NAMEN XI Verkündet : 10 . Mai Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Wiederaufnahmeverfahren XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 10 . Mai Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. Richterin Recht erkannt : Nichtigkeitsklage wird Kosten Nichtigkeitsklägers abgewiesen . Tatbestand : Nichtigkeitskläger wendet Nichtigkeitsklage § Abs. Nr. rechtskräftige Verurteilung Zahlung Architektenhonorar . Landgericht S. schafter jetzt : hat Nichtigkeitskläger OHG GmbH Co. OHG § § . Gesamtschuldner anderen Beklagten Schlußurteil 26 . Mai Zahlung 248.974,93 DM Zinsen verurteilt . Oberlandesgericht hat Berufung Versäumnisurteil 7 . Februar zurückgewiesen Versäumnisurteil Nichtigkeitsklägers Urteil 10 . Oktober hat aufrecht erhalten . II . Zivilsenat Revision 20 . Oktober ZR Beschluß angenommen . Nichtigkeitskläger macht geltend sei Rechtsstreit ordnungsgemäß vertreten gewesen . behauptet habe Rechtsstreit erst Herbst erfahren . Anschrift " weg . " Klageschrift 25 . Mai Niederlegung zugestellt worden ist habe bereits mehr gewohnt . damaliger Freund Rechtsanwalt 21 . Februar Selbstmord begangen hat habe genannten Anschrift wohnhaften Eltern gelegentlich besucht Nichtigkeitskläger betreffende Post mitgenommen ausgehändigt . Rechtsanwalt habe Klageschrift gebracht zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwälte . Partner S. später Prozeßbevollmächtigte Revisionsverfahren Rechtsanwältin beauftragt tere Korrespondenz geführt . Nichtigkeitskläger sei unterrichtet worden habe gerichtlichen Entscheidungen sonstigen Schriftstücke Rechtsstreit erhalten . Nichtigkeitskläger hat zunächst vorgetragen habe Jahre Kostenrechnung Landeszentralkasse Zahlungsgrund " Ingenieure " erhalten . Rechtsanwalt GmbH Archiihm erklärt habe werde Unrecht Anspruch genommen habe Angelegenheit erledigt angesehen . mündlichen Verhandlung Senat hat vorgetragen habe Juni Mahnung deszentralkasse S. anwalt Gerichtskosten erhalten übergeben . habe erklärt müsse Irrtum handeln . habe verlassen . Rechtsanwalt . damaligen Partner Rechtsanwalt Schreiben 12 . September hingewiesen worden sei Prozeßpartei sei habe erneut Rechtsanwalt wandt jedoch weiterhin vorenthalten habe Rechtsstreit anhängig sei . Ende August erneut Gerichtskostenrechnung erhalten habe habe Rechtsanwälte . Partner S. beauftragt Rechtsstreit ermittelt terrichtet hätten . Sache erstrebt Nichtigkeitskläger Abweisung Zahlungsklage . bestreitet OHG-Gesellschafter geworden sein . Abschluß Vertrages Geschäftsanteile Herrn übertragen worden seien sei Herrn wirksam vertreten worden . habe bevollmächtigt . Notar Gö . zugleich Rechtsanwalt Partner Rechtsanwalt war beglaubigte Unterschrift schriftlichen macht sei gefälscht Beweis : Graphologisches Sachverständigengutachten . Dr. . habe eingeräumt 18 . Juni Datum Übertragsvertrages Vollmacht Praxis gewesen sei Rechtsanwalt Vollmachtserklärung stellt habe Beweis : Zeugnis Rechtsanwälte Dr. . . . Nichtigkeitskläger beantragt Nichtannahmebeschluß II . Zivilsenats 20 . Oktober ZR 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts Urteil 10 . Oktober aufrecht erhaltene Versäumnisurteil Gerichts 7 . Februar Nichtigkeitskläger betrifft Schlußurteil Landgerichts S. 26 . Mai Zivilkammer Nichtigkeitskläger betrifft aufzuheben Klage Nichtigkeitskläger abzuweisen . Nichtigkeitsbeklagte beantragt Nichtigkeitsklage abzuweisen . behauptet Nichtigkeitskläger habe Rechtsanwalt Prozeßvollmacht erteilt sei Rechtsstreit unterrichtet