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1180 lines
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NAMEN
Verkündet
:
12
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
Nr.
Klauseln
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Kreditinstituten
Institut
technischen
betrieblichen
Gründen
erfolgten
zeitweiligen
Beschränkungen
Unterbrechungen
Zugangs
Online-Service
auch
grobem
Verschulden
haftet
verstoßen
§
Nr.
.
Urteil
12
.
Dezember
XI
OLG
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
12
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Klägers
werden
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
.
April
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Berufung
Klägers
zurückgewiesen
worden
ist
Urteil
26
.
Zivilkammer
14
Juli
erneut
abgeändert
.
Beklagten
wird
Meidung
Fall
Zuwiderhandlung
festzusetzenden
Ordnungsgeldes
bis
zu
DM
ersatzweise
Ordnungshaft
bis
zu
Monaten
vollstrecken
Vorstandsmitgliedern
weiter
untersagt
Zusammenhang
Abschluß
Verträgen
insbesondere
Bankverträgen
Online-Service
nachfolgende
inhaltsgleiche
Klausel
Geschäftsbedingungen
einzubeziehen
Bestimmung
Abwicklung
derartiger
Verträge
berufen
Verträge
juristischen
Person
öffentlichen
Rechts
öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen
Unternehmer
handelt
:
"
technischen
betrieblichen
Gründen
sind
zeitweilige
Beschränkungen
Unterbrechungen
Zugangs
Online-Service
möglich
.
"
Kläger
wird
ermächtigt
Urteilsformel
Bezeichnung
Beklagten
Verwenderin
Kosten
Bundesanzeiger
übrigen
eigene
Kosten
bekanntzumachen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Rechtsstreits
.
Tatbestand
:
klagende
Verbraucherschutzverein
hat
Satzung
Aufgabe
Interessen
Verbraucher
Aufklärung
Beratung
wahrzunehmen
.
beklagte
Bank
bietet
Kunden
Girokonto
unterhalten
Teilnahme
"
Online-Service
.
Rahmen
können
Kunden
u.a.
Kontenstandsabfragen
durchführen
Überweisungsaufträge
erteilen
.
Voraussetzung
Inanspruchnahme
Online-Service
Beklagten
ist
Abschluß
selbständiger
Verträge
Providern
Kunden
.
Zusammenhang
Online-Service
verwendet
Beklagte
"
Besondere
Bedingungen
Online-Service
"
folgenden
:
Besondere
Bedingungen
folgende
Klausel
enthalten
:
"
technischen
betrieblichen
Gründen
sind
zeitweilige
Beschränkungen
Unterbrechungen
Zugangs
möglich
.
Zeitweilige
Beschränkungen
Unterbrechungen
können
beruhen
höherer
Gewalt
Änderungen
Verbesserungen
technischen
Anlagen
sonstigen
Maßnahmen
Instandsetzungsarbeiten
einwandfreien
optimierten
Online-Service
notwendig
sind
sonstigen
Vorkommnissen
Überlastung
Telekommunikationsnetze
.
"
Satz
Bestimmung
enthaltene
Regelung
weitere
Sperrung
Zugangs
Online-Service
betreffende
Klausel
Besonderen
Bedingungen
wendet
Kläger
Unterlassungsklage
§
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
Sperrungsklausel
stattgegeben
Berufung
Klägers
übrigen
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Unterlassungsbegehren
bezug
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
.
Berufungsgericht
hat
teilweise
Zurückweisung
Berufung
wesentlichen
folgt
begründet
:
Ziffer
Besonderen
Bedingungen
verstoße
§
.
Klausel
beschreibe
zwar
nur
Fälle
Zugang
Kunden
Online-Service
Beklagten
beschränkt
unterbrochen
werden
könne
erwecke
Eindruck
Vertragsmäßigkeit
Leistung
Beklagten
beeinträchtigt
werde
Haftung
Beklagten
Betracht
komme
.
liege
aber
unangemessene
Benachteiligung
Kunden
Wortlaut
Klausel
Ursachen
Zugangsbeschränkungen
-unterbrechungen
nur
Umstände
Betracht
kämen
Beklagten
vertreten
seien
auch
Interesse
Kunden
lägen
.
Klausel
verschleiere
auch
tatsächliche
Rechtsposition
Kunden
genannten
Fällen
vorübergehender
Beklagten
vertretender
Leistungsstörungen
ohnehin
Rechte
gemäß
§
§
.
hätten
.
Klausel
sei
auch
§
Nr.
vereinbar
nur
Fälle
betreffe
Beschränkungen
Unterbrechungen
Zugangs
Online-Service
Beklagten
vertreten
seien
.
Verstoß
§
Nr.
§
Nr.
liege
ebenfalls
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
verstößt
§
Nr.
ist
unwirksam
.
