|
|
- Nachschlagewerk
- :
- :
- :
- ja
- ja
- ja
- §
- Fassung
- 10
- .
- Juni
- EGBGB
- Art
- .
- Nr.
- Fassung
- 10
- .
- Juni
- Abs.
- 4
- Anlage
- Fassung
- 10
- .
- Juni
- Angabe
- Postfachanschrift
- Widerrufsanschrift
- genügte
- auch
- Einführung
- §
- Abs.
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- gesetzlichen
- Anforderungen
- Belehrung
- Verbrauchers
- Widerrufsrecht
- Fortführung
- Urteil
- 11
- .
- April
- .
- Fußnote
- Fußnotentext
- "
- Frist
- Einzelfall
- prüfen
- "
- Angabe
- "
- Wochen
- "
- .
- Grenzen
- Bearbeitung
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- Hinblick
- Erhalt
- Gesetzlichkeitsfiktion
- §
- Abs.
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- .
- rechtsmissbräuchlichen
- Ausübung
- Verwirkung
- Widerrufsrechts
- laufenden
- Verbraucherdarlehensverträgen
- .
- Urteil
- 12
- Juli
- XI
- OLG
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 12
- Juli
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 12
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Anschlussrevision
- Klägerin
- wird
- Urteil
- 14
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 11
- November
- Zurückweisung
- Rechtsmittels
- Übrigen
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Berufung
- früheren
- Klägers
- Klägerin
- weiterer
- €
- Zinsen
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- 16
- Juli
- zurückgewiesen
- worden
- ist
- .
- Berufung
- früheren
- Klägers
- Klägerin
- wird
- Urteil
- 10
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 22
- .
- September
- Zurückweisung
- Rechtsmittels
- Übrigen
- abgeändert
- folgt
- neu
- gefasst
- :
- Beklagte
- wird
- verurteilt
- Klägerin
- €
- Zinsen
- hieraus
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- 16
- Juli
- bezahlen
- .
- Übrigen
- wird
- Klage
- abgewiesen
- .
- Revision
- Beklagten
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kosten
- Rechtsstreits
- tragen
- Beklagte
- Fünftel
- Klägerin
- Fünftel
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Wirksamkeit
- Widerrufs
- Verbraucherdarlehensvertrags
- .
- inzwischen
- verstorbene
- frühere
- Kläger
- Klägerin
- Alleinerbin
- künftig
- einheitlich
- :
- Kläger
- schlossen
- Vertragserklärung
- 9
- .
- April
- Beklagten
- Darlehensvertrag
- Nennbetrag
- Höhe
- €
- Zinssatz
- %
- p.a.
- Sicherheit
- Beklagten
- dienten
- Grundpfandrechte
- .
- Beklagte
- belehrte
- Kläger
- 9
- .
- April
- Widerrufsrecht
- folgt
- :
- Widerrufsbelehrung
- Darlehensvertrag
- Nr.
- €
- Widerrufsrecht
- können
- Vertragserklärung
- Wochen
- Angabe
- Gründen
- Textform
- Brief
- Fax
- widerrufen
- .
- Frist
- beginnt
- frühestens
- Erhalt
- Belehrung
- .
- Wahrung
- Widerrufsfrist
- genügt
- rechtzeitige
- Absendung
- Widerrufs
- .
- Widerruf
- ist
- richten
- :
- Name
- Firma
- ladungsfähige
- Anschrift
- Kreditinstituts
- ggf.
- Fax-Nr
- .
- E-Mail-Adresse
- und/oder
- Verbraucher
- Bestätigung
- Widerrufserklärung
- erhält
- auch
- Internet-Adresse
- .
- Fax
- :
- Widerrufsfolgen
- Falle
- wirksamen
- Widerrufs
- sind
- empfangenen
- Leistungen
- zurückzugewähren
- ggf.
- gezogene
- Nutzungen
- Zinsen
- herauszugeben
- .
- Können
- empfangene
- Leistung
- ganz
- teilweise
- nur
- verschlechtertem
- Zustand
- zurückgewähren
- müssen
- insoweit
- ggf.
- Wertersatz
- leisten
- .
- kann
- führen
- vertraglichen
- Zahlungsverpflichtungen
- Zeitraum
- Widerruf
- gleichwohl
- erfüllen
- müssen
- .
- Verpflichtungen
- Erstattung
- Zahlungen
- müssen
- Tagen
- Absendung
- Widerrufserklärung
- erfüllen
- .
- Finanzierte
- Geschäfte
- Widerrufen
- Darlehensvertrag
- Verpflichtungen
- anderen
- Vertrag
- finanzieren
- so
- sind
- auch
- anderen
- Vertrag
- gebunden
- Verträge
- wirtschaftliche
- Einheit
- bilden
- .
- ist
- insbesondere
- anzunehmen
- zugleich
- auch
- Vertragspartner
- Rahmen
- anderen
- Vertrages
- sind
- Vorbereitung
- Abschluss
- Darlehensvertrages
- Mitwirkung
- Vertragspartners
- bedienen
- .
- finanzierten
- Erwerb
- Grundstückes
- grundstücksgleichen
- Rechts
- ist
- wirtschaftliche
- Einheit
- nur
- anzunehmen
- zugleich
- auch
- Vertragspartner
- Rahmen
- anderen
- Vertrages
- sind
- Zurverfügungstellung
- Darlehen
- Grundstücksgeschäft
- Zusammenwirken
- Veräußerer
- fördern
- Veräußerungsinteressen
- ganz
- teilweise
- Eigen
- machen
- Planung
- Werbung
- Durchführung
- Projektes
- Funktionen
- Veräußerers
- übernehmen
- Veräußerer
- einseitig
- begünstigen
- .
- Können
- auch
- anderen
- Vertrag
- widerrufen
- so
- müssen
- Widerruf
- diesbezüglichen
- Vertragspartner
- erklären
- .
- Wird
- Darlehensvertrag
- Überlassung
- Sache
- finanziert
- gilt
- :
- Sache
- Falle
- Widerrufs
- ganz
- teilweise
- nur
- verschlechtertem
- Zustand
- zurückgeben
- können
- haben
- ggf.
- Wertersatz
- leisten
- .
- gilt
- Verschlechterung
- Sache
- ausschließlich
- Prüfung
- etwa
- Ladengeschäft
- möglich
- gewesen
- wäre
- zurückzuführen
- ist
- .
- Übrigen
- können
- Wertersatzpflicht
- vermeiden
- Sache
- Eigentum
- Gebrauch
- nehmen
- unterlassen
- Wert
- beeinträchtigt
- .
- Paketversandfähige
- Sachen
- sind
- Kosten
- Gefahr
- Vertragspartners
- zurückzusenden
- .
- paketversandfähige
- Sachen
- werden
- abgeholt
- .
- Vertragspartner
- Darlehen
- Wirksamwerden
- Widerrufs
- Rückgabe
- bereits
- zugeflossen
- ist
- können
- Rückabwicklung
- nur
- auch
- halten
- .
- Ort
- Datum
- Unterschrift
- Verbrauchers
- Hinweis
- :
- Verbraucher
- erhält
- Exemplar
- Widerrufsbelehrung
- .