worden . Rechtsanwalt habe 25 . Mai geschrift 13 . August Replik Klageerwiderung übersandt . Rechtsstreit stehe Zusammenhang Grundstücksgeschäften Rechtsanwalt Notar Dr. . tigkeitskläger Strohmann eingeschaltet hätten selbst Beurkundungen verdienen können . weiteren Einzelheiten Parteivortrages wird Schriftsätze Nichtigkeitsklägers 24 November 28 . Juni 17 . Februar Schriftsätze Nichtigkeitsbeklagten 4 . Oktober 9 . Dezember 11 . März jeweils Anlagen Sitzungsprotokoll 10 . Mai Bezug genommen . Senat hat Beweis erhoben Vernehmung Zeugin Einholung schriftlicher Aussagen Zeugen . geb. . Sc . . . Ergebnisses Beweisaufnahme wird schriftlichen Aussagen 16 . 17 . 21 . 31 . März 11 . 18 . April Sitzungsprotokoll 10 . Mai verwiesen . Entscheidungsgründe : Klage ist zulässig unbegründet . 1 . Frist gemäß § Abs. Abs. Satz ist gewahrt . Vortrag Nichtigkeitsklägers ohnehin unwirksamen Zustellung Beschlusses 20 . Oktober 22 . Oktober ist Nichtigkeitsklage rechtzeitig Montag 24 November erhoben worden . Nichtigkeitskläger unstrittig bereits Beschluß Rechtsstreit erfahren hat steht Zulässigkeit Klage § Abs. Nichtigkeitsklagen gemäß § Abs. Nr. Anwendung findet . 2 . Klage hat Sache Erfolg . Ergebnis Beweisaufnahme kann festgestellt werden Nichtigkeitskläger Rechtsstreit ordnungsgemäß vertreten war handelnden Rechtsanwälten Prozeßvollmacht erteilt hatte . Senat geht zwar glaubhaften Aussage Zeugin Nichtigkeitskläger Zeitpunkt Zustellung Klageschrift mehr Zustelladresse wohnte dort eingehende Post Rechtsanwalt abgeholt wurde . ist möglich auch Zeugin mehr konkret erinnern konnte Weise auch Klageschrift unmittelbar Rechtsanwalt gelangt ist . Sachvortrag gers spricht ferner Rechtsanwälte Nichtigkeitskläger erster zweiter Instanz Revisionsverfahren vertreten haben schriftlichen Zeugenaussagen bestätigt haben Nichtigkeitskläger selbst Rechtsanwalt beauftragt worden sind weitere Korrespondenz geführt haben . Nichtigkeitskläger selbst hatten Bekundungen persönlichen Kontakt noch Schriftverkehr . haben auch Kosten Rechnung gestellt Zahlungen erhalten . hat Nichtigkeitsbeklagte zweitinstanzlichen Entscheidungen Zwangsvollstreckung Nichtigkeitskläger betrieben . Sachvortrag Nichtigkeitsklägers sprechenden Umständen stehen aber erhebliche Indizien hindeuten Nichtigkeitskläger Rechtsanwalt macht erteilt hat auch Übertragung Vollmacht dere berechtigte Rechtsanwalt Nichtigkeitskläger Verlauf Rechtsstreits Anfang unterrichtet hat . Nichtigkeitskläger hat Rechtsanwalt unstreitig schriftliche Prozeßvollmacht ausgestellt Rechtsstreit betreffender Handakte befand . Vollmacht umfaßt ausdrücklich Befugnis Übertragung Vollmacht . ist zwar entnehmen Rechtsstreit erteilt worden ist . Nichtigkeitskläger hat aber schlüssig dargetan geschweige denn bewiesen Vollmacht fraglichen Rechtsstreit betrifft . hat lediglich Möglichkeit Erwägung gezogen Vollmacht Ehescheidungsverfahren betrifft . hat Rechtsanwalt mandatiert . ist auch erwiesen Nichtigkeitskläger erst Revisionsverfahrens Herbst Rechtsstreit erfahren hat . Handakte Rechtsanwalt befinden Kopien Schreiben 25 . Mai 13 . August Rechtsanwalt Nichtigkeitskläger Klageschrift Replik Klageerwiderung übersandt haben will . Nichtigkeitskläger hat nachweisen können Schreiben erhalten hat . hat zwar vorgetragen Schreiben 25 . Mai enthalte Grüße Freundin erst Herbst Beziehungen aufgenommen habe . zeige Schreiben erst später verfaßt rückdatiert worden sei . Vortrag ist aber erwiesen . Nichtigkeitskläger hat Vernehmung