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4146 lines
33 KiB

Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
ja
§
Fassung
10
.
Juni
EGBGB
Art
.
Nr.
Fassung
10
.
Juni
Abs.
4
Anlage
Fassung
10
.
Juni
Angabe
Postfachanschrift
Widerrufsanschrift
genügte
auch
Einführung
§
Abs.
10
.
Juni
geltenden
Fassung
gesetzlichen
Anforderungen
Belehrung
Verbrauchers
Widerrufsrecht
Fortführung
Urteil
11
.
April
.
Fußnote
Fußnotentext
"
Frist
Einzelfall
prüfen
"
Angabe
"
Wochen
"
.
Grenzen
Bearbeitung
Musters
Widerrufsbelehrung
Hinblick
Erhalt
Gesetzlichkeitsfiktion
§
Abs.
10
.
Juni
geltenden
Fassung
.
rechtsmissbräuchlichen
Ausübung
Verwirkung
Widerrufsrechts
laufenden
Verbraucherdarlehensverträgen
.
Urteil
12
Juli
XI
OLG
NAMEN
Verkündet
:
12
Juli
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
12
Juli
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Anschlussrevision
Klägerin
wird
Urteil
14
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
11
November
Zurückweisung
Rechtsmittels
Übrigen
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Berufung
früheren
Klägers
Klägerin
weiterer
Zinsen
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
16
Juli
zurückgewiesen
worden
ist
.
Berufung
früheren
Klägers
Klägerin
wird
Urteil
10
.
Zivilkammer
Landgerichts
22
.
September
Zurückweisung
Rechtsmittels
Übrigen
abgeändert
folgt
neu
gefasst
:
Beklagte
wird
verurteilt
Klägerin
Zinsen
hieraus
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
16
Juli
bezahlen
.
Übrigen
wird
Klage
abgewiesen
.
Revision
Beklagten
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
tragen
Beklagte
Fünftel
Klägerin
Fünftel
.
Tatbestand
:
Parteien
streiten
Wirksamkeit
Widerrufs
Verbraucherdarlehensvertrags
.
inzwischen
verstorbene
frühere
Kläger
Klägerin
Alleinerbin
künftig
einheitlich
:
Kläger
schlossen
Vertragserklärung
9
.
April
Beklagten
Darlehensvertrag
Nennbetrag
Höhe
Zinssatz
%
p.a.
Sicherheit
Beklagten
dienten
Grundpfandrechte
.
Beklagte
belehrte
Kläger
9
.
April
Widerrufsrecht
folgt
:
Widerrufsbelehrung
Darlehensvertrag
Nr.
Widerrufsrecht
können
Vertragserklärung
Wochen
Angabe
Gründen
Textform
Brief
Fax
widerrufen
.
Frist
beginnt
frühestens
Erhalt
Belehrung
.
Wahrung
Widerrufsfrist
genügt
rechtzeitige
Absendung
Widerrufs
.
Widerruf
ist
richten
:
Name
Firma
ladungsfähige
Anschrift
Kreditinstituts
ggf.
Fax-Nr
.
E-Mail-Adresse
und/oder
Verbraucher
Bestätigung
Widerrufserklärung
erhält
auch
Internet-Adresse
.
Fax
:
Widerrufsfolgen
Falle
wirksamen
Widerrufs
sind
empfangenen
Leistungen
zurückzugewähren
ggf.
gezogene
Nutzungen
Zinsen
herauszugeben
.
Können
empfangene
Leistung
ganz
teilweise
nur
verschlechtertem
Zustand
zurückgewähren
müssen
insoweit
ggf.
Wertersatz
leisten
.
kann
führen
vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen
Zeitraum
Widerruf
gleichwohl
erfüllen
müssen
.
Verpflichtungen
Erstattung
Zahlungen
müssen
Tagen
Absendung
Widerrufserklärung
erfüllen
.
Finanzierte
Geschäfte
Widerrufen
Darlehensvertrag
Verpflichtungen
anderen
Vertrag
finanzieren
so
sind
auch
anderen
Vertrag
gebunden
Verträge
wirtschaftliche
Einheit
bilden
.
ist
insbesondere
anzunehmen
zugleich
auch
Vertragspartner
Rahmen
anderen
Vertrages
sind
Vorbereitung
Abschluss
Darlehensvertrages
Mitwirkung
Vertragspartners
bedienen
.
finanzierten
Erwerb
Grundstückes
grundstücksgleichen
Rechts
ist
wirtschaftliche
Einheit
nur
anzunehmen
zugleich
auch
Vertragspartner
Rahmen
anderen
Vertrages
sind
Zurverfügungstellung
Darlehen
Grundstücksgeschäft
Zusammenwirken
Veräußerer
fördern
Veräußerungsinteressen
ganz
teilweise
Eigen
machen
Planung
Werbung
Durchführung
Projektes
Funktionen
Veräußerers
übernehmen
Veräußerer
einseitig
begünstigen
.
Können
auch
anderen
Vertrag
widerrufen
so
müssen
Widerruf
diesbezüglichen
Vertragspartner
erklären
.
Wird
Darlehensvertrag
Überlassung
Sache
finanziert
gilt
:
Sache
Falle
Widerrufs
ganz
teilweise
nur
verschlechtertem
Zustand
zurückgeben
können
haben
ggf.
Wertersatz
leisten
.
gilt
Verschlechterung
Sache
ausschließlich
Prüfung
etwa
Ladengeschäft
möglich
gewesen
wäre
zurückzuführen
ist
.
Übrigen
können
Wertersatzpflicht
vermeiden
Sache
Eigentum
Gebrauch
nehmen
unterlassen
Wert
beeinträchtigt
.
Paketversandfähige
Sachen
sind
Kosten
Gefahr
Vertragspartners
zurückzusenden
.
paketversandfähige
Sachen
werden
abgeholt
.
Vertragspartner
Darlehen
Wirksamwerden
Widerrufs
Rückgabe
bereits
zugeflossen
ist
können
Rückabwicklung
nur
auch
halten
.
Ort
Datum
Unterschrift
Verbrauchers
Hinweis
:
Verbraucher
erhält
Exemplar
Widerrufsbelehrung
.
heute
Verbraucher
ausgehändigt
Datum
Unterschrift
Sachbearbeiters
.