- heute
- Verbraucher
- ausgehändigt
- Datum
- Unterschrift
- Sachbearbeiters
- .
- Unterschrift
- Bezeichnung
- konkret
- betroffenen
- Geschäfts
- .
- Darlehensvertrag
- Frist
- Einzelfall
- prüfen
- .
- Kläger
- erbrachten
- Tilgungsleistungen
- .
- 24
- .
- Juni
- widerriefen
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichtete
- Willenserklärung
- .
- leisteten
- Beklagte
- Anerkennung
- Rechtspflicht
- weitere
- €
- .
- Klage
- Zahlung
- Differenz
- Betrag
- Beklagten
- Wirksamwerden
- Widerrufs
- noch
- geschuldet
- berechneten
- Betrag
- €
- folglich
- Zahlung
- hat
- Landgericht
- abgewiesen
- .
- Berufung
- hat
- Berufungsgericht
- Teil
- Klageforderung
- Höhe
- €
- zuerkannt
- Rechtsmittel
- Übrigen
- zurückgewiesen
- .
- Gunsten
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Beklagte
- Begehren
- vollständige
- Abweisung
- Klage
- .
- Anschlussrevision
- macht
- Klägerin
- zugleich
- Rechtsnachfolgerin
- früheren
- Klägers
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- Rechtsfolgen
- Gegenstand
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- Klageanträgen
- zurückgeblieben
- ist
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Beklagten
- Revision
- Beklagten
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- .
- Revisionsverfahren
- Interesse
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Kläger
- hätten
- Höhe
- zugesprochenen
- Teilbetrags
- Leistung
- rechtlichen
- Grund
- Beklagte
- erbracht
- .
- Darlehensvertrag
- Parteien
- habe
- Widerrufs
- Kläger
- Rückgewährschuldverhältnis
- umgewandelt
- .
- resultierende
- Forderung
- Beklagten
- Rückgewährschuldverhältnis
- hätten
- Kläger
- bezahlt
- .
- Kläger
- hätten
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichtete
- Willenserklärung
- Juni
- noch
- widerrufen
- können
- Widerrufsfrist
- deutlicher
- Belehrung
- Beklagten
- angelaufen
- sei
- .
- Belehrung
- konkreten
- Fall
- Beginns
- Widerrufsfrist
- Aussage
- beschränke
- Frist
- beginne
- "
- frühestens
- Erhalt
- Belehrung
- "
- sei
- erforderlichen
- Weise
- eindeutig
- umfassend
- .
- Gesetzlichkeitsfiktion
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- BGB-Informationspflichten-Verordnung
- hier
- Maßgabe
- Überleitungsregelung
- 31
- .
- März
- geltenden
- Fassung
- orientierte
- Belehrungen
- könne
- Beklagte
- berufen
- verwandte
- Widerrufsbelehrung
- Muster
- vollständig
- entsprochen
- habe
- .
- Beklagte
- habe
- Länge
- Widerrufsfrist
- kennzeichnenden
- Passage
- "
- Wochen
- "
- hochgestellte
- "
- "
- eingefügt
- Unterschrift
- Verbrauchers
- unteren
- Seitenrand
- Formulars
- abgedruckten
- Fußnote
- geführt
- habe
- .
- Fußnote
- abgedruckten
- Textes
- "
- Frist
- Einzelfall
- prüfen
- "
- sei
- Beklagte
- Musterwiderrufsbelehrung
- abgewichen
- .
- Überdies
- sei
- Fußnote
- versehene
- Widerrufsbelehrung
- geeignet
- gewesen
- Verbraucher
- unzutreffenden
- Eindruck
- hervorzurufen
- vorzunehmende
- Prüfung
- Einzelfalls
- könne
- abhängig
- Widerrufsbelehrung
- aufgezeigten
- Umständen
- Bestimmung
- Widerrufsfrist
- weniger
- Wochen
- führen
- .
- Kläger
- hätten
- Widerrufsrecht
- verwirkt
- .
- Genügende
- Umstände
- Vertrauen
- Beklagten
- gerechtfertigt
- hätten
- Kläger
- würden
- Widerrufsrecht
- Gebrauch
- mehr
- machen
- lägen
- .
- Beklagte
- habe
- Klägern
- Widerruf
- Parteien
- entstandenen
- Rückabwicklungsverhältnisses
- auch
- Herausgabe
- Tilgungsleistungen
- gezogenen
- Nutzungen
- geschuldet
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- Angriffen
- Revision
- stand
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- zunächst
- zutreffend
- erkannt
- Klägern
- sei
- gemäß
- §
- Abs.
- hier
- Art
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- §
- §
- Abs.
- Satz
- maßgeblichen
- 1
- .
- August
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- künftig
- :
- Recht
- zugekommen
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- gerichteten
- Willenserklärungen
- näherer
- Maßgabe
- §
- Abs.
- 1
- .
- August
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- künftig
- :
- widerrufen
- .
- hat
- weiter
- richtig
- angenommen
- Anlaufen
- Zweiwochenfrist
- Widerruf
- habe
- Unterrichtung
- Kläger
- Widerrufsrecht
- vorausgesetzt
- .
- 2
- .
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- 24
- .
- Juni
- war
- Widerrufsfrist
- noch
- abgelaufen
- .
- Darlehensvertrag
- beigegebene
- Widerrufsbelehrung
- entsprach
- Senat
- Grundsätzen
- objektiven
- Auslegung
- selbst
- bestimmen
- kann
- Senatsurteil
- 6
- .
- Dezember
- XI
- .
- f.
- ;
- Beschluss
- 10
- .
- Februar
- .
- gesetzlichen
- Vorgaben
- .
- Allerdings
- war
- Widerrufsbelehrung
- gesetzeswidrig
- Anschrift
- Beklagten
- Postfachanschrift
- nannte
- .
- Begriff
- Anschrift
- "
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- war
- Hausanschrift
- Postanschrift
- dementsprechend
- auch
- Postfachanschrift
- verstehen
- Urteil
- 11
- .
- April
- .
- Mitteilung
- Postfachanschrift
- Widerrufsadressaten
- setzte
- Verbraucher
- gleicher
- Weise
- Mitteilung
- Hausanschrift
- Lage
- Widerrufserklärung
- Postweg
- vgl.
- Urteile
- 11
- .
- April
- aaO
- 25
- .
- Januar
- .
- .
- §
- Abs.
- hier
- maßgeblichen
- Zeitraum
- festhielt
- Unternehmer
- müsse
- Verbraucher
- Verwendung
- Musters
- Anlage
- Rückgaberecht
- belehre
- Belehrung
- ladungsfähige
- Anschrift
- "
- angeben
- konnte
- Verordnungsgeber
- wirksam
- Gesetzeswortlaut
- widerstreitenden
- Anforderungen
- festlegen
- .
- Beklagten
- erteilte
- Widerrufsbelehrung
- entsprach
- aber
- inhaltlichen
- Deutlichkeitsgebot
- §
- Abs.
- Satz
- informierte
- Widerrufsbelehrung
- Einschubs
- Worts
- "
- frühestens
- "
- unzureichend
- deutlich
- Beginn
- Widerrufsfrist
- vgl.
- Senatsurteil
- 28
- .