Freundin zunächst Zeugin benannt hatte verzichtet mehr zuverlässig erinnern könne . -9- Darstellung Nichtigkeitsklägers habe erst Rechtsstreit erfahren spricht ferner wechselnd vorgetragen hat . hat zunächst behauptet erstmals Jahre Gerichtskostenrechnung erhalten haben . Erst Rechtsanwalt . Handakte Rechtsanwalt Original Mahnung Landeszentralkasse 18 . Juni Nichtigkeitskläger Verfügung gestellt hat hat Nichtigkeitskläger eingeräumt erhalten haben . Mahnung kommt besondere Bedeutung ebenso Zahlungsaufforderung 5 . September Nichtigkeitsbeklagte erwähnt wird Nichtigkeitskläger 12 . Februar Rechtsanwalt zugegangenen Schreibens wußte Forderung Höhe ca. DM persönlich geltend machte . hat Nichtigkeitskläger mündlichen Verhandlung Senat bestätigt ebenfalls Rechtsanwalt . Nichtigkeitskläger zunächst erwähnte Schreiben Rechtsanwalt . 12 . September erhalten ben Stellung Prozeßpartei ausdrücklich erwähnt wird . Schließlich enthält Schreiben Landeszentralkasse 13 . Mai Vermerk Anruf Nichtigkeitsklägers . Hintergrund ist Grundlage Vortrags Nichtigkeitsklägers nachvollziehbar zunächst Beschwichtigungen Rechtsanwalt zufrieden gegeben schon früher nachdrücklicher vollständiger Aufklärung bestanden haben will . Nichtigkeitsklägers kann auch ausgegangen werden Rechtsanwalt habe Zeugen . sagt habe Nichtigkeitskläger Verwendung gefälschter Unterlagen bedrohliche Situation gebracht befreien müsse . Rechtsstreit Sachverhalts Nichtigkeitskläger geführt werde dürfe Kenntnis erlangen . zunächst Wissen Zeugen . gestellte tung ist erwiesen Nichtigkeitskläger Zeugen zuverlässigen Erinnerungsvermögens verzichtet hat . Gesamtwürdigung erhobenen Beweise verbleiben somit Sachvortrag Nichtigkeitsklägers sprechenden Indizien erhebliche Zweifel Richtigkeit Behauptung sei Rechtsstreit ordnungsgemäß vertreten gewesen . Weitere Beweise sind erheben . Voraussetzungen beantragte Vernehmung Nichtigkeitsklägers Partei sind gegeben . Vernehmung § scheidet Nichtigkeitsbeklagte widersprochen hat . Parteivernehmung Amts gemäß § darf nur angeordnet werden vorausgegangenen Beweisaufnahme sonstigen Verhandlungsinhalts bereits gewisse Wahrscheinlichkeit beweisende Tatsache spricht . . vgl. Urteil 16 Juli m.w . . . ist hier dargelegten Zweifel Richtigkeit Sachvortrages Nichtigkeitsklägers Fall . Nichtigkeitskläger Beweis Behauptung Unterschrift Vollmacht Herrn sei gefälscht Einholung graphologischen Sachverständigengutachtens Vernehmung Zeugen Dr. . . beantragt hat brauchten Beweise erhoben werden Beweis gestellte Behauptung Nichtigkeitsklägers entscheidungserheblich ist . unterstellte Fälschung Unterschrift Nichtigkeitsklägers wäre Indiz dargelegten Zweifel anfänglichen Unkenntnis Nichtigkeitsklägers Rechtsstreit fehlenden Prozeßvollmacht Prozeßbevollmächtigten ausräumen könnte . gäbe Aufschluß Nichtigkeitskläger Rechtsanwalt getroffenen Absprachen wäre hauptung Nichtigkeitsbeklagten Nichtigkeitskläger habe Strohmann Rechtsanwalt Notar Dr. . fungiert unvereinbar . erscheint ausgeschlossen unterstellte Fälschung Wissen Nichtigkeitsklägers erfolgt ist etwa Verteidigung etwaige Inanspruchnahme OHGGesellschafter erleichtern . Nichtigkeitskläger Beweislast Nichtigkeitsgrund ergebenden Tatsachen trägt vgl. 39 ; 21 . Aufl . § Rdn . weiteren Beweismittel angeboten hat ist beweisfällig geblieben . 3 . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz . Richter Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. sind Urlaubs gehindert Unterschriften beizufügen .