Unterschrift
Bezeichnung
konkret
betroffenen
Geschäfts
.
Darlehensvertrag
Frist
Einzelfall
prüfen
.
Kläger
erbrachten
Tilgungsleistungen
.
24
.
Juni
widerriefen
Abschluss
Darlehensvertrags
gerichtete
Willenserklärung
.
leisteten
Beklagte
Anerkennung
Rechtspflicht
weitere
.
Klage
Zahlung
Differenz
Betrag
Beklagten
Wirksamwerden
Widerrufs
noch
geschuldet
berechneten
Betrag
folglich
Zahlung
hat
Landgericht
abgewiesen
.
Berufung
hat
Berufungsgericht
Teil
Klageforderung
Höhe
zuerkannt
Rechtsmittel
Übrigen
zurückgewiesen
.
Gunsten
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Begehren
vollständige
Abweisung
Klage
.
Anschlussrevision
macht
Klägerin
zugleich
Rechtsnachfolgerin
früheren
Klägers
Entscheidung
Berufungsgerichts
Rechtsfolgen
Gegenstand
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
Klageanträgen
zurückgeblieben
ist
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
.
Revisionsverfahren
Interesse
Wesentlichen
ausgeführt
:
Kläger
hätten
Höhe
zugesprochenen
Teilbetrags
Leistung
rechtlichen
Grund
Beklagte
erbracht
.
Darlehensvertrag
Parteien
habe
Widerrufs
Kläger
Rückgewährschuldverhältnis
umgewandelt
.
resultierende
Forderung
Beklagten
Rückgewährschuldverhältnis
hätten
Kläger
bezahlt
.
Kläger
hätten
Abschluss
Darlehensvertrags
gerichtete
Willenserklärung
Juni
noch
widerrufen
können
Widerrufsfrist
deutlicher
Belehrung
Beklagten
angelaufen
sei
.
Belehrung
konkreten
Fall
Beginns
Widerrufsfrist
Aussage
beschränke
Frist
beginne
"
frühestens
Erhalt
Belehrung
"
sei
erforderlichen
Weise
eindeutig
umfassend
.
Gesetzlichkeitsfiktion
Musters
Widerrufsbelehrung
BGB-Informationspflichten-Verordnung
hier
Maßgabe
Überleitungsregelung
31
.
März
geltenden
Fassung
orientierte
Belehrungen
könne
Beklagte
berufen
verwandte
Widerrufsbelehrung
Muster
vollständig
entsprochen
habe
.
Beklagte
habe
Länge
Widerrufsfrist
kennzeichnenden
Passage
"
Wochen
"
hochgestellte
"
"
eingefügt
Unterschrift
Verbrauchers
unteren
Seitenrand
Formulars
abgedruckten
Fußnote
geführt
habe
.
Fußnote
abgedruckten
Textes
"
Frist
Einzelfall
prüfen
"
sei
Beklagte
Musterwiderrufsbelehrung
abgewichen
.
Überdies
sei
Fußnote
versehene
Widerrufsbelehrung
geeignet
gewesen
Verbraucher
unzutreffenden
Eindruck
hervorzurufen
vorzunehmende
Prüfung
Einzelfalls
könne
abhängig
Widerrufsbelehrung
aufgezeigten
Umständen
Bestimmung
Widerrufsfrist
weniger
Wochen
führen
.
Kläger
hätten
Widerrufsrecht
verwirkt
.
Genügende
Umstände
Vertrauen
Beklagten
gerechtfertigt
hätten
Kläger
würden
Widerrufsrecht
Gebrauch
mehr
machen
lägen
.
Beklagte
habe
Klägern
Widerruf
Parteien
entstandenen
Rückabwicklungsverhältnisses
auch
Herausgabe
Tilgungsleistungen
gezogenen
Nutzungen
geschuldet
.
II
.
Ausführungen
halten
Angriffen
Revision
stand
.
1
.
Berufungsgericht
hat
zunächst
zutreffend
erkannt
Klägern
sei
gemäß
§
Abs.
hier
Art
.
§
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
§
§
Abs.
Satz
maßgeblichen
1
.
August
10
.
Juni
geltenden
Fassung
künftig
:
Recht
zugekommen
Abschluss
Darlehensvertrags
gerichteten
Willenserklärungen
näherer
Maßgabe
§
Abs.
1
.
August
10
.
Juni
geltenden
Fassung
künftig
:
widerrufen
.
hat
weiter
richtig
angenommen
Anlaufen
Zweiwochenfrist
Widerruf
habe
Unterrichtung
Kläger
Widerrufsrecht
vorausgesetzt
.
2
.
Ausübung
Widerrufsrechts
24
.
Juni
war
Widerrufsfrist
noch
abgelaufen
.
Darlehensvertrag
beigegebene
Widerrufsbelehrung
entsprach
Senat
Grundsätzen
objektiven
Auslegung
selbst
bestimmen
kann
Senatsurteil
6
.
Dezember
XI
.
f.
;
Beschluss
10
.
Februar
.
gesetzlichen
Vorgaben
.
Allerdings
war
Widerrufsbelehrung
gesetzeswidrig
Anschrift
Beklagten
Postfachanschrift
nannte
.
Begriff
Anschrift
"
Sinne
§
Abs.
Satz
war
Hausanschrift
Postanschrift
dementsprechend
auch
Postfachanschrift
verstehen
Urteil
11
.
April
.
Mitteilung
Postfachanschrift
Widerrufsadressaten
setzte
Verbraucher
gleicher
Weise
Mitteilung
Hausanschrift
Lage
Widerrufserklärung
Postweg
vgl.
Urteile
11
.
April
aaO
25
.
Januar
.
.
§
Abs.
hier
maßgeblichen
Zeitraum
festhielt
Unternehmer
müsse
Verbraucher
Verwendung
Musters
Anlage
Rückgaberecht
belehre
Belehrung
ladungsfähige
Anschrift
"
angeben
konnte
Verordnungsgeber
wirksam
Gesetzeswortlaut
widerstreitenden
Anforderungen
festlegen
.
