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2370 lines
20 KiB

NAMEN
Verkündet
:
16
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
16
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
2
.
Zivilsenats
13
November
wird
Kosten
Kläger
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
wenden
Zwangsvollstreckung
vollstreckbaren
notariellen
Urkunde
.
liegt
folgender
Sachverhalt
zugrunde
:
Kläger
damals
25-jähriger
Kraftfahrzeugmechaniker
Ehefrau
damals
22-jährige
Büroangestellte
wurden
Jahr
Gruppe
tätigen
Vermittler
ben
Steuerersparnis
Eigenkapital
Eigentumswohnung
.
erwerben
.
7
November
unterbreitete
Aktiengesellschaft
nachfolgend
:
käuferin
notarielles
Kaufangebot
Kläger
notariell
kundeter
Erklärung
selben
Tag
annahmen
.
Finanzierung
Kaufpreises
DM
schloss
beklagte
Bausparkasse
Klägern
13./19
November
DM
tilgungsfreies
"
Vorausdarlehen
"
Zuteilungsreife
Beklagten
abgeschlossener
Bausparverträge
DM
DM
dienen
u.a.
Grundschuld
Gunsten
Beklagten
gesichert
werden
sollte
.
Darlehensvertrag
Bezug
genommene
vorformulierte
Schuldurkunde
Beklagten
enthält
Nr.
folgende
Regelung
:
"
Grundschuld
dient
Sicherung
gegenwärtigen
künftigen
Forderungen
Gläubigerin
Darlehensnehmer
Rechtsgrund
auch
nur
Darlehensnehmer
begründet
sind
;
"
Belehrung
Widerrufsrecht
Kläger
enthält
Darlehensvertrag
.
notarieller
Urkunde
18
November
bestellte
Verkäuferin
Beklagten
Grundschuld
DM
%
Jahreszinsen
.
Urkunde
übernahmen
Kläger
vertreten
Notariatssekretärin
persönliche
Haftung
Zahlung
Grundschuldbetrages
Zinsen
Nebenleistungen
unterwarfen
"
persönlichen
Haftung
Gläubigerin
"
sofortigen
Zwangsvollstreckung
gesamtes
Vermögen
.
Kläger
widerriefen
Abschluss
vertragsgemäß
ausgezahlten
Vorausdarlehens
gerichteten
Willenserklärungen
April
Berufung
Vorschriften
Haustürwiderrufsgesetzes
.
Vollstreckungsgegenklage
wenden
persönliche
Inanspruchnahme
notariellen
Urkunde
18
November
.
haben
geltend
gemacht
Titel
sei
wirksam
errichtet
worden
Begründung
persönlichen
Haftung
wirksame
Vollmacht
vorgelegen
habe
.
Beklagte
hat
hilfswiderklagend
Rückzahlung
geleisteten
Nettokreditbetrages
Zinsen
beantragt
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
Kläger
ist
erfolglos
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgen
Kläger
Klageantrag
Vollstreckungsgegenklage
betrifft
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Revisionsverfahren
bedeutsam
Wesentlichen
ausgeführt
:
Zwangsvollstreckung
notariellen
Urkunde
18
November
sei
zulässig
selbst
Kläger
behauptete
Verhalten
Vermittlers
Abschluss
ausdarlehens
Haustürsituation
bestimmt
worden
sein
sollten
.
Falle
wirksamen
Widerrufs
§
Abs.
seien
Kläger
§
Abs.
Satz
verpflichtet
Beklagten
ausgezahlten
Nettokreditbeträge
marktüblicher
Verzinsung
erstatten
.
Rückgewähranspruch
werde
Parteien
getroffene
Sicherungsabrede
erfasst
.
Zwar
sei
Widerrufs
Darlehensvertrags
auch
Nr.
Schuldurkunde
vorformulierte
Sicherungszweckabrede
Bestandteil
Darlehensvertrags
nichtig
.
Parteien
sei
aber
Zusammenhang
Bestellung
Grundschuld
notariellen
Vertrag
18
November
erneute
diesmal
konkludente
Übereinkunft
Sicherungszwecks
erzielt
worden
Widerruf
unwirksam
geworden
sei
.
