You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1404 lines
11 KiB

NAMEN
Verkündet
:
24
.
April
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
.
Abs.
Satz
Zusatz
Widerrufsbelehrung
Falle
Widerrufs
Darlehensvertragserklärung
auch
Beitritt
Fondsgesellschaft
wirksam
kommt
ist
unzulässige
andere
Erklärung
.
S.
§
Abs.
Satz
.
Aufgabe
.
Urteil
24
.
April
XI
ZR
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
Urteil
2
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
11
.
Mai
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
begehrt
Rückabwicklung
Darlehens
Rechtsvorgängerin
beklagten
Bank
künftig
:
Beklagte
Finanzierung
Beteiligung
Immobilienfonds
gewährt
hat
.
Klägerin
damals
Jahre
alte
Krankenschwester
unterzeichnete
3
.
Dezember
Zeichnungsschein
wirtschaftliche
Beteiligung
Treuhänderin
"
"
Anteilssumme
DM
gesonderten
Blatt
beigefügte
Widerrufsbelehrung
.
Finanzierung
Fondsbeitritts
schloss
Klägerin
11./16
.
Dezember
Darlehensvertrag
Beklagten
DM
beauftragte
Beklagte
Darlehen
"
Ablauf
Widerrufsfrist
"
Treuhänderin
auszuzahlen
.
Sicherheit
trat
Klägerin
Ansprüche
Fondsbeteiligung
Kapitallebensversicherung
.
Darlehensvertrag
enthielt
Klägerin
gesondert
unterzeichnete
Widerrufsbelehrung
folgendem
Zusatz
:
"
Falle
Widerrufs
Darlehens
kommt
auch
Beitritt
Fondsgesellschaft
wirksam
.
"
Schreiben
5
November
widerrief
Klägerin
Darlehensvertrag
Haustürwiderrufsgesetz
.
Berufung
nimmt
Beklagte
Rückzahlung
Darlehen
geleisteten
Zahlungen
Fondsausschüttungen
Höhe
6.306,37
Rückübertragung
Ansprüche
Lebensversicherung
Zug
Zug
Abtretung
Rechte
Klägerin
Fondsbeteiligung
Anspruch
.
begehrt
Feststellung
Beklagten
Darlehensvertrag
Ansprüche
mehr
zustehen
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
Zahlungsantrag
jedoch
nur
Höhe
Zinsen
.
Berufung
Beklagten
hat
Oberlandesgericht
f.
Klage
Zurückweisung
Anschlussberufung
Klägerin
abgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
Begehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Wesentlichen
ausgeführt
:
Widerruf
5
November
habe
Unwirksamkeit
Darlehensvertrages
geführt
.
könne
stehen
Darlehensvertrag
Haustürsituation
abgeschlossen
worden
sei
.
Jedenfalls
sei
Widerrufsfrist
Woche
Unterzeichnung
Vertrages
16
.
Dezember
bereits
abgelaufen
gewesen
.
Klägerin
sei
ordnungsgemäß
belehrt
worden
.
Zusatz
Falle
Widerrufs
Darlehensvertrages
auch
Beitritt
Fondsgesellschaft
wirksam
komme
sei
andere
Erklärung
Sinne
§
Abs.
Satz
HWiG
30
.
September
geltenden
Fassung
Folgenden
:
.
mache
Belehrung
unwirksam
.
derartiger
Zusatz
sei
vielmehr
teleologischer
Reduktion
Vorschrift
zulässig
.
Bundesgerichtshof
habe
§
Abs.
.
Ziel
Anwendung
Regeln
Verbraucherkreditgesetzes
auch
Geschäfte
Haustürsituationen
gewesen
sei
gänzlich
unwirksam
erklärt
lediglich
richtlinienkonforme
einschränkende
Auslegung
vorgenommen
.
dürfe
nur
so
weit
gehen
Haustürgeschäfterichtlinie
erfordere
.
stelle
Widerrufsbelehrung
hier
richtlinienwidrig
.
Richtlinie
enthalte
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
Satz
.
entsprechendes
Zusatzverbot
.
Widerrufsbelehrung
unterliege
lediglich
Transparenzgebot
.
sei
verletzt
.
Hinweis
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
30
.