Beklagten
erteilte
Widerrufsbelehrung
entsprach
aber
inhaltlichen
Deutlichkeitsgebot
§
Abs.
Satz
informierte
Widerrufsbelehrung
Einschubs
Worts
"
frühestens
"
unzureichend
deutlich
Beginn
Widerrufsfrist
vgl.
Senatsurteil
28
.
Juni
XI
ZR
.
34
;
Urteile
19
Juli
.
15
.
August
.
1
.
März
.
25
.
September
.
12
November
ZR
.
15
;
Beschluss
10
.
Februar
ZR
.
14
;
aA
Schmidt-Kessel/Gläser
f.
.
unterrichtete
Widerrufsbelehrung
konkreten
Gestalt
undeutlich
Länge
Widerrufsfrist
.
Zwar
gab
Widerrufsfrist
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
aF
grundsätzlich
richtig
"
Wochen
.
Zusatz
Fußnote
Fußnotentext
"
Frist
Einzelfall
prüfen
"
vermittelte
Belehrung
indessen
hier
Eindruck
Länge
Frist
könne
je
mitgeteilten
Umständen
Einzelfalls
variieren
sei
Aufgabe
Verbrauchers
Fall
geltende
Frist
selbst
festzustellen
ebenso
Urteil
-9-
21
.
Januar
I-6
juris
.
19
;
OLG
Beschluss
13
.
April
juris
.
;
OLG
Urteil
21
.
Oktober
.
;
aA
OLG
1
.
Juni
juris
.
.
;
411
;
Urteil
26
.
Februar
.
.
Fehlverständnis
verhinderte
Umstand
Zusatz
Fußnote
befand
noch
Tatsache
Fußnotentext
Unterschriftsfeld
"
"
Beklagten
angebracht
war
.
Vorformulierte
Widerrufsbelehrungen
Rede
stehenden
Art
sind
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Sinne
§
Senatsurteil
6
.
Dezember
XI
.
.
Fußnoten
vorformulierten
Vertragsklauseln
sind
Teil
Verwender
Kunden
gerichteten
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Urteile
15
.
März
.
.
10
.
März
.
Stellung
Fußnotentextes
Unterschriftsfeld
"
Sachbearbeiter
ändert
.
war
Unterschriftsfeld
Trennlinie
deutlich
Fußnotentext
geschieden
.
war
Fußnotentext
hochgestellte
"
"
Belehrungstext
einbezogen
so
erkennbar
Gegner
Verwenders
Mitarbeiter
richtete
vgl.
auch
Urteile
21
.
Januar
aaO
13
.
Mai
.
20
;
OLG
Urteil
21
.
Oktober
aaO
.
Beklagten
kommt
Gesetzlichkeitsfiktion
Musters
Widerrufsbelehrung
Anlage
§
zugute
.
Einführung
Art
.
aF
hat
Gesetzgeber
Verordnungsgeber
BGB-Informationspflichten-Verordnung
ermächtigt
Verordnungsgeber
geschaffene
Muster
Widerrufsbelehrung
Streit
Gesetzmäßigkeit
entziehen
Urteil
15
.
August
.
f.
Verweis
BT-Drucks
.
S.
;
vgl.
zuvor
schon
Bodendiek
3
;
69
.
Aufl
.
.
.
Reichweite
Gesetzlichkeitsfiktion
ist
mithin
§
konkreten
Fall
Verbindung
§
entnehmen
.
§
Abs.
knüpft
Gesetzlichkeitsfiktion
Bedingung
"
Muster
Anlage
Textform
verwandt
wird
"
.
Abs.
darf
Unternehmer
allerdings
Verordnungsgeber
geschaffene
Muster
Widerrufsbelehrung
verwendet
"
Format
Schriftgröße
Muster
abweichen
Zusätze
Firma
Kennzeichen
Unternehmers
anbringen
"
.
definiert
§
Abs.
Grenzen
Verordnungsermächtigung
Grenze
Erhalt
Gesetzlichkeitsfiktion
unschädlichen
Abweichungen
so
auch
ausdrücklich
BT-Drucks
.
17/1394
S.
Art
.
§
Abs.
Satz
Fassung
Gesetzes
Einführung
Musterwiderrufsinformation
Verbraucherdarlehensverträge
Änderung
Vorschriften
Widerrufsrecht
Verbraucherdarlehensverträgen
Änderung
Darlehensvermittlungsrechts
24
Juli
.
S.
]
.
Entsprechend
kann
Unternehmer
Schutzwirkungen
§
Abs.
berufen
Verbraucher
Formular
verwendet
Muster
Widerrufsbelehrung
jeweils
maßgeblichen
Fassung
Grenzen
§
Abs.
inhaltlich
auch
äußeren
Gestaltung
vollständig
entspricht
vgl.
Senatsurteile
10
.
März
XI
.
23
.
Juni
.
28
.
Juni
XI
ZR
.
.
;
Urteile
12
.
April
Rn
.
19
Juli
.
9
.
Dezember
.
1
.
März
.
18
.
März
.
25
.
September
.
12
November
ZR
.
18
;
Beschluss
10
.
Februar
ZR
.
8)
.
Unterzieht
Unternehmer
Verordnungsgeber
entworfene
Muster
eigenen
inhaltlichen
Bearbeitung
§
Abs.
BGBInfoV
hinausgeht
verliert
Schutzwirkung
§
Abs.
Entsprechend
§
Abs.
gesetzten
Grenze
lassen
Anpassungen
Gesetzgeber
selbst
Art
.
Abs.
unschädlich
anerkannten
Abweichungen
Qualität
entsprechen
Deutlichkeit
Belehrung
schmälern
Gesetzlichkeitsfiktion
unberührt
.
unbedenklichen
Anpassungen
rechnen
Beispiel
Einrücken
Zentrieren
Überschriften
Verzicht
Einrahmung
individuelle
Gestaltung
.
Ebenfalls
bleibt
Gesetzlichkeitsfiktion
erhalten
Unternehmer
Widerrufsbelehrung
Text
konkreten
Verbrauchervertrag
zuordnet
Abstriche
Verständlichkeit
Textes
Begriffe
Musters
Synonyme
ersetzt
.
