtag
Endvermögen
mindernde
Verbindlichkeit
angesehen
.
Bereits
entstandene
Verbindlichkeiten
sind
zwar
grundsätzlich
auch
dann
Stichtag
noch
fällig
sind
Verbindlichkeiten
Sinne
§
Abs.
anzusehen
Endvermögen
mindern
.
gilt
jedoch
uneingeschränkt
Dauerschuldverhältnisse
vgl.
MünchKommBGB/Koch
§
Rdn
.
.
Insbesondere
ist
Unterhaltspflicht
einheitliche
ständig
erneuernde
erst
Vorhandensein
bestimmter
Voraussetzungen
Entstehung
gelangende
Verbindlichkeit
aufzufassen
Zeiteinheit
Voraussetzungen
vorliegen
neuem
entsteht
vgl.
Senatsurteile
.
.
Rechtsverhältnisse
wiederkehrende
Ansprüche
Unterhaltsleistungen
vermitteln
sind
Rahmen
§
Berechnung
Endvermögens
Unterhaltsberechtigten
berücksichtigen
künftiges
Einkommen
vorwegnehmen
Berücksichtigung
Zugewinnausgleich
Zeit
Beendigung
Güterstandes
verlängern
würde
vgl.
Urteil
3
.
Oktober
.
.
Umgekehrt
mindern
auch
Unterhaltsverpflichtungen
Endvermögen
Unterhaltspflichtigen
nur
insoweit
Stichtag
bereits
fällig
sind
vgl.
auch
FamRZ
.
Revision
geltend
macht
Rücksicht
Tage
Stichtag
fällig
werdenden
Unterhalt
dürfe
andererseits
aber
Stichtag
vorhandene
Kontoguthaben
Endvermögen
berücksichtigender
Vermögenswert
angesehen
werden
Erfüllung
Verbindlichkeit
benötigt
werde
läuft
selbst
unterstellter
sprechender
Zweckbindung
Guthabens
Versuch
Zugewinnausgleich
berücksichtigende
künftige
Verbindlichkeit
Umweg
"
Verrechnung
Stichtag
vorhandenen
Zugewinn
berücksichtigenden
Bankguthaben
doch
noch
Zugewinn
mindernd
geltend
machen
.
Auch
ist
Stichtagsprinzip
vereinbaren
noch
Grundsatz
Zugewinnausgleich
Lebenden
Endvermögen
objektivierbaren
Werte
gehören
Bewertungsstichtag
unterstellten
Erbfall
Erben
übergehen
würden
vgl.
m
.
.
läßt
auch
Begründung
rechtfertigen
anderenfalls
habe
unterhaltsberechtigte
Ehegatte
zweifache
Weise
Kontoguthaben
:
Zugewinnausgleich
Unterhalt
später
Guthaben
zahlen
sei
.
Abgesehen
Antragsgegner
vorgetragen
hat
Guthaben
Girokonto
resultiere
laufendem
Einkommen
Bestreitung
Lebensunterhalts
selbst
Unterhaltsberechtigten
laufenden
Stichtag
noch
abgeschlossenen
Zeitabschnitt
bestimmt
sei
trifft
Argument
doppelten
Teilhabe
unterhaltsberechtigten
Ehegatten
1
.
Dezember
fällig
werdenden
Kindesunterhalt
Antragsgegner
selbst
Dezember
benötigten
Lebensunterhalt
ohnehin
.
auch
Stichtag
fällig
werdende
Ehegattenunterhalt
steht
Berücksichtigung
Stichtag
vorhandenen
Kontoguthabens
Endvermögen
zwar
auch
Guthaben
begleichen
sein
mag
.
-9-
Richtig
ist
zwar
güterrechtlicher
Ausgleich
grundsätzlich
stattzufinden
hat
soweit
Vermögensposition
bereits
Weise
sei
unterhaltsrechtlich
Wege
Versorgungsausgleichs
anderen
Ehegatten
auszugleichen
ist
vgl.
