You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

268 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
25
.
Mai
Familiensache
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
Mai
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterin
Weber-Monecke
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
wird
Beschluß
2
.
Senats
Familiensachen
Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
22
November
aufgehoben
.
Sache
wird
weiteren
Behandlung
Entscheidung
Oberlandesgericht
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Ehe
Parteien
ist
20
.
Mai
rechtskräftiges
Urteil
Amtsgerichts
Familiengericht
geschieden
.
vorliegenden
Verfahren
begehrt
Antragstellerin
Prozeßkostenhilfe
Stufenklage
Auskunftserteilung
Zahlung
nachehelichen
Ehegattenunterhalts
erstrebt
.
Antragsgegner
ist
Antrag
Prozeßkostenhilfe
entgegengetreten
.
Amtsgericht
Familiengericht
hat
Antrag
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
Begründung
zurückgewiesen
beabsichtigte
Prozeßführung
Wege
isolierten
Klage
sei
mutwillig
.
hiergegen
tete
sofortige
Beschwerde
Antragstellerin
blieb
erfolglos
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
bisheriges
Begehren
.
II
.
1
.
Rechtsbeschwerde
ist
zulässig
Beschwerdegericht
gemäß
§
Abs.
Nr.
grundsätzlicher
Bedeutung
Sache
zugelassen
hat
.
ist
Senat
gebunden
§
Abs.
Satz
.
Zwar
kommt
Zulassung
Rechtsbeschwerde
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
Gesichtspunkt
grundsätzlichen
Bedeutung
Rechtssache
§
Abs.
Nr.
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
§
Abs.
Nr.
nur
Betracht
Fragen
Verfahrens
Prozeßkostenhilfe
persönlichen
Voraussetzungen
Bewilligung
geht
Senatsbeschluß
4
.
August
FamRZ
;
Beschluß
21
November
FamRZ
.
ist
hier
indessen
Fall
Antragstellerin
geltend
macht
personenbezogene
Beurteilung
Rechtsverfolgung
mutwillig
sei
gerechtfertigt
.
2
.
Rechtsbeschwerde
hat
auch
Sache
Erfolg
.
Senat
inzwischen
Erlaß
angefochtenen
Beschlusses
entschieden
hat
ist
Geltendmachung
zivilprozessualen
Scheidungsfolgensache
Verbundverfahrens
grundsätzlich
mutwillig
Sinne
§
Senatsbeschluß
10
.
März
FamRZ
.
.
Vermeidung
Wiederholungen
wird
Gründe
Beschlusses
verwiesen
.
3
.
angefochtene
Entscheidung
kann
Bestand
haben
bislang
getroffenen
Feststellungen
mutwilligen
Rechtsverfolgung
Antragstellerin
ausgegangen
werden
kann
.
Sache
ist
Oberlandesgericht
zurückzuverweisen
prüfen
haben
wird
Antragstellerin
wirtschaftlichen
Voraussetzungen
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
erfüllt
beabsichtigte
Klage
hinreichende
Aussicht
Erfolg
verspricht
§
.
Weber-Monecke
Wagenitz
Dose