Nachschlagewerk : : : ja ja ja § Fassung 10 . Juni EGBGB Art . Nr. Fassung 10 . Juni Abs. 4 Anlage Fassung 10 . Juni Angabe Postfachanschrift Widerrufsanschrift genügte auch Einführung § Abs. 10 . Juni geltenden Fassung gesetzlichen Anforderungen Belehrung Verbrauchers Widerrufsrecht Fortführung Urteil 11 . April . Fußnote Fußnotentext " Frist Einzelfall prüfen " Angabe " Wochen " . Grenzen Bearbeitung Musters Widerrufsbelehrung Hinblick Erhalt Gesetzlichkeitsfiktion § Abs. 10 . Juni geltenden Fassung . rechtsmissbräuchlichen Ausübung Verwirkung Widerrufsrechts laufenden Verbraucherdarlehensverträgen . Urteil 12 Juli XI OLG NAMEN Verkündet : 12 Juli Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 12 Juli Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Richterinnen Dr. Dr. Recht erkannt : Anschlussrevision Klägerin wird Urteil 14 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 11 November Zurückweisung Rechtsmittels Übrigen Kostenpunkt insoweit aufgehoben Berufung früheren Klägers Klägerin weiterer € Zinsen Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz 16 Juli zurückgewiesen worden ist . Berufung früheren Klägers Klägerin wird Urteil 10 . Zivilkammer Landgerichts 22 . September Zurückweisung Rechtsmittels Übrigen abgeändert folgt neu gefasst : Beklagte wird verurteilt Klägerin € Zinsen hieraus Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz 16 Juli bezahlen . Übrigen wird Klage abgewiesen . Revision Beklagten wird zurückgewiesen . Kosten Rechtsstreits tragen Beklagte Fünftel Klägerin Fünftel . Tatbestand : Parteien streiten Wirksamkeit Widerrufs Verbraucherdarlehensvertrags . inzwischen verstorbene frühere Kläger Klägerin Alleinerbin künftig einheitlich : Kläger schlossen Vertragserklärung 9 . April Beklagten Darlehensvertrag Nennbetrag Höhe € Zinssatz % p.a. Sicherheit Beklagten dienten Grundpfandrechte . Beklagte belehrte Kläger 9 . April Widerrufsrecht folgt : Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag Nr. € Widerrufsrecht können Vertragserklärung Wochen Angabe Gründen Textform Brief Fax widerrufen . Frist beginnt frühestens Erhalt Belehrung . Wahrung Widerrufsfrist genügt rechtzeitige Absendung Widerrufs . Widerruf ist richten : Name Firma ladungsfähige Anschrift Kreditinstituts ggf. Fax-Nr . E-Mail-Adresse und/oder Verbraucher Bestätigung Widerrufserklärung erhält auch Internet-Adresse . Fax : Widerrufsfolgen Falle wirksamen Widerrufs sind empfangenen Leistungen zurückzugewähren ggf. gezogene Nutzungen Zinsen herauszugeben . Können empfangene Leistung ganz teilweise nur verschlechtertem Zustand zurückgewähren müssen insoweit ggf. Wertersatz leisten . kann führen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen Zeitraum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen . Verpflichtungen Erstattung Zahlungen müssen Tagen Absendung Widerrufserklärung erfüllen . Finanzierte Geschäfte Widerrufen Darlehensvertrag Verpflichtungen anderen Vertrag finanzieren so sind auch anderen Vertrag gebunden Verträge wirtschaftliche Einheit bilden . ist insbesondere anzunehmen zugleich auch Vertragspartner Rahmen anderen Vertrages sind Vorbereitung Abschluss Darlehensvertrages Mitwirkung Vertragspartners bedienen . finanzierten Erwerb Grundstückes grundstücksgleichen Rechts ist wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen zugleich auch Vertragspartner Rahmen anderen Vertrages sind Zurverfügungstellung Darlehen Grundstücksgeschäft Zusammenwirken Veräußerer fördern Veräußerungsinteressen ganz teilweise Eigen machen Planung Werbung Durchführung Projektes Funktionen Veräußerers übernehmen Veräußerer einseitig begünstigen . Können auch anderen Vertrag widerrufen so müssen Widerruf diesbezüglichen Vertragspartner erklären . Wird Darlehensvertrag Überlassung Sache finanziert gilt : Sache Falle Widerrufs ganz teilweise nur verschlechtertem Zustand zurückgeben können haben ggf. Wertersatz leisten . gilt Verschlechterung Sache ausschließlich Prüfung etwa Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist . Übrigen können Wertersatzpflicht vermeiden Sache Eigentum Gebrauch nehmen unterlassen Wert beeinträchtigt . Paketversandfähige Sachen sind Kosten Gefahr Vertragspartners zurückzusenden . paketversandfähige Sachen werden abgeholt . Vertragspartner Darlehen Wirksamwerden Widerrufs Rückgabe bereits zugeflossen ist können Rückabwicklung nur auch halten . Ort Datum Unterschrift Verbrauchers Hinweis : Verbraucher erhält Exemplar Widerrufsbelehrung . heute Verbraucher ausgehändigt Datum Unterschrift Sachbearbeiters . Unterschrift Bezeichnung konkret betroffenen Geschäfts . Darlehensvertrag Frist Einzelfall prüfen . Kläger erbrachten Tilgungsleistungen . 