Kläger
könnten
Rückzahlung
Darlehensvaluta
auch
Hinweis
§
VerbrKrG
verweigern
Vorschrift
gemäß
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
Realkredite
anwendbar
sei
.
analoge
Anwendung
§
VerbrKrG
komme
auch
Berücksichtigung
Gebots
richtlinienkonformen
Auslegung
Betracht
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Rechtsfehlerfrei
hat
Berufungsgericht
angenommen
Kläger
Vollstreckung
notariellen
Urkunde
Erfolg
Widerruf
Abschluss
vertrages
gerichteten
Willenserklärungen
§
Abs.
berufen
können
.
gefestigter
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
Berufungsgericht
Recht
ausgegangen
ist
sind
Parteien
Falle
wirksamen
Widerrufs
Realkreditvertrages
Finanzierung
Kaufs
Immobilie
grundsätzlich
§
jeweils
verpflichtet
anderen
Teil
empfangenen
Leistungen
zurückzugewähren
.
Darlehensnehmer
ist
lediglich
Herausgabe
Realkredit
finanzierten
Immobilie
Vergütung
zwischenzeitlicher
Nutzungen
verpflichtet
.
Vielmehr
hat
finanzierende
Bank
Anspruch
Erstattung
ausgezahlten
Nettokreditbetrages
marktübliche
Verzinsung
Senat
;
Senatsurteile
26
November
XI
15
Juli
XI
28
.
Oktober
XI
18
November
XI
21
.
März
XI
m.w
.
.
.
andere
rechtliche
Beurteilung
ergibt
auch
Berücksichtigung
erst
angefochtenen
Entscheidung
ergangenen
Urteile
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
.
.
.
Gerichtshof
hat
Beantwortung
vorgelegten
Fragen
ausdrücklich
betont
Richtlinie
85/577/EWG
Rates
20
.
Dezember
betreffend
Verbraucherschutz
Falle
ßerhalb
Geschäftsräumen
geschlossenen
Verträgen
.
Nr.
31
.
Dezember
"
Haustürgeschäfterichtlinie
"
verbietet
Verbraucher
Widerruf
Darlehensvertrages
sofortigen
Rückzahlung
Darlehensvaluta
marktüblicher
Zinsen
verpflichten
Valuta
Kapitalanlage
entwickelten
Konzept
ausschließlich
Finanzierung
Erwerbs
Immobilie
diente
unmittelbar
Verkäufer
ausgezahlt
wurde
.
vorgenannte
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
ist
bestätigt
worden
.
§
folgenden
Rückzahlungsanspruch
steht
auch
Verbraucher
Ansicht
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
Folgenden
:
Haustürgeschäfterichtlinie
Folgen
Entscheidungen
angesprochenen
Risiken
Kapitalanlagen
vorliegenden
Art
schützen
ist
Falle
ordnungsgemäßen
Widerrufsbelehrung
kreditgebenden
Bank
hätte
vermeiden
können
.
Literatur
vertretenen
Meinung
;
zustimmend
.
Staudinger
findet
"
richtlinienkonforme
"
Auslegung
analoge
Anwendung
§
Abs.
Satz
Abs.
VerbrKrG
§
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
versehenen
Darlehensvertrag
verbundenen
Geschäft
Rückzahlung
Verbraucher
geleisteten
Tilgungsraten
Zug
Zug
Übertragung
Immobilie
rückabzuwickeln
Haustürgeschäfterichtlinie
auch
deutschen
Recht
Stütze
.
vorgenannten
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
steht
§
Abs.
Widerruf
Darlehensvertrages
sofortige
Rückzahlung
marktübliche
Verzinsung
vorsieht
auch
dann
Haustürgeschäfterichtlinie
widerspricht
Darlehen
Kapitalanlage
entwickelten
Konzept
ausschließlich
Finanzierung
Erwerbs
Immobilie
dient
unmittelbar
Verkäufer
ausgezahlt
worden
ist
.
