NAMEN Verkündet : 16 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 16 . Mai Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Richter Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 2 . Zivilsenats 13 November wird Kosten Kläger zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger wenden Zwangsvollstreckung vollstreckbaren notariellen Urkunde . liegt folgender Sachverhalt zugrunde : Kläger damals 25-jähriger Kraftfahrzeugmechaniker Ehefrau damals 22-jährige Büroangestellte wurden Jahr Gruppe tätigen Vermittler ben Steuerersparnis Eigenkapital Eigentumswohnung . erwerben . 7 November unterbreitete Aktiengesellschaft nachfolgend : käuferin notarielles Kaufangebot Kläger notariell kundeter Erklärung selben Tag annahmen . Finanzierung Kaufpreises DM schloss beklagte Bausparkasse Klägern 13./19 November DM tilgungsfreies " Vorausdarlehen " Zuteilungsreife Beklagten abgeschlossener Bausparverträge DM DM dienen u.a. Grundschuld Gunsten Beklagten gesichert werden sollte . Darlehensvertrag Bezug genommene vorformulierte Schuldurkunde Beklagten enthält Nr. folgende Regelung : " Grundschuld dient Sicherung gegenwärtigen künftigen Forderungen Gläubigerin Darlehensnehmer Rechtsgrund auch nur Darlehensnehmer begründet sind ; " Belehrung Widerrufsrecht Kläger enthält Darlehensvertrag . notarieller Urkunde 18 November bestellte Verkäuferin Beklagten Grundschuld DM % Jahreszinsen . Urkunde übernahmen Kläger vertreten Notariatssekretärin persönliche Haftung Zahlung Grundschuldbetrages Zinsen Nebenleistungen unterwarfen " persönlichen Haftung Gläubigerin " sofortigen Zwangsvollstreckung gesamtes Vermögen . Kläger widerriefen Abschluss vertragsgemäß ausgezahlten Vorausdarlehens gerichteten Willenserklärungen April Berufung Vorschriften Haustürwiderrufsgesetzes . Vollstreckungsgegenklage wenden persönliche Inanspruchnahme notariellen Urkunde 18 November . haben geltend gemacht Titel sei wirksam errichtet worden Begründung persönlichen Haftung wirksame Vollmacht vorgelegen habe . Beklagte hat hilfswiderklagend Rückzahlung geleisteten Nettokreditbetrages Zinsen beantragt . Landgericht hat Klage abgewiesen . hiergegen gerichtete Berufung Kläger ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen Kläger Klageantrag Vollstreckungsgegenklage betrifft . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Berufungsgericht hat Revisionsverfahren bedeutsam Wesentlichen ausgeführt : Zwangsvollstreckung notariellen Urkunde 18 November sei zulässig selbst Kläger behauptete Verhalten Vermittlers Abschluss ausdarlehens Haustürsituation bestimmt worden sein sollten . Falle wirksamen Widerrufs § Abs. seien Kläger § Abs. Satz verpflichtet Beklagten ausgezahlten Nettokreditbeträge marktüblicher Verzinsung erstatten . Rückgewähranspruch werde Parteien getroffene Sicherungsabrede erfasst . Zwar sei Widerrufs Darlehensvertrags auch Nr. Schuldurkunde vorformulierte Sicherungszweckabrede Bestandteil Darlehensvertrags nichtig . Parteien sei aber Zusammenhang Bestellung Grundschuld notariellen Vertrag 18 November erneute diesmal konkludente Übereinkunft Sicherungszwecks erzielt worden Widerruf unwirksam geworden sei . Kläger könnten Rückzahlung Darlehensvaluta auch Hinweis § VerbrKrG verweigern Vorschrift gemäß § Abs. Nr. VerbrKrG Realkredite anwendbar sei . analoge Anwendung § VerbrKrG komme auch Berücksichtigung Gebots richtlinienkonformen Auslegung Betracht . II . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Rechtsfehlerfrei hat Berufungsgericht angenommen Kläger Vollstreckung notariellen Urkunde Erfolg Widerruf Abschluss vertrages gerichteten Willenserklärungen § Abs. berufen können . gefestigter Rechtsprechung erkennenden Senats Berufungsgericht Recht ausgegangen ist sind Parteien Falle wirksamen Widerrufs Realkreditvertrages Finanzierung Kaufs Immobilie grundsätzlich § jeweils verpflichtet anderen Teil empfangenen Leistungen zurückzugewähren . Darlehensnehmer ist lediglich Herausgabe Realkredit finanzierten Immobilie Vergütung zwischenzeitlicher Nutzungen verpflichtet . Vielmehr hat finanzierende Bank Anspruch Erstattung ausgezahlten Nettokreditbetrages marktübliche Verzinsung Senat ; Senatsurteile 26 November XI 15 Juli XI 28 . Oktober XI 18 November XI 21 . März XI m.w . . . andere rechtliche Beurteilung ergibt auch Berücksichtigung erst angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteile Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . . Gerichtshof hat Beantwortung vorgelegten Fragen ausdrücklich betont Richtlinie 85/577/EWG Rates 20 . Dezember betreffend Verbraucherschutz Falle ßerhalb Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen . Nr. 31 . Dezember " Haustürgeschäfterichtlinie " verbietet Verbraucher Widerruf Darlehensvertrages sofortigen Rückzahlung Darlehensvaluta marktüblicher Zinsen verpflichten Valuta Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie diente unmittelbar Verkäufer ausgezahlt wurde . vorgenannte Rechtsprechung erkennenden Senats ist bestätigt worden . § folgenden Rückzahlungsanspruch steht auch Verbraucher Ansicht Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften Folgenden : Haustürgeschäfterichtlinie Folgen Entscheidungen angesprochenen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen ist Falle ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können . Literatur vertretenen Meinung ; zustimmend . Staudinger findet " richtlinienkonforme " Auslegung analoge Anwendung § Abs. Satz Abs. VerbrKrG § Widerrufsbelehrung § Abs. versehenen Darlehensvertrag verbundenen Geschäft Rückzahlung Verbraucher geleisteten Tilgungsraten Zug Zug Übertragung Immobilie rückabzuwickeln Haustürgeschäfterichtlinie auch deutschen Recht Stütze . vorgenannten Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober steht § Abs. Widerruf Darlehensvertrages sofortige Rückzahlung marktübliche Verzinsung vorsieht auch dann Haustürgeschäfterichtlinie widerspricht Darlehen Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie dient unmittelbar Verkäufer ausgezahlt worden ist . Haustürgeschäfterichtlinie kennt verbundenes Geschäft . Gleiches gilt eindeutigen Wortlaut § Abs. Nr. VerbrKrG realkreditfinanzierte Immobiliengeschäfte Grundpfandkredit hier üblichen Bedingungen ausgereicht worden ist . Grundpfandkredit finanziertes Immobiliengeschäft bilden dann ständiger Rechtsprechung erkennenden Senats ausnahmslos verbundenes Geschäft Senat ; 337 ; 25 ; Senatsurteile 15 Juli XI 28 . Oktober XI 27 . Januar XI 9 November XI 18 . Januar XI 21 . Juni XI 27 . September XI so Einwendungsdurchgriff Rückabwicklung § VerbrKrG Ansicht Revision vornherein Betracht kommen . gemeint hat Art . Haustürgeschäfterichtlinie verpflichte Mitgliedstaaten sorgen Verbraucher Risiken kreditfinanzierten