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1229 lines
10 KiB

NAMEN
XI
Verkündet
:
10
.
Mai
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Wiederaufnahmeverfahren
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
10
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Nichtigkeitsklage
wird
Kosten
Nichtigkeitsklägers
abgewiesen
.
Tatbestand
:
Nichtigkeitskläger
wendet
Nichtigkeitsklage
§
Abs.
Nr.
rechtskräftige
Verurteilung
Zahlung
Architektenhonorar
.
Landgericht
S.
schafter
jetzt
:
hat
Nichtigkeitskläger
OHG
GmbH
Co.
OHG
§
§
.
Gesamtschuldner
anderen
Beklagten
Schlußurteil
26
.
Mai
Zahlung
248.974,93
DM
Zinsen
verurteilt
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Versäumnisurteil
7
.
Februar
zurückgewiesen
Versäumnisurteil
Nichtigkeitsklägers
Urteil
10
.
Oktober
hat
aufrecht
erhalten
.
II
.
Zivilsenat
Revision
20
.
Oktober
ZR
Beschluß
angenommen
.
Nichtigkeitskläger
macht
geltend
sei
Rechtsstreit
ordnungsgemäß
vertreten
gewesen
.
behauptet
habe
Rechtsstreit
erst
Herbst
erfahren
.
Anschrift
"
weg
.
"
Klageschrift
25
.
Mai
Niederlegung
zugestellt
worden
ist
habe
bereits
mehr
gewohnt
.
damaliger
Freund
Rechtsanwalt
21
.
Februar
Selbstmord
begangen
hat
habe
genannten
Anschrift
wohnhaften
Eltern
gelegentlich
besucht
Nichtigkeitskläger
betreffende
Post
mitgenommen
ausgehändigt
.
Rechtsanwalt
habe
Klageschrift
gebracht
zweitinstanzlichen
Prozeßbevollmächtigten
Rechtsanwälte
.
Partner
S.
später
Prozeßbevollmächtigte
Revisionsverfahren
Rechtsanwältin
beauftragt
tere
Korrespondenz
geführt
.
Nichtigkeitskläger
sei
unterrichtet
worden
habe
gerichtlichen
Entscheidungen
sonstigen
Schriftstücke
Rechtsstreit
erhalten
.
Nichtigkeitskläger
hat
zunächst
vorgetragen
habe
Jahre
Kostenrechnung
Landeszentralkasse
Zahlungsgrund
"
Ingenieure
"
erhalten
.
Rechtsanwalt
GmbH
Archiihm
erklärt
habe
werde
Unrecht
Anspruch
genommen
habe
Angelegenheit
erledigt
angesehen
.
mündlichen
Verhandlung
Senat
hat
vorgetragen
habe
Juni
Mahnung
deszentralkasse
S.
anwalt
Gerichtskosten
erhalten
übergeben
.
habe
erklärt
müsse
Irrtum
handeln
.
habe
verlassen
.
Rechtsanwalt
.
damaligen
Partner
Rechtsanwalt
Schreiben
12
.
September
hingewiesen
worden
sei
Prozeßpartei
sei
habe
erneut
Rechtsanwalt
wandt
jedoch
weiterhin
vorenthalten
habe
Rechtsstreit
anhängig
sei
.
Ende
August
erneut
Gerichtskostenrechnung
erhalten
habe
habe
Rechtsanwälte
.
Partner
S.
beauftragt
Rechtsstreit
ermittelt
terrichtet
hätten
.
Sache
erstrebt
Nichtigkeitskläger
Abweisung
Zahlungsklage
.
bestreitet
OHG-Gesellschafter
geworden
sein
.
Abschluß
Vertrages
Geschäftsanteile
Herrn
übertragen
worden
seien
sei
Herrn
wirksam
vertreten
worden
.
habe
bevollmächtigt
.
Notar
.
zugleich
Rechtsanwalt
Partner
Rechtsanwalt
war
beglaubigte
Unterschrift
schriftlichen
macht
sei
gefälscht
Beweis
:
Graphologisches
Sachverständigengutachten
.
