BESCHLUSS 12 . August Vollstreckbarerklärungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja EuGVVO . Abs. Nr. 45 ; Abs. Vollstreckbarkeit britischen Entscheidung finanziellen Versorgung Vermögensauseinandersetzung Secs . Verordnung Nr. 44/2001 Rates gerichtliche Zuständigkeit Anerkennung Vollstreckung Entscheidungen Handelssachen 22 . Dezember . Beschluss 12 . August . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . August Vorsitzende Richterin Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dose Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Antragsgegners wird Beschluss 9 . Zivilsenat Oberlandesgerichts 20 . Dezember Zurückweisung weitergehenden Rechtsbeschwerde Rechtsbeschwerde Antragstellerin teilweise abgeändert insgesamt folgt neu gefasst : Beschwerde Antragsgegners wird Beschluss Vorsitzenden Richters 11 . Zivilkammer Landgerichts 28 . Mai Zurückweisung weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert insgesamt folgt neu gefasst : Antrag Antragstellerin wird angeordnet gerichtliche Verfügung 16 . Februar FD F deutschen Teil-Vollstreckungsklausel versehen ist Antragsgegner verpflichtet ist Tagen Rechtskraft Scheidungsurteils Antragstellerin Anrechte Nr. künfte teilweise Sicherung Unterhalts Erblasserin und/oder unmündigen Kinder Familie Falle Ablebens ners Bestehens nachfolgend aufgeführten Unterhaltsregelung übertragen abzutreten Ziffer Entscheidungstenors Erblasserin Wirkung 1 . März selbst Monatsende Tod Erblasserin 19 Juli regelmäßige Zahlungen Betrag £ Jahr leisten Zahlungen veranlassen ; Zahlungen sind monatlich Voraus leisten Ziffer ; Erblasserin Wirkung 1 . März Kinder Familie S. geboren 16 . April geboren 8 . Februar geboren 20 Juli regelmäßige Zahlungen Betrag £ Jahr Kind leisten Zahlungen veranlassen ; Zahlungen sind monatlich Voraus leisten jeweilige Kind Alter Jahren erreicht hat Abschluss höheren Schulausbildung je spätere Termin ist weiterer Verfügungen Ziffer Entscheidungstenors längstens Monatsende Tod Erblasserin 19 Juli Erblasserin Abschlagszahlung Kosten Nebenkosten Antrags Unterhaltsregelung Höhe £ fällig 26 . Februar leisten Ziffer Entscheidungstenors . weitergehende Antrag wird zurückgewiesen . Kosten Rechtsstreits haben Antragstellerin Antragsgegner tragen . Streitwert : € Gründe : Parteien streiten Vollstreckbarkeit Entscheidung 16 . Februar Bundesrepublik . verstorbene Antragstellerin Folgenden : Erblasserin Antragsgegner waren deutsche Staatsangehörige hatten Jahre Ehe geschlossen Kinder S. geboren 16 . April V. geboren 8 . Februar geboren 20 Juli hervorgegangen sind . Antragsgegner berufstätig gewesen war zogen Ehegatten Kindern Antragsgegner selbständig erwerbstätig war . Jahre kehrte übernahm Angestelltenstellung führender Position . Jahre schied dort hohe Abfindungssumme . Anschließend war selbständig tätig . Juli bezog Arbeitslosengeld später Arbeitslosenhilfe . absolviert Beamter Widerruf Vorbereitungsdienst neue Ausbildung Berufsschullehrer deutlich geringeren Einkommen Ausscheiden Angestelltentätigkeit . Frühjahr trennten Erblasserin Antragsgegner . Mai beantragte Erblasserin Scheidung Ehe verband Antrag kurz Antrag Regelung finanziellen Scheidungsfolgen . Verfügung 16 . Februar traf Vollstreckbarerklärungsverfahren noch Interesse finanziellen Scheidungsfolgen u.a. folgende Anordnungen : Übertragung Abtretung Anrechte Antragsgegners Lebensversicherungs-Police teilweise Sicherung Unterhalts Erblasserin und/oder unmündigen Kinder S. ; Zahlung Pauschalbetrages lump Höhe £ Unterhalt Wohnungskosten Erblasserin Kinder S. Zug Zug Übertragung Anteilen Erblasserin gemeinsamem