You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1965 lines
18 KiB

BESCHLUSS
12
.
August
Vollstreckbarerklärungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
EuGVVO
.
Abs.
Nr.
45
;
Abs.
Vollstreckbarkeit
britischen
Entscheidung
finanziellen
Versorgung
Vermögensauseinandersetzung
Secs
.
Verordnung
Nr.
44/2001
Rates
gerichtliche
Zuständigkeit
Anerkennung
Vollstreckung
Entscheidungen
Handelssachen
22
.
Dezember
.
Beschluss
12
.
August
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
August
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dose
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragsgegners
wird
Beschluss
9
.
Zivilsenat
Oberlandesgerichts
20
.
Dezember
Zurückweisung
weitergehenden
Rechtsbeschwerde
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
teilweise
abgeändert
insgesamt
folgt
neu
gefasst
:
Beschwerde
Antragsgegners
wird
Beschluss
Vorsitzenden
Richters
11
.
Zivilkammer
Landgerichts
28
.
Mai
Zurückweisung
weitergehenden
Beschwerde
teilweise
abgeändert
insgesamt
folgt
neu
gefasst
:
Antrag
Antragstellerin
wird
angeordnet
gerichtliche
Verfügung
16
.
Februar
FD
F
deutschen
Teil-Vollstreckungsklausel
versehen
ist
Antragsgegner
verpflichtet
ist
Tagen
Rechtskraft
Scheidungsurteils
Antragstellerin
Anrechte
Nr.
künfte
teilweise
Sicherung
Unterhalts
Erblasserin
und/oder
unmündigen
Kinder
Familie
Falle
Ablebens
ners
Bestehens
nachfolgend
aufgeführten
Unterhaltsregelung
übertragen
abzutreten
Ziffer
Entscheidungstenors
Erblasserin
Wirkung
1
.
März
selbst
Monatsende
Tod
Erblasserin
19
Juli
regelmäßige
Zahlungen
Betrag
£
Jahr
leisten
Zahlungen
veranlassen
;
Zahlungen
sind
monatlich
Voraus
leisten
Ziffer
;
Erblasserin
Wirkung
1
.
März
Kinder
Familie
S.
geboren
16
.
April
geboren
8
.
Februar
geboren
20
Juli
regelmäßige
Zahlungen
Betrag
£
Jahr
Kind
leisten
Zahlungen
veranlassen
;
Zahlungen
sind
monatlich
Voraus
leisten
jeweilige
Kind
Alter
Jahren
erreicht
hat
Abschluss
höheren
Schulausbildung
je
spätere
Termin
ist
weiterer
Verfügungen
Ziffer
Entscheidungstenors
längstens
Monatsende
Tod
Erblasserin
19
Juli
Erblasserin
Abschlagszahlung
Kosten
Nebenkosten
Antrags
Unterhaltsregelung
Höhe
£
fällig
26
.
Februar
leisten
Ziffer
Entscheidungstenors
.
weitergehende
Antrag
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
haben
Antragstellerin
Antragsgegner
tragen
.
Streitwert
:
Gründe
:
Parteien
streiten
Vollstreckbarkeit
Entscheidung
16
.
Februar
Bundesrepublik
.
verstorbene
Antragstellerin
Folgenden
:
Erblasserin
Antragsgegner
waren
deutsche
Staatsangehörige
hatten
Jahre
Ehe
geschlossen
Kinder
S.
geboren
16
.
April
V.
geboren
8
.
Februar
geboren
20
Juli
hervorgegangen
sind
.
Antragsgegner
berufstätig
gewesen
war
zogen
Ehegatten
Kindern
Antragsgegner
selbständig
erwerbstätig
war
.
Jahre
kehrte
übernahm
Angestelltenstellung
führender
Position
.
Jahre
schied
dort
hohe
Abfindungssumme
.
Anschließend
war
selbständig
tätig
.
Juli
bezog
Arbeitslosengeld
später
Arbeitslosenhilfe
.
absolviert
Beamter
Widerruf
Vorbereitungsdienst
neue
Ausbildung
Berufsschullehrer
deutlich
geringeren
Einkommen
Ausscheiden
Angestelltentätigkeit
.
Frühjahr
trennten
Erblasserin
Antragsgegner
.
Mai
beantragte
Erblasserin
Scheidung
Ehe
verband
Antrag
kurz
Antrag
Regelung
finanziellen
Scheidungsfolgen
.