Dr.
.
habe
eingeräumt
18
.
Juni
Datum
Übertragsvertrages
Vollmacht
Praxis
gewesen
sei
Rechtsanwalt
Vollmachtserklärung
stellt
habe
Beweis
:
Zeugnis
Rechtsanwälte
Dr.
.
.
.
Nichtigkeitskläger
beantragt
Nichtannahmebeschluß
II
.
Zivilsenats
20
.
Oktober
ZR
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
Urteil
10
.
Oktober
aufrecht
erhaltene
Versäumnisurteil
Gerichts
7
.
Februar
Nichtigkeitskläger
betrifft
Schlußurteil
Landgerichts
S.
26
.
Mai
Zivilkammer
Nichtigkeitskläger
betrifft
aufzuheben
Klage
Nichtigkeitskläger
abzuweisen
.
Nichtigkeitsbeklagte
beantragt
Nichtigkeitsklage
abzuweisen
.
behauptet
Nichtigkeitskläger
habe
Rechtsanwalt
Prozeßvollmacht
erteilt
sei
Rechtsstreit
unterrichtet
worden
.
Rechtsanwalt
habe
25
.
Mai
geschrift
13
.
August
Replik
Klageerwiderung
übersandt
.
Rechtsstreit
stehe
Zusammenhang
Grundstücksgeschäften
Rechtsanwalt
Notar
Dr.
.
tigkeitskläger
Strohmann
eingeschaltet
hätten
selbst
Beurkundungen
verdienen
können
.
weiteren
Einzelheiten
Parteivortrages
wird
Schriftsätze
Nichtigkeitsklägers
24
November
28
.
Juni
17
.
Februar
Schriftsätze
Nichtigkeitsbeklagten
4
.
Oktober
9
.
Dezember
11
.
März
jeweils
Anlagen
Sitzungsprotokoll
10
.
Mai
Bezug
genommen
.
Senat
hat
Beweis
erhoben
Vernehmung
Zeugin
Einholung
schriftlicher
Aussagen
Zeugen
.
geb.
.
Sc
.
.
.
Ergebnisses
Beweisaufnahme
wird
schriftlichen
Aussagen
16
.
17
.
21
.
31
.
März
11
.
18
.
April
Sitzungsprotokoll
10
.
Mai
verwiesen
.
Entscheidungsgründe
:
Klage
ist
zulässig
unbegründet
.
1
.
Frist
gemäß
§
Abs.
Abs.
Satz
ist
gewahrt
.
Vortrag
Nichtigkeitsklägers
ohnehin
unwirksamen
Zustellung
Beschlusses
20
.
Oktober
22
.
Oktober
ist
Nichtigkeitsklage
rechtzeitig
Montag
24
November
erhoben
worden
.
Nichtigkeitskläger
unstrittig
bereits
Beschluß
Rechtsstreit
erfahren
hat
steht
Zulässigkeit
Klage
§
Abs.
Nichtigkeitsklagen
gemäß
§
Abs.
Nr.
Anwendung
findet
.
2
.
Klage
hat
Sache
Erfolg
.
Ergebnis
Beweisaufnahme
kann
festgestellt
werden
Nichtigkeitskläger
Rechtsstreit
ordnungsgemäß
vertreten
war
handelnden
Rechtsanwälten
Prozeßvollmacht
erteilt
hatte
.
Senat
geht
zwar
glaubhaften
Aussage
Zeugin
Nichtigkeitskläger
Zeitpunkt
Zustellung
Klageschrift
mehr
Zustelladresse
wohnte
dort
eingehende
Post
Rechtsanwalt
abgeholt
wurde
.
ist
möglich
auch
Zeugin
mehr
konkret
erinnern
konnte
Weise
auch
Klageschrift
unmittelbar
Rechtsanwalt
gelangt
ist
.