Guthaben Bausparkasse Bank ; regelmäßige Zahlungen Erblasserin Höhe £ jährlich selbst Lebzeiten geschiedenen Ehegatten Wiederverheiratung Antragstellerin bis abweichenden Verfügung ; regelmäßige Zahlungen Höhe £ jährlich Kind Erblasserin Kinder Familie S. Zeit 1 . März Vollendung 17 . Lebensjahres späteren Abschluss höheren Schulausbildung Kindes abweichenden Verfügung Zahlung Abschlagssumme Höhe £ Kosten Nebenkosten Antrags Erblasserin Unterhaltsregelung . Zahlung Pauschalbetrages hat Grundlage Gesamtvermögens Ehegatten rund £ ermittelt rund £ gemeinsames Vermögen rund £ Vermögen Erblasserin rund £ Vermögen Antragsgegners waren . gesamte Vermögen sollte erhöhter Wohnkosten Erblasserin minderjährigen Kindern Verhältnis Gunsten aufgeteilt werden so wertmäßig Vermögen rund £ zugute kommen sollte . Erblasserin eigenem Vermögen Hälfte gemeinsamen Vermögens rund £ verfügte hat Gericht weiteres Vermögen Höhe rund £ übertragen . Übertragung erfolgte Anordnung Zahlung Pauschalbetrages Höhe £ Übertragung hälftigen Anteile Ehefrau gemeinsamen Bausparund Bankguthaben Übertragung Grundstücks Ehefrau Wert insgesamt rund £ . Bemessung regelmäßigen Zahlungen Erblasserin minderjährigen Kinder hat behaupteten Arbeitslosigkeit Antragsgegners Erwerbsobliegenheit angenommen . Hinblick Alter knapp Jahren Berufsqualifikation ist Gericht fiktiv erzielbaren Jahreseinkommen Höhe £ ausgegangen . könne Antragsgegner Erblasserin Kindern jährlich Unterhalt Höhe =) 33.600 £ zahlen . Antrag Erblasserin hat Landgericht Entscheidung insgesamt vollstreckbar erklärt . Beschwerde Antragsgegners hat Oberlandesgericht Entscheidung abgeändert Antrag Anordnung Erteilung deutschen Vollstreckungsklausel zugesprochenen Pauschalbetrages Höhe £ abgelehnt . Übrigen hat Beschwerde Antragsgegners zurückgewiesen . Entscheidung richten Rechtsbeschwerden Antragsgegners vollständige Abweisung Antrags anstrebt Testamentsvollstreckerin Erblasserin auch zugesprochenen Pauschalbetrag vollstreckbar erklärt wissen will . Verfahrens Rechtsbeschwerde ist 19 Juli Erblasserin verstorben . wurde zunächst minderjährigen Kindern beerbt . 9 . Dezember geborene weitere Tochter Erblasserin hat Erbschaft ausgeschlagen . letztwilligen Verfügung Erblasserin hat Nachlassgericht Testamentsvollstreckung angeordnet jeweils Vollendung 18 . Lebensjahres minderjährigen Erben endet Antragstellerin Testamentsvollstreckerin bestellt . II . Rechtsbeschwerden sind Art . Verordnung Nr. 44/2001 Rates gerichtliche Zuständigkeit Anerkennung Vollstreckung Entscheidungen Handelssachen Folgenden : Verbindung § Abs. § Abs. Nr. statthaft . Rechtsbeschwerde Antragstellerin ist aber zulässig besonderen Zulassungsvoraussetzungen § Abs. fehlt . Rechtsbeschwerde Antragsgegners ist Sicherung einheitlichen Rechtsprechung zulässig führt Begrenzung regelmäßigen Unterhaltszahlungen Zeit Tod Erblasserin 19 Juli . 1 . Oberlandesgericht ist zutreffend ausgegangen Entscheidung Grundlage anerkannt vollstreckt werden kann . . Abs. ist auch Verhältnis Bundesrepublik anwendbar Vereinigte Königreich Art . Vertrag Europäische Union Vertrag Gründung Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls Position Vereinigten Königsreichs schriftlich mitgeteilt haben Annahme Anwendung Verordnung beteiligen möchten vgl. Erwägungsgrund . Zwar ist Anerkennung Vollstreckung Entscheidungen Unterhaltspflichten Verhältnis Bundesrepublik auch Haager Übereinkommen Anerkennung Vollstreckung Unterhaltsentscheidungen 2 . Oktober möglich . Übereinkommen bleibt Art . Abs. auch unberührt . Fall können aber Bestimmungen Verfahren Anerkennung Vollstreckung Entscheidungen angewandt werden Art . Abs. Satz ; vgl. auch Wendl/Dose Unterhaltsrecht familienrichterlichen Praxis Rdn . . Ebenfalls zutreffend ist Oberlandesgericht ausgegangen weiteren Einzelheiten Anerkennungsverfahrens Vorschriften Gesetzes Ausführung zwischenstaatlicher Verträge Durchführung Verordnungen Europäischen Gemeinschaft -9- biet Anerkennung Vollstreckung Handelssachen Vollstreckungsausführungsgesetz ; Folgenden : richten . 