NAMEN Verkündet : 24 . April Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja . Abs. Satz Zusatz Widerrufsbelehrung Falle Widerrufs Darlehensvertragserklärung auch Beitritt Fondsgesellschaft wirksam kommt ist unzulässige andere Erklärung . S. § Abs. Satz . Aufgabe . Urteil 24 . April XI ZR XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 13 . Februar Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Prof. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin Urteil 2 . Zivilsenats Hanseatischen Oberlandesgerichts 11 . Mai wird Kosten zurückgewiesen . Tatbestand : Klägerin begehrt Rückabwicklung Darlehens Rechtsvorgängerin beklagten Bank künftig : Beklagte Finanzierung Beteiligung Immobilienfonds gewährt hat . Klägerin damals Jahre alte Krankenschwester unterzeichnete 3 . Dezember Zeichnungsschein wirtschaftliche Beteiligung Treuhänderin " " Anteilssumme DM gesonderten Blatt beigefügte Widerrufsbelehrung . Finanzierung Fondsbeitritts schloss Klägerin 11./16 . Dezember Darlehensvertrag Beklagten DM beauftragte Beklagte Darlehen " Ablauf Widerrufsfrist " Treuhänderin auszuzahlen . Sicherheit trat Klägerin Ansprüche Fondsbeteiligung Kapitallebensversicherung . Darlehensvertrag enthielt Klägerin gesondert unterzeichnete Widerrufsbelehrung folgendem Zusatz : " Falle Widerrufs Darlehens kommt auch Beitritt Fondsgesellschaft … wirksam . " Schreiben 5 November widerrief Klägerin Darlehensvertrag Haustürwiderrufsgesetz . Berufung nimmt Beklagte Rückzahlung Darlehen geleisteten Zahlungen Fondsausschüttungen Höhe 6.306,37 € Rückübertragung Ansprüche Lebensversicherung Zug Zug Abtretung Rechte Klägerin Fondsbeteiligung Anspruch . begehrt Feststellung Beklagten Darlehensvertrag Ansprüche mehr zustehen . Landgericht hat Klage stattgegeben Zahlungsantrag jedoch nur Höhe € Zinsen . Berufung Beklagten hat Oberlandesgericht f. Klage Zurückweisung Anschlussberufung Klägerin abgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Klägerin Begehren . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Berufungsgericht hat Wesentlichen ausgeführt : Widerruf 5 November habe Unwirksamkeit Darlehensvertrages geführt . könne stehen Darlehensvertrag Haustürsituation abgeschlossen worden sei . Jedenfalls sei Widerrufsfrist Woche Unterzeichnung Vertrages 16 . Dezember bereits abgelaufen gewesen . Klägerin sei ordnungsgemäß belehrt worden . Zusatz Falle Widerrufs Darlehensvertrages auch Beitritt Fondsgesellschaft wirksam komme sei andere Erklärung Sinne § Abs. Satz HWiG 30 . September geltenden Fassung Folgenden : . mache Belehrung unwirksam . derartiger Zusatz sei vielmehr teleologischer Reduktion Vorschrift zulässig . Bundesgerichtshof habe § Abs. . Ziel Anwendung Regeln Verbraucherkreditgesetzes auch Geschäfte Haustürsituationen gewesen sei gänzlich unwirksam erklärt lediglich richtlinienkonforme einschränkende Auslegung vorgenommen . dürfe nur so weit gehen Haustürgeschäfterichtlinie erfordere . stelle Widerrufsbelehrung hier richtlinienwidrig . Richtlinie enthalte Widerrufsbelehrung § Abs. Satz . entsprechendes Zusatzverbot . Widerrufsbelehrung unterliege lediglich Transparenzgebot . sei verletzt . Hinweis § Abs. Satz VerbrKrG 30 . September geltenden Fassung Folgenden : . sei zutreffend gewesen betreffenden Rechtsgeschäften verbundenes Geschäft gehandelt habe . Geschäfte schreibe aktuelle Recht § Abs. Widerrufsbelehrungen entsprechenden Hinweis ausdrücklich . Klägerin beanstandeten Zusatz hätten Verbraucher verwirrender sei Verbraucherkreditgesetz Haustürwiderrufsgesetz inhaltlich verschiedene Widerrufsbelehrungen erteilt werden müssen . II . hält jedenfalls Ergebnis rechtlicher Überprüfung stand . Recht hat Berufungsgericht Recht Klägerin Widerruf Darlehensvertrages gemäß § Abs. . verneint . 