Ebenso
geht
Gesetzlichkeitsfiktion
verloren
Unternehmer
selbst
wörtlicher
Übereinstimmung
Muster
dritten
Person
ersten
Person
Plural
spricht
.
Greift
Unternehmer
Muster
Umfang
beispielhaft
§
Abs.
aufgelisteten
Abweichungen
mehr
entspricht
geht
Gesetzlichkeitsfiktion
§
Abs.
verloren
.
ist
Beispiel
Fall
Unternehmer
Gestaltungshinweise
Musters
sonstige
Bearbeitungshinweise
auch
Form
Fußnoten
Belehrungstext
übernimmt
Angabe
Verordnungsgeber
insofern
Verstoß
höherrangiges
Gesetzesrecht
Muster
Gestaltungshinweis
verbindlich
vorgegebenen
ladungsfähigen
Anschrift
verzichtet
.
Beschluss
II
.
Zivilsenats
20
November
Anpassung
Musters
Abs.
Gegenstand
hatte
folgt
insofern
.
Maßgaben
hat
Beklagte
Muster
Widerrufsbelehrung
Senat
Vergleich
selbst
feststellen
kann
Senatsurteil
28
.
Juni
XI
ZR
.
;
Urteil
2
.
Februar
.
23
;
Beschluss
10
.
Februar
ZR
.
inhaltlichen
Bearbeitung
unterzogen
§
Abs.
Erhalt
Gesetzlichkeitsfiktion
hinausgeht
.
hat
Fußnoten
eingefügt
Muster
Widerrufsbelehrung
vorsah
.
hat
Überschrift
"
Widerrufsrecht
"
Gestaltungshinweis
kursiv
gesetzt
Text
übernommen
.
anschließende
Feld
enthält
Vorgaben
Gestaltungshinweises
ladungsfähige
Anschrift
.
Überschrift
"
Finanzierte
Geschäfte
"
hat
Beklagte
Gestaltungshinweis
vollständig
umgesetzt
.
Kausalität
aufgeführten
Belehrungsfehler
Unterbleiben
Widerrufs
kommt
.
Entscheidend
ist
nur
Belehrung
missverständliche
Fassung
objektiv
geeignet
ist
Verbraucher
Ausübung
Widerrufsrechts
abzuhalten
vgl.
Senatsurteil
23
.
Juni
XI
.
25
;
vgl.
auch
.
war
hier
so
.
Mangels
gesetzeskonformen
Belehrung
stand
Klägern
Berufungsgericht
richtig
ausgegangen
ist
sogenanntes
ewiges
"
Widerrufsrecht
noch
Juni
ausüben
konnten
.
hier
maßgeblichen
Zeitraum
hier
maßgebliche
Vertragssituation
Kläger
Widerruf
Jahr
erklärt
haben
hat
deutsche
Gesetzgeber
ausdrücklich
optiert
automatische
zeitliche
Begrenzung
Widerrufsrecht
Falle
unzureichenden
Belehrung
Verbrauchers
vorzusehen
.
§
Abs.
Satz
Fassung
Gesetzes
Modernisierung
Schuldrechts
26
November
.
S.
sollten
ursprünglich
Verbraucherwiderrufsrechte
Rücksicht
Entstehungsgrund
spätestens
Monate
Vertragsschluss
erlöschen
.
Gesetzgeber
erstrebte
Vereinheitlichung
§
Abs.
Satz
FernAbsG
Abs.
VerbrKrG
§
Abs.
Satz
Abs.
TzWrG
uneinheitlich
gestalteten
Regelungen
Erlöschen
nebengesetzlich
normierten
Widerrufsrechte
BT-Drucks
.
S.
.
Konzept
hat
Gesetzgeber
Einführung
§
Abs.
Satz
Fassung
23
Juli
.
S.
schon
Monate
Inkrafttreten
Gesetzes
Modernisierung
Schuldrechts
wieder
verabschiedet
.
§
Abs.
hier
maßgeblichen
Fassung
OLG-Vertretungsänderungsgesetzes
erlosch
Recht
Verbrauchers
Abschluss
Vertrags
gerichtete
Willenserklärung
widerrufen
unabhängig
Vertragsinhalt
Modalitäten
Zustandekommens
Verbraucher
ordnungsgemäß
sein
Widerrufsrecht
belehrt
wurde
.
Korrektur
§
Abs.
Sinne
zeitlich
gestaffelten
Art
.
§
Abs.
Rücknahme
Gesetz
dernisierung
Schuldrechts
zugrunde
liegenden
Gedankens
OLGVertretungsänderungsgesetz
ging
deutsche
Gesetzgeber
Empfehlung
Rechtsausschusses
Deutschen
Bundestages
folgend
Interesse
Übersichtlichkeit
gesetzlichen
Regelungen
geflissentlich
Vorgaben
allein
Haustürgeschäfte
betreffenden
Urteil
Gerichtshofs
Europäischen
Union
künftig
:
Gerichtshof
13
.
Dezember
Slg
.
I-9945
.
.
herauslesen
konnte
BT-Drucks
.
14/9266
S.
.
Befürchtete
Härten
Unternehmer
Ansatz
einheitlichen
Regelung
systematischen
Gründen
"
grundsätzlich
billigenden
Bundesrat
waren
anzurufen
BT-Drucks
.
S.
hat
Gesetzgeber
Einführung
Musters
Widerrufsbelehrung
Präzisierung
Modalitäten
Nachbelehrung
kompensiert
vgl.
Lechner
f.
;
Nachbelehrung
früher
schon
Urteile
20
.
Dezember
315
8
.
Oktober
ZR
;
Münstermann/Hannes
VerbrKrG
§
VerbrKrG
.
;
Seibert
Handbuch
Gesetz
Verbraucherkredite
Änderung
Zivilprozessordnung
anderer
Gesetze
§
VerbrKrG
.
;
12
.
Aufl
.
VerbrKrG
.
50
;
.
§
VerbrKrG
.
.
Selbst
Bekanntwerden
Urteils
Gerichtshofs
10
.
April
.
.
.
unionsrechtlichen
Zulässigkeit
Befristung
Widerrufsrechts
§
vorgesehen
hat
Gesetzgeber
OLG-Vertretungsänderungsgesetz
getroffene
Grundentscheidung
aufgegeben
vgl.