2 . Recht ist Oberlandesgericht Geltungsbereich ausgegangen Art . Abs. Handelssachen beschränkt Art . Abs. Güterrechtssachen ausdrücklich ausgenommen sind . Entsprechend beschränkt auch Art . Abs. Vollstreckbarkeit Unterhaltsentscheidungen . Rechtsgrundlage hat Oberlandesgericht zutreffend unterhaltsrechtlichen güterrechtlichen Folgen vollstreckenden britischen Entscheidung unterschieden . britische Scheidungsfolgenrecht sieht Secs . richterliche Eingriffsbefugnisse deutschem Verständnis Unterhalt güterrechtliche Ansprüche Versorgungsausgleich Hausratsteilung Wohnungszuweisung erstrecken . wird Art Entscheidung Anordnungen finanziellen Versorgung Provision ; . Anordnungen Vermögenszuweisung Adjustment ; Secs . unterschieden auch miteinander kombiniert werden können Grundlage einheitlichen Gesamtwürdigung ausgesprochen werden . Gericht entscheidet Billigkeit Berücksichtigung gesetzlicher Ermessensfaktoren gerichtlicher Leitlinien . erster Stelle Ermessenskriterien steht Wohl minderjähriger Kinder Familie . sind insbesondere Vermögensverhältnisse Ehegatten auch finanziellen Bedürfnisse Alter Gesundheit Ehegatten Dauer Ehe Verhalten Ehegatten Ehe berücksichtigen Sec . . Schließlich soll Gericht auch prüfen endgültige Regelung finanziellen Angelegenheiten break möglich ist . Verteilung ehelichen Vermögens gilt Rechtsprechung grundsätzlich Maßstab gleichen Teilhabe Ehegatten Division ; vgl. 26 . Oktober veröffentlicht unter : www.publications.parliament.uk . Verteilungsmaßstab gilt auch Fällen Vermögen " clean break " Einmalzahlung ausreicht laufende Unterhaltssicherung Verteilung Einkünfte Vordergrund steht . Abweichungen Halbteilungsgrundsatz können auch besonderen Wohnbedarf Ehegatten begründet werden minderjährigen Kinder leben Ausländisches Familienrecht August . ; vgl. auch Wendl/Dose Unterhaltsrecht familienrichterlichen Praxis Rdn . . hier regelmäßig fälligen Unterhaltsleistungen auch Pauschalbeträge Ziel abschließenden Vermögensausgleichs zugesprochen hat hat Oberlandesgericht Rahmen Vollstreckbarerklärung Recht Frage aufgeworfen ausgesprochenen Scheidungsfolgen unterhaltsrechtlich einzustufen sind Entscheidung auch güterrechtliche Folgen regelt . zutreffend hat Notwendigkeit gesehen güterrechtlichen Aspekten Entscheidung unterscheiden Unterhaltspflichten beziehen . ist Begriff Unterhaltspflicht noch Begriff ehelichen Güterstände ausdrücklich definiert . Abgrenzung Scheidungsfolgen ist vorrangig Zweck Entscheidung abzustellen Begründung herzuleiten ist . ergibt Leistung bestimmt ist Unterhalt bedürftigen Ehegatten sichern Bedürfnisse Mittel Ehegatten Festsetzung berücksichtigt werden hat Entscheidung Unterhaltspflicht Gegenstand . Bezweckt Leistung hingegen nur Aufteilung Güter Ehegatten betrifft Entscheidung ehelichen Güterstände kann vollstreckt werden . Entscheidung beidem zugleich dient kann Art . teilweise vollstreckt werden klar hervorgeht Zwecke verschiedenen Teile angeordneten Leistung jeweils zuzuordnen sind . Allerdings wird Charakter vollstreckenden Entscheidung Unterhaltsentscheidung Frage gestellt zugleich Übertragung Eigentums bestimmten Gegenständen früheren Ehegatten anordnet kann auch