Haustürgeschäfterichtlinie
kennt
verbundenes
Geschäft
.
Gleiches
gilt
eindeutigen
Wortlaut
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
realkreditfinanzierte
Immobiliengeschäfte
Grundpfandkredit
hier
üblichen
Bedingungen
ausgereicht
worden
ist
.
Grundpfandkredit
finanziertes
Immobiliengeschäft
bilden
dann
ständiger
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
ausnahmslos
verbundenes
Geschäft
Senat
;
337
;
25
;
Senatsurteile
15
Juli
XI
28
.
Oktober
XI
27
.
Januar
XI
9
November
XI
18
.
Januar
XI
21
.
Juni
XI
27
.
September
XI
so
Einwendungsdurchgriff
Rückabwicklung
§
VerbrKrG
Ansicht
Revision
vornherein
Betracht
kommen
.
gemeint
hat
Art
.
Haustürgeschäfterichtlinie
verpflichte
Mitgliedstaaten
sorgen
Verbraucher
Risiken
kreditfinanzierten
Kapitalanlage
schützen
-9-
Widerrufsbelehrung
kreditgebenden
Bank
hätte
vermeiden
können
ist
richtlinienkonforme
Auslegung
sollte
deutschem
Recht
überhaupt
möglich
sein
nur
Fällen
notwendig
Verbraucher
Darlehensvertrag
anlässlich
Besuchs
Gewerbetreibenden
Verbraucher
Arbeitsplatz
Gewerbetreibenden
Geschäftsräume
organisierten
Ausflugs
abgeschlossen
Angebot
abgegeben
hat
Art
.
Abs.
Haustürgeschäfterichtlinie
Verbraucher
überdies
Erklärung
Abschluss
Hilfe
Darlehens
finanzierenden
Geschäfts
noch
gebunden
war
.
Frage
Darlehensvertrag
finanzierte
Anlage
verbundenes
Geschäft
bilden
kommt
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
Crailsheimer
.
Auch
verkennt
Mindermeinung
richtlinienkonforme
"
Verbundgeschäftslösung
"
fordert
.
bleibt
Vorgaben
genannten
Entscheidungen
gewünschte
Rückabwicklung
widerrufenen
Darlehensvertrages
abhängig
macht
Immobilienkaufvertrag
verbundenes
Geschäft
Sinne
VerbrKrG
bilden
.
geht
weit
Entscheidungen
Gerichtshofs
Immobilienkaufvertrag
resultierende
Anlagerisiko
Rücksicht
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
Abschluss
Darlehensvertrages
noch
hätte
vermieden
werden
können
kreditgebende
Bank
verlagert
KG
;
.
ist
Haustürgeschäfterichtlinie
noch
Haustürwiderrufsgesetz
rechtfertigen
.
wollen
Verbraucher
Haustürgeschäften
nur
Möglichkeit
geben
Verpflichtungen
Geschäft
noch
einmal
überdenken
6
.
Erwägungsgrund
Haustürgeschäfterichtlinie
aber
Geschäften
lösen
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
kausal
geworden
ist
.
vereinzelt
gebliebenen
Ansicht
Derleder
;
s.
auch
EWiR
fehlt
auch
"
richtlinienkonforme
"
Auslegung
§
Abs.
Darlehensnehmer
Falle
unterbliebenen
Widerrufsbelehrung
bereicherungsrechtlich
Empfänger
Darlehensvaluta
anzusehen
tragfähige
Grundlage
.
Abs.
ist
Entscheidungen
25
.
Oktober
.
Schulte
.
Einschränkung
richtlinienkonform
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
337
;
Urteile
17
.
Januar
ZR
insoweit
abgedruckt
7
.
März
25
.
April
12
.
Juni
ZR
1659
;
Senatsurteile
27
.
September
XI
25
.
April
XI
Umdruck
S.
XI
Umdruck
S.
gesamten
Kommentarliteratur
vgl.
Verbraucherkreditrecht
5
.
Aufl
.
Rdn
.
;
11
.
Aufl
.
§
Rdn
.
4
;
MünchKommBGB/Ulmer
4
.