Kapitalanlage schützen -9- Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können ist richtlinienkonforme Auslegung sollte deutschem Recht überhaupt möglich sein nur Fällen notwendig Verbraucher Darlehensvertrag anlässlich Besuchs Gewerbetreibenden Verbraucher Arbeitsplatz Gewerbetreibenden Geschäftsräume organisierten Ausflugs abgeschlossen Angebot abgegeben hat Art . Abs. Haustürgeschäfterichtlinie Verbraucher überdies Erklärung Abschluss Hilfe Darlehens finanzierenden Geschäfts noch gebunden war . Frage Darlehensvertrag finanzierte Anlage verbundenes Geschäft bilden kommt Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . Crailsheimer . Auch verkennt Mindermeinung richtlinienkonforme " Verbundgeschäftslösung " fordert . bleibt Vorgaben genannten Entscheidungen gewünschte Rückabwicklung widerrufenen Darlehensvertrages abhängig macht Immobilienkaufvertrag verbundenes Geschäft Sinne VerbrKrG bilden . geht weit Entscheidungen Gerichtshofs Immobilienkaufvertrag resultierende Anlagerisiko Rücksicht Widerrufsbelehrung § Abs. Abschluss Darlehensvertrages noch hätte vermieden werden können kreditgebende Bank verlagert KG ; . ist Haustürgeschäfterichtlinie noch Haustürwiderrufsgesetz rechtfertigen . wollen Verbraucher Haustürgeschäften nur Möglichkeit geben Verpflichtungen Geschäft noch einmal überdenken 6 . Erwägungsgrund Haustürgeschäfterichtlinie aber Geschäften lösen unterbliebene Widerrufsbelehrung kausal geworden ist . vereinzelt gebliebenen Ansicht Derleder ; s. auch EWiR fehlt auch " richtlinienkonforme " Auslegung § Abs. Darlehensnehmer Falle unterbliebenen Widerrufsbelehrung bereicherungsrechtlich Empfänger Darlehensvaluta anzusehen tragfähige Grundlage . Abs. ist Entscheidungen 25 . Oktober . Schulte . Einschränkung richtlinienkonform . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs 337 ; Urteile 17 . Januar ZR insoweit abgedruckt 7 . März 25 . April 12 . Juni ZR 1659 ; Senatsurteile 27 . September XI 25 . April XI Umdruck S. XI Umdruck S. gesamten Kommentarliteratur vgl. Verbraucherkreditrecht 5 . Aufl . Rdn . ; 11 . Aufl . § Rdn . 4 ; MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . Rdn . ; 65 . Aufl . § Rdn . 7 ; . § Rdn . § Rdn . 20 ; Palandt/ . Aufl . § Rdn . 9 ; RGRK/Ballhaus 12 . Aufl . § Rdn . 7 ; Soergel/Häuser 12 . Aufl . § Rdn . hat Darlehensnehmer Darlehensbetrag Sinne § . auch dann empfangen Empfänger namhaft gemachte Dritte Geld Darlehensgeber erhalten hat sei denn Dritte ist überwiegend Interesse Darlehensnehmers sozusagen verlängerter Arm " Darlehensgebers tätig geworden . Auch Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften ist Entscheidung 25 . Oktober . Nr. Schulte ausdrücklich ausgegangen Darlehensnehmer kreditgebenden Bank unmittelbar Immobilienverkäufer ausgezahlte Darlehensvaluta erhalten haben . spricht Empfang Darlehens § Abs. lediglich Rückabwicklung empfangener Leistungen regelt anders verstehen § . § VerbrKrG ergibt Senatsurteile 25 . April XI Umdruck S. . XI Umdruck S. . . Hinweis Derleder widerrufenen Darlehensvertrag sei auch Auszahlungsanweisung Darlehensnehmers unwirksam übersieht bereicherungsrechtlich anerkannt ist Rückabwicklung auch dann Anweisungsverhältnis Deckungsverhältnis erfolgen hat Anweisende zurechenbaren Anlass Zahlungsvorgang gesetzt hat etwa zunächst erteilte Anweisung widerruft . ; . ; . ; f. ; . . Gleiches