Lechner
.
hier
konkret
Entscheidung
gestellten
Fall
hat
Abschluss
Verbraucherdarlehensvertrags
Ausübung
Widerrufsrechts
auch
Gesetz
Einführung
Musterwiderrufsinformation
Verbraucherdarlehensverträge
Änderung
Vorschriften
Widerrufsrecht
Verbraucherdarlehensverträgen
Änderung
Darlehensvermittlungsrechts
bestimmt
.
Insbesondere
hat
§
Abs.
Satz
30
Juli
12
.
Juni
geltenden
Fassung
Nachteil
Beklagten
Möglichkeit
Nachbelehrung
beseitigt
.
Mangels
besonderer
anderer
Anordnung
Einführungsgesetz
Bürgerlichen
Gesetzbuche
gelten
Anwendung
Vorschriften
Gesetzes
24
Juli
allgemeinen
Grundsätze
intertemporalen
Rechts
.
Mithin
blieb
9
.
April
geschlossenen
Darlehensvertrag
Grundsatz
Voraussetzungen
Inhalt
Wirkungen
auch
Bezug
Regeln
Nachbelehrung
Recht
untersteht
Zeit
Entstehung
galt
vgl.
Urteile
26
.
Januar
.
6
.
März
ZR
.
.
Nachbelehrung
hat
Beklagte
erteilt
so
ewigen
Widerrufsrecht
"
Kläger
blieb
.
3
.
Annahme
Berufungsgerichts
Kläger
hätten
Widerrufsrecht
verwirkt
noch
sonst
unzulässig
ausgeübt
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
Berufungsgericht
ist
Ergebnis
richtig
ausgegangen
Unionsrecht
stehe
Anwendung
§
.
Parteien
geschlossenen
Verbraucherdarlehensvertrag
fehlen
vornherein
unionsrechtliche
Vorgaben
hinderten
Ausübung
Widerrufsrechts
§
überprüfen
.
Richtlinie
Rates
22
.
Dezember
Angleichung
Verwaltungsvorschriften
Mitgliedstaaten
Verbraucherkredit
.
12
.
Februar
S.
Art
.
Richtlinie
Europäischen
Parlaments
Rates
23
.
April
Verbraucherkreditverträge
Aufhebung
Richtlinie
87/102/EWG
Rates
.
22
.
Mai
S.
berichtigten
Fassung
.
11
.
August
S.
10
.
Juni
galt
war
gemäß
Art
.
Abs.
Buchst
.
nur
Immobiliarkredite
anwendbar
.
sah
auch
Verbrauchers
Widerrufsrecht
vgl.
BT-Drucks
.
S.
;
.
Auffassung
Berufungsgerichts
Verwirkung
Widerrufsrechts
liege
ist
rechtlich
beanstanden
.
Widerrufsrecht
§
Abs.
aF
kann
verwirkt
werden
vgl.
Widerruf
Abzahlungsgesetz
Urteile
19
.
Februar
f.
14
.
Juni
;
Widerruf
Haustürwiderrufsgesetz
Senatsurteile
17
.
Oktober
XI
.
10
November
XI
.
XI
juris
.
26
.
Oktober
XI
.
;
Urteile
18
.
Oktober
15
November
ZR
6
.
Dezember
;
VersR
.
;
f.
;
;
.
;
f.
;
Duchstein
;
Ebnet
;
Edelmann/
Krümmel
;
KSzW
f.
;
.
;
75
.
Aufl
.
.
;
.
;
f.
;
Fn
.
7
;
Homberger
EWiR
538
;
Kropf
;
.
;
Lechner
f.
;
;
Kommentar
Kreditrecht
2
.
Aufl
.
.
.
;
.
;
Anm
.
5
;
Ott/Schäfer
S.
f.
;
f.
;
141
;
Rohlfing
554
;
.
;
Wahlers
.
;
aA
OLG
.
gesetzlichen
Ausschluss
Instituts
Verwirkung
hat
Gesetzgeber
auch
Gesetz
Umsetzung
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Änderung
handelsrechtlicher
Vorschriften
eingeführt
zugleich
erkennen
gegeben
Institut
grundsätzlich
schon
immer
Relevanz
Bereich
Verbraucherwiderrufsrechte
zuzuerkennen
vgl.
BT-Drucks
.
S.
;
Omlor
.
Unverzichtbarkeit
Widerrufsrechts
§
Satz
1
Juli
10
.
Juni
geltenden
Fassung
hindert
Anwendung
Instituts
Verwirkung
.
Verwirkung
knüpft
ausdrückliche
stillschweigende
Willenserklärung
gesetzliche
Wertung
anderweitiger
Umstände
Urteil
16
.
Juni
282
;
751
;
Kommentar
Kreditrecht
2
.
Aufl
.
.
aE
;
zweifelnd
.
Annahme
Berufungsgerichts
Widerrufsrecht
sei
konkreten
Fall
verwirkt
hält
revisionsrechtlicher
Überprüfung
stand
.
Verwirkung
Unterfall
unzulässigen
Rechtsausübung
illoyal
verspäteten
Geltendmachung
Rechten
Urteil
27
.
Juni
ZR
47
f.
;
75
.
Aufl
.
.
setzt
Zeitmoment
maßgebliche
Frist
Zustandekommen
Verbrauchervertrags
laufen
beginnt
Umstandsmoment
.
Recht
ist
verwirkt
Schuldner
Untätigkeit
Gläubigers
gewissen
Zeitraum
hin
objektiver
Beurteilung
einrichten
darf
eingerichtet
hat
werde
Recht
mehr
geltend
machen
so
verspätete
Geltendmachung
Treu
Glauben
verstößt
.
Zeitablauf
müssen
besondere
Verhalten
Berechtigten
beruhende
Umstände
hinzutreten
Vertrauen
Verpflichteten
rechtfertigen
Berechtigte
werde
sein
Recht
mehr
geltend
machen
.
.
vgl.
Senatsurteile
28
.
März
XI
.
13
Juli
XI
25
November
XI
juris
.
;
Urteile
27
.
Juni
aaO
16
.
Juni
7
.
Mai
.
14
.
Juni
18
.
Oktober
23
.