1
.
Klausel
unterliegt
Inhaltskontrolle
§
.
Berufungsgericht
ist
rechtsfehlerfrei
ausgegangen
Klausel
lediglich
Beschreibung
tatsächlicher
Zustände
dient
Umfang
vertraglichen
Leistungspflicht
Beklagten
einschränkt
.
Auslegung
Beklagten
bundesweit
verwandten
Klausel
Senat
uneingeschränkt
nachprüfen
kann
;
Urteile
8
.
Oktober
27
.
Januar
ist
beanstanden
.
Beklagte
Kunden
vereinbart
Ziffer
Satz
genannten
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
präzisierten
Beschränkungen
Unterbrechungen
Zugangs
Online-Service
rechtliche
Konsequenzen
möglich
sind
bedeutet
Zugang
Beschränkungen
Unterbrechungen
gewährleisten
Gegenstand
vertraglichen
Verpflichtungen
machen
will
.
Auslegung
unterliegt
Klausel
Inhaltskontrolle
§
.
gelten
§
zwar
nur
Klauseln
Rechtsvorschriften
abweichen
ergänzen
so
bloße
Abreden
unmittelbaren
Gegenstand
Hauptleistung
gesetzlichen
Inhaltskontrolle
ebenso
wenig
unterliegen
Vereinbarungen
anderen
Teil
erbringende
Entgelt
.
.
vgl.
zuletzt
27
29
;
f.
;
.
Derartige
Leistungsbeschreibungen
enthalten
aber
nur
Klauseln
Art
Umfang
Güte
geschuldeten
Leistung
festlegen
.
Hingegen
unterliegen
Klauseln
Hauptleistungsversprechen
einschränken
ausgestalten
modifizieren
Inhaltskontrolle
f.
;
35
41
;
.
Gemessen
enthält
Besonderen
Bedingungen
kontrollfreie
Beschreibung
Beklagten
OnlineService
geschuldeten
Hauptleistung
.
Vielmehr
wird
versprochene
Hauptleistung
Feststellungen
Berufungsgerichts
"
rund
Uhr
"
eröffnete
Zugang
Kunden
Online-Service
zeitweise
eingeschränkt
.
Online-Banking
hier
vorliegenden
Form
Homebankings
Hilfe
Computers
kann
Bankkunde
Wege
elektronischer
Kommunikation
Rechner
Bank
geschlossenes
Netz
offene
Netze
Internet
bereitgestellte
Informationen
abrufen
bestimmte
Transaktionen
durchführen
vgl.
zusammenfassend
Werner
:
Schwarz
Recht
Internet
Teil
S.
.
;
Siebert
Direktbankgeschäft
S.
.
;
Escher
;
;
.
.
Verfahren
weist
abgesehen
konkreten
Art
Übermittlungsmediums
Ähnlichkeiten
Telefon-Banking
vgl.
S.
.
früheren
Btx-Verfahren
vgl.
:
Bankrechts-Handbuch
§
;
Schwintowski/Schäfer
Rdn
.
.
.
Ebenso
Fällen
setzt
Teilnahme
Online-Banking
regelmäßig
Ergänzung
Girovertrag
getroffene
Nebenabrede
Kunden
berechtigt
Erklärungen
Kreditinstitut
abzugeben
vgl.
;
Btx-Verfahren
:
aaO
§
Rdn
.
5
;
Schwintowski/Schäfer
aaO
Rdn
.
.
Ergeben
Vereinbarung
vorliegenden
Fall
zeitlichen
Nutzungsbeschränkungen
steht
Kunden
Online-Zugriff
Rechner
Bank
grundsätzlich
unbeschränkt
vgl.
Komarnicki
Handbuch
Multimedia-Recht
Teil
Rdn
.
Verträge
Webhosting-Providern
.
Ist
aber
Einrichtung
unbeschränkte
Nutzbarkeit
vertraglich
vereinbart
so
stellen
klauselmäßige
Zugangsbeschränkungen
§
kontrollfähige
Modifikation
grundsätzlich
umfassenden
Nutzungsanspruchs
Kunden
.
ist
Schrifttum
Webhosting-Verträge
Mobilfunkdienstleistungen
anerkannt
vgl.
:
Schwarz
Recht
Internet
Teil
S.
f.
;
Teil
Rdn
.
.
;
Fuchs
:
Spindler
Vertragsrecht
TelekommunikationsAnbieter
Teil
Rdn
.
f.
;
.
Online-Banking
gilt
.
2
.
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
ist
gemäß
§
Nr.
unwirksam
.
Berufungsgericht
hat
Klausel
zutreffend
Haftungsfreizeichnung
technisch
betrieblich
bedingte
Beschränkungen
Unterbrechungen
Online-Service
angesehen
.
steht
Klausel
Rechtsfolgen
Zugangsbeschränkungen
-unterbrechungen
ausdrücklich
geregelt
sind
.