- Juni
- XI
- ZR
- .
- 34
- ;
- Urteile
- 19
- Juli
- .
- 15
- .
- August
- .
- 1
- .
- März
- .
- 25
- .
- September
- .
- 12
- November
- ZR
- .
- 15
- ;
- Beschluss
- 10
- .
- Februar
- ZR
- .
- 14
- ;
- aA
- Schmidt-Kessel/Gläser
- f.
- .
- unterrichtete
- Widerrufsbelehrung
- konkreten
- Gestalt
- undeutlich
- Länge
- Widerrufsfrist
- .
- Zwar
- gab
- Widerrufsfrist
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- aF
- grundsätzlich
- richtig
- "
- Wochen
- .
- Zusatz
- Fußnote
- Fußnotentext
- "
- Frist
- Einzelfall
- prüfen
- "
- vermittelte
- Belehrung
- indessen
- hier
- Eindruck
- Länge
- Frist
- könne
- je
- mitgeteilten
- Umständen
- Einzelfalls
- variieren
- sei
- Aufgabe
- Verbrauchers
- Fall
- geltende
- Frist
- selbst
- festzustellen
- ebenso
- Urteil
- -9-
- 21
- .
- Januar
- I-6
- juris
- .
- 19
- ;
- OLG
- Beschluss
- 13
- .
- April
- juris
- .
- ;
- OLG
- Urteil
- 21
- .
- Oktober
- .
- ;
- aA
- OLG
- 1
- .
- Juni
- juris
- .
- .
- ;
- 411
- ;
- Urteil
- 26
- .
- Februar
- .
- .
- Fehlverständnis
- verhinderte
- Umstand
- Zusatz
- Fußnote
- befand
- noch
- Tatsache
- Fußnotentext
- Unterschriftsfeld
- "
- "
- Beklagten
- angebracht
- war
- .
- Vorformulierte
- Widerrufsbelehrungen
- Rede
- stehenden
- Art
- sind
- Allgemeine
- Geschäftsbedingungen
- Sinne
- §
- Senatsurteil
- 6
- .
- Dezember
- XI
- .
- .
- Fußnoten
- vorformulierten
- Vertragsklauseln
- sind
- Teil
- Verwender
- Kunden
- gerichteten
- Allgemeinen
- Geschäftsbedingungen
- Urteile
- 15
- .
- März
- .
- .
- 10
- .
- März
- .
- Stellung
- Fußnotentextes
- Unterschriftsfeld
- "
- Sachbearbeiter
- ändert
- .
- war
- Unterschriftsfeld
- Trennlinie
- deutlich
- Fußnotentext
- geschieden
- .
- war
- Fußnotentext
- hochgestellte
- "
- "
- Belehrungstext
- einbezogen
- so
- erkennbar
- Gegner
- Verwenders
- Mitarbeiter
- richtete
- vgl.
- auch
- Urteile
- 21
- .
- Januar
- aaO
- 13
- .
- Mai
- .
- 20
- ;
- OLG
- Urteil
- 21
- .
- Oktober
- aaO
- .
- Beklagten
- kommt
- Gesetzlichkeitsfiktion
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- Anlage
- §
- zugute
- .
- Einführung
- Art
- .
- aF
- hat
- Gesetzgeber
- Verordnungsgeber
- BGB-Informationspflichten-Verordnung
- ermächtigt
- Verordnungsgeber
- geschaffene
- Muster
- Widerrufsbelehrung
- Streit
- Gesetzmäßigkeit
- entziehen
- Urteil
- 15
- .
- August
- .
- f.
- Verweis
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- vgl.
- zuvor
- schon
- Bodendiek
- 3
- ;
- 69
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Reichweite
- Gesetzlichkeitsfiktion
- ist
- mithin
- §
- konkreten
- Fall
- Verbindung
- §
- entnehmen
- .
- §
- Abs.
- knüpft
- Gesetzlichkeitsfiktion
- Bedingung
- "
- Muster
- Anlage
- Textform
- verwandt
- wird
- "
- .
- Abs.
- darf
- Unternehmer
- allerdings
- Verordnungsgeber
- geschaffene
- Muster
- Widerrufsbelehrung
- verwendet
- "
- Format
- Schriftgröße
- Muster
- abweichen
- Zusätze
- Firma
- Kennzeichen
- Unternehmers
- anbringen
- "
- .
- definiert
- §
- Abs.
- Grenzen
- Verordnungsermächtigung
- Grenze
- Erhalt
- Gesetzlichkeitsfiktion
- unschädlichen
- Abweichungen
- so
- auch
- ausdrücklich
- BT-Drucks
- .
- 17/1394
- S.
- Art
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Fassung
- Gesetzes
- Einführung
- Musterwiderrufsinformation
- Verbraucherdarlehensverträge
- Änderung
- Vorschriften
- Widerrufsrecht
- Verbraucherdarlehensverträgen
- Änderung
- Darlehensvermittlungsrechts
- 24
- Juli
- .
- S.
- ]
- .
- Entsprechend
- kann
- Unternehmer
- Schutzwirkungen
- §
- Abs.
- berufen
- Verbraucher
- Formular
- verwendet
- Muster
- Widerrufsbelehrung
- jeweils
- maßgeblichen
- Fassung
- Grenzen
- §
- Abs.
- inhaltlich
- auch
- äußeren
- Gestaltung
- vollständig
- entspricht
- vgl.
- Senatsurteile
- 10
- .
- März
- XI
- .
- 23
- .
- Juni
- .
- 28
- .
- Juni
- XI
- ZR
- .
- .
- ;
- Urteile
- 12
- .
- April
- Rn
- .
- 19
- Juli
- .
- 9
- .
- Dezember
- .
- 1
- .
- März
- .
- 18
- .
- März
- .
- 25
- .
- September
- .
- 12
- November
- ZR
- .
- 18
- ;
- Beschluss
- 10
- .
- Februar
- ZR
- .
- 8)
- .
- Unterzieht
- Unternehmer
- Verordnungsgeber
- entworfene
- Muster
- eigenen
- inhaltlichen
- Bearbeitung
- §
- Abs.
- BGBInfoV
- hinausgeht
- verliert
- Schutzwirkung
- §
- Abs.
- Entsprechend
- §
- Abs.
- gesetzten
- Grenze
- lassen
- Anpassungen
- Gesetzgeber
- selbst
- Art
- .
- Abs.
- unschädlich
- anerkannten
- Abweichungen
- Qualität
- entsprechen
- Deutlichkeit
- Belehrung
- schmälern
- Gesetzlichkeitsfiktion
- unberührt
- .
- unbedenklichen
- Anpassungen
- rechnen
- Beispiel
- Einrücken
- Zentrieren
- Überschriften
- Verzicht
- Einrahmung
- individuelle
- Gestaltung
- .
- Ebenfalls
- bleibt
- Gesetzlichkeitsfiktion
- erhalten
- Unternehmer
- Widerrufsbelehrung
- Text
- konkreten
- Verbrauchervertrag
- zuordnet
- Abstriche
- Verständlichkeit
- Textes
- Begriffe
- Musters
- Synonyme
- ersetzt
- .