Senatsurteil
11
.
Dezember
FamRZ
.
Grundsatz
gilt
aber
uneingeschränkt
.
So
ist
anerkannt
auch
Unterhaltsrückstände
Endvermögen
Unterhaltspflichtigen
mindern
.
Erweist
Rückstand
Folgezeit
beitreibbar
führt
unterhaltsberechtigte
Ehepartner
doppelter
Weise
benachteiligt
angesehen
werden
kann
nämlich
einerseits
Schmälerung
Zugewinnausgleichsanspruchs
zustehenden
Unterhalts
andererseits
erhält
.
Ebenso
kann
ausgleichsberechtigte
Ehegatte
Berücksichtigung
Stichtag
noch
bestehender
Verbindlichkeiten
Ausgleichspflichtigen
Endvermögen
Begründung
wehren
habe
Verbindlichkeiten
bereits
Reduzierung
Unterhaltsanspruchs
hinnehmen
müssen
.
etwaiger
Einfluß
Schuldenlast
unterhaltsrechtliche
Leistungsfähigkeit
hat
Vermögensausgleich
§
tun
vgl.
Senatsurteil
23
.
April
2/85
.
Zugewinnausgleich
geltenden
starren
Stichtagsprinzips
Gesetz
schematische
Saldierung
regelmäßig
Ehejahre
umfassenden
Zeitraum
vorsieht
sind
auch
zufällige
geringfügige
zeitliche
Überschneidungen
hier
Größenordnung
bis
zu
Monat
einerseits
Zugewinnausgleich
andererseits
laufenden
Unterhalt
maßgeblichen
wirtschaftlichen
Verhältnissen
hinzunehmen
Massenfällen
Art
praxisgerechte
Weise
vermeiden
lassen
.
Überschneidungen
ergeben
wendigerweise
stets
dann
Stichtag
Monatsersten
Unterhaltsverpflichtung
laufenden
Monat
fällig
wird
Zeitpunkt
liegt
laufende
Einkommen
fällig
wird
Unterhaltspflichtige
Monatszeitraum
bezieht
.
verschiedentlich
vertretenen
Auffassung
vgl.
Johannsen/
Henrich/Jaeger
Eherecht
.
Aufl
.
Rdn
.
§
Rdn
.
9
;
Handbuch
Scheidungsrechts
4
.
Aufl
.
Kap
.
.
muß
auch
hingenommen
werden
bereits
bezogenes
laufendes
Einkommen
Stichtag
Gestalt
Kontoguthabens
noch
vorhanden
ist
Zugewinnausgleich
auch
insoweit
unterliegt
laufenden
Lebensunterhalt
Monatszeitraum
decken
bestimmt
ist
Stichtag
noch
abgelaufen
ist
Gegensatz
hinausgehende
Zeiträume
geleistet
werden
etwa
Vorschuß
Schriftsteller
noch
schreibenden
Roman
erhält
.
Ebenso
ist
umgekehrten
Fall
hinzunehmen
Stichtag
bereits
fällige
Unterhaltsverpflichtung
laufenden
Monat
Endvermögen
auch
dann
vollem
Umfang
mindert
Monatszeitraum
Stichtag
noch
abgelaufen
ist
laufende
Einkommen
Bedarf
decken
bestimmt
ist
Endvermögen
zuzurechnen
ist
erst
Stichtag
fällig
wird
.
ergibt
auch
§
ersichtlich
ist
Gesetzgeber
nachteilige
Auswirkungen
schematisierenden
Regelung
Stichtagsprinzips
ergeben
können
hinzunehmen
bereit
ist
nur
grob
unbilligen
Ergebnissen
Korrekturmöglichkeit
vorsieht
.
folgt
auch
hier
Kontoguthaben
Antragsgegners
vollem
Umfang
Zugewinnausgleich
unterliegt
.
.