24 . Juni widerriefen Abschluss Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung . leisteten Beklagte Anerkennung Rechtspflicht weitere € . Klage Zahlung Differenz Betrag Beklagten Wirksamwerden Widerrufs noch geschuldet berechneten Betrag € folglich Zahlung hat Landgericht abgewiesen . Berufung hat Berufungsgericht Teil Klageforderung Höhe € zuerkannt Rechtsmittel Übrigen zurückgewiesen . Gunsten Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Begehren vollständige Abweisung Klage . Anschlussrevision macht Klägerin zugleich Rechtsnachfolgerin früheren Klägers Entscheidung Berufungsgerichts Rechtsfolgen Gegenstand Revisionsverfahrens Berufungsgericht Klageanträgen zurückgeblieben ist . Entscheidungsgründe : Revision Beklagten Revision Beklagten hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung . Revisionsverfahren Interesse Wesentlichen ausgeführt : Kläger hätten Höhe zugesprochenen Teilbetrags Leistung rechtlichen Grund Beklagte erbracht . Darlehensvertrag Parteien habe Widerrufs Kläger Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt . resultierende Forderung Beklagten Rückgewährschuldverhältnis hätten Kläger bezahlt . Kläger hätten Abschluss Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung Juni noch widerrufen können Widerrufsfrist deutlicher Belehrung Beklagten angelaufen sei . Belehrung konkreten Fall Beginns Widerrufsfrist Aussage beschränke Frist beginne " frühestens Erhalt Belehrung " sei erforderlichen Weise eindeutig umfassend . Gesetzlichkeitsfiktion Musters Widerrufsbelehrung BGB-Informationspflichten-Verordnung hier Maßgabe Überleitungsregelung 31 . März geltenden Fassung orientierte Belehrungen könne Beklagte berufen verwandte Widerrufsbelehrung Muster vollständig entsprochen habe . Beklagte habe Länge Widerrufsfrist kennzeichnenden Passage " Wochen " hochgestellte " " eingefügt Unterschrift Verbrauchers unteren Seitenrand Formulars abgedruckten Fußnote geführt habe . Fußnote abgedruckten Textes " Frist Einzelfall prüfen " sei Beklagte Musterwiderrufsbelehrung abgewichen . Überdies sei Fußnote versehene Widerrufsbelehrung geeignet gewesen Verbraucher unzutreffenden Eindruck hervorzurufen vorzunehmende Prüfung Einzelfalls könne abhängig Widerrufsbelehrung aufgezeigten Umständen Bestimmung Widerrufsfrist weniger Wochen führen . Kläger hätten Widerrufsrecht verwirkt . Genügende Umstände Vertrauen Beklagten gerechtfertigt hätten Kläger würden Widerrufsrecht Gebrauch mehr machen lägen . Beklagte habe Klägern Widerruf Parteien entstandenen Rückabwicklungsverhältnisses auch Herausgabe Tilgungsleistungen gezogenen Nutzungen geschuldet . II . Ausführungen halten Angriffen Revision stand . 1 . Berufungsgericht hat zunächst zutreffend erkannt Klägern sei gemäß § Abs. hier Art . § Abs. Satz Nr. Abs. § § Abs. Satz maßgeblichen 1 . August 10 . Juni geltenden Fassung künftig : Recht zugekommen Abschluss Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen näherer Maßgabe § Abs. 1 . August 10 . Juni geltenden Fassung künftig : widerrufen . hat weiter richtig angenommen Anlaufen Zweiwochenfrist Widerruf habe Unterrichtung Kläger Widerrufsrecht vorausgesetzt . 2 . Ausübung Widerrufsrechts 24 . Juni war Widerrufsfrist noch abgelaufen . Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung entsprach Senat Grundsätzen objektiven Auslegung selbst bestimmen kann Senatsurteil 6 . Dezember XI . f. ; Beschluss 10 . Februar . gesetzlichen Vorgaben . Allerdings war Widerrufsbelehrung gesetzeswidrig Anschrift Beklagten Postfachanschrift nannte . Begriff Anschrift " Sinne § Abs. Satz war Hausanschrift Postanschrift dementsprechend auch Postfachanschrift verstehen Urteil 11 . April . Mitteilung Postfachanschrift Widerrufsadressaten setzte Verbraucher gleicher Weise Mitteilung Hausanschrift Lage Widerrufserklärung Postweg vgl. Urteile 11 . April aaO 25 . Januar . . § Abs. hier maßgeblichen Zeitraum festhielt Unternehmer müsse Verbraucher Verwendung Musters Anlage Rückgaberecht belehre Belehrung ladungsfähige Anschrift " angeben konnte Verordnungsgeber wirksam Gesetzeswortlaut widerstreitenden Anforderungen festlegen . Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung entsprach aber inhaltlichen Deutlichkeitsgebot § Abs. Satz informierte Widerrufsbelehrung Einschubs Worts " frühestens " unzureichend deutlich Beginn Widerrufsfrist vgl. Senatsurteil 28 . Juni XI ZR . 34 ; Urteile 19 Juli . 15 . August . 1 . März . 25 . September . 12 November ZR . 15 ; Beschluss 10 . Februar ZR . 14 ; aA Schmidt-Kessel/Gläser f. . unterrichtete Widerrufsbelehrung konkreten Gestalt undeutlich Länge Widerrufsfrist . Zwar gab Widerrufsfrist § Abs. Satz Abs. Satz aF grundsätzlich richtig " Wochen . Zusatz Fußnote Fußnotentext " Frist Einzelfall prüfen " vermittelte Belehrung indessen hier Eindruck Länge Frist könne je mitgeteilten Umständen Einzelfalls variieren sei Aufgabe Verbrauchers Fall geltende Frist selbst festzustellen ebenso Urteil -9- 21 . Januar I-6 juris . 19 ; OLG Beschluss 13 . April juris . ; OLG Urteil 21 . Oktober . ; aA OLG 1 . Juni juris . . ; 411 ; Urteil 26 . Februar . . Fehlverständnis verhinderte Umstand Zusatz Fußnote befand noch Tatsache Fußnotentext Unterschriftsfeld " " Beklagten angebracht war . Vorformulierte Widerrufsbelehrungen Rede stehenden Art sind Allgemeine Geschäftsbedingungen Sinne § Senatsurteil 6 . Dezember XI . . Fußnoten vorformulierten Vertragsklauseln sind Teil Verwender Kunden gerichteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Urteile 15 . März . . 10 . März . Stellung Fußnotentextes Unterschriftsfeld " Sachbearbeiter ändert . war Unterschriftsfeld Trennlinie deutlich Fußnotentext geschieden . war Fußnotentext hochgestellte " " Belehrungstext einbezogen so erkennbar Gegner Verwenders Mitarbeiter richtete vgl. auch Urteile 21 . Januar aaO 13 . Mai . 20 ; OLG Urteil 21 . Oktober aaO . Beklagten kommt Gesetzlichkeitsfiktion Musters Widerrufsbelehrung Anlage § zugute . Einführung Art . aF hat Gesetzgeber Verordnungsgeber BGB-Informationspflichten-Verordnung ermächtigt Verordnungsgeber geschaffene Muster Widerrufsbelehrung Streit Gesetzmäßigkeit entziehen Urteil 15 . August . f. Verweis BT-Drucks . S. ; vgl. zuvor schon Bodendiek 3 ; 69 . Aufl . . . Reichweite Gesetzlichkeitsfiktion ist mithin § konkreten Fall Verbindung § entnehmen . § Abs. knüpft Gesetzlichkeitsfiktion Bedingung " Muster Anlage Textform verwandt wird " . Abs. darf Unternehmer allerdings Verordnungsgeber geschaffene Muster Widerrufsbelehrung verwendet " Format Schriftgröße Muster abweichen Zusätze Firma Kennzeichen Unternehmers anbringen " . definiert § Abs. Grenzen Verordnungsermächtigung Grenze Erhalt Gesetzlichkeitsfiktion unschädlichen Abweichungen so auch ausdrücklich BT-Drucks . 17/1394 S. Art . § Abs. Satz Fassung Gesetzes Einführung Musterwiderrufsinformation Verbraucherdarlehensverträge Änderung Vorschriften Widerrufsrecht Verbraucherdarlehensverträgen Änderung Darlehensvermittlungsrechts 24 Juli . S. ] . Entsprechend kann Unternehmer Schutzwirkungen § Abs. berufen Verbraucher Formular verwendet Muster Widerrufsbelehrung jeweils maßgeblichen Fassung Grenzen § Abs. inhaltlich auch äußeren Gestaltung vollständig entspricht vgl. Senatsurteile 10 . März XI . 23 . Juni . 28 . Juni XI ZR . . ; Urteile 12 . April Rn . 19 Juli . 9 . Dezember . 1 . März . 18 . März . 25 . September . 12 November ZR . 18 ; Beschluss 10 . Februar ZR . 