Verfügung
16
.
Februar
traf
Vollstreckbarerklärungsverfahren
noch
Interesse
finanziellen
Scheidungsfolgen
u.a.
folgende
Anordnungen
:
Übertragung
Abtretung
Anrechte
Antragsgegners
Lebensversicherungs-Police
teilweise
Sicherung
Unterhalts
Erblasserin
und/oder
unmündigen
Kinder
S.
;
Zahlung
Pauschalbetrages
lump
Höhe
£
Unterhalt
Wohnungskosten
Erblasserin
Kinder
S.
Zug
Zug
Übertragung
Anteilen
Erblasserin
gemeinsamem
Guthaben
Bausparkasse
Bank
;
regelmäßige
Zahlungen
Erblasserin
Höhe
£
jährlich
selbst
Lebzeiten
geschiedenen
Ehegatten
Wiederverheiratung
Antragstellerin
bis
abweichenden
Verfügung
;
regelmäßige
Zahlungen
Höhe
£
jährlich
Kind
Erblasserin
Kinder
Familie
S.
Zeit
1
.
März
Vollendung
17
.
Lebensjahres
späteren
Abschluss
höheren
Schulausbildung
Kindes
abweichenden
Verfügung
Zahlung
Abschlagssumme
Höhe
£
Kosten
Nebenkosten
Antrags
Erblasserin
Unterhaltsregelung
.
Zahlung
Pauschalbetrages
hat
Grundlage
Gesamtvermögens
Ehegatten
rund
£
ermittelt
rund
£
gemeinsames
Vermögen
rund
£
Vermögen
Erblasserin
rund
£
Vermögen
Antragsgegners
waren
.
gesamte
Vermögen
sollte
erhöhter
Wohnkosten
Erblasserin
minderjährigen
Kindern
Verhältnis
Gunsten
aufgeteilt
werden
so
wertmäßig
Vermögen
rund
£
zugute
kommen
sollte
.
Erblasserin
eigenem
Vermögen
Hälfte
gemeinsamen
Vermögens
rund
£
verfügte
hat
Gericht
weiteres
Vermögen
Höhe
rund
£
übertragen
.
Übertragung
erfolgte
Anordnung
Zahlung
Pauschalbetrages
Höhe
£
Übertragung
hälftigen
Anteile
Ehefrau
gemeinsamen
Bausparund
Bankguthaben
Übertragung
Grundstücks
Ehefrau
Wert
insgesamt
rund
£
.
Bemessung
regelmäßigen
Zahlungen
Erblasserin
minderjährigen
Kinder
hat
behaupteten
Arbeitslosigkeit
Antragsgegners
Erwerbsobliegenheit
angenommen
.
Hinblick
Alter
knapp
Jahren
Berufsqualifikation
ist
Gericht
fiktiv
erzielbaren
Jahreseinkommen
Höhe
£
ausgegangen
.
könne
Antragsgegner
Erblasserin
Kindern
jährlich
Unterhalt
Höhe
=)
33.600
£
zahlen
.
Antrag
Erblasserin
hat
Landgericht
Entscheidung
insgesamt
vollstreckbar
erklärt
.
Beschwerde
Antragsgegners
hat
Oberlandesgericht
Entscheidung
abgeändert
Antrag
Anordnung
Erteilung
deutschen
Vollstreckungsklausel
zugesprochenen
Pauschalbetrages
Höhe
£
abgelehnt
.
Übrigen
hat
Beschwerde
Antragsgegners
zurückgewiesen
.
Entscheidung
richten
Rechtsbeschwerden
Antragsgegners
vollständige
Abweisung
Antrags
anstrebt
Testamentsvollstreckerin
Erblasserin
auch
zugesprochenen
Pauschalbetrag
vollstreckbar
erklärt
wissen
will
.
Verfahrens
Rechtsbeschwerde
ist
19
Juli
Erblasserin
verstorben
.
wurde
zunächst
minderjährigen
Kindern
beerbt
.
9
.
Dezember
geborene
weitere
Tochter
Erblasserin
hat
Erbschaft
ausgeschlagen
.
letztwilligen
Verfügung
Erblasserin
hat
Nachlassgericht
Testamentsvollstreckung
angeordnet
jeweils
Vollendung
18
.
Lebensjahres
minderjährigen
Erben
endet
Antragstellerin
Testamentsvollstreckerin
bestellt
.
II
.
Rechtsbeschwerden
sind
Art
.