September
geltenden
Fassung
Folgenden
:
.
sei
zutreffend
gewesen
betreffenden
Rechtsgeschäften
verbundenes
Geschäft
gehandelt
habe
.
Geschäfte
schreibe
aktuelle
Recht
§
Abs.
Widerrufsbelehrungen
entsprechenden
Hinweis
ausdrücklich
.
Klägerin
beanstandeten
Zusatz
hätten
Verbraucher
verwirrender
sei
Verbraucherkreditgesetz
Haustürwiderrufsgesetz
inhaltlich
verschiedene
Widerrufsbelehrungen
erteilt
werden
müssen
.
II
.
hält
jedenfalls
Ergebnis
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Recht
hat
Berufungsgericht
Recht
Klägerin
Widerruf
Darlehensvertrages
gemäß
§
Abs.
.
verneint
.
1
.
Allerdings
handelt
Revisionsverfahren
zugrunde
legenden
Vortrag
Klägerin
Darlehensvertrag
Haustürgeschäft
gemäß
§
Abs.
Nr.
.
..
Widerrufsrecht
ist
Subsidiaritätsklausel
§
Abs.
.
ausgeschlossen
auch
Darlehensvertrag
zugleich
Geschäft
§
Abs.
VerbrKrG
.
darstellt
.
Abs.
.
ist
richtlinienkonform
dahingehend
auszulegen
Vorschriften
Haustürwiderrufsgesetzes
Personalkreditverträge
auch
dann
anwendbar
sind
Verbraucherkreditgesetz
gleich
weit
reichenden
Widerruf
ermöglicht
Widerrufsrecht
Gesetz
ausgeschlossen
erloschen
ist
Senat
.
;
f.
Urteile
21
.
Januar
XI
18
November
XI
.
ist
hier
Fall
Widerrufsrecht
Klägerin
Verbraucherkreditgesetz
§
Abs.
Satz
.
spätestens
Jahr
Abgabe
Darlehensvertragserklärung
bereits
Jahr
erloschen
ist
.
2
.
5
November
erklärte
Widerruf
Klägerin
ist
jedoch
verfristet
.
Jedenfalls
Ergebnis
zutreffend
hat
Berufungsgericht
angenommen
einwöchige
Widerrufsfrist
§
Abs.
.
bereits
Unterzeichnung
Darlehensvertrages
16
.
Dezember
Gang
gesetzt
wurde
.
Darlehensvertrag
enthaltene
Widerrufsbelehrung
entspricht
Zusatzes
Falle
Widerrufs
Darlehens
auch
Beitritt
Fondsgesellschaft
wirksam
kommt
Anforderungen
§
Abs.
Satz
.
bestimmt
Widerrufsbelehrung
"
anderen
Erklärungen
"
enthalten
darf
.
Zusatzverbot
§
Abs.
Satz
.
bedarf
teleologischen
Reduktion
.
Berufungsgericht
gemeint
hat
hier
bereits
angezeigt
ist
§
Abs.
.
nur
soweit
einschränkend
auszulegen
ist
erforderliche
richtlinienkonforme
Auslegung
Haustürgeschäfterichtlinie
Europäischen
Gemeinschaft
gebietet
bedarf
Entscheidung
.
gische
Reduktion
ist
jedenfalls
Berücksichtigung
Zwecks
Widerrufsbelehrung
Zusatzverbots
erforderlich
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
war
bereits
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
Satz
AbzG
anerkannt
Zusätze
schlechthin
unzulässig
sind
Urteil
7
.
Mai
.
hat
Abs.
Satz
.
normierte
Zusatzverbot
geändert
Urteil
8
Juli
f.
.
Zusatzverbot
ist
nur
aufgenommen
worden
Gesetz
bezweckte
Verdeutlichung
Rechts
Widerruf
beeinträchtigen
.
Zweck
entsprechend
sind
Ergänzungen
zulässig
Inhalt
verdeutlichen
Urteil
4
Juli
.
ist
anerkannt
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
.
dort
ausdrücklich
vorgesehen
Hinweis
Dauer
Widerrufsfrist
Erfordernis
Schriftform
Widerrufs
nur
enthalten
darf
muss
vgl.
nur
MünchKommBGB/Ulmer
3
.