Sachvortrag
gers
spricht
ferner
Rechtsanwälte
Nichtigkeitskläger
erster
zweiter
Instanz
Revisionsverfahren
vertreten
haben
schriftlichen
Zeugenaussagen
bestätigt
haben
Nichtigkeitskläger
selbst
Rechtsanwalt
beauftragt
worden
sind
weitere
Korrespondenz
geführt
haben
.
Nichtigkeitskläger
selbst
hatten
Bekundungen
persönlichen
Kontakt
noch
Schriftverkehr
.
haben
auch
Kosten
Rechnung
gestellt
Zahlungen
erhalten
.
hat
Nichtigkeitsbeklagte
zweitinstanzlichen
Entscheidungen
Zwangsvollstreckung
Nichtigkeitskläger
betrieben
.
Sachvortrag
Nichtigkeitsklägers
sprechenden
Umständen
stehen
aber
erhebliche
Indizien
hindeuten
Nichtigkeitskläger
Rechtsanwalt
macht
erteilt
hat
auch
Übertragung
Vollmacht
dere
berechtigte
Rechtsanwalt
Nichtigkeitskläger
Verlauf
Rechtsstreits
Anfang
unterrichtet
hat
.
Nichtigkeitskläger
hat
Rechtsanwalt
unstreitig
schriftliche
Prozeßvollmacht
ausgestellt
Rechtsstreit
betreffender
Handakte
befand
.
Vollmacht
umfaßt
ausdrücklich
Befugnis
Übertragung
Vollmacht
.
ist
zwar
entnehmen
Rechtsstreit
erteilt
worden
ist
.
Nichtigkeitskläger
hat
aber
schlüssig
dargetan
geschweige
denn
bewiesen
Vollmacht
fraglichen
Rechtsstreit
betrifft
.
hat
lediglich
Möglichkeit
Erwägung
gezogen
Vollmacht
Ehescheidungsverfahren
betrifft
.
hat
Rechtsanwalt
mandatiert
.
ist
auch
erwiesen
Nichtigkeitskläger
erst
Revisionsverfahrens
Herbst
Rechtsstreit
erfahren
hat
.
Handakte
Rechtsanwalt
befinden
Kopien
Schreiben
25
.
Mai
13
.
August
Rechtsanwalt
Nichtigkeitskläger
Klageschrift
Replik
Klageerwiderung
übersandt
haben
will
.
Nichtigkeitskläger
hat
nachweisen
können
Schreiben
erhalten
hat
.
hat
zwar
vorgetragen
Schreiben
25
.
Mai
enthalte
Grüße
Freundin
erst
Herbst
Beziehungen
aufgenommen
habe
.
zeige
Schreiben
erst
später
verfaßt
rückdatiert
worden
sei
.
Vortrag
ist
aber
erwiesen
.
Nichtigkeitskläger
hat
Vernehmung
Freundin
zunächst
Zeugin
benannt
hatte
verzichtet
mehr
zuverlässig
erinnern
könne
.
-9-
Darstellung
Nichtigkeitsklägers
habe
erst
Rechtsstreit
erfahren
spricht
ferner
wechselnd
vorgetragen
hat
.
hat
zunächst
behauptet
erstmals
Jahre
Gerichtskostenrechnung
erhalten
haben
.
Erst
Rechtsanwalt
.
Handakte
Rechtsanwalt
Original
Mahnung
Landeszentralkasse
18
.
Juni
Nichtigkeitskläger
Verfügung
gestellt
hat
hat
Nichtigkeitskläger
eingeräumt
erhalten
haben
.
Mahnung
kommt
besondere
Bedeutung
ebenso
Zahlungsaufforderung
5
.
September
Nichtigkeitsbeklagte
erwähnt
wird
Nichtigkeitskläger
12
.
Februar
Rechtsanwalt
zugegangenen
Schreibens
wußte
Forderung
Höhe
ca.
DM
persönlich
geltend
machte
.
hat
Nichtigkeitskläger
mündlichen
Verhandlung
Senat
bestätigt
ebenfalls
Rechtsanwalt
.
Nichtigkeitskläger
zunächst
erwähnte
Schreiben
Rechtsanwalt
.