- Ebenso
- geht
- Gesetzlichkeitsfiktion
- verloren
- Unternehmer
- selbst
- wörtlicher
- Übereinstimmung
- Muster
- dritten
- Person
- ersten
- Person
- Plural
- spricht
- .
- Greift
- Unternehmer
- Muster
- Umfang
- beispielhaft
- §
- Abs.
- aufgelisteten
- Abweichungen
- mehr
- entspricht
- geht
- Gesetzlichkeitsfiktion
- §
- Abs.
- verloren
- .
- ist
- Beispiel
- Fall
- Unternehmer
- Gestaltungshinweise
- Musters
- sonstige
- Bearbeitungshinweise
- auch
- Form
- Fußnoten
- Belehrungstext
- übernimmt
- Angabe
- Verordnungsgeber
- insofern
- Verstoß
- höherrangiges
- Gesetzesrecht
- Muster
- Gestaltungshinweis
- verbindlich
- vorgegebenen
- ladungsfähigen
- Anschrift
- verzichtet
- .
- Beschluss
- II
- .
- Zivilsenats
- 20
- November
- Anpassung
- Musters
- Abs.
- Gegenstand
- hatte
- folgt
- insofern
- .
- Maßgaben
- hat
- Beklagte
- Muster
- Widerrufsbelehrung
- Senat
- Vergleich
- selbst
- feststellen
- kann
- Senatsurteil
- 28
- .
- Juni
- XI
- ZR
- .
- ;
- Urteil
- 2
- .
- Februar
- .
- 23
- ;
- Beschluss
- 10
- .
- Februar
- ZR
- .
- inhaltlichen
- Bearbeitung
- unterzogen
- §
- Abs.
- Erhalt
- Gesetzlichkeitsfiktion
- hinausgeht
- .
- hat
- Fußnoten
- eingefügt
- Muster
- Widerrufsbelehrung
- vorsah
- .
- hat
- Überschrift
- "
- Widerrufsrecht
- "
- Gestaltungshinweis
- kursiv
- gesetzt
- Text
- übernommen
- .
- anschließende
- Feld
- enthält
- Vorgaben
- Gestaltungshinweises
- ladungsfähige
- Anschrift
- .
- Überschrift
- "
- Finanzierte
- Geschäfte
- "
- hat
- Beklagte
- Gestaltungshinweis
- vollständig
- umgesetzt
- .
- Kausalität
- aufgeführten
- Belehrungsfehler
- Unterbleiben
- Widerrufs
- kommt
- .
- Entscheidend
- ist
- nur
- Belehrung
- missverständliche
- Fassung
- objektiv
- geeignet
- ist
- Verbraucher
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- abzuhalten
- vgl.
- Senatsurteil
- 23
- .
- Juni
- XI
- .
- 25
- ;
- vgl.
- auch
- .
- war
- hier
- so
- .
- Mangels
- gesetzeskonformen
- Belehrung
- stand
- Klägern
- Berufungsgericht
- richtig
- ausgegangen
- ist
- sogenanntes
- ewiges
- "
- Widerrufsrecht
- noch
- Juni
- ausüben
- konnten
- .
- hier
- maßgeblichen
- Zeitraum
- hier
- maßgebliche
- Vertragssituation
- Kläger
- Widerruf
- Jahr
- erklärt
- haben
- hat
- deutsche
- Gesetzgeber
- ausdrücklich
- optiert
- automatische
- zeitliche
- Begrenzung
- Widerrufsrecht
- Falle
- unzureichenden
- Belehrung
- Verbrauchers
- vorzusehen
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Fassung
- Gesetzes
- Modernisierung
- Schuldrechts
- 26
- November
- .
- S.
- sollten
- ursprünglich
- Verbraucherwiderrufsrechte
- Rücksicht
- Entstehungsgrund
- spätestens
- Monate
- Vertragsschluss
- erlöschen
- .
- Gesetzgeber
- erstrebte
- Vereinheitlichung
- §
- Abs.
- Satz
- FernAbsG
- Abs.
- VerbrKrG
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- TzWrG
- uneinheitlich
- gestalteten
- Regelungen
- Erlöschen
- nebengesetzlich
- normierten
- Widerrufsrechte
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Konzept
- hat
- Gesetzgeber
- Einführung
- §
- Abs.
- Satz
- Fassung
- 23
- Juli
- .
- S.
- schon
- Monate
- Inkrafttreten
- Gesetzes
- Modernisierung
- Schuldrechts
- wieder
- verabschiedet
- .
- §
- Abs.
- hier
- maßgeblichen
- Fassung
- OLG-Vertretungsänderungsgesetzes
- erlosch
- Recht
- Verbrauchers
- Abschluss
- Vertrags
- gerichtete
- Willenserklärung
- widerrufen
- unabhängig
- Vertragsinhalt
- Modalitäten
- Zustandekommens
- Verbraucher
- ordnungsgemäß
- sein
- Widerrufsrecht
- belehrt
- wurde
- .
- Korrektur
- §
- Abs.
- Sinne
- zeitlich
- gestaffelten
- Art
- .
- §
- Abs.
- Rücknahme
- Gesetz
- dernisierung
- Schuldrechts
- zugrunde
- liegenden
- Gedankens
- OLGVertretungsänderungsgesetz
- ging
- deutsche
- Gesetzgeber
- Empfehlung
- Rechtsausschusses
- Deutschen
- Bundestages
- folgend
- Interesse
- Übersichtlichkeit
- gesetzlichen
- Regelungen
- geflissentlich
- Vorgaben
- allein
- Haustürgeschäfte
- betreffenden
- Urteil
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Union
- künftig
- :
- Gerichtshof
- 13
- .
- Dezember
- Slg
- .
- I-9945
- .
- .
- herauslesen
- konnte
- BT-Drucks
- .
- 14/9266
- S.
- .
- Befürchtete
- Härten
- Unternehmer
- Ansatz
- einheitlichen
- Regelung
- systematischen
- Gründen
- "
- grundsätzlich
- billigenden
- Bundesrat
- waren
- anzurufen
- BT-Drucks
- .
- S.
- hat
- Gesetzgeber
- Einführung
- Musters
- Widerrufsbelehrung
- Präzisierung
- Modalitäten
- Nachbelehrung
- kompensiert
- vgl.
- Lechner
- f.
- ;
- Nachbelehrung
- früher
- schon
- Urteile
- 20
- .
- Dezember
- 315
- 8
- .
- Oktober
- ZR
- ;
- Münstermann/Hannes
- VerbrKrG
- §
- VerbrKrG
- .
- ;
- Seibert
- Handbuch
- Gesetz
- Verbraucherkredite
- Änderung
- Zivilprozessordnung
- anderer
- Gesetze
- §
- VerbrKrG
- .
- ;
- 12
- .
- Aufl
- .
- VerbrKrG
- .
- 50
- ;
- .
- §
- VerbrKrG
- .
- .
- Selbst
- Bekanntwerden
- Urteils
- Gerichtshofs
- 10
- .
- April
- .
- .
- .
- unionsrechtlichen
- Zulässigkeit
- Befristung
- Widerrufsrechts
- §
- vorgesehen
- hat
- Gesetzgeber
- OLG-Vertretungsänderungsgesetz
- getroffene
- Grundentscheidung
- aufgegeben
- vgl.