Aufl
.
.
6
;
Soergel/Wolf
12
.
Aufl
.
.
8)
.
Zulässig
sind
Zweck
entsprechend
auch
inhaltlich
zutreffende
Erläuterungen
Verbraucher
Rechtslage
Widerruf
Vertragserklärung
verdeutlichen
Belehrung
unübersichtlich
machen
OLG
.
zulässig
sind
Erklärungen
eigenen
Inhalt
aufweisen
Verständnis
noch
Wirksamkeit
Widerrufsbelehrung
Bedeutung
sind
ablenken
Urteil
8
Juli
aber
gemessen
Haustürwiderrufsgesetz
unrichtigen
Inhalt
haben
etwa
Zusatz
Widerruf
gelte
erfolgt
Darlehen
Wochen
zurückgezahlt
werde
f.
;
Senatsurteile
12
November
XI
18
November
XI
8
.
Juni
XI
Urteile
21
.
Januar
30
.
Mai
12
.
Dezember
.
Gemessen
stellt
Zusatz
vorliegenden
rufsbelehrung
Falle
Widerrufs
Darlehens
auch
Beitritt
Fondsgesellschaft
wirksam
kommt
Ansicht
Revision
unzulässige
andere
Erklärung
Sinne
§
Abs.
Satz
.
.
Revision
kann
Ansicht
zwar
Urteil
II
.
Zivilsenats
14
.
Juni
berufen
.
II
.
hat
Widerrufsbelehrung
inhaltsgleichen
Zusatz
Hinweis
Wortlaut
§
Abs.
Satz
.
ordnungsgemäß
angesehen
.
Entscheidung
ist
jedoch
nur
Berufungsgericht
auch
übrigen
obergerichtlichen
Rechtsprechung
ganz
überwiegend
Ablehnung
gestoßen
OLGReport
f.
978
;
Urteil
9
.
-3U
Urteilsumdruck
S.
f.
;
Urteil
14
.
Juni
Urteilsumdruck
S.
f.
;
Naumburg
Urteil
10
.
August
Urteilsumdruck
S.
;
Urteil
17
.
Oktober
S.
f.
;
Urteil
10
.
Januar
-9-
S.
f.
;
Urteil
25
.
Januar
Urteilsumdruck
S.
f.
;
.
OLGReport
.
Auch
erkennende
Senat
Entscheidung
bereits
Urteil
25
.
April
XI
.
Veröffentlichung
vorgesehen
Zweifel
geäußert
hat
vermag
folgen
.
genannte
Zusatz
ist
zwar
Wirksamkeit
Widerrufsbelehrung
Haustürwiderrufsgesetz
konstitutiv
weist
eigenständigen
Inhalt
.
Hinweis
stellt
verbundenen
Geschäft
aber
sinnvolle
Ergänzung
Widerrufsbelehrung
Verbraucher
weiteren
Rechtsfolgen
Widerrufs
§
Abs.
.
hinweist
Bedeutung
verdeutlicht
.
verbundenen
Geschäft
Abs.
VerbrKrG
.
Fondsbeitrittserklärung
Klägerin
3
.
Dezember
Darlehensvertrag
11./16
.
Dezember
rechtsfehlerfreien
Revision
angegriffenen
Feststellungen
bilden
muss
erforderliche
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
.
Hinweis
enthalten
Falle
Widerrufs
auch
verbundene
Vertrag
wirksam
kommt
.
Abs.
.
schreibt
Hinweis
zwar
verbietet
Berücksichtigung
Zwecks
Zusatzverbots
Satz
aber
auch
.
Wollte
anders
sehen
müsste
Verbraucher
kreditfinanzierten
verbundenen
Haustürgeschäft
stets
Widerrufsbelehrungen
erhalten
zwar
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
.
Hinweis
Folgen
Widerrufs
verbundene
Geschäft
§
Abs.
.
Zusatz
.
rechtsunkundige
Verbraucher
verwirrend
ist
liegt
Hand
vgl.
Urteil
9
.
August
Urteilsumdruck
S.
.
vermeiden
ist
einzige
Widerrufsbelehrung
Hinweis
Folgen
Widerrufs
verbundene
Geschäft
sinnvoll
.