8) . Unterzieht Unternehmer Verordnungsgeber entworfene Muster eigenen inhaltlichen Bearbeitung § Abs. BGBInfoV hinausgeht verliert Schutzwirkung § Abs. Entsprechend § Abs. gesetzten Grenze lassen Anpassungen Gesetzgeber selbst Art . Abs. unschädlich anerkannten Abweichungen Qualität entsprechen Deutlichkeit Belehrung schmälern Gesetzlichkeitsfiktion unberührt . unbedenklichen Anpassungen rechnen Beispiel Einrücken Zentrieren Überschriften Verzicht Einrahmung individuelle Gestaltung . Ebenfalls bleibt Gesetzlichkeitsfiktion erhalten Unternehmer Widerrufsbelehrung Text konkreten Verbrauchervertrag zuordnet Abstriche Verständlichkeit Textes Begriffe Musters Synonyme ersetzt . Ebenso geht Gesetzlichkeitsfiktion verloren Unternehmer selbst wörtlicher Übereinstimmung Muster dritten Person ersten Person Plural spricht . Greift Unternehmer Muster Umfang beispielhaft § Abs. aufgelisteten Abweichungen mehr entspricht geht Gesetzlichkeitsfiktion § Abs. verloren . ist Beispiel Fall Unternehmer Gestaltungshinweise Musters sonstige Bearbeitungshinweise auch Form Fußnoten Belehrungstext übernimmt Angabe Verordnungsgeber insofern Verstoß höherrangiges Gesetzesrecht Muster Gestaltungshinweis verbindlich vorgegebenen ladungsfähigen Anschrift verzichtet . Beschluss II . Zivilsenats 20 November Anpassung Musters Abs. Gegenstand hatte folgt insofern . Maßgaben hat Beklagte Muster Widerrufsbelehrung Senat Vergleich selbst feststellen kann Senatsurteil 28 . Juni XI ZR . ; Urteil 2 . Februar . 23 ; Beschluss 10 . Februar ZR . inhaltlichen Bearbeitung unterzogen § Abs. Erhalt Gesetzlichkeitsfiktion hinausgeht . hat Fußnoten eingefügt Muster Widerrufsbelehrung vorsah . hat Überschrift " Widerrufsrecht " Gestaltungshinweis kursiv gesetzt Text übernommen . anschließende Feld enthält Vorgaben Gestaltungshinweises ladungsfähige Anschrift . Überschrift " Finanzierte Geschäfte " hat Beklagte Gestaltungshinweis vollständig umgesetzt . Kausalität aufgeführten Belehrungsfehler Unterbleiben Widerrufs kommt . Entscheidend ist nur Belehrung missverständliche Fassung objektiv geeignet ist Verbraucher Ausübung Widerrufsrechts abzuhalten vgl. Senatsurteil 23 . Juni XI . 25 ; vgl. auch . war hier so . Mangels gesetzeskonformen Belehrung stand Klägern Berufungsgericht richtig ausgegangen ist sogenanntes ewiges " Widerrufsrecht noch Juni ausüben konnten . hier maßgeblichen Zeitraum hier maßgebliche Vertragssituation Kläger Widerruf Jahr erklärt haben hat deutsche Gesetzgeber ausdrücklich optiert automatische zeitliche Begrenzung Widerrufsrecht Falle unzureichenden Belehrung Verbrauchers vorzusehen . § Abs. Satz Fassung Gesetzes Modernisierung Schuldrechts 26 November . S. sollten ursprünglich Verbraucherwiderrufsrechte Rücksicht Entstehungsgrund spätestens Monate Vertragsschluss erlöschen . Gesetzgeber erstrebte Vereinheitlichung § Abs. Satz FernAbsG Abs. VerbrKrG § Abs. Satz Abs. TzWrG uneinheitlich gestalteten Regelungen Erlöschen nebengesetzlich normierten Widerrufsrechte BT-Drucks . S. . Konzept hat Gesetzgeber Einführung § Abs. Satz Fassung 23 Juli . S. schon Monate Inkrafttreten Gesetzes Modernisierung Schuldrechts wieder verabschiedet . § Abs. hier maßgeblichen Fassung OLG-Vertretungsänderungsgesetzes erlosch Recht Verbrauchers Abschluss Vertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen unabhängig Vertragsinhalt Modalitäten Zustandekommens Verbraucher ordnungsgemäß sein Widerrufsrecht belehrt wurde . Korrektur § Abs. Sinne zeitlich gestaffelten Art . § Abs. Rücknahme Gesetz dernisierung Schuldrechts zugrunde liegenden Gedankens OLGVertretungsänderungsgesetz ging deutsche Gesetzgeber Empfehlung Rechtsausschusses Deutschen Bundestages folgend Interesse Übersichtlichkeit gesetzlichen Regelungen geflissentlich Vorgaben allein Haustürgeschäfte betreffenden Urteil Gerichtshofs Europäischen Union künftig : Gerichtshof 13 . Dezember Slg . I-9945 . . herauslesen konnte BT-Drucks . 14/9266 S. . Befürchtete Härten Unternehmer Ansatz einheitlichen Regelung systematischen Gründen " grundsätzlich billigenden Bundesrat waren anzurufen BT-Drucks . S. hat Gesetzgeber Einführung Musters Widerrufsbelehrung Präzisierung Modalitäten Nachbelehrung kompensiert vgl. Lechner f. ; Nachbelehrung früher schon Urteile 20 . Dezember 315 8 . Oktober ZR ; Münstermann/Hannes VerbrKrG § VerbrKrG . ; Seibert Handbuch Gesetz Verbraucherkredite Änderung Zivilprozessordnung anderer Gesetze § VerbrKrG . ; 12 . Aufl . VerbrKrG . 