- Lechner
- .
- hier
- konkret
- Entscheidung
- gestellten
- Fall
- hat
- Abschluss
- Verbraucherdarlehensvertrags
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- auch
- Gesetz
- Einführung
- Musterwiderrufsinformation
- Verbraucherdarlehensverträge
- Änderung
- Vorschriften
- Widerrufsrecht
- Verbraucherdarlehensverträgen
- Änderung
- Darlehensvermittlungsrechts
- bestimmt
- .
- Insbesondere
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- 30
- Juli
- 12
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- Nachteil
- Beklagten
- Möglichkeit
- Nachbelehrung
- beseitigt
- .
- Mangels
- besonderer
- anderer
- Anordnung
- Einführungsgesetz
- Bürgerlichen
- Gesetzbuche
- gelten
- Anwendung
- Vorschriften
- Gesetzes
- 24
- Juli
- allgemeinen
- Grundsätze
- intertemporalen
- Rechts
- .
- Mithin
- blieb
- 9
- .
- April
- geschlossenen
- Darlehensvertrag
- Grundsatz
- Voraussetzungen
- Inhalt
- Wirkungen
- auch
- Bezug
- Regeln
- Nachbelehrung
- Recht
- untersteht
- Zeit
- Entstehung
- galt
- vgl.
- Urteile
- 26
- .
- Januar
- .
- 6
- .
- März
- ZR
- .
- .
- Nachbelehrung
- hat
- Beklagte
- erteilt
- so
- ewigen
- Widerrufsrecht
- "
- Kläger
- blieb
- .
- 3
- .
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Kläger
- hätten
- Widerrufsrecht
- verwirkt
- noch
- sonst
- unzulässig
- ausgeübt
- lässt
- Rechtsfehler
- erkennen
- .
- Berufungsgericht
- ist
- Ergebnis
- richtig
- ausgegangen
- Unionsrecht
- stehe
- Anwendung
- §
- .
- Parteien
- geschlossenen
- Verbraucherdarlehensvertrag
- fehlen
- vornherein
- unionsrechtliche
- Vorgaben
- hinderten
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- §
- überprüfen
- .
- Richtlinie
- Rates
- 22
- .
- Dezember
- Angleichung
- Verwaltungsvorschriften
- Mitgliedstaaten
- Verbraucherkredit
- .
- 12
- .
- Februar
- S.
- Art
- .
- Richtlinie
- Europäischen
- Parlaments
- Rates
- 23
- .
- April
- Verbraucherkreditverträge
- Aufhebung
- Richtlinie
- 87/102/EWG
- Rates
- .
- 22
- .
- Mai
- S.
- berichtigten
- Fassung
- .
- 11
- .
- August
- S.
- 10
- .
- Juni
- galt
- war
- gemäß
- Art
- .
- Abs.
- Buchst
- .
- nur
- Immobiliarkredite
- anwendbar
- .
- sah
- auch
- Verbrauchers
- Widerrufsrecht
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- Verwirkung
- Widerrufsrechts
- liege
- ist
- rechtlich
- beanstanden
- .
- Widerrufsrecht
- §
- Abs.
- aF
- kann
- verwirkt
- werden
- vgl.
- Widerruf
- Abzahlungsgesetz
- Urteile
- 19
- .
- Februar
- f.
- 14
- .
- Juni
- ;
- Widerruf
- Haustürwiderrufsgesetz
- Senatsurteile
- 17
- .
- Oktober
- XI
- .
- 10
- November
- XI
- .
- XI
- juris
- .
- 26
- .
- Oktober
- XI
- .
- ;
- Urteile
- 18
- .
- Oktober
- 15
- November
- ZR
- 6
- .
- Dezember
- ;
- VersR
- .
- ;
- f.
- ;
- ;
- .
- ;
- f.
- ;
- Duchstein
- ;
- Ebnet
- ;
- Edelmann/
- Krümmel
- ;
- KSzW
- f.
- ;
- .
- ;
- 75
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- .
- ;
- f.
- ;
- Fn
- .
- 7
- ;
- Homberger
- EWiR
- 538
- ;
- Kropf
- ;
- .
- ;
- Lechner
- f.
- ;
- ;
- Kommentar
- Kreditrecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- ;
- .
- ;
- Anm
- .
- 5
- ;
- Ott/Schäfer
- S.
- f.
- ;
- f.
- ;
- 141
- ;
- Rohlfing
- 554
- ;
- .
- ;
- Wahlers
- .
- ;
- aA
- OLG
- .
- gesetzlichen
- Ausschluss
- Instituts
- Verwirkung
- hat
- Gesetzgeber
- auch
- Gesetz
- Umsetzung
- Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Änderung
- handelsrechtlicher
- Vorschriften
- eingeführt
- zugleich
- erkennen
- gegeben
- Institut
- grundsätzlich
- schon
- immer
- Relevanz
- Bereich
- Verbraucherwiderrufsrechte
- zuzuerkennen
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- Omlor
- .
- Unverzichtbarkeit
- Widerrufsrechts
- §
- Satz
- 1
- Juli
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- hindert
- Anwendung
- Instituts
- Verwirkung
- .
- Verwirkung
- knüpft
- ausdrückliche
- stillschweigende
- Willenserklärung
- gesetzliche
- Wertung
- anderweitiger
- Umstände
- Urteil
- 16
- .
- Juni
- 282
- ;
- 751
- ;
- Kommentar
- Kreditrecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- aE
- ;
- zweifelnd
- .
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Widerrufsrecht
- sei
- konkreten
- Fall
- verwirkt
- hält
- revisionsrechtlicher
- Überprüfung
- stand
- .
- Verwirkung
- Unterfall
- unzulässigen
- Rechtsausübung
- illoyal
- verspäteten
- Geltendmachung
- Rechten
- Urteil
- 27
- .
- Juni
- ZR
- 47
- f.
- ;
- 75
- .
- Aufl
- .
- .
- setzt
- Zeitmoment
- maßgebliche
- Frist
- Zustandekommen
- Verbrauchervertrags
- laufen
- beginnt
- Umstandsmoment
- .
- Recht
- ist
- verwirkt
- Schuldner
- Untätigkeit
- Gläubigers
- gewissen
- Zeitraum
- hin
- objektiver
- Beurteilung
- einrichten
- darf
- eingerichtet
- hat
- werde
- Recht
- mehr
- geltend
- machen
- so
- verspätete
- Geltendmachung
- Treu
- Glauben
- verstößt
- .
- Zeitablauf
- müssen
- besondere
- Verhalten
- Berechtigten
- beruhende
- Umstände
- hinzutreten
- Vertrauen
- Verpflichteten
- rechtfertigen
- Berechtigte
- werde
- sein
- Recht
- mehr
- geltend
- machen
- .
- .
- vgl.
- Senatsurteile
- 28
- .
- März
- XI
- .
- 13
- Juli
- XI
- 25
- November
- XI
- juris
- .
- ;
- Urteile
- 27
- .
- Juni
- aaO
- 16
- .
- Juni
- 7
- .
- Mai
- .
- 14
- .
- Juni
- 18
- .
- Oktober
- 23
- .
- Januar
- .