Aufl
.
Rdn
.
;
65
.
Aufl
.
§
Rdn
.
7
;
.
§
Rdn
.
§
Rdn
.
20
;
Palandt/
.
Aufl
.
§
Rdn
.
9
;
RGRK/Ballhaus
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
7
;
Soergel/Häuser
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
hat
Darlehensnehmer
Darlehensbetrag
Sinne
§
.
auch
dann
empfangen
Empfänger
namhaft
gemachte
Dritte
Geld
Darlehensgeber
erhalten
hat
sei
denn
Dritte
ist
überwiegend
Interesse
Darlehensnehmers
sozusagen
verlängerter
Arm
"
Darlehensgebers
tätig
geworden
.
Auch
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
ist
Entscheidung
25
.
Oktober
.
Nr.
Schulte
ausdrücklich
ausgegangen
Darlehensnehmer
kreditgebenden
Bank
unmittelbar
Immobilienverkäufer
ausgezahlte
Darlehensvaluta
erhalten
haben
.
spricht
Empfang
Darlehens
§
Abs.
lediglich
Rückabwicklung
empfangener
Leistungen
regelt
anders
verstehen
§
.
§
VerbrKrG
ergibt
Senatsurteile
25
.
April
XI
Umdruck
S.
.
XI
Umdruck
S.
.
.
Hinweis
Derleder
widerrufenen
Darlehensvertrag
sei
auch
Auszahlungsanweisung
Darlehensnehmers
unwirksam
übersieht
bereicherungsrechtlich
anerkannt
ist
Rückabwicklung
auch
dann
Anweisungsverhältnis
Deckungsverhältnis
erfolgen
hat
Anweisende
zurechenbaren
Anlass
Zahlungsvorgang
gesetzt
hat
etwa
zunächst
erteilte
Anweisung
widerruft
.
;
.
;
.
;
f.
;
.
.
Gleiches
gilt
§
Abs.
insbesondere
§
§
.
angeht
82
besonders
ausgestalteten
Bereicherungsanspruch
regelt
.
haltbar
ist
auch
Ansicht
Knops
Kulke
Investition
Immobilie
Widerrufsrecht
belehrten
Darlehensnehmer
sei
unverschuldeten
Untergang
empfangenen
Leistung
Sinne
§
Abs.
auszugehen
.
bereits
dargelegt
hat
Kreditnehmer
weisungsgemäßen
Auszahlung
Immobilienverkäufer
empfangen
.
ist
Falle
Widerrufs
Darlehensvertrages
gegebene
Rückgewähranspruch
kreditgebenden
Bank
§
Abs.
Satz
entstanden
.
Darlehensnehmer
lediglich
bestimmte
Geldsumme
zurückzahlen
muss
kann
Untergang
Valuta
Sinne
§
Abs.
nur
Sachen
aber
Wertsummenschuld
gilt
so
auch
Derleder
Rede
sein
Valuta
bestimmungsgemäß
Bezahlung
Kaufpreises
ausreichend
werthaltige
Immobilie
verwendet
worden
ist
.
anders
sieht
verschiebt
Verwendungsrisiko
unvertretbarer
Weise
Kredit
Finanzierung
Erwerbs
bestimmten
Sache
aufgenommen
wird
kreditgebende
Bank
.
ist
insbesondere
dann
rechtfertigen
Kreditnehmer
verbundenen
Geschäft
hier
zunächst
Immobilienkaufvertrag
erst
später
Finanzierung
Kaufpreises
notwendigen
Darlehensvertrag
erforderliche
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
fehlt
abschließt
.
Auch
Hinweis
.
Rechtsgedanken
§
§
Satz
Abs.
Anwendung
Kenntnis
Darlehensgebers
Immobilienerwerb
verbundenen
Risiko
ändert
.
genannten
Normen
sind
nämlich
Rückgewähranspruch
§
Abs.
Anwendung
§
§
.
grundsätzlich
ausschließt
82
anwendbar
.