50 ; . § VerbrKrG . . Selbst Bekanntwerden Urteils Gerichtshofs 10 . April . . . unionsrechtlichen Zulässigkeit Befristung Widerrufsrechts § vorgesehen hat Gesetzgeber OLG-Vertretungsänderungsgesetz getroffene Grundentscheidung aufgegeben vgl. Lechner . hier konkret Entscheidung gestellten Fall hat Abschluss Verbraucherdarlehensvertrags Ausübung Widerrufsrechts auch Gesetz Einführung Musterwiderrufsinformation Verbraucherdarlehensverträge Änderung Vorschriften Widerrufsrecht Verbraucherdarlehensverträgen Änderung Darlehensvermittlungsrechts bestimmt . Insbesondere hat § Abs. Satz 30 Juli 12 . Juni geltenden Fassung Nachteil Beklagten Möglichkeit Nachbelehrung beseitigt . Mangels besonderer anderer Anordnung Einführungsgesetz Bürgerlichen Gesetzbuche gelten Anwendung Vorschriften Gesetzes 24 Juli allgemeinen Grundsätze intertemporalen Rechts . Mithin blieb 9 . April geschlossenen Darlehensvertrag Grundsatz Voraussetzungen Inhalt Wirkungen auch Bezug Regeln Nachbelehrung Recht untersteht Zeit Entstehung galt vgl. Urteile 26 . Januar . 6 . März ZR . . Nachbelehrung hat Beklagte erteilt so ewigen Widerrufsrecht " Kläger blieb . 3 . Annahme Berufungsgerichts Kläger hätten Widerrufsrecht verwirkt noch sonst unzulässig ausgeübt lässt Rechtsfehler erkennen . Berufungsgericht ist Ergebnis richtig ausgegangen Unionsrecht stehe Anwendung § . Parteien geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag fehlen vornherein unionsrechtliche Vorgaben hinderten Ausübung Widerrufsrechts § überprüfen . Richtlinie Rates 22 . Dezember Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Verbraucherkredit . 12 . Februar S. Art . Richtlinie Europäischen Parlaments Rates 23 . April Verbraucherkreditverträge Aufhebung Richtlinie 87/102/EWG Rates . 22 . Mai S. berichtigten Fassung . 11 . August S. 10 . Juni galt war gemäß Art . Abs. Buchst . nur Immobiliarkredite anwendbar . sah auch Verbrauchers Widerrufsrecht vgl. BT-Drucks . S. ; . Auffassung Berufungsgerichts Verwirkung Widerrufsrechts liege ist rechtlich beanstanden . Widerrufsrecht § Abs. aF kann verwirkt werden vgl. Widerruf Abzahlungsgesetz Urteile 19 . Februar f. 14 . Juni ; Widerruf Haustürwiderrufsgesetz Senatsurteile 17 . Oktober XI . 10 November XI . XI juris . 26 . Oktober XI . ; Urteile 18 . Oktober 15 November ZR 6 . Dezember ; VersR . ; f. ; ; . ; f. ; Duchstein ; Ebnet ; Edelmann/ Krümmel ; KSzW f. ; . ; 75 . Aufl . . ; . ; f. ; Fn . 7 ; Homberger EWiR 538 ; Kropf ; . ; Lechner f. ; ; Kommentar Kreditrecht 2 . Aufl . . . ; . ; Anm . 5 ; Ott/Schäfer S. f. ; f. ; 141 ; Rohlfing 554 ; . ; Wahlers . ; aA OLG . gesetzlichen Ausschluss Instituts Verwirkung hat Gesetzgeber auch Gesetz Umsetzung Wohnimmobilienkreditrichtlinie Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eingeführt zugleich erkennen gegeben Institut grundsätzlich schon immer Relevanz Bereich Verbraucherwiderrufsrechte zuzuerkennen vgl. BT-Drucks . S. ; Omlor . Unverzichtbarkeit Widerrufsrechts § Satz 1 Juli 10 . Juni geltenden Fassung hindert Anwendung Instituts Verwirkung . Verwirkung knüpft ausdrückliche stillschweigende Willenserklärung gesetzliche Wertung anderweitiger Umstände Urteil 16 . Juni 282 ; 751 ; Kommentar Kreditrecht 2 . Aufl . . aE ; zweifelnd . Annahme Berufungsgerichts Widerrufsrecht sei konkreten Fall verwirkt hält revisionsrechtlicher Überprüfung stand . Verwirkung Unterfall unzulässigen Rechtsausübung illoyal verspäteten Geltendmachung Rechten Urteil 27 . Juni ZR 47 f. ; 75 . Aufl . . setzt Zeitmoment maßgebliche Frist Zustandekommen Verbrauchervertrags laufen beginnt Umstandsmoment . Recht ist verwirkt Schuldner Untätigkeit Gläubigers gewissen Zeitraum hin objektiver Beurteilung einrichten darf eingerichtet hat werde Recht mehr geltend machen so verspätete Geltendmachung Treu Glauben verstößt . Zeitablauf müssen besondere Verhalten Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten Vertrauen Verpflichteten rechtfertigen Berechtigte werde sein Recht mehr geltend machen . . vgl. Senatsurteile 28 . März XI . 13 Juli XI 25 November XI juris . ; Urteile 27 . Juni aaO 16 . Juni 7 . Mai . 