Januar
.
.
Verwirkung
vorliegt
richtet
letztlich
Tatrichter
festzustellenden
würdigenden
Umständen
Einzelfalles
Urteil
9
.
Oktober
.
.
Maßstäben
lässt
Einschätzung
Berufungsgerichts
Umstandsmoment
Verwirkung
sei
erfüllt
Rechtsfehler
erkennen
.
Allein
laufend
vertragstreuen
Verhaltens
Verbrauchers
kann
Unternehmer
schutzwürdiges
Vertrauen
Verbraucher
werde
Abschluss
Verbraucherdarlehensvertrags
gerichtete
Willenserklärung
widerrufen
bilden
Urteile
19
.
Februar
f.
16
.
April
3
Juli
22
.
Januar
12
.
Dezember
222
;
365
;
;
;
;
Homberger
EWiR
538
;
;
weniger
eindeutig
;
aA
;
Hölldampf
;
f.
;
.
kommt
Umstandsmoment
auch
gewichtig
Fehler
ist
Wirkungslosigkeit
Widerrufsbelehrung
führt
.
Verbraucher
ist
ordnungsgemäß
belehrt
vgl.
schon
.
.
35
;
;
;
aA
;
;
Duchstein
;
KSzW
f.
;
f.
;
OLG
;
OLG
10
.
März
.
.
;
OLG
.
Vorschlag
Zentralen
Kreditausschusses
Entwurf
Bundesregierung
"
Gesetz
Änderung
Vorschriften
Fernabsatzverträge
Finanzdienstleistungen
28
.
Januar
dort
S.
§
Abs.
Satz
dann
8
.
Dezember
Kraft
gesetzten
Fassung
wesentlichen
unwesentlichen
Belehrungsmängeln
unterscheiden
ewige
"
Widerrufsrecht
unwesentlichen
Belehrungsmängeln
einzuschränken
hat
Gesetzgeber
übernommen
vgl.
.
Risiko
Fehler
Widerrufsbelehrung
erst
nachträglich
aufgedeckt
wird
trägt
braucher
Bank
.
Gegenteil
wird
Verbraucher
maßgeblichen
Sicht
Bank
schwerer
fallen
Fortbestehen
Widerrufsrechts
erkennen
Widerrufsbelehrung
Anschein
Richtigkeit
Vollständigkeit
erweckt
.
spielt
Bildung
schutzwürdigen
Vertrauens
Bank
Rolle
Verbraucher
überhaupt
belehrt
hat
Differenzierung
fehlender
erheblich
fehlerhafter
bloß
geringfügig
fehlerhafter
Widerrufsbelehrung
;
;
84
;
Homberger
EWiR
;
.
;
;
Ott/Schäfer
S.
f.
;
Wahlers
.
Bank
wird
unbillig
belastet
.
ist
Schwebezeit
laufenden
Vertragsbeziehungen
jederzeit
möglich
zumutbar
Nachbelehrung
Verbrauchers
hier
:
gemäß
§
Abs.
Satz
aF
Verbindung
Art
.
§
Abs.
Widerrufsfrist
Gang
setzen
;
.
Fälle
hier
Senat
Entscheidung
unterbreiteten
unvermindert
gültige
Entscheidung
Gesetzgebers
unbefristete
Widerrufsrecht
Nachbelehrung
setzen
ist
auch
Prüfung
Voraussetzungen
Verwirkung
Beendigung
Verbraucherdarlehensvertrags
ausgeübten
Widerrufsrechts
beachtlich
vgl.
;
Duchstein
;
;
75
.
Aufl
.
.
;
Habersack/
Schürnbrand
;
Kommentar
Kreditrecht
2
.
Aufl
.
.
88
;
Rohlfing
554
;
KSzW
;
Hölldampf
f.
;
f.
;
.
Berufungsgericht
Gesichtspunkt
Verwirkung
geprüften
Umstände
können
auch
unzulässige
Rechtsausübung
gewertet
werden
.
Ausübung
Verbraucherwiderrufsrechts
kann
Einzelfall
unzulässige
Rechtsausübung
sonstigen
Gründen
darstellen
Widerspruch
§
stehen
Voraussetzungen
Verwirkung
vorliegen
vgl.
Urteil
25
November
.
.
§
verankerte
Prinzip
Glauben
bildet
Rechten
immanente
Inhaltsbegrenzung
Urteil
16
.
Februar
.
Anforderungen
Einzelfall
ergeben
insbesondere
Berufung
Rechtsposition
rechtsmissbräuchlich
erscheint
kann
regelmäßig
nur
Hilfe
umfassenden
Bewertung
gesamten
Fallumstände
entschieden
werden
Interessen
bestimmten
Rechtsverhältnis
Beteiligten
berücksichtigen
sind
Urteil
7
.
Mai
;
75
.
Aufl
.
.
.
Bewertung
vorzunehmen
ist
Sache
Tatrichters
demgemäß
Revisionsinstanz
nur
überprüfen
tragfähigen
Tatsachengrundlage
beruht
erheblichen
Gesichtspunkte
berücksichtigt
Denkgesetze
Erfahrungssätze
verstößt
falschen
ausgeht
Urteile
16
.
Februar
aaO
1
.
Dezember
.
.
Ansicht
Berufungsgerichts
Kläger
müssten
Einwand
unzulässigen
Rechtsausübung
gefallen
lassen
ist
auch
Maßgaben
rechtsfehlerfrei
.
Ausübung
Widerrufsrechts
ist
Auffassung
Revision
allein
rechtsmissbräuchlich
Schutzzweck
Verbraucherwiderrufsrechts
motiviert
ist
.
Schon
§
AbzG
war
anerkannt
Urteile
19
.
Februar
29
.
Januar
21
.
Oktober
417
;
Beschluss
13
.
Januar
Wirksamwerden
Willenserklärung
Käufers
fristgemäßen
Widerrufs
freien
Willen
abhängen
sollte
also
Widerruf
Vorschrift
Rechtfertigung
bedurfte
.
Auch
Gesetzgeber
Verbraucherkreditgesetzes
stellte
Standpunkt
.
Zwar
sollte
Verbraucherkreditgesetz
Verbraucher
erster
Linie
"
unüberlegten
Vertragsentschließungen
"
bewahren
BT-Drucks
.