Abs.
schreibt
entsprechenden
Hinweis
nunmehr
sogar
Widerrufsbelehrungen
.
Abgesehen
überzeugt
einerseits
§
Abs.
.
kreditfinanzierten
Fondsbeitritt
auch
Falle
Widerrufs
Kreditvertrages
Haustürwiderrufsgesetz
anzuwenden
andererseits
aber
kreditgebenden
Bank
untersagen
Widerrufbelehrung
Haustürwiderrufsgesetz
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
.
Rechnung
tragen
hinzuweisen
kreditfinanzierte
verbundene
Vertrag
erst
wirksam
wird
Verbraucher
Darlehensvertragserklärung
widerruft
vgl.
OLG
Urteil
14
.
Juni
Urteilsumdruck
S.
;
Urteil
11
.
Oktober
S.
.
Ansicht
Revision
ist
Widerrufsbelehrung
enthaltene
Hinweis
Falle
Widerrufs
auch
Beitritt
Fondsgesellschaft
wirksam
kommt
Berücksichtigung
Grundsätze
fehlerhafte
Gesellschaft
unrichtig
Verbraucher
erst
Zukunft
Beitritt
lösen
kann
.
Grundsätze
greifen
Revision
acht
lässt
erst
Gesellschaftsbeitritt
Vollzug
gesetzt
ist
52
;
Senatsurteil
25
.
April
XI
.
Veröffentlichung
vorgesehen
.
ist
grundsätzlich
erst
Leistung
Einlage
Fall
vgl.
nur
Palandt/Sprau
66
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Leistung
kreditfinanzierten
Einlage
Ablauf
Widerrufsfrist
ist
hier
schon
Gestaltung
Darlehensvertrages
ausgeschlossen
.
wird
Beklagte
beauftragt
Darlehen
erst
Ablauf
Widerrufsfrist
Auszahlung
Treuhänderin
valutieren
.
Beitrittserklärung
Klägerin
lediglich
wirtschaftliche
Beteiligung
Fondsgesellschaft
Treuhänderin
vorsieht
würde
selbst
Auszahlung
Darlehens
noch
Vollzug
Gesellschaftsbeitritts
führen
.
Abgesehen
wäre
Zusatz
auch
vollzogenen
Gesellschaftsbeitritt
wirtschaftlichen
Ergebnis
unrichtig
anzusehen
so
schon
OLG
;
Urteil
9
.
August
Urteilsumdruck
S.
Verbraucher
verbundenen
Geschäft
kreditgebenden
Bank
alsdann
grundsätzlich
so
stellen
ist
Fonds
nie
beigetreten
wäre
vgl.
.
;
f.
;
Senatsurteil
25
.
April
XI
.
Veröffentlichung
vorgesehen
Beitritt
nie
wirksam
gewesen
wäre
.
Ansicht
Revision
kann
auch
Rede
sein
Zusatz
Widerrufsbelehrung
verstoße
Art
.
Haustürgeschäfterichtlinie
folgende
Transparenzgebot
.
Verbraucher
hier
Klägerin
Regel
geht
gerade
nachträglich
ungünstig
lästig
beurteilten
finanzierten
Geschäft
lösen
so
zutreffend
OLG
ist
Hinweis
nur
geeignet
Verbraucher
abzuhalten
Widerrufsrecht
Gebrauch
machen
Gegenteil
besonderem
Maße
geeignet
Verbraucher
Lage
versetzen
Interessen
sachgerecht
wahrzunehmen
Widerruf
veranlassen
vgl.
OLG
Urteil
17
.
Oktober
Urteilsumdruck
S.
f.
;
Urteil
11
.
Januar
Urteilsumdruck
S.
.
Hinweis
Rechte
Verbrauchers
Freiwerden
kreditvertraglichen
Verpflichtung
Rückabwicklung
unwirksamen
Verträge
ist
insbesondere
Haustürwiderrufsgesetz
erforderlich
.
II
.
Zivilsenat
hat
Anfrage
mitgeteilt
Urteil
14
.
Juni
ZR
geäußerten
abweichenden
Auffassung
festhält
.
.
Revision
war
Kosten
Klägerin
zurückzuweisen
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
11.05.2006