Verordnung
Nr.
44/2001
Rates
gerichtliche
Zuständigkeit
Anerkennung
Vollstreckung
Entscheidungen
Handelssachen
Folgenden
:
Verbindung
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
statthaft
.
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
ist
aber
zulässig
besonderen
Zulassungsvoraussetzungen
§
Abs.
fehlt
.
Rechtsbeschwerde
Antragsgegners
ist
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
zulässig
führt
Begrenzung
regelmäßigen
Unterhaltszahlungen
Zeit
Tod
Erblasserin
19
Juli
.
1
.
Oberlandesgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Entscheidung
Grundlage
anerkannt
vollstreckt
werden
kann
.
.
Abs.
ist
auch
Verhältnis
Bundesrepublik
anwendbar
Vereinigte
Königreich
Art
.
Vertrag
Europäische
Union
Vertrag
Gründung
Europäischen
Gemeinschaft
beigefügten
Protokolls
Position
Vereinigten
Königsreichs
schriftlich
mitgeteilt
haben
Annahme
Anwendung
Verordnung
beteiligen
möchten
vgl.
Erwägungsgrund
.
Zwar
ist
Anerkennung
Vollstreckung
Entscheidungen
Unterhaltspflichten
Verhältnis
Bundesrepublik
auch
Haager
Übereinkommen
Anerkennung
Vollstreckung
Unterhaltsentscheidungen
2
.
Oktober
möglich
.
Übereinkommen
bleibt
Art
.
Abs.
auch
unberührt
.
Fall
können
aber
Bestimmungen
Verfahren
Anerkennung
Vollstreckung
Entscheidungen
angewandt
werden
Art
.
Abs.
Satz
;
vgl.
auch
Wendl/Dose
Unterhaltsrecht
familienrichterlichen
Praxis
Rdn
.
.
Ebenfalls
zutreffend
ist
Oberlandesgericht
ausgegangen
weiteren
Einzelheiten
Anerkennungsverfahrens
Vorschriften
Gesetzes
Ausführung
zwischenstaatlicher
Verträge
Durchführung
Verordnungen
Europäischen
Gemeinschaft
-9-
biet
Anerkennung
Vollstreckung
Handelssachen
Vollstreckungsausführungsgesetz
;
Folgenden
:
richten
.
2
.
Recht
ist
Oberlandesgericht
Geltungsbereich
ausgegangen
Art
.
Abs.
Handelssachen
beschränkt
Art
.
Abs.
Güterrechtssachen
ausdrücklich
ausgenommen
sind
.
Entsprechend
beschränkt
auch
Art
.
Abs.
Vollstreckbarkeit
Unterhaltsentscheidungen
.
Rechtsgrundlage
hat
Oberlandesgericht
zutreffend
unterhaltsrechtlichen
güterrechtlichen
Folgen
vollstreckenden
britischen
Entscheidung
unterschieden
.
britische
Scheidungsfolgenrecht
sieht
Secs
.
richterliche
Eingriffsbefugnisse
deutschem
Verständnis
Unterhalt
güterrechtliche
Ansprüche
Versorgungsausgleich
Hausratsteilung
Wohnungszuweisung
erstrecken
.
wird
Art
Entscheidung
Anordnungen
finanziellen
Versorgung
Provision
;
.
Anordnungen
Vermögenszuweisung
Adjustment
;
Secs
.
unterschieden
auch
miteinander
kombiniert
werden
können
Grundlage
einheitlichen
Gesamtwürdigung
ausgesprochen
werden
.
Gericht
entscheidet
Billigkeit
Berücksichtigung
gesetzlicher
Ermessensfaktoren
gerichtlicher
Leitlinien
.
erster
Stelle
Ermessenskriterien
steht
Wohl
minderjähriger
Kinder
Familie
.
sind
insbesondere
Vermögensverhältnisse
Ehegatten
auch
finanziellen
Bedürfnisse
Alter
Gesundheit
Ehegatten
Dauer
Ehe
Verhalten
Ehegatten
Ehe
berücksichtigen
Sec
.
.
Schließlich
soll
Gericht
auch
prüfen
endgültige
Regelung
finanziellen
Angelegenheiten
break
möglich
ist
.
Verteilung
ehelichen
Vermögens
gilt
Rechtsprechung
grundsätzlich
Maßstab
gleichen
Teilhabe
Ehegatten
Division
;
vgl.
26
.