insoweit Bildung Kapitals handeln Unterhalt gesichert werden soll . Rahmen Scheidungsverfahrens ergangene Entscheidung Zahlung Pauschalbetrags Übertragung Eigentums bestimmten Gegenständen ehemaligen Ehegatten angeordnet werden betrifft Unterhaltspflichten Sinne Unterhalt begünstigten ehemaligen Ehegatten gesichert werden soll . Grundsätzen Rechtsprechung Europäischen Gerichtshofs Unterscheidung unterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen nachehelichen Vermögensausgleich hinreichend geklärt ist fehlt Rechtsbeschwerde Antragstellerin Rechtsauffassung Zulassungsgrund Fortbildung Rechts § Abs. i.V. § Abs. Nr. Abs. . auch Einheitlichkeit Rechtsprechung kann Zulassung Rechtsbeschwerde Antragstellerin rechtfertigen . Oberlandesgericht hat zugesprochenen Pauschalbetrag hier Rechtsauffassung Antragstellerin hinreichend geklärten Rechtsgrundlage Recht Unterhaltsleistung angesehen . Zutreffend ist zwar Ausgangspunkt Rechtsbeschwerde Antragstellerin Pflicht Zahlung Pauschalbetrages genommen notwendig Einordnung Unterhaltszahlung spricht . Hier hat britische Gericht Pauschalbetrag allerdings weitere pauschale regelmäßige Verpflichtungen Antragsgegners ausgesprochen Ergebnis Unterhaltssicherung auch endgültigen Regelung finanziellen Angelegenheiten break approach führen . Entsprechend hatte Erblasserin auch Anordnung finanzieller Versorgung Vermögensauseinandersetzung Secs . beantragt . wiederum spricht vollstreckende Entscheidung abschließende Entscheidung Unterhalt auch vollständigen Vermögensausgleich enthält . spricht auch Tatsache Pauschalbetrag " Unterhalt Wohnungskosten Beklagte unmündigen Kinder Familie zugesprochen wurde . Gegensatz unterscheiden Gründe eindeutig Einkommen Antragsgegners bemessenen Unterhaltsbedarf Ausgleich vorhandenen Vermögensmassen . Unterhaltsbedürftigkeit Erblasserin minderjährigen Kinder ist Gericht fiktiv fortgeschriebenen Einkünften Antragsgegners ausgegangen hat Wege Halbteilung laufenden Unterhaltsbedarf Erblasserin Kinder ermittelt . insoweit geschuldete regelmäßige Unterhalt =) 33.600 £ orientiert mithin Einkünften Familie auch zuvor laufenden Unterhalt Verfügung standen . Grundlage sind unterhaltsrechtlichen Fragen Textziffer . vollstreckenden Urteils behandelt . abschließende Aufteilung Vermögenswerte assets ; Ziff . . vollstreckenden Urteils zielt auch endgültige Regelung finanziellen Angelegenheiten Einschluss Aufteilung vorhandenen Vermögens . Selbst Vermögen auch laufenden Unterhalt dient zumal Form Wohneigentum Mietkosten entfallen lässt vgl. insoweit deutschen Recht Senatsurteil 27 . Mai FamRZ Geldbetrag Zinsen abwirft kann zugesprochene Pauschalsumme Höhe £ eindeutig Unterhalt zugeordnet werden Rechtsprechung Europäischen Gerichtshofs verlangt . Verhältnis Gunsten Erblasserin durchgeführte Vermögensausgleich verschaffte nur etwa Falle Nießbrauchs Nutzungsvorteil zugleich Vermögenswert selbst eher güterrechtlichen Ausgleich zuzuordnen ist vgl. FamRZ . geht eindeutig laufenden Unterhaltsbedarf . Recht hat Oberlandesgericht Grundlage Rechtsprechung Europäischen Gerichtshofs Würdigung relevanten Umstände Einzelfalles eindeutige Zuordnung Pauschalbetrages Unterhalt Vollstreckbarkeit abgelehnt . 