S.
.
§
noch
später
§
aF
ließ
indessen
entnehmen
Gesichtspunkte
dürften
Entscheidung
Ausübung
Widerrufsrechts
Berücksichtigung
finden
.
Vielmehr
legte
Gesetzgeber
Verbraucherkreditgesetzes
"
Verbraucher
könne
Gestaltungsrecht
freiem
Belieben
Angabe
Gründen
ausüben
"
Gesetz
selbst
einschränkende
Regelungen
enthalte
BT-Drucks
.
S.
.
Grundsätzen
sollte
Einführung
§
später
§
Abs.
Satz
ändern
.
Gegenteil
bestätigte
Gesetzgeber
Verzicht
Begründungserfordernis
Bürgerliche
Gesetzbuch
übernahm
gültigen
Grundsätze
.
Entscheidung
Gesetzgebers
Widerruf
Begründungserfordernis
freizuhalten
folgt
zugleich
Verstoß
§
hergeleitet
werden
kann
Gesetzgeber
Einräumung
Widerrufsrechts
intendierte
Schutzzweck
sei
Ausübung
Widerrufsrechts
leitend
gewesen
.
Überlässt
Gesetz
Fehlen
Begründungspflicht
zeigt
freien
Willen
Verbrauchers
Gründen
Vertragserklärung
widerruft
kann
Schutzzweck
Widerrufsrecht
gewährenden
gesetzlichen
Regelung
grundsätzlich
Einschränkung
Widerrufsrechts
§
geschlossen
werden
vgl.
Urteile
19
.
Februar
f.
12
.
Juni
f.
16
.
März
ZR
.
f.
;
;
Europäisches
Verbrauchervertragsrecht
.
S.
f.
;
;
;
;
141
;
aA
KSzW
f.
;
84
;
Hölldampf
.
;
Fn
.
7
;
Kropf
;
f.
;
;
wohl
auch
Ott/Schäfer
S.
.
Gerade
Ziel
"
langfristen
Verträgen
gegenwärtiger
Sicht
hohen
Zinsen
lösen
"
Ausübung
Widerrufsrechts
entgegensteht
sah
Gesetzgeber
Schaffung
Art
.
§
Abs.
EGBGB
veranlasst
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
Maßgabe
Abs.
Satz
12
.
Juni
geltenden
Fassung
künftig
:
§
Abs.
Herausgabe
Nutzungsersatz
verpflichtet
sein
kann
vgl.
Senatsbeschlüsse
22
.
September
XI
.
12
.
Januar
XI
.
.
ist
hier
Maßgabe
Art
.
§
EGBGB
Rechtsfolgen
Widerrufs
noch
§
§
.
bestimmen
regelmäßige
gesetzliche
Konsequenz
Widerrufs
.
Widerruf
Rechtsfolgen
zeitigt
macht
rechtsmissbräuchlich
.
Gleiches
gilt
gesamtwirtschaftlichen
Folgen
vermehrten
Ausübung
Verbraucherwiderrufsrechten
.
Kreditwirtschaft
gegenwärtigen
Niedrigzinsphase
gehäuften
wirtschaftlichen
Scheiterns
darlehensfinanzierter
Beteiligungskonzepte
immerhin
eigener
Belehrungsfehler
massenhaften
Ausübung
Widerrufsrechten
gegenüber
sieht
ist
unbeschadet
Frage
Rechtsposition
Kläger
konkreten
Fall
überhaupt
beeinflussen
könnte
generell
Kriterium
Anwendung
§
Widerrufsrecht
Verbrauchern
Berücksichtigung
finden
kann
.
Widerrufsrechte
Kläger
Vielzahl
Fällen
zeitlich
unbefristet
geltend
gemacht
werden
konnten
beruht
oben
ausgeführt
bewussten
Entscheidung
deutschen
Gesetzgebers
.
kann
extensive
Anwendung
unterlaufen
werden
so
empfundene
vermeintliche
Defizite
sachgerechten
Ausgleich
Interessen
Vertragsparteien
aufzuwägen
vgl.
Lechner
.
4
.
Schließlich
lässt
Entscheidung
Berufungsgerichts
Rechtsfolgen
Rechtsfehler
zulasten
Beklagten
erkennen
.
gilt
Angriffen
Revision
beschränkt
Ergebnis
Frage
stellen
Argumenten
Senats
Einzelnen
auseinander
setzen
auch
Berufungsgericht
Beklagte
Herausgabe
widerleglich
vermutet
gezogener
Nutzungen
Klägern
erbrachten
Tilgungsleistungen
verpflichtet
erachtet
hat
.
entspricht
Grundsätzen
Senat
Beschluss
12
.
Januar
XI
.
.
nochmals
ausführlich
verdeutlicht
hat
.
Erwägungen
Senat
Änderung
Rechtsprechung
veranlassen
könnten
stellt
Revision
.
Anschlussrevision
Klägerin
Anschlussrevision
Klägerin
hat
nur
geringen
Teil
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Anschlussrevision
Interesse
Wesentlichen
ausgeführt
:
Umwandlung
Verbraucherdarlehensvertrags
Rückgewährschuldverhältnis
hätten
Kläger
Herausgabe
Darlehensvaluta
nebst
Wertersatz
Gebrauchsvorteile
jeweils
tatsächlich
noch
überlassenen
Teil
Darlehensvaluta
geschuldet
Bemessung
Ausreichung
Darlehens
April
marktübliche
Verzinsung
%
Klägern
eingeführt
%
p.a.
zugrunde
legen
sei
.
ergebe
Gesamtbetrag
.
Kläger
hätten
Beklagten
Rückerstattung
erbrachten
Tilgungsleistungen
Höhe
verlangen
können
.
habe
Anspruch
Herausgabe
Beklagten
Tilgungsleistungen
gezogenen
Nutzungen
zugestanden
.
Widerleglich
sei
vermuten
Beklagte
Tilgungsleistungen
grundpfandrechtlich
gesicherten
grundpfandrechtlich
abgesicherte
Darlehensverträge
übli-
chen
Bedingungen
ausgegebenen
Darlehen
erlangt
habe
Nutzungen
Höhe
Prozentpunkten
jeweiligen
Basiszinssatz
Klägern
geltend
gemacht
Prozentpunkten
jeweiligen
Basiszinssatz
gezogen
habe
.
