NAMEN Verkündet : 27 . August Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Familiensache Nachschlagewerk : ja : ja § Abs. Satz Berücksichtigung laufenden Einkommens Stichtag Form Bankguthaben vorhanden ist Endvermögen . Urteil 27 . August OLG AG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 23 Juli Vorsitzende Richterin Dr. Richter Sprick Weber-Monecke Prof. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Antragsgegners wird Urteil 3 . Familiensenats Hanseatischen Oberlandesgerichts 7 . September Kostenpunkt insoweit aufgehoben Berufung Antragsgegners Zugewinnausgleichs zurückgewiesen worden ist . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Urteil Amtsgerichts Familiengericht 25 . Juni wurde Ehe Parteien geschieden ; insoweit ist Urteil Ablauf 24 . September rechtskräftig geworden . Ferner wurde Sorgerecht Kinder Parteien entschieden Versorgungsausgleich durchgeführt Antragsgegner monatlichen Unterhaltszahlungen Antragstellerin Kinder verurteilt . wurde verurteilt Antragstellerin Zugewinnausgleich DM Zinsen zahlen . Revisionsverfahren streiten Parteien noch Zugewinnausgleich ; halten jeweils andere Partei ausgleichspflichtig . Unstreitig hatten Parteien Anfangsvermögen . Stichtag 28 November Zustellung Scheidungsantrags waren je Miteigentümer Hausgrundstücks Wert übereinstimmend DM angegeben haben . Unstreitig sind ferner Darlehensverbindlichkeiten anstalt Stichtag Parteien jeweils DM DM beliefen . Unstreitig ist ferner Antragsgegner gehörte Stichtag Wert DM : DM hatte Girokonto Stichtag Guthaben DM aufwies . Berufungsgericht ist Amtsgericht folgend 3.965,00 DM DM DM höheren Zugewinn Antragsgegners ausgegangen hat Berufung auch insoweit zurückgewiesen Zahlung Hälfte Betrages DM Zinsen Antragstellerin verurteilt worden ist . richtet Revision Antragsgegners Antrag weiterverfolgt Entscheidung Amtsgerichts Zugewinnausgleich dahingehend abzuändern Antragstellerin verurteilt wird Zugewinnausgleich Höhe DM Zinsen zahlen . Insoweit macht Revision geltend Berechnung Endvermögens Antragsgegners habe Berufungsgericht Unrecht Darlehensverbindlichkeiten Höhe DM berücksichtigt nämlich DM Bruder DM Bruder Schwägerin Finanzierung Hauses halten habe . Ferner sei Guthaben Girokonto 28 November Unrecht Endvermögen berücksichtigt worden 1 . Dezember fälligen Unterhaltsforderungen Ende 4 . Quartals fälligen Kapitaldienstleistungen Bankverbindlichkeiten habe begleichen müssen . ergebe DM DM DM höherer Zugewinn Antragstellerin mithin Anspruch Zugewinnausgleich Höhe 110.517,50 DM . Entscheidungsgründe : Revision führt Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Vorinstanzen sind Geltung deutschen Ehegüterrechts ausgegangen . wird Revision günstig angegriffen hält rechtlichen Prüfung Ergebnis stand . Zwar waren Parteien getroffenen Feststellungen noch türkische Staatsangehörige Asylbewerber kamen dort heirateten . wurden erst eingebürgert . . Abs. Satz Abs. Abs. Nr. Fall grundsätzlich türkisches Ehegüterrecht maßgebend ist Zugewinnausgleich kennt sind indes anzuwenden Asylanträgen Parteien getroffenen Feststellungen stattgegeben wurde . Anerkannte Asylbewerber haben gemäß § Abs. AsylVfG Rechtsstellung Abkommen Rechtsstellung Flüchtlinge 28 Juli Genfer Flüchtlingskonvention . zwar auch schon Zeit konstitutiven Asylentscheidung vgl. Palandt/ Heldrich . Aufl . Anhang Art . Rdn . so Berufungsgericht festgestellten Zeitpunkt ankommt . Art . Abs. ersetzt Personenkreis allgemein Staatsangehörigkeit Personalstatut Art . Konvention vgl. Staudinger/ Art . Rdn . gewöhnlichen Aufenthalt richtet hier also : vgl. aaO . Rdn . . . II . Recht hat Berufungsgericht Berechnung Endvermögens Antragsgegners auch Stichtag 28 November vorhandene Guthaben Girokonto DM berücksichtigt . Erfolg macht Revision geltend Betrag sei Endvermögen hinzuzurechnen Tage später fällig werdenden Unterhaltszahlungen Dezember Höhe DM Ende vierten Quartals fällig werdenden Kapitaldienstleistungen Höhe DM Bankdarlehen Kontoguthaben hätten bestritten werden müssen . 1 . erst Stichtag fällig werdenden Zinsbelastungen Darlehen nungsbaukreditanstalt hat Berufungsgericht zutreffend Verbindlichkeiten berücksichtigt Endvermögen Antragsgegners mindern noch Umstand rechtfertigt Stichtag vorhandene Kontoguthaben Antragsgegners entsprechender Höhe Teil Endvermögens anzusehen . Darlehensverbindlichkeiten sind Stichtag jeweils noch offenen Salden bereits zutreffend berücksichtigt worden ; zumindest hat Antragsgegner vorgetragen Stichtag aufgelaufenen anteiligen Zinsen seien Betrag noch enthalten . hinausgehender Abzug künftig fällig werdender Tilgungsleistungen widerspräche Stichtagsprinzip würde doppelte Berücksichtigung Darlehensverbindlichkeiten hinauslaufen . Selbst Auffassung folgen würde könnte Ergebnis ändern . auch Antragstellerin war Parteien gemeinsam aufgenommenen Darlehen Kreditverbindlichkeiten gleicher Höhe belastet . Wären erst Stichtag fälligen Tilgungsverbindlichkeiten Antragsgegner entfallen Endvermögen mindernd berücksichtigen hätte Antragstellerin entfallende Hälfte entsprechend auch Berechnung Endvermögens berücksichtigt werden müssen so Betrag Zugewinn Partei höher ist anderen Ergebnis verändert hätte . 2 . Recht hat Berufungsgericht auch 1 . Dezember fällig werdenden Unterhaltszahlungen Antragsgegners Berechnung Endvermögens Stichtag Endvermögen mindernde Verbindlichkeit angesehen . Bereits entstandene Verbindlichkeiten sind zwar grundsätzlich auch dann Stichtag noch fällig sind Verbindlichkeiten Sinne § Abs. anzusehen Endvermögen mindern . gilt jedoch uneingeschränkt Dauerschuldverhältnisse vgl. MünchKommBGB/Koch § Rdn . . Insbesondere ist Unterhaltspflicht einheitliche ständig erneuernde erst Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen Entstehung gelangende Verbindlichkeit aufzufassen Zeiteinheit Voraussetzungen vorliegen neuem entsteht vgl. Senatsurteile . . Rechtsverhältnisse wiederkehrende Ansprüche Unterhaltsleistungen vermitteln sind Rahmen § Berechnung Endvermögens Unterhaltsberechtigten berücksichtigen künftiges Einkommen vorwegnehmen Berücksichtigung Zugewinnausgleich Zeit Beendigung Güterstandes verlängern würde vgl. Urteil 3 . Oktober . . Umgekehrt mindern auch Unterhaltsverpflichtungen Endvermögen Unterhaltspflichtigen nur insoweit Stichtag bereits fällig sind vgl. auch FamRZ . Revision geltend macht Rücksicht Tage Stichtag fällig werdenden Unterhalt dürfe andererseits aber Stichtag vorhandene Kontoguthaben Endvermögen berücksichtigender Vermögenswert angesehen werden Erfüllung Verbindlichkeit benötigt werde läuft selbst unterstellter sprechender Zweckbindung Guthabens Versuch Zugewinnausgleich berücksichtigende künftige