Nr.
setzt
ausdrücklichen
Haftungsausschluß
.
genügt
Klausel
Sinn
Zweck
Eindruck
Haftungsausschlusses
erweckt
.
Haftungsausschluß
Sinne
§
Nr.
liegt
insbesondere
-9-
objektive
Pflicht
Grundlage
Haftung
ist
ausgeschlossen
bestimmtes
Risiko
allein
Vertragspartner
auferlegt
wird
:
Wolf/Horn/Lindacher
4
.
Aufl
.
§
Nr.
Rdn
.
.
So
liegt
hier
.
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
soll
Risiko
zeitweiliger
Zugangsbeschränkungen
-unterbrechungen
Beklagten
Kunden
getragen
werden
.
bringt
Beklagte
Ausdruck
Schäden
Verwirklichung
Risiken
ergeben
einstehen
will
vgl.
.
Sicht
durchschnittlichen
Kunden
besagt
Klausel
Haftung
Beklagten
Schäden
entsprechender
Störungen
Online-Service
ausgeschlossen
werden
soll
.
Verständnis
wird
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
bestätigt
Beklagte
grundsätzlich
Erfüllung
Verpflichtungen
haftet
.
Hintergrund
Regelung
kann
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
nur
so
verstanden
werden
Beklagte
Zugang
Online-Service
einzelnen
genannten
Beschränkungen
Unterbrechungen
haften
will
.
Anders
Berufungsgericht
meint
erfaßt
undifferenzierte
Wortlaut
Klausel
nur
Zugangsunterbrechungen
-beschränkungen
Beklagte
vertreten
hat
auch
Interesse
Kunden
erfolgen
.
Ziffer
Satz
Besonderen
Bedingungen
können
zeitweilige
Zugangsbeschränkungen
-unterbrechungen
nur
höherer
Gewalt
Änderungen
technischen
Anlagen
auch
sonstigen
Maßnahmen
sonstigen
Vorkommnissen
beruhen
.
werden
Beispiele
sonstiger
Maßnahmen
lediglich
Instandsetzungsarbeiten
nannt
Verschulden
Beklagten
Anlaß
Arbeiten
andere
ausdrücklich
genannte
Maßnahmen
ausgeschlossen
wird
.
Auch
beispielhafte
Erläuterung
sonstigen
Vorkommnisse
Überlastung
Telekommunikationsnetze
schließt
Beklagten
verschuldete
Vorkommnisse
.
Rücksicht
Verschulden
Beklagten
Grad
Verschuldens
vorgesehene
Haftungsausschluß
technisch
betrieblich
bedingten
zeitweiligen
Zugangsstörungen
Online-Service
Beklagten
ist
§
Nr.
unwirksam
.
Beklagte
ist
Online-Service-Vertrages
verpflichtet
geeignete
Vorkehrungen
Funktionsfähigkeit
Betriebssicherheit
eigenen
Rechnersystems
treffen
vgl.
:
Köndgen
Neue
Entwicklungen
Bankhaftungsrecht
S.
43
;
Sonderbedingungen
Banken
Nr.
Btx-Bedingungen
Rdn
.
;
Siebert
Direktbankgeschäft
S.
f.
;
Hellner
Festschrift
S.
277
;
Borsum/Hoffmeister
;
Fervers
;
Münch
S.
8
;
Reinhuber
.
Rahmen
kann
umfassend
Haftung
technisch
betrieblich
bedingte
Störungen
Eigenverschulden
§
Organisationsverschulden
Form
ungenügender
Sicherung
Computeranlagen
zurechenbarem
Fremdverschulden
§
Mitarbeitern
beauftragtem
Wartungspersonal
Wartungsfehlern
beruhen
freizeichnen
.
Vorsatz
Grade
Fahrlässigkeit
umfassende
Haftungsausschluß
Satz
Besonderen
Bedingungen
verstößt
somit
§
Nr.
.
Verstoß
macht
beanstandete
Klausel
insgesamt
unwirksam
.
kann
Restbestand
zurückgeführt
werden
Kontrollmaßstab
§
Einklang
steht
.
.
vgl.
18
f.
;
f.
;
.
Frage
Ziffer
Besonderen
Bedingungen
auch
§
Abs.
§
Nr.
§
Nr.
verstößt
kommt
mithin
.
3
.
Entscheidung
Veröffentlichungsbefugnis
beruht
§
Satz
.
.
Berufungsurteil
war
aufzuheben
Nachteil
Klägers
erkannt
worden
ist
§
Abs.
.
weitere
Feststellungen
treffen
sind
konnte
Senat
Sache
selbst
entscheiden
§
Abs.
Nr.
.