- .
- Verwirkung
- vorliegt
- richtet
- letztlich
- Tatrichter
- festzustellenden
- würdigenden
- Umständen
- Einzelfalles
- Urteil
- 9
- .
- Oktober
- .
- .
- Maßstäben
- lässt
- Einschätzung
- Berufungsgerichts
- Umstandsmoment
- Verwirkung
- sei
- erfüllt
- Rechtsfehler
- erkennen
- .
- Allein
- laufend
- vertragstreuen
- Verhaltens
- Verbrauchers
- kann
- Unternehmer
- schutzwürdiges
- Vertrauen
- Verbraucher
- werde
- Abschluss
- Verbraucherdarlehensvertrags
- gerichtete
- Willenserklärung
- widerrufen
- bilden
- Urteile
- 19
- .
- Februar
- f.
- 16
- .
- April
- 3
- Juli
- 22
- .
- Januar
- 12
- .
- Dezember
- 222
- ;
- 365
- ;
- ;
- ;
- ;
- Homberger
- EWiR
- 538
- ;
- ;
- weniger
- eindeutig
- ;
- aA
- ;
- Hölldampf
- ;
- f.
- ;
- .
- kommt
- Umstandsmoment
- auch
- gewichtig
- Fehler
- ist
- Wirkungslosigkeit
- Widerrufsbelehrung
- führt
- .
- Verbraucher
- ist
- ordnungsgemäß
- belehrt
- vgl.
- schon
- .
- .
- 35
- ;
- ;
- ;
- aA
- ;
- ;
- Duchstein
- ;
- KSzW
- f.
- ;
- f.
- ;
- OLG
- ;
- OLG
- 10
- .
- März
- .
- .
- ;
- OLG
- .
- Vorschlag
- Zentralen
- Kreditausschusses
- Entwurf
- Bundesregierung
- "
- Gesetz
- Änderung
- Vorschriften
- Fernabsatzverträge
- Finanzdienstleistungen
- 28
- .
- Januar
- dort
- S.
- §
- Abs.
- Satz
- dann
- 8
- .
- Dezember
- Kraft
- gesetzten
- Fassung
- wesentlichen
- unwesentlichen
- Belehrungsmängeln
- unterscheiden
- ewige
- "
- Widerrufsrecht
- unwesentlichen
- Belehrungsmängeln
- einzuschränken
- hat
- Gesetzgeber
- übernommen
- vgl.
- .
- Risiko
- Fehler
- Widerrufsbelehrung
- erst
- nachträglich
- aufgedeckt
- wird
- trägt
- braucher
- Bank
- .
- Gegenteil
- wird
- Verbraucher
- maßgeblichen
- Sicht
- Bank
- schwerer
- fallen
- Fortbestehen
- Widerrufsrechts
- erkennen
- Widerrufsbelehrung
- Anschein
- Richtigkeit
- Vollständigkeit
- erweckt
- .
- spielt
- Bildung
- schutzwürdigen
- Vertrauens
- Bank
- Rolle
- Verbraucher
- überhaupt
- belehrt
- hat
- Differenzierung
- fehlender
- erheblich
- fehlerhafter
- bloß
- geringfügig
- fehlerhafter
- Widerrufsbelehrung
- ;
- ;
- 84
- ;
- Homberger
- EWiR
- ;
- .
- ;
- ;
- Ott/Schäfer
- S.
- f.
- ;
- Wahlers
- .
- Bank
- wird
- unbillig
- belastet
- .
- ist
- Schwebezeit
- laufenden
- Vertragsbeziehungen
- jederzeit
- möglich
- zumutbar
- Nachbelehrung
- Verbrauchers
- hier
- :
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- aF
- Verbindung
- Art
- .
- §
- Abs.
- Widerrufsfrist
- Gang
- setzen
- ;
- .
- Fälle
- hier
- Senat
- Entscheidung
- unterbreiteten
- unvermindert
- gültige
- Entscheidung
- Gesetzgebers
- unbefristete
- Widerrufsrecht
- Nachbelehrung
- setzen
- ist
- auch
- Prüfung
- Voraussetzungen
- Verwirkung
- Beendigung
- Verbraucherdarlehensvertrags
- ausgeübten
- Widerrufsrechts
- beachtlich
- vgl.
- ;
- Duchstein
- ;
- ;
- 75
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Habersack/
- Schürnbrand
- ;
- Kommentar
- Kreditrecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 88
- ;
- Rohlfing
- 554
- ;
- KSzW
- ;
- Hölldampf
- f.
- ;
- f.
- ;
- .
- Berufungsgericht
- Gesichtspunkt
- Verwirkung
- geprüften
- Umstände
- können
- auch
- unzulässige
- Rechtsausübung
- gewertet
- werden
- .
- Ausübung
- Verbraucherwiderrufsrechts
- kann
- Einzelfall
- unzulässige
- Rechtsausübung
- sonstigen
- Gründen
- darstellen
- Widerspruch
- §
- stehen
- Voraussetzungen
- Verwirkung
- vorliegen
- vgl.
- Urteil
- 25
- November
- .
- .
- §
- verankerte
- Prinzip
- Glauben
- bildet
- Rechten
- immanente
- Inhaltsbegrenzung
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- .
- Anforderungen
- Einzelfall
- ergeben
- insbesondere
- Berufung
- Rechtsposition
- rechtsmissbräuchlich
- erscheint
- kann
- regelmäßig
- nur
- Hilfe
- umfassenden
- Bewertung
- gesamten
- Fallumstände
- entschieden
- werden
- Interessen
- bestimmten
- Rechtsverhältnis
- Beteiligten
- berücksichtigen
- sind
- Urteil
- 7
- .
- Mai
- ;
- 75
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Bewertung
- vorzunehmen
- ist
- Sache
- Tatrichters
- demgemäß
- Revisionsinstanz
- nur
- überprüfen
- tragfähigen
- Tatsachengrundlage
- beruht
- erheblichen
- Gesichtspunkte
- berücksichtigt
- Denkgesetze
- Erfahrungssätze
- verstößt
- falschen
- ausgeht
- Urteile
- 16
- .
- Februar
- aaO
- 1
- .
- Dezember
- .
- .
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- Kläger
- müssten
- Einwand
- unzulässigen
- Rechtsausübung
- gefallen
- lassen
- ist
- auch
- Maßgaben
- rechtsfehlerfrei
- .
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- ist
- Auffassung
- Revision
- allein
- rechtsmissbräuchlich
- Schutzzweck
- Verbraucherwiderrufsrechts
- motiviert
- ist
- .
- Schon
- §
- AbzG
- war
- anerkannt
- Urteile
- 19
- .
- Februar
- 29
- .
- Januar
- 21
- .
- Oktober
- 417
- ;
- Beschluss
- 13
- .
- Januar
- Wirksamwerden
- Willenserklärung
- Käufers
- fristgemäßen
- Widerrufs
- freien
- Willen
- abhängen
- sollte
- also
- Widerruf
- Vorschrift
- Rechtfertigung
- bedurfte
- .
- Auch
- Gesetzgeber
- Verbraucherkreditgesetzes
- stellte
- Standpunkt
- .