Verbindlichkeit Umweg " Verrechnung Stichtag vorhandenen Zugewinn berücksichtigenden Bankguthaben doch noch Zugewinn mindernd geltend machen . Auch ist Stichtagsprinzip vereinbaren noch Grundsatz Zugewinnausgleich Lebenden Endvermögen objektivierbaren Werte gehören Bewertungsstichtag unterstellten Erbfall Erben übergehen würden vgl. m . . läßt auch Begründung rechtfertigen anderenfalls habe unterhaltsberechtigte Ehegatte zweifache Weise Kontoguthaben : Zugewinnausgleich Unterhalt später Guthaben zahlen sei . Abgesehen Antragsgegner vorgetragen hat Guthaben Girokonto resultiere laufendem Einkommen Bestreitung Lebensunterhalts selbst Unterhaltsberechtigten laufenden Stichtag noch abgeschlossenen Zeitabschnitt bestimmt sei trifft Argument doppelten Teilhabe unterhaltsberechtigten Ehegatten 1 . Dezember fällig werdenden Kindesunterhalt Antragsgegner selbst Dezember benötigten Lebensunterhalt ohnehin . auch Stichtag fällig werdende Ehegattenunterhalt steht Berücksichtigung Stichtag vorhandenen Kontoguthabens Endvermögen zwar auch Guthaben begleichen sein mag . -9- Richtig ist zwar güterrechtlicher Ausgleich grundsätzlich stattzufinden hat soweit Vermögensposition bereits Weise sei unterhaltsrechtlich Wege Versorgungsausgleichs anderen Ehegatten auszugleichen ist vgl. Senatsurteil 11 . Dezember FamRZ . Grundsatz gilt aber uneingeschränkt . So ist anerkannt auch Unterhaltsrückstände Endvermögen Unterhaltspflichtigen mindern . Erweist Rückstand Folgezeit beitreibbar führt unterhaltsberechtigte Ehepartner doppelter Weise benachteiligt angesehen werden kann nämlich einerseits Schmälerung Zugewinnausgleichsanspruchs zustehenden Unterhalts andererseits erhält . Ebenso kann ausgleichsberechtigte Ehegatte Berücksichtigung Stichtag noch bestehender Verbindlichkeiten Ausgleichspflichtigen Endvermögen Begründung wehren habe Verbindlichkeiten bereits Reduzierung Unterhaltsanspruchs hinnehmen müssen . etwaiger Einfluß Schuldenlast unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit hat Vermögensausgleich § tun vgl. Senatsurteil 23 . April 2/85 . Zugewinnausgleich geltenden starren Stichtagsprinzips Gesetz schematische Saldierung regelmäßig Ehejahre umfassenden Zeitraum vorsieht sind auch zufällige geringfügige zeitliche Überschneidungen hier Größenordnung bis zu Monat einerseits Zugewinnausgleich andererseits laufenden Unterhalt maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen hinzunehmen Massenfällen Art praxisgerechte Weise vermeiden lassen . Überschneidungen ergeben wendigerweise stets dann Stichtag Monatsersten Unterhaltsverpflichtung laufenden Monat fällig wird Zeitpunkt liegt laufende Einkommen fällig wird Unterhaltspflichtige Monatszeitraum bezieht . verschiedentlich vertretenen Auffassung vgl. Johannsen/ Henrich/Jaeger Eherecht . Aufl . Rdn . § Rdn . 9 ; Handbuch Scheidungsrechts 4 . Aufl . Kap . . muß auch hingenommen werden bereits bezogenes laufendes Einkommen Stichtag Gestalt Kontoguthabens noch vorhanden ist Zugewinnausgleich auch insoweit unterliegt laufenden Lebensunterhalt Monatszeitraum decken bestimmt ist Stichtag noch abgelaufen ist Gegensatz hinausgehende Zeiträume geleistet werden etwa Vorschuß Schriftsteller noch schreibenden Roman erhält . Ebenso ist umgekehrten Fall hinzunehmen Stichtag bereits fällige Unterhaltsverpflichtung laufenden Monat