gilt § Abs. insbesondere § § . angeht 82 besonders ausgestalteten Bereicherungsanspruch regelt . haltbar ist auch Ansicht Knops Kulke Investition Immobilie Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer sei unverschuldeten Untergang empfangenen Leistung Sinne § Abs. auszugehen . bereits dargelegt hat Kreditnehmer weisungsgemäßen Auszahlung Immobilienverkäufer empfangen . ist Falle Widerrufs Darlehensvertrages gegebene Rückgewähranspruch kreditgebenden Bank § Abs. Satz entstanden . Darlehensnehmer lediglich bestimmte Geldsumme zurückzahlen muss kann Untergang Valuta Sinne § Abs. nur Sachen aber Wertsummenschuld gilt so auch Derleder Rede sein Valuta bestimmungsgemäß Bezahlung Kaufpreises ausreichend werthaltige Immobilie verwendet worden ist . anders sieht verschiebt Verwendungsrisiko unvertretbarer Weise Kredit Finanzierung Erwerbs bestimmten Sache aufgenommen wird kreditgebende Bank . ist insbesondere dann rechtfertigen Kreditnehmer verbundenen Geschäft hier zunächst Immobilienkaufvertrag erst später Finanzierung Kaufpreises notwendigen Darlehensvertrag erforderliche Widerrufsbelehrung § Abs. fehlt abschließt . Auch Hinweis . Rechtsgedanken § § Satz Abs. Anwendung Kenntnis Darlehensgebers Immobilienerwerb verbundenen Risiko ändert . genannten Normen sind nämlich Rückgewähranspruch § Abs. Anwendung § § . grundsätzlich ausschließt 82 anwendbar . Gesetzgeber hat Bereicherungsrecht § jedenfalls § . angeht bewusst derogiert . kann auch Wege richtlinienkonformer Auslegung § hier dargelegt Übrigen Grund besteht abgewichen werden vgl. Piekenbrock . Abgesehen kann Wegfall Bereicherung § Abs. Empfang Erwerb ausreichend werthaltigen Immobilie verwendeten Darlehensnehmer weiß nur begrenzte Zeit Verfügung stehen soll Berücksichtigung § Abs. ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Rede sein 295 ; f. ; Urteile 14 . April ; Senatsurteile 17 . Februar XI 2 . Februar XI 27 . Januar XI . persönliche Haftungsübernahme Kläger Zwangsvollstreckungsunterwerfung sichert Ansicht Revision auch Ansprüche Beklagten § Abs. Nr. Schuldurkunde dient Grundschuld Sicherung gegenwärtigen künftigen Forderungen Gläubigerin Darlehensnehmer Rechtsgrund . weite Sicherungszweckerklärung sichert Fall Unwirksamkeit auch Bereicherungsansprüche 72 Senatsurteile 26 November XI 28 . Oktober XI . Abgesichert ist auch Anspruch § Rückgewähranspruch ist Sache Anspruch Herausgabe rechtsgrundlos Erlangten besonders Bereicherungsanspruch 82 87 ; 339 ; Senatsurteile 2 . Februar XI 28 . Oktober XI 25 . April XI Umdruck S. . Berufungsgericht angenommen hat Schuldurkunde enthaltene Sicherungszweckerklärung werde Widerruf Kläger erfasst kann stehen revisionsrechtlicher Nachprüfung standhält . Urteil erkennenden Senats 28 . Oktober XI f. erst Erlass angefochtenen Entscheidung veröffentlicht worden ist ist Darlehensbedingungen enthaltene Sicherungszweckvereinbarung automatisch zugleich Widerruf Darlehensvertrages widerrufen . bedarf vielmehr entsprechender Feststellungen Tatgerichts . kommt hier indes Feststellungen Berufungsgerichts Zusammenhang Bestellung Grundschuld persönlichen Haftungsübernahme stillschweigend Sicherungszweckvereinbarung entsprechenden Inhalts Parteien getroffen worden ist ihrerseits widerrufen wurde . tatrichterliche Auslegung Individualvereinbarung Revisionsverfahren nur eingeschränkten Überprüfung unterliegt