- Zwar
- sollte
- Verbraucherkreditgesetz
- Verbraucher
- erster
- Linie
- "
- unüberlegten
- Vertragsentschließungen
- "
- bewahren
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- §
- noch
- später
- §
- aF
- ließ
- indessen
- entnehmen
- Gesichtspunkte
- dürften
- Entscheidung
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- Berücksichtigung
- finden
- .
- Vielmehr
- legte
- Gesetzgeber
- Verbraucherkreditgesetzes
- "
- Verbraucher
- könne
- Gestaltungsrecht
- freiem
- Belieben
- Angabe
- Gründen
- ausüben
- "
- Gesetz
- selbst
- einschränkende
- Regelungen
- enthalte
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Grundsätzen
- sollte
- Einführung
- §
- später
- §
- Abs.
- Satz
- ändern
- .
- Gegenteil
- bestätigte
- Gesetzgeber
- Verzicht
- Begründungserfordernis
- Bürgerliche
- Gesetzbuch
- übernahm
- gültigen
- Grundsätze
- .
- Entscheidung
- Gesetzgebers
- Widerruf
- Begründungserfordernis
- freizuhalten
- folgt
- zugleich
- Verstoß
- §
- hergeleitet
- werden
- kann
- Gesetzgeber
- Einräumung
- Widerrufsrechts
- intendierte
- Schutzzweck
- sei
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- leitend
- gewesen
- .
- Überlässt
- Gesetz
- Fehlen
- Begründungspflicht
- zeigt
- freien
- Willen
- Verbrauchers
- Gründen
- Vertragserklärung
- widerruft
- kann
- Schutzzweck
- Widerrufsrecht
- gewährenden
- gesetzlichen
- Regelung
- grundsätzlich
- Einschränkung
- Widerrufsrechts
- §
- geschlossen
- werden
- vgl.
- Urteile
- 19
- .
- Februar
- f.
- 12
- .
- Juni
- f.
- 16
- .
- März
- ZR
- .
- f.
- ;
- ;
- Europäisches
- Verbrauchervertragsrecht
- .
- S.
- f.
- ;
- ;
- ;
- ;
- 141
- ;
- aA
- KSzW
- f.
- ;
- 84
- ;
- Hölldampf
- .
- ;
- Fn
- .
- 7
- ;
- Kropf
- ;
- f.
- ;
- ;
- wohl
- auch
- Ott/Schäfer
- S.
- .
- Gerade
- Ziel
- "
- langfristen
- Verträgen
- gegenwärtiger
- Sicht
- hohen
- Zinsen
- lösen
- "
- Ausübung
- Widerrufsrechts
- entgegensteht
- sah
- Gesetzgeber
- Schaffung
- Art
- .
- §
- Abs.
- EGBGB
- veranlasst
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Darlehensgeber
- Darlehensnehmer
- Maßgabe
- Abs.
- Satz
- 12
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- künftig
- :
- §
- Abs.
- Herausgabe
- Nutzungsersatz
- verpflichtet
- sein
- kann
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 22
- .
- September
- XI
- .
- 12
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- ist
- hier
- Maßgabe
- Art
- .
- §
- EGBGB
- Rechtsfolgen
- Widerrufs
- noch
- §
- §
- .
- bestimmen
- regelmäßige
- gesetzliche
- Konsequenz
- Widerrufs
- .
- Widerruf
- Rechtsfolgen
- zeitigt
- macht
- rechtsmissbräuchlich
- .
- Gleiches
- gilt
- gesamtwirtschaftlichen
- Folgen
- vermehrten
- Ausübung
- Verbraucherwiderrufsrechten
- .
- Kreditwirtschaft
- gegenwärtigen
- Niedrigzinsphase
- gehäuften
- wirtschaftlichen
- Scheiterns
- darlehensfinanzierter
- Beteiligungskonzepte
- immerhin
- eigener
- Belehrungsfehler
- massenhaften
- Ausübung
- Widerrufsrechten
- gegenüber
- sieht
- ist
- unbeschadet
- Frage
- Rechtsposition
- Kläger
- konkreten
- Fall
- überhaupt
- beeinflussen
- könnte
- generell
- Kriterium
- Anwendung
- §
- Widerrufsrecht
- Verbrauchern
- Berücksichtigung
- finden
- kann
- .
- Widerrufsrechte
- Kläger
- Vielzahl
- Fällen
- zeitlich
- unbefristet
- geltend
- gemacht
- werden
- konnten
- beruht
- oben
- ausgeführt
- bewussten
- Entscheidung
- deutschen
- Gesetzgebers
- .
- kann
- extensive
- Anwendung
- unterlaufen
- werden
- so
- empfundene
- vermeintliche
- Defizite
- sachgerechten
- Ausgleich
- Interessen
- Vertragsparteien
- aufzuwägen
- vgl.
- Lechner
- .
- 4
- .
- Schließlich
- lässt
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- Rechtsfolgen
- Rechtsfehler
- zulasten
- Beklagten
- erkennen
- .
- gilt
- Angriffen
- Revision
- beschränkt
- Ergebnis
- Frage
- stellen
- Argumenten
- Senats
- Einzelnen
- auseinander
- setzen
- auch
- Berufungsgericht
- Beklagte
- Herausgabe
- widerleglich
- vermutet
- gezogener
- Nutzungen
- Klägern
- erbrachten
- Tilgungsleistungen
- verpflichtet
- erachtet
- hat
- .
- entspricht
- Grundsätzen
- Senat
- Beschluss
- 12
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- nochmals
- ausführlich
- verdeutlicht
- hat
- .
- Erwägungen
- Senat
- Änderung
- Rechtsprechung
- veranlassen
- könnten
- stellt
- Revision
- .
- Anschlussrevision
- Klägerin
- Anschlussrevision
- Klägerin
- hat
- nur
- geringen
- Teil
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Anschlussrevision
- Interesse
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Umwandlung
- Verbraucherdarlehensvertrags
- Rückgewährschuldverhältnis
- hätten
- Kläger
- Herausgabe
- Darlehensvaluta
- nebst
- Wertersatz
- Gebrauchsvorteile
- jeweils
- tatsächlich
- noch
- überlassenen
- Teil
- Darlehensvaluta
- geschuldet
- Bemessung
- Ausreichung
- Darlehens
- April
- marktübliche
- Verzinsung
- %
- Klägern
- eingeführt
- %
- p.a.
- zugrunde
- legen
- sei
- .
- ergebe
- Gesamtbetrag
- €
- .
- Kläger
- hätten
- Beklagten
- Rückerstattung
- erbrachten
- Tilgungsleistungen
- Höhe
- €
- verlangen
- können
- .
- habe
- Anspruch
- Herausgabe
- Beklagten
- Tilgungsleistungen
- gezogenen
- Nutzungen
- zugestanden
- .
- Widerleglich
- sei
- vermuten
- Beklagte
- Tilgungsleistungen
- grundpfandrechtlich
- gesicherten
- grundpfandrechtlich
- abgesicherte
- Darlehensverträge
- übli-
- chen
- Bedingungen
- ausgegebenen
- Darlehen
- erlangt
- habe
- Nutzungen
- Höhe
- Prozentpunkten
- jeweiligen
- Basiszinssatz
- Klägern
- geltend
- gemacht
- Prozentpunkten
- jeweiligen
- Basiszinssatz
- gezogen
- habe
- .