Gesetzgeber
hat
Bereicherungsrecht
§
jedenfalls
§
.
angeht
bewusst
derogiert
.
kann
auch
Wege
richtlinienkonformer
Auslegung
§
hier
dargelegt
Übrigen
Grund
besteht
abgewichen
werden
vgl.
Piekenbrock
.
Abgesehen
kann
Wegfall
Bereicherung
§
Abs.
Empfang
Erwerb
ausreichend
werthaltigen
Immobilie
verwendeten
Darlehensnehmer
weiß
nur
begrenzte
Zeit
Verfügung
stehen
soll
Berücksichtigung
§
Abs.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Rede
sein
295
;
f.
;
Urteile
14
.
April
;
Senatsurteile
17
.
Februar
XI
2
.
Februar
XI
27
.
Januar
XI
.
persönliche
Haftungsübernahme
Kläger
Zwangsvollstreckungsunterwerfung
sichert
Ansicht
Revision
auch
Ansprüche
Beklagten
§
Abs.
Nr.
Schuldurkunde
dient
Grundschuld
Sicherung
gegenwärtigen
künftigen
Forderungen
Gläubigerin
Darlehensnehmer
Rechtsgrund
.
weite
Sicherungszweckerklärung
sichert
Fall
Unwirksamkeit
auch
Bereicherungsansprüche
72
Senatsurteile
26
November
XI
28
.
Oktober
XI
.
Abgesichert
ist
auch
Anspruch
§
Rückgewähranspruch
ist
Sache
Anspruch
Herausgabe
rechtsgrundlos
Erlangten
besonders
Bereicherungsanspruch
82
87
;
339
;
Senatsurteile
2
.
Februar
XI
28
.
Oktober
XI
25
.
April
XI
Umdruck
S.
.
Berufungsgericht
angenommen
hat
Schuldurkunde
enthaltene
Sicherungszweckerklärung
werde
Widerruf
Kläger
erfasst
kann
stehen
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
standhält
.
Urteil
erkennenden
Senats
28
.
Oktober
XI
f.
erst
Erlass
angefochtenen
Entscheidung
veröffentlicht
worden
ist
ist
Darlehensbedingungen
enthaltene
Sicherungszweckvereinbarung
automatisch
zugleich
Widerruf
Darlehensvertrages
widerrufen
.
bedarf
vielmehr
entsprechender
Feststellungen
Tatgerichts
.
kommt
hier
indes
Feststellungen
Berufungsgerichts
Zusammenhang
Bestellung
Grundschuld
persönlichen
Haftungsübernahme
stillschweigend
Sicherungszweckvereinbarung
entsprechenden
Inhalts
Parteien
getroffen
worden
ist
ihrerseits
widerrufen
wurde
.
tatrichterliche
Auslegung
Individualvereinbarung
Revisionsverfahren
nur
eingeschränkten
Überprüfung
unterliegt
gesetzliche
allgemein
anerkannte
Auslegungsregeln
Denkgesetze
Erfahrungssätze
verletzt
sind
wesentlicher
Auslegungsstoff
Acht
gelassen
wurde
Urteil
29
.
März
f.
;
Senatsurteile
25
.
Juni
XI
23
.
September
XI
18
November
27
lässt
Auffassung
Revision
Rechtsfehler
erkennen
.
Recht
geht
Berufungsgericht
Sicherungsabrede
auch
formlos
konkludent
getroffen
werden
kann
.
Richtig
ist
auch
konkludent
getroffene
Sicherungsabrede
Fällen
vorliegenden
Art
auch
entsprechende
ausdrückliche
Vereinbarung
regelmäßig
nur
eigentlichen
Erfüllungsansprüche
erfasst
auch
Ansprüche
§
typische
Folgeansprüche
Fall
Laufe
Vertragsabwicklung
herausstellenden
Unwirksamkeit
Erfüllungsansprüche
entstehen
.
Nur
Vorliegen
besonderer
Schuldner
darzulegender
beweisender
Gründe
ausnahmsweise
Einbeziehung
Folgeansprüche
Sicherungsvereinbarung
sprechen
könnten
kann
gelten
Senatsurteil
28
.
Oktober
XI
m.w
.