14 . Juni 18 . Oktober 23 . Januar . . Verwirkung vorliegt richtet letztlich Tatrichter festzustellenden würdigenden Umständen Einzelfalles Urteil 9 . Oktober . . Maßstäben lässt Einschätzung Berufungsgerichts Umstandsmoment Verwirkung sei erfüllt Rechtsfehler erkennen . Allein laufend vertragstreuen Verhaltens Verbrauchers kann Unternehmer schutzwürdiges Vertrauen Verbraucher werde Abschluss Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen bilden Urteile 19 . Februar f. 16 . April 3 Juli 22 . Januar 12 . Dezember 222 ; 365 ; ; ; ; Homberger EWiR 538 ; ; weniger eindeutig ; aA ; Hölldampf ; f. ; . kommt Umstandsmoment auch gewichtig Fehler ist Wirkungslosigkeit Widerrufsbelehrung führt . Verbraucher ist ordnungsgemäß belehrt vgl. schon . . 35 ; ; ; aA ; ; Duchstein ; KSzW f. ; f. ; OLG ; OLG 10 . März . . ; OLG . Vorschlag Zentralen Kreditausschusses Entwurf Bundesregierung " Gesetz Änderung Vorschriften Fernabsatzverträge Finanzdienstleistungen 28 . Januar dort S. § Abs. Satz dann 8 . Dezember Kraft gesetzten Fassung wesentlichen unwesentlichen Belehrungsmängeln unterscheiden ewige " Widerrufsrecht unwesentlichen Belehrungsmängeln einzuschränken hat Gesetzgeber übernommen vgl. . Risiko Fehler Widerrufsbelehrung erst nachträglich aufgedeckt wird trägt braucher Bank . Gegenteil wird Verbraucher maßgeblichen Sicht Bank schwerer fallen Fortbestehen Widerrufsrechts erkennen Widerrufsbelehrung Anschein Richtigkeit Vollständigkeit erweckt . spielt Bildung schutzwürdigen Vertrauens Bank Rolle Verbraucher überhaupt belehrt hat Differenzierung fehlender erheblich fehlerhafter bloß geringfügig fehlerhafter Widerrufsbelehrung ; ; 84 ; Homberger EWiR ; . ; ; Ott/Schäfer S. f. ; Wahlers . Bank wird unbillig belastet . ist Schwebezeit laufenden Vertragsbeziehungen jederzeit möglich zumutbar Nachbelehrung Verbrauchers hier : gemäß § Abs. Satz aF Verbindung Art . § Abs. Widerrufsfrist Gang setzen ; . Fälle hier Senat Entscheidung unterbreiteten unvermindert gültige Entscheidung Gesetzgebers unbefristete Widerrufsrecht Nachbelehrung setzen ist auch Prüfung Voraussetzungen Verwirkung Beendigung Verbraucherdarlehensvertrags ausgeübten Widerrufsrechts beachtlich vgl. ; Duchstein ; ; 75 . Aufl . . ; Habersack/ Schürnbrand ; Kommentar Kreditrecht 2 . Aufl . . 88 ; Rohlfing 554 ; KSzW ; Hölldampf f. ; f. ; . Berufungsgericht Gesichtspunkt Verwirkung geprüften Umstände können auch unzulässige Rechtsausübung gewertet werden . Ausübung Verbraucherwiderrufsrechts kann Einzelfall unzulässige Rechtsausübung sonstigen Gründen darstellen Widerspruch § stehen Voraussetzungen Verwirkung vorliegen vgl. Urteil 25 November . . § verankerte Prinzip Glauben bildet Rechten immanente Inhaltsbegrenzung Urteil 16 . Februar . Anforderungen Einzelfall ergeben insbesondere Berufung Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint kann regelmäßig nur Hilfe umfassenden Bewertung gesamten Fallumstände entschieden werden Interessen bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten berücksichtigen sind Urteil 7 . Mai ; 75 . Aufl . . . Bewertung vorzunehmen ist Sache Tatrichters demgemäß Revisionsinstanz nur überprüfen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt Denkgesetze Erfahrungssätze verstößt falschen ausgeht Urteile 16 . Februar aaO 1 . Dezember . . Ansicht Berufungsgerichts Kläger müssten Einwand unzulässigen Rechtsausübung gefallen lassen ist auch Maßgaben rechtsfehlerfrei . Ausübung Widerrufsrechts ist Auffassung Revision allein rechtsmissbräuchlich Schutzzweck Verbraucherwiderrufsrechts motiviert ist . Schon § AbzG war anerkannt Urteile 19 . Februar 29 . Januar 21 . Oktober 417 ; Beschluss 13 . Januar Wirksamwerden Willenserklärung Käufers fristgemäßen Widerrufs freien Willen abhängen sollte also Widerruf Vorschrift Rechtfertigung bedurfte . Auch Gesetzgeber Verbraucherkreditgesetzes stellte Standpunkt . Zwar sollte Verbraucherkreditgesetz Verbraucher erster Linie " unüberlegten Vertragsentschließungen " bewahren BT-Drucks . S. . § noch später § aF ließ indessen entnehmen Gesichtspunkte dürften Entscheidung Ausübung Widerrufsrechts Berücksichtigung finden . Vielmehr legte