3 . zulässige Rechtsbeschwerde Antragsgegners hat Wesentlichen Erfolg ; führt lediglich Todes Erblasserin zeitlich begrenzten Vollstreckbarkeit laufenden Unterhaltszahlungen Testamentsvollstreckerin . Gegensatz Rechtsauffassung Antragsgegners stehen Vollstreckbarkeit Oberlandesgericht zulässig erachtet hat grundsätzlich Vollstreckungshindernisse . Art . Abs. darf ausländische Entscheidung Rahmen Vollstreckbarerklärung Sache selbst nachgeprüft werden . erster Instanz Art . angeordnete Vollstreckbarerklärung darf Rechtsmittelverfahren Art . Abs. lediglich Vollstreckungshindernisse Artt . überprüft werden . Vollstreckungshindernisse liegen hier . Insbesondere verstößt vollstreckende Entscheidung Auffassung Antragsgegners deutschen Art . Nr. . Erblasserin Unterhalt Kinder regelmäßige Zahlungen zugesprochen hat ist Kenntnis Berufswechsels Antragsgegners fiktiv erzielbaren Einkommen ausgegangen . Insoweit entspricht Entscheidung deutschen Unterhaltsrecht Falle eigenmächtigen erheblichen Reduzierung Erwerbseinkommens Gründen unterhaltsrechtlicher Solidarität ebenfalls fiktiv erzielbare Einkommen abstellt Senatsurteil 20 . Februar FamRZ . Allein Berücksichtigung fiktiv erzielbaren Einkommens kann Verstoß deutschen also rechtfertigen . Antragsgegner meint britischen Gericht zugrunde gelegte Einkommen erzielen können ist Abänderung Entscheidung angewiesen Hinblick regelmäßige Auskunftsverpflichtung geschiedenen Ehegatten ohnehin möglich war . Auch britische Gericht Sicherheit laufenden Unterhaltsverpflichtungen Anrechte Lebensversicherung Antragsgegners übertragen hat verstößt deutschen ordre public . Einerseits sieht auch deutsche Recht Kapitalabfindungen Unterhaltssicherung § Abs. Abs. Satz . Andererseits dient Anrecht lediglich regelmäßigen Unterhaltsanspruch Erblasserin abzusichern . Schließlich ist Kostenentscheidung britischen Gerichts Folge Entscheidung Hauptsache Verstoß deutschen ordre public entgegensteht . Auch Höhe Abschlagszahlung £ ist Berücksichtigung vorhandenen Einkünfte Vermögenswerte derart außergewöhnlich Vollstreckung deutschen public widersprechen würde vgl. insoweit BVerfG . Todes Erblasserin hat Rechtsbeschwerde Antragsgegners aber insoweit Erfolg Vollstreckbarkeit regelmäßigen Zahlungen Monatsende Todestag 19 Juli begrenzen ist . Zeit sind Ansprüche Erblasserin entfallen . Zwar ist Schuldner ständiger Rechtsprechung Senats Vollstreckbarkeitsverfahren verwehrt sachliche Einwendungen titulierten Unterhaltsanspruch erheben Wege Abänderungsklage geltend machen wären f. FamRZ Senatsurteil 31 . Januar FamRZ . kann Schuldner . Verbindung § Abs. Rechtsmittel Entscheidung Zwangsvollstreckung ausländischen Entscheidung richtet auch rechtsvernichtende rechtshemmende Einwendungen Sinne § Abs. titulierten Anspruch geltend machen Rechtskraft ausländischen Urteils unberührt bleibt Gründe beruhen erst Erlass ausländischen Entscheidung entstanden sind . gilt jedenfalls dann Einwendungen unstreitig rechtskräftig festgestellt sind Senatsbeschluss 25 . Februar ZB FamRZ . Tod Erblasserin schafft hier Einwendung Anspruch unterhaltsberechtigten Erblasserin auch Verfahren Vollstreckbarerklärung berücksichtigt werden kann . Anspruch regelmäßige Unterhaltszahlungen ist urkundlich nachgewiesenen Tod 19 Juli entfallen rechtsvernichtenden Einwendung Sinne § Abs. führt . Gleiches gilt allerdings auch Anspruch Erblasserin Unterhalt lebenden Kinder . Auch insoweit hatte etwa Kindern persönlich Vorschriften Children vgl. Bergmann/Ferid/Henrich Seite Erblasserin erziehungsberechtigten Mutter Secs . . Unterhalt zugesprochen ebenfalls Monatsende Tod 19 Juli entfallen ist . Entsprechend ist Vollstreckungsklausel Tod Erblasserin auch nur Testamentsvollstreckerin § Abs. Satz Kindern eventuelle Rechtsnachfolger beantragt worden . Testamentsvollstreckerin Erblasserin kann Vollstreckungsklausel aber nur erteilt werden Forderung Person Erblasserin entstanden war . Wagenitz Dose Klinkhammer Vorinstanzen : Entscheidung 28.05.2004 OLG Entscheidung 20.12.2004