1 . Allerdings handelt Revisionsverfahren zugrunde legenden Vortrag Klägerin Darlehensvertrag Haustürgeschäft gemäß § Abs. Nr. . .. Widerrufsrecht ist Subsidiaritätsklausel § Abs. . ausgeschlossen auch Darlehensvertrag zugleich Geschäft § Abs. VerbrKrG . darstellt . Abs. . ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen Vorschriften Haustürwiderrufsgesetzes Personalkreditverträge auch dann anwendbar sind Verbraucherkreditgesetz gleich weit reichenden Widerruf ermöglicht Widerrufsrecht Gesetz ausgeschlossen erloschen ist Senat . ; f. Urteile 21 . Januar XI 18 November XI . ist hier Fall Widerrufsrecht Klägerin Verbraucherkreditgesetz § Abs. Satz . spätestens Jahr Abgabe Darlehensvertragserklärung bereits Jahr erloschen ist . 2 . 5 November erklärte Widerruf Klägerin ist jedoch verfristet . Jedenfalls Ergebnis zutreffend hat Berufungsgericht angenommen einwöchige Widerrufsfrist § Abs. . bereits Unterzeichnung Darlehensvertrages 16 . Dezember Gang gesetzt wurde . Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung entspricht Zusatzes Falle Widerrufs Darlehens auch Beitritt Fondsgesellschaft wirksam kommt Anforderungen § Abs. Satz . bestimmt Widerrufsbelehrung " anderen Erklärungen " enthalten darf . Zusatzverbot § Abs. Satz . bedarf teleologischen Reduktion . Berufungsgericht gemeint hat hier bereits angezeigt ist § Abs. . nur soweit einschränkend auszulegen ist erforderliche richtlinienkonforme Auslegung Haustürgeschäfterichtlinie Europäischen Gemeinschaft gebietet bedarf Entscheidung . gische Reduktion ist jedenfalls Berücksichtigung Zwecks Widerrufsbelehrung Zusatzverbots erforderlich . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs war bereits Widerrufsbelehrung § Abs. Satz AbzG anerkannt Zusätze schlechthin unzulässig sind Urteil 7 . Mai . hat Abs. Satz . normierte Zusatzverbot geändert Urteil 8 Juli f. . Zusatzverbot ist nur aufgenommen worden Gesetz bezweckte Verdeutlichung Rechts Widerruf beeinträchtigen . Zweck entsprechend sind Ergänzungen zulässig Inhalt verdeutlichen Urteil 4 Juli . ist anerkannt Widerrufsbelehrung § Abs. . dort ausdrücklich vorgesehen Hinweis Dauer Widerrufsfrist Erfordernis Schriftform Widerrufs nur enthalten darf muss vgl. nur MünchKommBGB/Ulmer 3 . Aufl . . 6 ; Soergel/Wolf 12 . Aufl . . 8) . Zulässig sind Zweck entsprechend auch inhaltlich zutreffende Erläuterungen Verbraucher Rechtslage Widerruf Vertragserklärung verdeutlichen Belehrung unübersichtlich machen OLG . zulässig sind Erklärungen eigenen Inhalt aufweisen Verständnis noch Wirksamkeit Widerrufsbelehrung Bedeutung sind ablenken Urteil 8 Juli aber gemessen Haustürwiderrufsgesetz unrichtigen Inhalt haben etwa Zusatz Widerruf gelte erfolgt Darlehen Wochen zurückgezahlt werde f. ; Senatsurteile 12 November XI 18 November XI 8 . Juni XI Urteile 21 . Januar 30 . Mai 12 . Dezember . Gemessen stellt Zusatz vorliegenden rufsbelehrung Falle Widerrufs Darlehens auch Beitritt Fondsgesellschaft wirksam kommt Ansicht Revision unzulässige andere Erklärung Sinne § Abs. Satz . . Revision kann Ansicht zwar Urteil II . Zivilsenats 14 . Juni berufen . II . hat Widerrufsbelehrung inhaltsgleichen Zusatz Hinweis Wortlaut § Abs. Satz . ordnungsgemäß angesehen . Entscheidung ist jedoch nur Berufungsgericht auch übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend Ablehnung gestoßen OLGReport f. 978 ; Urteil 9 . -3U Urteilsumdruck S. f. ; Urteil 14 . Juni Urteilsumdruck S. f. ; Naumburg Urteil 10 . August Urteilsumdruck S. ; Urteil 17 . Oktober S. f. ; Urteil 10 . Januar -9- S. f. ; Urteil 25 . Januar Urteilsumdruck S. f. ; . OLGReport . Auch erkennende Senat Entscheidung bereits Urteil 25 . April XI . Veröffentlichung vorgesehen Zweifel geäußert hat vermag folgen . genannte Zusatz ist zwar Wirksamkeit Widerrufsbelehrung Haustürwiderrufsgesetz