- Kläger
- hätten
- höheren
- Beklagte
- geringeren
- Nutzungen
- vorgetragen
- .
- erstatten
- habe
- Beklagte
- schließlich
- vereinnahmte
- "
- Schätzgebühr
- "
- hieraus
- gezogener
- Nutzungen
- .
- ergebenden
- Gesamtforderung
- Höhe
- €
- hätten
- Kläger
- Forderung
- Beklagten
- Rückgewährschuldverhältnis
- aufgerechnet
- so
- Beklagten
- noch
- Saldo
- €
- ergeben
- habe
- .
- Kläger
- weitere
- €
- Beklagte
- gezahlt
- hätten
- sei
- Beklagte
- Höhe
- €
- ungerechtfertigt
- bereichert
- .
- II
- .
- Anschlussrevision
- ist
- erfolgreich
- wendet
- Berufungsgericht
- unstreitige
- Zahlung
- "
- Annuität
- "
- 30
- .
- April
- Entscheidung
- berücksichtigt
- hat
- .
- Übrigen
- hält
- Berufungsurteil
- Angriffen
- Anschlussrevision
- stand
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- Kläger
- 30
- .
- April
- lediglich
- Zahlung
- Höhe
- €
- €
- veranschlagt
- hat
- hat
- Anschlussrevision
- hinreichend
- ausgeführten
- Verfahrensrüge
- geltend
- macht
- Verstoß
- §
- Anforderungen
- Substantiierung
- klägerischen
- Vortrags
- überspannt
- .
- Kläger
- haben
- Vorinstanzen
- hinreichend
- substantiiert
- Zahlung
- nur
- €
- €
- 30
- .
- April
- vorgetragen
- .
- Umstand
- unstreitig
- geblieben
- ist
- konnten
- mussten
- geltend
- chen
- .
- Kläger
- Angebot
- vollständigen
- Rate
- 30
- .
- April
- Beklagte
- Annahme
- ursprünglich
- etwa
- anders
- lautende
- vertragliche
- Vereinbarung
- abbedungen
- haben
- war
- rechtsfehlerhaft
- Berufungsgericht
- Klägern
- vorgelegten
- Vertragstextes
- widersprüchlichen
- Vortrag
- Kläger
- ausging
- .
- 2
- .
- Übrigen
- ist
- Berufungsurteil
- Berufungsgericht
- Nachteil
- Kläger
- entschieden
- hat
- rechtsfehlerfrei
- .
- Anschlussrevision
- Verfahrensrüge
- Behandlung
- unstreitigem
- streitiges
- Vorbringen
- beanstandet
- hätte
- etwaige
- Unrichtigkeit
- tatbestandlichen
- Feststellungen
- Berufungsurteil
- nur
- Berichtigungsverfahren
- §
- behoben
- werden
- können
- .
- Berichtigungsantrag
- haben
- Kläger
- gestellt
- .
- Verfahrensrüge
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Buchst
- .
- kommt
- Rücksicht
- hier
- hinreichend
- ausgeführt
- ist
- Korrektur
- tatbestandlichen
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- Betracht
- vgl.
- Senatsurteile
- 1
- .
- März
- XI
- .
- 18
- .
- September
- XI
- .
- 28
- .
- Mai
- XI
- .
- 1
- .
- Oktober
- XI
- .
- 15
- .
- März
- XI
- .
- .
- Anschlussrevision
- scheitert
- auch
- geltend
- macht
- Berufungsgericht
- sei
- verfehlt
- ausgegangen
- sei
- widerleglich
- vermuten
- Beklagte
- Klägern
- überlassenen
- Tilgungsraten
- Nutzungen
- lediglich
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- gezogen
- habe
- .
- Richtungen
- widerlegliche
- Vermutung
- knüpft
- normativ
- spiegelbildlich
- Regelungen
- Banken
- baren
- Verzugszinsen
- normieren
- .
- ist
- unabhängig
- tatsächlichen
- Entwicklung
- Zinsmarkt
- wirkt
- auch
- zulasten
- Vertragsparteien
- .
- hier
- maßgebliche
- Regelung
- war
- Art
- .
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- ausschlaggebenden
- Zeitpunkt
- Vertragsschlusses
- §
- Abs.
- Satz
- 1
- .
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- Berufungsgericht
- Anschlussrevision
- angegriffen
- Zustandekommen
- Immobiliardarlehensvertrags
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- 1
- .
- August
- 10
- .
- Juni
- geltenden
- Fassung
- festgestellt
- hat
- vgl.
- Senatsurteile
- 12
- .
- Mai
- XI
- 18
- .
- Februar
- XI
- ;
- Senatsurteil
- 19
- .
- September
- XI
- .
- 14
- ;
- Wallner
- .
- Feststellung
- Berufungsgerichts
- Kläger
- hätten
- konkret
- höheren
- Nutzungen
- Beklagten
- vorgetragen
- erinnert
- Anschlussrevision
- .
- .
- Berufungsurteil
- unterliegt
- demgemäß
- Zurückweisung
- Rechtsmittels
- Übrigen
- Aufhebung
- Berufungsgericht
- Zahlung
- weiteren
- €
- 30
- .
- April
- Acht
- gelassen
- hat
- .
- weiteren
- Feststellungen
- treffen
- sind
- kann
- Senat
- Sache
- selbst
- entscheiden
- §
- Abs.
- .
- Beklagte
- hatte
- Kläger
- Abs.
- Satz
- aF
- Verbindung
- §
- §
- .
- Zahlungsanspruch
- Höhe
- €
- .
- Kläger
- konnten
- Beklagten
- Erstattung
- geleisteter
- Tilgungsraten
- Höhe
- richtig
- €
- nur
- €
- Herausgabe
- hieraus
- 24
- .
- Juni
- gezogener
- Nutzungen
- Höhe
- richtig
- €
- nur
- €
- Erstattung
- vereinnahmten
- Schätzgebühr
- Höhe
- €
- Herausgabe
- hieraus
- gezogener
- Nutzungen
- Höhe
- €
- mithin
- insgesamt
- €
- verlangen
- .
- Berücksichtigung
- Klägern
- geleisteten
- Zahlung
- Höhe
- €
- Berufungsgericht
- festgestellten
- Aufrechnung
- Kläger
- ergibt
- Überzahlung
- Beklagten
- Höhe
- €
- Beklagte
- ungerechtfertigt
- bereichert
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- Fall
- herauszugeben
- hat
- .
- Ellenberger
- Menges
- Dauber
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 11.11.2015
- BESCHLUSS
- 19
- .
- September
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Dr.
- 19
- .
- September
- beschlossen
- :
- Urteil
- 12
- Juli
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- offenbarer
- Unrichtigkeit
- berichtigt
- Tenor
- Worten
- "
- Urteil
- 10
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- "
- 22
- .
- September
- "
- richtig
- heißen
- muss
- :
- "
- 27
- .
- Oktober
- Fassung
- Beschlusses
- 1
- .
- Dezember
- "
- .
- Ellenberger
- Menges
- Dauber
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 11.11.2015
|