Oktober
veröffentlicht
unter
:
www.publications.parliament.uk
.
Verteilungsmaßstab
gilt
auch
Fällen
Vermögen
"
clean
break
"
Einmalzahlung
ausreicht
laufende
Unterhaltssicherung
Verteilung
Einkünfte
Vordergrund
steht
.
Abweichungen
Halbteilungsgrundsatz
können
auch
besonderen
Wohnbedarf
Ehegatten
begründet
werden
minderjährigen
Kinder
leben
Ausländisches
Familienrecht
August
.
;
vgl.
auch
Wendl/Dose
Unterhaltsrecht
familienrichterlichen
Praxis
Rdn
.
.
hier
regelmäßig
fälligen
Unterhaltsleistungen
auch
Pauschalbeträge
Ziel
abschließenden
Vermögensausgleichs
zugesprochen
hat
hat
Oberlandesgericht
Rahmen
Vollstreckbarerklärung
Recht
Frage
aufgeworfen
ausgesprochenen
Scheidungsfolgen
unterhaltsrechtlich
einzustufen
sind
Entscheidung
auch
güterrechtliche
Folgen
regelt
.
zutreffend
hat
Notwendigkeit
gesehen
güterrechtlichen
Aspekten
Entscheidung
unterscheiden
Unterhaltspflichten
beziehen
.
ist
Begriff
Unterhaltspflicht
noch
Begriff
ehelichen
Güterstände
ausdrücklich
definiert
.
Abgrenzung
Scheidungsfolgen
ist
vorrangig
Zweck
Entscheidung
abzustellen
Begründung
herzuleiten
ist
.
ergibt
Leistung
bestimmt
ist
Unterhalt
bedürftigen
Ehegatten
sichern
Bedürfnisse
Mittel
Ehegatten
Festsetzung
berücksichtigt
werden
hat
Entscheidung
Unterhaltspflicht
Gegenstand
.
Bezweckt
Leistung
hingegen
nur
Aufteilung
Güter
Ehegatten
betrifft
Entscheidung
ehelichen
Güterstände
kann
vollstreckt
werden
.
Entscheidung
beidem
zugleich
dient
kann
Art
.
teilweise
vollstreckt
werden
klar
hervorgeht
Zwecke
verschiedenen
Teile
angeordneten
Leistung
jeweils
zuzuordnen
sind
.
Allerdings
wird
Charakter
vollstreckenden
Entscheidung
Unterhaltsentscheidung
Frage
gestellt
zugleich
Übertragung
Eigentums
bestimmten
Gegenständen
früheren
Ehegatten
anordnet
kann
auch
insoweit
Bildung
Kapitals
handeln
Unterhalt
gesichert
werden
soll
.
Rahmen
Scheidungsverfahrens
ergangene
Entscheidung
Zahlung
Pauschalbetrags
Übertragung
Eigentums
bestimmten
Gegenständen
ehemaligen
Ehegatten
angeordnet
werden
betrifft
Unterhaltspflichten
Sinne
Unterhalt
begünstigten
ehemaligen
Ehegatten
gesichert
werden
soll
.
Grundsätzen
Rechtsprechung
Europäischen
Gerichtshofs
Unterscheidung
unterhaltsrechtlichen
Scheidungsfolgen
nachehelichen
Vermögensausgleich
hinreichend
geklärt
ist
fehlt
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
Rechtsauffassung
Zulassungsgrund
Fortbildung
Rechts
§
Abs.
i.V.
§
Abs.
Nr.
Abs.
.
auch
Einheitlichkeit
Rechtsprechung
kann
Zulassung
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
rechtfertigen
.
Oberlandesgericht
hat
zugesprochenen
Pauschalbetrag
hier
Rechtsauffassung
Antragstellerin
hinreichend
geklärten
Rechtsgrundlage
Recht
Unterhaltsleistung
angesehen
.
Zutreffend
ist
zwar
Ausgangspunkt
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
Pflicht
Zahlung
Pauschalbetrages
genommen
notwendig
Einordnung
Unterhaltszahlung
spricht
.
Hier
hat
britische
Gericht
Pauschalbetrag
allerdings
weitere
pauschale
regelmäßige
Verpflichtungen
Antragsgegners
ausgesprochen
Ergebnis
Unterhaltssicherung
auch
endgültigen
Regelung
finanziellen
Angelegenheiten
break
approach
führen
.