konstitutiv weist eigenständigen Inhalt . Hinweis stellt verbundenen Geschäft aber sinnvolle Ergänzung Widerrufsbelehrung Verbraucher weiteren Rechtsfolgen Widerrufs § Abs. . hinweist Bedeutung verdeutlicht . verbundenen Geschäft Abs. VerbrKrG . Fondsbeitrittserklärung Klägerin 3 . Dezember Darlehensvertrag 11./16 . Dezember rechtsfehlerfreien Revision angegriffenen Feststellungen bilden muss erforderliche Widerrufsbelehrung § Abs. Satz VerbrKrG . Hinweis enthalten Falle Widerrufs auch verbundene Vertrag wirksam kommt . Abs. . schreibt Hinweis zwar verbietet Berücksichtigung Zwecks Zusatzverbots Satz aber auch . Wollte anders sehen müsste Verbraucher kreditfinanzierten verbundenen Haustürgeschäft stets Widerrufsbelehrungen erhalten zwar § Abs. Satz VerbrKrG . Hinweis Folgen Widerrufs verbundene Geschäft § Abs. . Zusatz . rechtsunkundige Verbraucher verwirrend ist liegt Hand vgl. Urteil 9 . August Urteilsumdruck S. . vermeiden ist einzige Widerrufsbelehrung Hinweis Folgen Widerrufs verbundene Geschäft sinnvoll . Abs. schreibt entsprechenden Hinweis nunmehr sogar Widerrufsbelehrungen . Abgesehen überzeugt einerseits § Abs. . kreditfinanzierten Fondsbeitritt auch Falle Widerrufs Kreditvertrages Haustürwiderrufsgesetz anzuwenden andererseits aber kreditgebenden Bank untersagen Widerrufbelehrung Haustürwiderrufsgesetz § Abs. Satz VerbrKrG . Rechnung tragen hinzuweisen kreditfinanzierte verbundene Vertrag erst wirksam wird Verbraucher Darlehensvertragserklärung widerruft vgl. OLG Urteil 14 . Juni Urteilsumdruck S. ; Urteil 11 . Oktober S. . Ansicht Revision ist Widerrufsbelehrung enthaltene Hinweis Falle Widerrufs auch Beitritt Fondsgesellschaft wirksam kommt Berücksichtigung Grundsätze fehlerhafte Gesellschaft unrichtig Verbraucher erst Zukunft Beitritt lösen kann . Grundsätze greifen Revision acht lässt erst Gesellschaftsbeitritt Vollzug gesetzt ist 52 ; Senatsurteil 25 . April XI . Veröffentlichung vorgesehen . ist grundsätzlich erst Leistung Einlage Fall vgl. nur Palandt/Sprau 66 . Aufl . § Rdn . . Leistung kreditfinanzierten Einlage Ablauf Widerrufsfrist ist hier schon Gestaltung Darlehensvertrages ausgeschlossen . wird Beklagte beauftragt Darlehen erst Ablauf Widerrufsfrist Auszahlung Treuhänderin valutieren . Beitrittserklärung Klägerin lediglich wirtschaftliche Beteiligung Fondsgesellschaft Treuhänderin vorsieht würde selbst Auszahlung Darlehens noch Vollzug Gesellschaftsbeitritts führen . Abgesehen wäre Zusatz auch vollzogenen Gesellschaftsbeitritt wirtschaftlichen Ergebnis unrichtig anzusehen so schon OLG ; Urteil 9 . August Urteilsumdruck S. Verbraucher verbundenen Geschäft kreditgebenden Bank alsdann grundsätzlich so stellen ist Fonds nie beigetreten wäre vgl. . ; f. ; Senatsurteil 25 . April XI . Veröffentlichung vorgesehen Beitritt nie wirksam gewesen wäre . Ansicht Revision kann auch Rede sein Zusatz Widerrufsbelehrung verstoße Art . Haustürgeschäfterichtlinie folgende Transparenzgebot . Verbraucher hier Klägerin Regel geht gerade nachträglich ungünstig lästig beurteilten finanzierten Geschäft lösen so zutreffend OLG ist Hinweis nur geeignet Verbraucher abzuhalten Widerrufsrecht Gebrauch machen Gegenteil besonderem Maße geeignet Verbraucher Lage versetzen Interessen sachgerecht wahrzunehmen Widerruf veranlassen vgl. OLG Urteil 17 . Oktober Urteilsumdruck S. f. ; Urteil 11 . Januar Urteilsumdruck S. . Hinweis Rechte Verbrauchers Freiwerden kreditvertraglichen Verpflichtung Rückabwicklung unwirksamen Verträge ist insbesondere Haustürwiderrufsgesetz erforderlich . II . Zivilsenat hat Anfrage mitgeteilt Urteil 14 . Juni ZR geäußerten abweichenden Auffassung festhält . . Revision war Kosten Klägerin zurückzuweisen . Ellenberger Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 11.05.2006