.
.
Einwand
stillschweigend
getroffenen
Sicherungsabrede
stehe
Grundschuld
erst
Tage
zuvor
geschlossenen
Kaufvertrags
Verkäuferin
Klägern
bestellt
worden
sei
zeigt
Revision
schon
revisionsrechtlich
beachtlichen
Auslegungsfehler
Berufungsgerichts
Kläger
Darlehensschuldner
Sicherungsgeber
notariellen
Urkunde
zugleich
persönliche
Haftungsübernahme
erklärt
haben
Zwangsvollstreckung
auch
jeweiligen
Eigentümer
zulässig
sein
sollte
Kläger
also
ihrerseits
Beteiligte
Bestellung
Sicherheiten
waren
.
Notariatssekretärin
vertreten
wurden
steht
Begründung
stillschweigend
getroffenen
Sicherungsabrede
ebenfalls
.
Anders
Revision
meint
handelte
Vertreterin
auch
etwa
Kenntnis
sichernden
Vorausdarlehen
.
ergibt
schon
Bevollmächtigung
ausdrücklich
Abtretung
Auszahlung
umfasste
notariellen
Erklärung
18
November
Kläger
Beklagten
auch
unwiderrufliche
Anweisung
Überweisung
Darlehensvaluta
Notaranderkonto
Grundstückskaufvertrag
abwickelnden
Notars
erteilt
hat
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
getroffene
konkludente
Sicherungsvereinbarung
ist
Auffassung
Revision
wirksam
widerrufen
worden
.
Abgesehen
Widerruf
Darlehensvertrages
Feststellungen
Berufungsgerichts
konkludent
getroffene
Sicherungsabrede
erstreckte
beruht
auch
Haustürsituation
ist
ohnedies
§
Abs.
widerruflich
.
ständigen
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
kommt
Einschaltung
Vertreters
Widerruflichkeit
Vertragserklärung
Haustürwiderrufsgesetz
grundsätzlich
Haustürsituation
Vertretenen
Vollmachtserteilung
Vertreters
Abgabe
Erklärung
Senat
f.
;
Senatsurteile
14
.
Oktober
XI
m.w
.
.
28
.
März
XI
;
KG
.
2
.
Einwendung
titulierten
materiell-rechtlichen
Anspruch
ergibt
anders
Revision
meint
auch
analogen
Anwendung
§
Abs.
VerbrKrG
.
jetzt
:
Abs.
abstrakte
Schuldanerkenntnis
Kläger
.
Senat
Abfassung
Revisionsbegründung
entschieden
begründet
hat
fehlt
bereits
planwidrigen
Regelungslücke
analoge
Anwendung
rechtfertigen
könnte
Senatsurteile
15
.
März
XI
5
.
April
XI
m.w
.
.
.
3
.
Vollstreckungsgegenklage
ist
schließlich
auch
begründet
Kläger
Anspruch
Beklagten
Schadensersatzanspruch
Verschulden
Vertragsschluss
entgegenhalten
können
§
.
Zwar
wird
Anschluss
erst
Erlass
Berufungsurteils
ergangenen
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
.
.
diskutiert
Hinblick
dort
geforderten
Schutz
Verbrauchers
Folgen
bestimmter
Risiken
Kapitalanlagen
hier
vorliegenden
Art
Falle
Darlehensvertrag
verbundenen
Widerrufsbelehrung
hätte
vermeiden
können
unterbliebenen
Widerrufsbelehrung
Schadensersatzanspruch
Darlehensnehmer
bestehen
kann
.
Hier
scheidet
Anspruch
vornherein
.
kann
dahinstehen
Unterlassen
Art
.
Haustürgeschäfterichtlinie
erforderlichen
Belehrung
Widerruf
bislang
ganz
überwiegend
vertretenen
Auffassung
bloße
Obliegenheitsverletzung
echte
Pflichtverpflichtung
anzusehen
ist
vgl.
763
;
Derleder
;
.