Erfolg
rügt
Revision
jedoch
Auffassung
Berufungsgerichts
Endvermögen
Antragstellers
sei
Betrag
DM
gemindert
hinreichend
substantiiert
vorgetragen
habe
Darlehen
Gesamthöhe
Errichtung
Familieneigenheims
gewährt
hätten
.
Insoweit
habe
Berufungsgericht
Anforderungen
Darlegungslast
verfahrensfehlerhaft
verkannt
.
Berufungsgericht
hat
Revision
Frage
zugelassen
prozessuale
Darlegungspflicht
Parteien
Zugehörigkeit
Volksgruppe
aramäischen
Christen
Rücksicht
besondere
Gepflogenheiten
namentlich
Familienangehörigen
schriftlichen
Vereinbarungen
treffen
auch
größere
Transaktionen
bar
abzuwickeln
geringere
Anforderungen
stellen
seien
.
Frage
Hinweis
Rechtssuchenden
gleichermaßen
geltende
verneinen
ist
kommt
indes
;
derartige
Gepflogenheiten
können
allenfalls
Rahmen
Beweiswürdigung
berücksichtigt
werden
Berufungsgericht
Sicht
folgerichtig
Gegensatz
Vorinstanz
abgesehen
hat
.
Ansicht
Berufungsgerichts
Antragsgegner
habe
Entstehung
Darlehensverpflichtungen
Höhe
DM
hinreichend
dargelegt
vermag
Senat
folgen
.
Insbesondere
läßt
geschehen
begründen
verblieben
so
offene
Fragen
Antragstellerin
verwiesen
sei
Vortrag
Antragsgegners
pauschal
bestreiten
nachprüfbare
Einzelheiten
Darlehenshingabe
eingehen
können
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
Sachvortrag
dann
schlüssig
erheblich
Tatsachen
beinhaltet
Verbindung
Rechtssatz
geeignet
sind
geltend
gemachte
Recht
geltend
gemachte
Verbindlichkeit
entstanden
erscheinen
lassen
.
Angabe
näherer
Einzelheiten
Zeitpunkt
Ablauf
bestimmter
Ereignisse
betreffen
ist
erforderlich
Einzelheiten
Rechtslage
Bedeutung
sind
vgl.
Urteile
1
.
Februar
NJW-RR
8
.
Mai
§
Abs.
Darlegungslast
.
Anforderungen
genügen
Behauptungen
Antragsgegners
.
hat
vorgetragen
Beweis
gestellt
Finanzierung
Hauses
Bruder
Darlehen
insgesamt
DM
Vermittlung
weiteres
Darlehen
insgesamt
DM
erhalten
Stichtag
zurückgezahlt
haben
.
Darlehen
seien
Bruder
bar
Baufortschritt
Hauses
Jahren
Teilbeträgen
DM
ausgezahlt
worden
.
wird
Sachverhalt
behauptet
Voraussetzungen
Entstehung
Darlehensverbindlichkeiten
Höhe
§
Abs.
.
erfüllt
.
weiteren
Berufungsgericht
Substantiierung
erforderlich
gehaltenen
Umstände
einzelnen
namentlich
präzise
Angabe
jeweiligen
Teilbeträge
Zeitpunkts
Auszahlung
Relation
jeweiligen
Baufortschritt
Herkunft
Darlehensgebern
gewährten
Geldbeträge
kommt
Rechtsfolge
.
mögen
ebenso
einerseits
Berufungsgericht
aufgezeigten
Zweifel
Datierung
vorgelegten
Bestätigungen
andererseits
aufgeworfene
Frage
anders
behaupteten
Darlehen
Hausbau
finanziert
worden
sein
soll
Beurteilung
Glaubhaftigkeit
Aussagen
Familiengericht
vernommenen
Zeugen
Bedeutung
sein
indes
Tatrichter
vorzubehalten
ist
so
Revisionsgericht
selbst
Sache
entscheiden
kann
.
Sache
war
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
erhobenen
Beweise
gegebenenfalls
erneuter
Vernehmung
Zeugen
würdigen
kann
.
Sprick
Wagenitz
Weber-Monecke