12
.
September
erhalten
ben
Stellung
Prozeßpartei
ausdrücklich
erwähnt
wird
.
Schließlich
enthält
Schreiben
Landeszentralkasse
13
.
Mai
Vermerk
Anruf
Nichtigkeitsklägers
.
Hintergrund
ist
Grundlage
Vortrags
Nichtigkeitsklägers
nachvollziehbar
zunächst
Beschwichtigungen
Rechtsanwalt
zufrieden
gegeben
schon
früher
nachdrücklicher
vollständiger
Aufklärung
bestanden
haben
will
.
Nichtigkeitsklägers
kann
auch
ausgegangen
werden
Rechtsanwalt
habe
Zeugen
.
sagt
habe
Nichtigkeitskläger
Verwendung
gefälschter
Unterlagen
bedrohliche
Situation
gebracht
befreien
müsse
.
Rechtsstreit
Sachverhalts
Nichtigkeitskläger
geführt
werde
dürfe
Kenntnis
erlangen
.
zunächst
Wissen
Zeugen
.
gestellte
tung
ist
erwiesen
Nichtigkeitskläger
Zeugen
zuverlässigen
Erinnerungsvermögens
verzichtet
hat
.
Gesamtwürdigung
erhobenen
Beweise
verbleiben
somit
Sachvortrag
Nichtigkeitsklägers
sprechenden
Indizien
erhebliche
Zweifel
Richtigkeit
Behauptung
sei
Rechtsstreit
ordnungsgemäß
vertreten
gewesen
.
Weitere
Beweise
sind
erheben
.
Voraussetzungen
beantragte
Vernehmung
Nichtigkeitsklägers
Partei
sind
gegeben
.
Vernehmung
§
scheidet
Nichtigkeitsbeklagte
widersprochen
hat
.
Parteivernehmung
Amts
gemäß
§
darf
nur
angeordnet
werden
vorausgegangenen
Beweisaufnahme
sonstigen
Verhandlungsinhalts
bereits
gewisse
Wahrscheinlichkeit
beweisende
Tatsache
spricht
.
.
vgl.
Urteil
16
Juli
m.w
.
.
.
ist
hier
dargelegten
Zweifel
Richtigkeit
Sachvortrages
Nichtigkeitsklägers
Fall
.
Nichtigkeitskläger
Beweis
Behauptung
Unterschrift
Vollmacht
Herrn
sei
gefälscht
Einholung
graphologischen
Sachverständigengutachtens
Vernehmung
Zeugen
Dr.
.
.
beantragt
hat
brauchten
Beweise
erhoben
werden
Beweis
gestellte
Behauptung
Nichtigkeitsklägers
entscheidungserheblich
ist
.
unterstellte
Fälschung
Unterschrift
Nichtigkeitsklägers
wäre
Indiz
dargelegten
Zweifel
anfänglichen
Unkenntnis
Nichtigkeitsklägers
Rechtsstreit
fehlenden
Prozeßvollmacht
Prozeßbevollmächtigten
ausräumen
könnte
.
gäbe
Aufschluß
Nichtigkeitskläger
Rechtsanwalt
getroffenen
Absprachen
wäre
hauptung
Nichtigkeitsbeklagten
Nichtigkeitskläger
habe
Strohmann
Rechtsanwalt
Notar
Dr.
.
fungiert
unvereinbar
.
erscheint
ausgeschlossen
unterstellte
Fälschung
Wissen
Nichtigkeitsklägers
erfolgt
ist
etwa
Verteidigung
etwaige
Inanspruchnahme
OHGGesellschafter
erleichtern
.
Nichtigkeitskläger
Beweislast
Nichtigkeitsgrund
ergebenden
Tatsachen
trägt
vgl.
39
;
21
.
Aufl
.
§
Rdn
.
weiteren
Beweismittel
angeboten
hat
ist
beweisfällig
geblieben
.
3
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
sind
Urlaubs
gehindert
Unterschriften
beizufügen
.