gesetzliche allgemein anerkannte Auslegungsregeln Denkgesetze Erfahrungssätze verletzt sind wesentlicher Auslegungsstoff Acht gelassen wurde Urteil 29 . März f. ; Senatsurteile 25 . Juni XI 23 . September XI 18 November 27 lässt Auffassung Revision Rechtsfehler erkennen . Recht geht Berufungsgericht Sicherungsabrede auch formlos konkludent getroffen werden kann . Richtig ist auch konkludent getroffene Sicherungsabrede Fällen vorliegenden Art auch entsprechende ausdrückliche Vereinbarung regelmäßig nur eigentlichen Erfüllungsansprüche erfasst auch Ansprüche § typische Folgeansprüche Fall Laufe Vertragsabwicklung herausstellenden Unwirksamkeit Erfüllungsansprüche entstehen . Nur Vorliegen besonderer Schuldner darzulegender beweisender Gründe ausnahmsweise Einbeziehung Folgeansprüche Sicherungsvereinbarung sprechen könnten kann gelten Senatsurteil 28 . Oktober XI m.w . . . Einwand stillschweigend getroffenen Sicherungsabrede stehe Grundschuld erst Tage zuvor geschlossenen Kaufvertrags Verkäuferin Klägern bestellt worden sei zeigt Revision schon revisionsrechtlich beachtlichen Auslegungsfehler Berufungsgerichts Kläger Darlehensschuldner Sicherungsgeber notariellen Urkunde zugleich persönliche Haftungsübernahme erklärt haben Zwangsvollstreckung auch jeweiligen Eigentümer zulässig sein sollte Kläger also ihrerseits Beteiligte Bestellung Sicherheiten waren . Notariatssekretärin vertreten wurden steht Begründung stillschweigend getroffenen Sicherungsabrede ebenfalls . Anders Revision meint handelte Vertreterin auch etwa Kenntnis sichernden Vorausdarlehen . ergibt schon Bevollmächtigung ausdrücklich Abtretung Auszahlung umfasste notariellen Erklärung 18 November Kläger Beklagten auch unwiderrufliche Anweisung Überweisung Darlehensvaluta Notaranderkonto Grundstückskaufvertrag abwickelnden Notars erteilt hat . Feststellungen Berufungsgerichts getroffene konkludente Sicherungsvereinbarung ist Auffassung Revision wirksam widerrufen worden . Abgesehen Widerruf Darlehensvertrages Feststellungen Berufungsgerichts konkludent getroffene Sicherungsabrede erstreckte beruht auch Haustürsituation ist ohnedies § Abs. widerruflich . ständigen Rechtsprechung erkennenden Senats kommt Einschaltung Vertreters Widerruflichkeit Vertragserklärung Haustürwiderrufsgesetz grundsätzlich Haustürsituation Vertretenen Vollmachtserteilung Vertreters Abgabe Erklärung Senat f. ; Senatsurteile 14 . Oktober XI m.w . . 28 . März XI ; KG . 2 . Einwendung titulierten materiell-rechtlichen Anspruch ergibt anders Revision meint auch analogen Anwendung § Abs. VerbrKrG . jetzt : Abs. abstrakte Schuldanerkenntnis Kläger . Senat Abfassung Revisionsbegründung entschieden begründet hat fehlt bereits planwidrigen Regelungslücke analoge Anwendung rechtfertigen könnte Senatsurteile 15 . März XI 5 . April XI m.w . . . 3 . Vollstreckungsgegenklage ist schließlich auch begründet Kläger Anspruch Beklagten Schadensersatzanspruch Verschulden Vertragsschluss entgegenhalten können § . Zwar wird Anschluss erst Erlass Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . diskutiert Hinblick dort geforderten Schutz Verbrauchers Folgen bestimmter Risiken Kapitalanlagen hier vorliegenden Art Falle Darlehensvertrag verbundenen Widerrufsbelehrung hätte vermeiden können unterbliebenen Widerrufsbelehrung Schadensersatzanspruch Darlehensnehmer bestehen kann . Hier scheidet