Entsprechend
hatte
Erblasserin
auch
Anordnung
finanzieller
Versorgung
Vermögensauseinandersetzung
Secs
.
beantragt
.
wiederum
spricht
vollstreckende
Entscheidung
abschließende
Entscheidung
Unterhalt
auch
vollständigen
Vermögensausgleich
enthält
.
spricht
auch
Tatsache
Pauschalbetrag
"
Unterhalt
Wohnungskosten
Beklagte
unmündigen
Kinder
Familie
zugesprochen
wurde
.
Gegensatz
unterscheiden
Gründe
eindeutig
Einkommen
Antragsgegners
bemessenen
Unterhaltsbedarf
Ausgleich
vorhandenen
Vermögensmassen
.
Unterhaltsbedürftigkeit
Erblasserin
minderjährigen
Kinder
ist
Gericht
fiktiv
fortgeschriebenen
Einkünften
Antragsgegners
ausgegangen
hat
Wege
Halbteilung
laufenden
Unterhaltsbedarf
Erblasserin
Kinder
ermittelt
.
insoweit
geschuldete
regelmäßige
Unterhalt
=)
33.600
£
orientiert
mithin
Einkünften
Familie
auch
zuvor
laufenden
Unterhalt
Verfügung
standen
.
Grundlage
sind
unterhaltsrechtlichen
Fragen
Textziffer
.
vollstreckenden
Urteils
behandelt
.
abschließende
Aufteilung
Vermögenswerte
assets
;
Ziff
.
.
vollstreckenden
Urteils
zielt
auch
endgültige
Regelung
finanziellen
Angelegenheiten
Einschluss
Aufteilung
vorhandenen
Vermögens
.
Selbst
Vermögen
auch
laufenden
Unterhalt
dient
zumal
Form
Wohneigentum
Mietkosten
entfallen
lässt
vgl.
insoweit
deutschen
Recht
Senatsurteil
27
.
Mai
FamRZ
Geldbetrag
Zinsen
abwirft
kann
zugesprochene
Pauschalsumme
Höhe
£
eindeutig
Unterhalt
zugeordnet
werden
Rechtsprechung
Europäischen
Gerichtshofs
verlangt
.
Verhältnis
Gunsten
Erblasserin
durchgeführte
Vermögensausgleich
verschaffte
nur
etwa
Falle
Nießbrauchs
Nutzungsvorteil
zugleich
Vermögenswert
selbst
eher
güterrechtlichen
Ausgleich
zuzuordnen
ist
vgl.
FamRZ
.
geht
eindeutig
laufenden
Unterhaltsbedarf
.
Recht
hat
Oberlandesgericht
Grundlage
Rechtsprechung
Europäischen
Gerichtshofs
Würdigung
relevanten
Umstände
Einzelfalles
eindeutige
Zuordnung
Pauschalbetrages
Unterhalt
Vollstreckbarkeit
abgelehnt
.
3
.
zulässige
Rechtsbeschwerde
Antragsgegners
hat
Wesentlichen
Erfolg
;
führt
lediglich
Todes
Erblasserin
zeitlich
begrenzten
Vollstreckbarkeit
laufenden
Unterhaltszahlungen
Testamentsvollstreckerin
.
Gegensatz
Rechtsauffassung
Antragsgegners
stehen
Vollstreckbarkeit
Oberlandesgericht
zulässig
erachtet
hat
grundsätzlich
Vollstreckungshindernisse
.
Art
.
Abs.
darf
ausländische
Entscheidung
Rahmen
Vollstreckbarerklärung
Sache
selbst
nachgeprüft
werden
.
erster
Instanz
Art
.
angeordnete
Vollstreckbarerklärung
darf
Rechtsmittelverfahren
Art
.
Abs.
lediglich
Vollstreckungshindernisse
Artt
.
überprüft
werden
.
Vollstreckungshindernisse
liegen
hier
.
Insbesondere
verstößt
vollstreckende
Entscheidung
Auffassung
Antragsgegners
deutschen
Art
.
Nr.
.
Erblasserin
Unterhalt
Kinder
regelmäßige
Zahlungen
zugesprochen
hat
ist
Kenntnis
Berufswechsels
Antragsgegners
fiktiv
erzielbaren
Einkommen
ausgegangen
.
Insoweit
entspricht
Entscheidung
deutschen
Unterhaltsrecht
Falle
eigenmächtigen
erheblichen
Reduzierung
Erwerbseinkommens
Gründen
unterhaltsrechtlicher
Solidarität
ebenfalls
fiktiv
erzielbare
Einkommen
abstellt
Senatsurteil
20
.