Offen
bleiben
kann
auch
Haftung
ohnedies
Verschuldens
ausscheidet
Beklagte
Jahre
geschlossenen
Darlehensvertrag
erfolgreich
berufen
könnte
gemäß
§
Abs.
habe
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
entbehrlich
halten
dürfen
so
Freitag
69
;
93
;
Lang/Rösler
;
Piekenbrock
;
Sauer
;
wohl
auch
;
;
zweifelnd
:
;
Lechner
f.
;
.
58
Knops/Kulke
;
453
;
Woitkewitsch
.
sei
insoweit
nur
hingewiesen
Gesetzgeber
gewählte
Wortlaut
§
Abs.
Haustürwiderrufsgesetz
Haustürgeschäfte
zugleich
Voraussetzungen
Geschäfts
Verbraucherkreditgesetz
erfüllen
anwendbar
ist
deutlich
Notwendigkeit
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
spricht
.
Auch
erkennende
Senat
hat
Belehrung
einstimmung
damals
einhelligen
Meinung
Obergerichte
f.
;
OLG
herrschenden
Ansicht
Literatur
vgl.
Nachweise
26
Beschluss
29
November
XI
26
.
erforderlich
angesehen
Meinung
erst
anders
lautenden
Urteils
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
13
.
Dezember
.
.
Heininger
geändert
.
.
Dahinstehen
kann
schließlich
Auffassung
Verschulden
Kreditinstitute
sei
Rücksicht
Vorgaben
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
erforderlich
;
;
;
Reich/Rörig
453
;
Wielsch
haltbar
ist
§
Abs.
Satz
.
bestimmt
ist
nur
Vorsatz
Fahrlässigkeit
gehaftet
wird
vgl.
auch
Lang/Rösler
;
.
Schadensersatzanspruch
Nichterteilung
Widerrufsbelehrung
ist
nämlich
jedenfalls
Kausalität
unterlassener
Widerrufsbelehrung
Schaden
Gestalt
Realisierung
Anlagerisiken
zumindest
immer
dann
ausgeschlossen
Verbraucher
hier
notariell
beurkundeten
Immobilienkaufvertrag
Darlehensvertrag
abgeschlossen
hat
.
Dann
hätte
Verbraucher
auch
Belehrung
Recht
Widerruf
Darlehensvertrages
vermeiden
können
Anlagerisiken
auszusetzen
;
OLG
;
KG
;
65
.
Aufl
.
Rdn
.
4
;
Ehricke
;
;
;
;
Lang/Rösler
;
Lechner
;
141
;
Piekenbrock
;
101
Tonner/Tonner
;
Thume/
Edelmann
483
;
differenzierend
:
f.
;
.
Anspruch
Verschulden
Vertragsschluss
Ersatz
Schadens
unterstellte
Pflichtverletzung
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
verursacht
worden
ist
ist
deutschen
Recht
fremd
.
wird
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
auch
gefordert
.
klarem
Wortlaut
haben
Mitgliedstaaten
Verbraucher
nur
Folgen
Risiken
Kapitalanlagen
vorliegenden
Art
schützen
Falle
Widerrufsbelehrung
kreditgebenden
Bank
Abschluss
Darlehensvertrages
Haustürsituation
hätte
vermeiden
können
.
ist
Anlagerisiken
Abschluss
Darlehensvertrages
eingegangen
ist
Fall
.
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
lassen
Mindermeinung
Literatur
versucht
Derleder
;
f.
;
;
uminterpretieren
zeitliche
Reihenfolge
Anlagegeschäft
Darlehensvertrag
spiele
Haftung
kreditgebenden
Bank
Rolle
.
Abgesehen
wäre
erkennende
Senat
deutschem
Recht
Lage
sein
Widerrufsrecht
belehrten
Darlehensnehmer
Anspruch
Ersatz
Schäden
geben
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
verursacht
worden
sind
.
Anknüpfungstatsachen
Schadensersatzanspruch
Verletzung
eigenen
Aufklärungspflicht
Beklagten
bestehen
.
.
Revision
war
somit
zurückzuweisen
.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
ist
erkrankt
Unterzeichnung
gehindert
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Naumburg
Entscheidung