Gesetzgeber Verbraucherkreditgesetzes " Verbraucher könne Gestaltungsrecht freiem Belieben Angabe Gründen ausüben " Gesetz selbst einschränkende Regelungen enthalte BT-Drucks . S. . Grundsätzen sollte Einführung § später § Abs. Satz ändern . Gegenteil bestätigte Gesetzgeber Verzicht Begründungserfordernis Bürgerliche Gesetzbuch übernahm gültigen Grundsätze . Entscheidung Gesetzgebers Widerruf Begründungserfordernis freizuhalten folgt zugleich Verstoß § hergeleitet werden kann Gesetzgeber Einräumung Widerrufsrechts intendierte Schutzzweck sei Ausübung Widerrufsrechts leitend gewesen . Überlässt Gesetz Fehlen Begründungspflicht zeigt freien Willen Verbrauchers Gründen Vertragserklärung widerruft kann Schutzzweck Widerrufsrecht gewährenden gesetzlichen Regelung grundsätzlich Einschränkung Widerrufsrechts § geschlossen werden vgl. Urteile 19 . Februar f. 12 . Juni f. 16 . März ZR . f. ; ; Europäisches Verbrauchervertragsrecht . S. f. ; ; ; ; 141 ; aA KSzW f. ; 84 ; Hölldampf . ; Fn . 7 ; Kropf ; f. ; ; wohl auch Ott/Schäfer S. . Gerade Ziel " langfristen Verträgen gegenwärtiger Sicht hohen Zinsen lösen " Ausübung Widerrufsrechts entgegensteht sah Gesetzgeber Schaffung Art . § Abs. EGBGB veranlasst vgl. BT-Drucks . S. . Darlehensgeber Darlehensnehmer Maßgabe Abs. Satz 12 . Juni geltenden Fassung künftig : § Abs. Herausgabe Nutzungsersatz verpflichtet sein kann vgl. Senatsbeschlüsse 22 . September XI . 12 . Januar XI . . ist hier Maßgabe Art . § EGBGB Rechtsfolgen Widerrufs noch § § . bestimmen regelmäßige gesetzliche Konsequenz Widerrufs . Widerruf Rechtsfolgen zeitigt macht rechtsmissbräuchlich . Gleiches gilt gesamtwirtschaftlichen Folgen vermehrten Ausübung Verbraucherwiderrufsrechten . Kreditwirtschaft gegenwärtigen Niedrigzinsphase gehäuften wirtschaftlichen Scheiterns darlehensfinanzierter Beteiligungskonzepte immerhin eigener Belehrungsfehler massenhaften Ausübung Widerrufsrechten gegenüber sieht ist unbeschadet Frage Rechtsposition Kläger konkreten Fall überhaupt beeinflussen könnte generell Kriterium Anwendung § Widerrufsrecht Verbrauchern Berücksichtigung finden kann . Widerrufsrechte Kläger Vielzahl Fällen zeitlich unbefristet geltend gemacht werden konnten beruht oben ausgeführt bewussten Entscheidung deutschen Gesetzgebers . kann extensive Anwendung unterlaufen werden so empfundene vermeintliche Defizite sachgerechten Ausgleich Interessen Vertragsparteien aufzuwägen vgl. Lechner . 4 . Schließlich lässt Entscheidung Berufungsgerichts Rechtsfolgen Rechtsfehler zulasten Beklagten erkennen . gilt Angriffen Revision beschränkt Ergebnis Frage stellen Argumenten Senats Einzelnen auseinander setzen auch Berufungsgericht Beklagte Herausgabe widerleglich vermutet gezogener Nutzungen Klägern erbrachten Tilgungsleistungen verpflichtet erachtet hat . entspricht Grundsätzen Senat Beschluss 12 . Januar XI . . nochmals ausführlich verdeutlicht hat . Erwägungen Senat Änderung Rechtsprechung veranlassen könnten stellt Revision . Anschlussrevision Klägerin Anschlussrevision Klägerin hat nur geringen Teil Erfolg . Berufungsgericht hat Anschlussrevision Interesse Wesentlichen ausgeführt : Umwandlung Verbraucherdarlehensvertrags Rückgewährschuldverhältnis hätten Kläger Herausgabe Darlehensvaluta nebst Wertersatz Gebrauchsvorteile jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil Darlehensvaluta geschuldet Bemessung Ausreichung Darlehens April marktübliche Verzinsung % Klägern eingeführt % p.a. zugrunde legen sei . ergebe Gesamtbetrag € . Kläger hätten Beklagten Rückerstattung erbrachten Tilgungsleistungen Höhe € verlangen können . habe Anspruch Herausgabe Beklagten Tilgungsleistungen gezogenen Nutzungen zugestanden . Widerleglich sei vermuten Beklagte Tilgungsleistungen grundpfandrechtlich gesicherten grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehensverträge übli- chen Bedingungen ausgegebenen Darlehen erlangt habe Nutzungen Höhe Prozentpunkten jeweiligen Basiszinssatz Klägern geltend gemacht Prozentpunkten jeweiligen Basiszinssatz gezogen habe . Kläger hätten höheren Beklagte geringeren Nutzungen vorgetragen . erstatten habe Beklagte schließlich vereinnahmte " Schätzgebühr " hieraus gezogener Nutzungen . ergebenden Gesamtforderung Höhe € hätten Kläger Forderung Beklagten Rückgewährschuldverhältnis aufgerechnet so Beklagten noch Saldo € ergeben habe . Kläger weitere € Beklagte gezahlt hätten sei Beklagte Höhe € ungerechtfertigt bereichert . II . Anschlussrevision ist erfolgreich wendet Berufungsgericht unstreitige Zahlung " Annuität " 30 . April Entscheidung berücksichtigt hat . Übrigen hält Berufungsurteil Angriffen Anschlussrevision stand . 