Kläger
hätten
höheren
Beklagte
geringeren
Nutzungen
vorgetragen
.
erstatten
habe
Beklagte
schließlich
vereinnahmte
"
Schätzgebühr
"
hieraus
gezogener
Nutzungen
.
ergebenden
Gesamtforderung
Höhe
hätten
Kläger
Forderung
Beklagten
Rückgewährschuldverhältnis
aufgerechnet
so
Beklagten
noch
Saldo
ergeben
habe
.
Kläger
weitere
Beklagte
gezahlt
hätten
sei
Beklagte
Höhe
ungerechtfertigt
bereichert
.
II
.
Anschlussrevision
ist
erfolgreich
wendet
Berufungsgericht
unstreitige
Zahlung
"
Annuität
"
30
.
April
Entscheidung
berücksichtigt
hat
.
Übrigen
hält
Berufungsurteil
Angriffen
Anschlussrevision
stand
.
1
.
Berufungsgericht
Kläger
30
.
April
lediglich
Zahlung
Höhe
veranschlagt
hat
hat
Anschlussrevision
hinreichend
ausgeführten
Verfahrensrüge
geltend
macht
Verstoß
§
Anforderungen
Substantiierung
klägerischen
Vortrags
überspannt
.
Kläger
haben
Vorinstanzen
hinreichend
substantiiert
Zahlung
nur
30
.
April
vorgetragen
.
Umstand
unstreitig
geblieben
ist
konnten
mussten
geltend
chen
.
Kläger
Angebot
vollständigen
Rate
30
.
April
Beklagte
Annahme
ursprünglich
etwa
anders
lautende
vertragliche
Vereinbarung
abbedungen
haben
war
rechtsfehlerhaft
Berufungsgericht
Klägern
vorgelegten
Vertragstextes
widersprüchlichen
Vortrag
Kläger
ausging
.
2
.
Übrigen
ist
Berufungsurteil
Berufungsgericht
Nachteil
Kläger
entschieden
hat
rechtsfehlerfrei
.
Anschlussrevision
Verfahrensrüge
Behandlung
unstreitigem
streitiges
Vorbringen
beanstandet
hätte
etwaige
Unrichtigkeit
tatbestandlichen
Feststellungen
Berufungsurteil
nur
Berichtigungsverfahren
§
behoben
werden
können
.
Berichtigungsantrag
haben
Kläger
gestellt
.
Verfahrensrüge
Abs.
Satz
Nr.
Buchst
.
kommt
Rücksicht
hier
hinreichend
ausgeführt
ist
Korrektur
tatbestandlichen
Feststellungen
Berufungsgerichts
Betracht
vgl.
Senatsurteile
1
.
März
XI
.
18
.
September
XI
.
28
.
Mai
XI
.
1
.
Oktober
XI
.
15
.
März
XI
.
.
Anschlussrevision
scheitert
auch
geltend
macht
Berufungsgericht
sei
verfehlt
ausgegangen
sei
widerleglich
vermuten
Beklagte
Klägern
überlassenen
Tilgungsraten
Nutzungen
lediglich
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
Prozentpunkten
Basiszinssatz
gezogen
habe
.
Richtungen
widerlegliche
Vermutung
knüpft
normativ
spiegelbildlich
Regelungen
Banken
baren
Verzugszinsen
normieren
.
ist
unabhängig
tatsächlichen
Entwicklung
Zinsmarkt
wirkt
auch
zulasten
Vertragsparteien
.
hier
maßgebliche
Regelung
war
Art
.
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
ausschlaggebenden
Zeitpunkt
Vertragsschlusses
§
Abs.
Satz
1
.
10
.
Juni
geltenden
Fassung
Berufungsgericht
Anschlussrevision
angegriffen
Zustandekommen
Immobiliardarlehensvertrags
Sinne
§
Abs.
Satz
1
.
August
10
.
Juni
geltenden
Fassung
festgestellt
hat
vgl.
Senatsurteile
12
.
Mai
XI
18
.
Februar
XI
;
Senatsurteil
19
.
September
XI
.
14
;
Wallner
.
Feststellung
Berufungsgerichts
Kläger
hätten
konkret
höheren
Nutzungen
Beklagten
vorgetragen
erinnert
Anschlussrevision
.
.
Berufungsurteil
unterliegt
demgemäß
Zurückweisung
Rechtsmittels
Übrigen
Aufhebung
Berufungsgericht
Zahlung
weiteren
30
.
April
Acht
gelassen
hat
.
weiteren
Feststellungen
treffen
sind
kann
Senat
Sache
selbst
entscheiden
§
Abs.
.
Beklagte
hatte
Kläger
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
Zahlungsanspruch
Höhe
.
Kläger
konnten
Beklagten
Erstattung
geleisteter
Tilgungsraten
Höhe
richtig
nur
Herausgabe
hieraus
24
.
Juni
gezogener
Nutzungen
Höhe
richtig
nur
Erstattung
vereinnahmten
Schätzgebühr
Höhe
Herausgabe
hieraus
gezogener
Nutzungen
Höhe
mithin
insgesamt
verlangen
.
Berücksichtigung
Klägern
geleisteten
Zahlung
Höhe
Berufungsgericht
festgestellten
Aufrechnung
Kläger
ergibt
Überzahlung
Beklagten
Höhe
Beklagte
ungerechtfertigt
bereichert
ist
§
Abs.
Satz
Fall
herauszugeben
hat
.
Ellenberger
Menges
Dauber
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
11.11.2015
BESCHLUSS
19
.
September
Rechtsstreit
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
19
.
September
beschlossen
:
Urteil
12
Juli
wird
gemäß
§
Abs.
offenbarer
Unrichtigkeit
berichtigt
Tenor
Worten
"
Urteil
10
.
Zivilkammer
Landgerichts
"
22
.
September
"
richtig
heißen
muss
:
"
27
.
Oktober
Fassung
Beschlusses
1
.
Dezember
"
.
Ellenberger
Menges
Dauber
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
11.11.2015