Endvermögen auch dann vollem Umfang mindert Monatszeitraum Stichtag noch abgelaufen ist laufende Einkommen Bedarf decken bestimmt ist Endvermögen zuzurechnen ist erst Stichtag fällig wird . ergibt auch § ersichtlich ist Gesetzgeber nachteilige Auswirkungen schematisierenden Regelung Stichtagsprinzips ergeben können hinzunehmen bereit ist nur grob unbilligen Ergebnissen Korrekturmöglichkeit vorsieht . folgt auch hier Kontoguthaben Antragsgegners vollem Umfang Zugewinnausgleich unterliegt . . Erfolg rügt Revision jedoch Auffassung Berufungsgerichts Endvermögen Antragstellers sei Betrag DM gemindert hinreichend substantiiert vorgetragen habe Darlehen Gesamthöhe Errichtung Familieneigenheims gewährt hätten . Insoweit habe Berufungsgericht Anforderungen Darlegungslast verfahrensfehlerhaft verkannt . Berufungsgericht hat Revision Frage zugelassen prozessuale Darlegungspflicht Parteien Zugehörigkeit Volksgruppe aramäischen Christen Rücksicht besondere Gepflogenheiten namentlich Familienangehörigen schriftlichen Vereinbarungen treffen auch größere Transaktionen bar abzuwickeln geringere Anforderungen stellen seien . Frage Hinweis Rechtssuchenden gleichermaßen geltende verneinen ist kommt indes ; derartige Gepflogenheiten können allenfalls Rahmen Beweiswürdigung berücksichtigt werden Berufungsgericht Sicht folgerichtig Gegensatz Vorinstanz abgesehen hat . Ansicht Berufungsgerichts Antragsgegner habe Entstehung Darlehensverpflichtungen Höhe DM hinreichend dargelegt vermag Senat folgen . Insbesondere läßt geschehen begründen verblieben so offene Fragen Antragstellerin verwiesen sei Vortrag Antragsgegners pauschal bestreiten nachprüfbare Einzelheiten Darlehenshingabe eingehen können . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist Sachvortrag dann schlüssig erheblich Tatsachen beinhaltet Verbindung Rechtssatz geeignet sind geltend gemachte Recht geltend gemachte Verbindlichkeit entstanden erscheinen lassen . Angabe näherer Einzelheiten Zeitpunkt Ablauf bestimmter Ereignisse betreffen ist erforderlich Einzelheiten Rechtslage Bedeutung sind vgl. Urteile 1 . Februar NJW-RR 8 . Mai § Abs. Darlegungslast . Anforderungen genügen Behauptungen Antragsgegners . hat vorgetragen Beweis gestellt Finanzierung Hauses Bruder Darlehen insgesamt DM Vermittlung weiteres Darlehen insgesamt DM erhalten Stichtag zurückgezahlt haben . Darlehen seien Bruder bar Baufortschritt Hauses Jahren Teilbeträgen DM ausgezahlt worden . wird Sachverhalt behauptet Voraussetzungen Entstehung Darlehensverbindlichkeiten Höhe § Abs. . erfüllt . weiteren Berufungsgericht Substantiierung erforderlich gehaltenen Umstände einzelnen namentlich präzise Angabe jeweiligen Teilbeträge Zeitpunkts Auszahlung Relation jeweiligen Baufortschritt Herkunft Darlehensgebern gewährten Geldbeträge kommt Rechtsfolge . mögen ebenso einerseits Berufungsgericht aufgezeigten Zweifel Datierung vorgelegten Bestätigungen andererseits aufgeworfene Frage anders behaupteten Darlehen Hausbau finanziert worden sein soll Beurteilung Glaubhaftigkeit Aussagen Familiengericht vernommenen Zeugen Bedeutung sein indes Tatrichter vorzubehalten ist so Revisionsgericht selbst Sache entscheiden kann . Sache war Berufungsgericht zurückzuverweisen erhobenen Beweise gegebenenfalls erneuter Vernehmung Zeugen würdigen kann . Sprick Wagenitz Weber-Monecke