Anspruch vornherein . kann dahinstehen Unterlassen Art . Haustürgeschäfterichtlinie erforderlichen Belehrung Widerruf bislang ganz überwiegend vertretenen Auffassung bloße Obliegenheitsverletzung echte Pflichtverpflichtung anzusehen ist vgl. 763 ; Derleder ; . Offen bleiben kann auch Haftung ohnedies Verschuldens ausscheidet Beklagte Jahre geschlossenen Darlehensvertrag erfolgreich berufen könnte gemäß § Abs. habe Widerrufsbelehrung § Abs. entbehrlich halten dürfen so Freitag 69 ; 93 ; Lang/Rösler ; Piekenbrock ; Sauer ; wohl auch ; ; zweifelnd : ; Lechner f. ; . 58 Knops/Kulke ; 453 ; Woitkewitsch . sei insoweit nur hingewiesen Gesetzgeber gewählte Wortlaut § Abs. Haustürwiderrufsgesetz Haustürgeschäfte zugleich Voraussetzungen Geschäfts Verbraucherkreditgesetz erfüllen anwendbar ist deutlich Notwendigkeit Widerrufsbelehrung § Abs. spricht . Auch erkennende Senat hat Belehrung einstimmung damals einhelligen Meinung Obergerichte f. ; OLG herrschenden Ansicht Literatur vgl. Nachweise 26 Beschluss 29 November XI 26 . erforderlich angesehen Meinung erst anders lautenden Urteils Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 13 . Dezember . . Heininger geändert . . Dahinstehen kann schließlich Auffassung Verschulden Kreditinstitute sei Rücksicht Vorgaben Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften erforderlich ; ; ; Reich/Rörig 453 ; Wielsch haltbar ist § Abs. Satz . bestimmt ist nur Vorsatz Fahrlässigkeit gehaftet wird vgl. auch Lang/Rösler ; . Schadensersatzanspruch Nichterteilung Widerrufsbelehrung ist nämlich jedenfalls Kausalität unterlassener Widerrufsbelehrung Schaden Gestalt Realisierung Anlagerisiken zumindest immer dann ausgeschlossen Verbraucher hier notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag Darlehensvertrag abgeschlossen hat . Dann hätte Verbraucher auch Belehrung Recht Widerruf Darlehensvertrages vermeiden können Anlagerisiken auszusetzen ; OLG ; KG ; 65 . Aufl . Rdn . 4 ; Ehricke ; ; ; ; Lang/Rösler ; Lechner ; 141 ; Piekenbrock ; 101 Tonner/Tonner ; Thume/ Edelmann 483 ; differenzierend : f. ; . Anspruch Verschulden Vertragsschluss Ersatz Schadens unterstellte Pflichtverletzung unterbliebene Widerrufsbelehrung § Abs. verursacht worden ist ist deutschen Recht fremd . wird Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . auch gefordert . klarem Wortlaut haben Mitgliedstaaten Verbraucher nur Folgen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen Falle Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank Abschluss Darlehensvertrages Haustürsituation hätte vermeiden können . ist Anlagerisiken Abschluss Darlehensvertrages eingegangen ist Fall . Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften lassen Mindermeinung Literatur versucht Derleder ; f. ; ; uminterpretieren zeitliche Reihenfolge Anlagegeschäft Darlehensvertrag spiele Haftung kreditgebenden Bank Rolle . Abgesehen wäre erkennende Senat deutschem Recht Lage sein Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer Anspruch Ersatz Schäden geben unterbliebene Widerrufsbelehrung verursacht worden sind . Anknüpfungstatsachen Schadensersatzanspruch Verletzung eigenen Aufklärungspflicht Beklagten bestehen . . Revision war somit zurückzuweisen . Richter Bundesgerichtshof Dr. ist erkrankt Unterzeichnung gehindert . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Naumburg Entscheidung