Februar
FamRZ
.
Allein
Berücksichtigung
fiktiv
erzielbaren
Einkommens
kann
Verstoß
deutschen
also
rechtfertigen
.
Antragsgegner
meint
britischen
Gericht
zugrunde
gelegte
Einkommen
erzielen
können
ist
Abänderung
Entscheidung
angewiesen
Hinblick
regelmäßige
Auskunftsverpflichtung
geschiedenen
Ehegatten
ohnehin
möglich
war
.
Auch
britische
Gericht
Sicherheit
laufenden
Unterhaltsverpflichtungen
Anrechte
Lebensversicherung
Antragsgegners
übertragen
hat
verstößt
deutschen
ordre
public
.
Einerseits
sieht
auch
deutsche
Recht
Kapitalabfindungen
Unterhaltssicherung
§
Abs.
Abs.
Satz
.
Andererseits
dient
Anrecht
lediglich
regelmäßigen
Unterhaltsanspruch
Erblasserin
abzusichern
.
Schließlich
ist
Kostenentscheidung
britischen
Gerichts
Folge
Entscheidung
Hauptsache
Verstoß
deutschen
ordre
public
entgegensteht
.
Auch
Höhe
Abschlagszahlung
£
ist
Berücksichtigung
vorhandenen
Einkünfte
Vermögenswerte
derart
außergewöhnlich
Vollstreckung
deutschen
public
widersprechen
würde
vgl.
insoweit
BVerfG
.
Todes
Erblasserin
hat
Rechtsbeschwerde
Antragsgegners
aber
insoweit
Erfolg
Vollstreckbarkeit
regelmäßigen
Zahlungen
Monatsende
Todestag
19
Juli
begrenzen
ist
.
Zeit
sind
Ansprüche
Erblasserin
entfallen
.
Zwar
ist
Schuldner
ständiger
Rechtsprechung
Senats
Vollstreckbarkeitsverfahren
verwehrt
sachliche
Einwendungen
titulierten
Unterhaltsanspruch
erheben
Wege
Abänderungsklage
geltend
machen
wären
f.
FamRZ
Senatsurteil
31
.
Januar
FamRZ
.
kann
Schuldner
.
Verbindung
§
Abs.
Rechtsmittel
Entscheidung
Zwangsvollstreckung
ausländischen
Entscheidung
richtet
auch
rechtsvernichtende
rechtshemmende
Einwendungen
Sinne
§
Abs.
titulierten
Anspruch
geltend
machen
Rechtskraft
ausländischen
Urteils
unberührt
bleibt
Gründe
beruhen
erst
Erlass
ausländischen
Entscheidung
entstanden
sind
.
gilt
jedenfalls
dann
Einwendungen
unstreitig
rechtskräftig
festgestellt
sind
Senatsbeschluss
25
.
Februar
ZB
FamRZ
.
Tod
Erblasserin
schafft
hier
Einwendung
Anspruch
unterhaltsberechtigten
Erblasserin
auch
Verfahren
Vollstreckbarerklärung
berücksichtigt
werden
kann
.
Anspruch
regelmäßige
Unterhaltszahlungen
ist
urkundlich
nachgewiesenen
Tod
19
Juli
entfallen
rechtsvernichtenden
Einwendung
Sinne
§
Abs.
führt
.
Gleiches
gilt
allerdings
auch
Anspruch
Erblasserin
Unterhalt
lebenden
Kinder
.
Auch
insoweit
hatte
etwa
Kindern
persönlich
Vorschriften
Children
vgl.
Bergmann/Ferid/Henrich
Seite
Erblasserin
erziehungsberechtigten
Mutter
Secs
.
.
Unterhalt
zugesprochen
ebenfalls
Monatsende
Tod
19
Juli
entfallen
ist
.
Entsprechend
ist
Vollstreckungsklausel
Tod
Erblasserin
auch
nur
Testamentsvollstreckerin
§
Abs.
Satz
Kindern
eventuelle
Rechtsnachfolger
beantragt
worden
.
Testamentsvollstreckerin
Erblasserin
kann
Vollstreckungsklausel
aber
nur
erteilt
werden
Forderung
Person
Erblasserin
entstanden
war
.
Wagenitz
Dose
Klinkhammer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
28.05.2004
OLG
Entscheidung
20.12.2004