1 . Berufungsgericht Kläger 30 . April lediglich Zahlung Höhe € € veranschlagt hat hat Anschlussrevision hinreichend ausgeführten Verfahrensrüge geltend macht Verstoß § Anforderungen Substantiierung klägerischen Vortrags überspannt . Kläger haben Vorinstanzen hinreichend substantiiert Zahlung nur € € 30 . April vorgetragen . Umstand unstreitig geblieben ist konnten mussten geltend chen . Kläger Angebot vollständigen Rate 30 . April Beklagte Annahme ursprünglich etwa anders lautende vertragliche Vereinbarung abbedungen haben war rechtsfehlerhaft Berufungsgericht Klägern vorgelegten Vertragstextes widersprüchlichen Vortrag Kläger ausging . 2 . Übrigen ist Berufungsurteil Berufungsgericht Nachteil Kläger entschieden hat rechtsfehlerfrei . Anschlussrevision Verfahrensrüge Behandlung unstreitigem streitiges Vorbringen beanstandet hätte etwaige Unrichtigkeit tatbestandlichen Feststellungen Berufungsurteil nur Berichtigungsverfahren § behoben werden können . Berichtigungsantrag haben Kläger gestellt . Verfahrensrüge Abs. Satz Nr. Buchst . kommt Rücksicht hier hinreichend ausgeführt ist Korrektur tatbestandlichen Feststellungen Berufungsgerichts Betracht vgl. Senatsurteile 1 . März XI . 18 . September XI . 28 . Mai XI . 1 . Oktober XI . 15 . März XI . . Anschlussrevision scheitert auch geltend macht Berufungsgericht sei verfehlt ausgegangen sei widerleglich vermuten Beklagte Klägern überlassenen Tilgungsraten Nutzungen lediglich Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz Prozentpunkten Basiszinssatz gezogen habe . Richtungen widerlegliche Vermutung knüpft normativ spiegelbildlich Regelungen Banken baren Verzugszinsen normieren . ist unabhängig tatsächlichen Entwicklung Zinsmarkt wirkt auch zulasten Vertragsparteien . hier maßgebliche Regelung war Art . § Abs. § Abs. § Abs. ausschlaggebenden Zeitpunkt Vertragsschlusses § Abs. Satz 1 . 10 . Juni geltenden Fassung Berufungsgericht Anschlussrevision angegriffen Zustandekommen Immobiliardarlehensvertrags Sinne § Abs. Satz 1 . August 10 . Juni geltenden Fassung festgestellt hat vgl. Senatsurteile 12 . Mai XI 18 . Februar XI ; Senatsurteil 19 . September XI . 14 ; Wallner . Feststellung Berufungsgerichts Kläger hätten konkret höheren Nutzungen Beklagten vorgetragen erinnert Anschlussrevision . . Berufungsurteil unterliegt demgemäß Zurückweisung Rechtsmittels Übrigen Aufhebung Berufungsgericht Zahlung weiteren € 30 . April Acht gelassen hat . weiteren Feststellungen treffen sind kann Senat Sache selbst entscheiden § Abs. . Beklagte hatte Kläger Abs. Satz aF Verbindung § § . Zahlungsanspruch Höhe € . Kläger konnten Beklagten Erstattung geleisteter Tilgungsraten Höhe richtig € nur € Herausgabe hieraus 24 . Juni gezogener Nutzungen Höhe richtig € nur € Erstattung vereinnahmten Schätzgebühr Höhe € Herausgabe hieraus gezogener Nutzungen Höhe € mithin insgesamt € verlangen . Berücksichtigung Klägern geleisteten Zahlung Höhe € Berufungsgericht festgestellten Aufrechnung Kläger ergibt Überzahlung Beklagten Höhe € Beklagte ungerechtfertigt bereichert ist § Abs. Satz Fall herauszugeben hat . Ellenberger Menges Dauber Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 11.11.2015 BESCHLUSS 19 . September Rechtsstreit ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterinnen Dr. Dr. 19 . September beschlossen : Urteil 12 Juli wird gemäß § Abs. offenbarer Unrichtigkeit berichtigt Tenor Worten " Urteil 10 . Zivilkammer Landgerichts " 22 . September " richtig heißen muss : " 27 . Oktober Fassung Beschlusses 1 . Dezember " . Ellenberger Menges Dauber Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 11.11.2015