NAMEN Verkündet : 12 . Dezember Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja Nr. Klauseln Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kreditinstituten Institut technischen betrieblichen Gründen erfolgten zeitweiligen Beschränkungen Unterbrechungen Zugangs Online-Service auch grobem Verschulden haftet verstoßen § Nr. . Urteil 12 . Dezember XI OLG XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 12 . Dezember Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Rechtsmittel Klägers werden Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 14 . April Kostenpunkt insoweit aufgehoben Berufung Klägers zurückgewiesen worden ist Urteil 26 . Zivilkammer 14 Juli erneut abgeändert . Beklagten wird Meidung Fall Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu DM ersatzweise Ordnungshaft bis zu Monaten vollstrecken Vorstandsmitgliedern weiter untersagt Zusammenhang Abschluß Verträgen insbesondere Bankverträgen Online-Service nachfolgende inhaltsgleiche Klausel Geschäftsbedingungen einzubeziehen Bestimmung Abwicklung derartiger Verträge berufen Verträge juristischen Person öffentlichen Rechts öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Unternehmer handelt : " technischen betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen Unterbrechungen Zugangs Online-Service möglich . " Kläger wird ermächtigt Urteilsformel Bezeichnung Beklagten Verwenderin Kosten Bundesanzeiger übrigen eigene Kosten bekanntzumachen . Beklagte trägt Kosten Rechtsstreits . Tatbestand : klagende Verbraucherschutzverein hat Satzung Aufgabe Interessen Verbraucher Aufklärung Beratung wahrzunehmen . beklagte Bank bietet Kunden Girokonto unterhalten Teilnahme " Online-Service . Rahmen können Kunden u.a. Kontenstandsabfragen durchführen Überweisungsaufträge erteilen . Voraussetzung Inanspruchnahme Online-Service Beklagten ist Abschluß selbständiger Verträge Providern Kunden . Zusammenhang Online-Service verwendet Beklagte " Besondere Bedingungen Online-Service " folgenden : Besondere Bedingungen folgende Klausel enthalten : " technischen betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen Unterbrechungen Zugangs möglich . Zeitweilige Beschränkungen Unterbrechungen können beruhen höherer Gewalt Änderungen Verbesserungen technischen Anlagen sonstigen Maßnahmen Instandsetzungsarbeiten einwandfreien optimierten Online-Service notwendig sind sonstigen Vorkommnissen Überlastung Telekommunikationsnetze . " Satz Bestimmung enthaltene Regelung weitere Sperrung Zugangs Online-Service betreffende Klausel Besonderen Bedingungen wendet Kläger Unterlassungsklage § . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufungsgericht hat Sperrungsklausel stattgegeben Berufung Klägers übrigen zurückgewiesen . zugelassenen Revision verfolgt Kläger Unterlassungsbegehren bezug Ziffer Satz Besonderen Bedingungen . Entscheidungsgründe : Revision ist begründet . Berufungsgericht hat teilweise Zurückweisung Berufung wesentlichen folgt begründet : Ziffer Besonderen Bedingungen verstoße § . Klausel beschreibe zwar nur Fälle Zugang Kunden Online-Service Beklagten beschränkt unterbrochen werden könne erwecke Eindruck Vertragsmäßigkeit Leistung Beklagten beeinträchtigt werde Haftung Beklagten Betracht komme . liege aber unangemessene Benachteiligung Kunden Wortlaut Klausel Ursachen Zugangsbeschränkungen -unterbrechungen nur Umstände Betracht kämen Beklagten vertreten seien auch Interesse Kunden lägen . Klausel verschleiere auch tatsächliche Rechtsposition Kunden genannten Fällen vorübergehender Beklagten vertretender Leistungsstörungen ohnehin Rechte gemäß § § . hätten . Klausel sei auch § Nr. vereinbar nur Fälle betreffe Beschränkungen Unterbrechungen Zugangs Online-Service Beklagten vertreten seien . Verstoß § Nr. § Nr. liege ebenfalls . II . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung stand . Ziffer Satz Besonderen Bedingungen verstößt § Nr. ist unwirksam . 1 . Klausel unterliegt Inhaltskontrolle § . Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei ausgegangen Klausel lediglich Beschreibung tatsächlicher Zustände dient Umfang vertraglichen Leistungspflicht Beklagten einschränkt . Auslegung Beklagten bundesweit verwandten Klausel Senat uneingeschränkt nachprüfen kann ; Urteile 8 . Oktober 27 . Januar ist beanstanden . Beklagte Kunden vereinbart Ziffer Satz genannten Ziffer Satz Besonderen Bedingungen präzisierten Beschränkungen Unterbrechungen Zugangs Online-Service rechtliche Konsequenzen möglich sind bedeutet Zugang Beschränkungen Unterbrechungen gewährleisten Gegenstand vertraglichen Verpflichtungen machen will . Auslegung unterliegt Klausel Inhaltskontrolle § . gelten § zwar nur Klauseln Rechtsvorschriften abweichen ergänzen so bloße Abreden unmittelbaren Gegenstand Hauptleistung gesetzlichen Inhaltskontrolle ebenso wenig unterliegen Vereinbarungen anderen Teil erbringende Entgelt . . vgl. zuletzt 27 29 ; f. ; . Derartige Leistungsbeschreibungen enthalten aber nur Klauseln Art Umfang Güte geschuldeten Leistung festlegen . Hingegen unterliegen Klauseln Hauptleistungsversprechen einschränken ausgestalten modifizieren Inhaltskontrolle f. ; 35 41 ; . Gemessen enthält Besonderen Bedingungen kontrollfreie Beschreibung Beklagten OnlineService geschuldeten Hauptleistung . Vielmehr wird versprochene Hauptleistung Feststellungen Berufungsgerichts " rund Uhr " eröffnete Zugang Kunden Online-Service zeitweise eingeschränkt . Online-Banking hier vorliegenden Form Homebankings Hilfe Computers kann Bankkunde Wege elektronischer Kommunikation Rechner Bank geschlossenes Netz offene Netze Internet bereitgestellte Informationen abrufen bestimmte Transaktionen durchführen vgl. zusammenfassend Werner : Schwarz Recht Internet Teil S. . ; Siebert Direktbankgeschäft S. . ; Escher ; ; . . Verfahren weist abgesehen konkreten Art Übermittlungsmediums Ähnlichkeiten Telefon-Banking vgl. S. . früheren Btx-Verfahren vgl. : Bankrechts-Handbuch § ; Schwintowski/Schäfer Rdn . . . Ebenso Fällen setzt Teilnahme Online-Banking regelmäßig Ergänzung Girovertrag getroffene Nebenabrede Kunden berechtigt Erklärungen Kreditinstitut abzugeben vgl. ; Btx-Verfahren : aaO § Rdn . 5 ; Schwintowski/Schäfer aaO Rdn . . Ergeben Vereinbarung vorliegenden Fall zeitlichen Nutzungsbeschränkungen steht Kunden Online-Zugriff Rechner Bank grundsätzlich unbeschränkt vgl. Komarnicki Handbuch Multimedia-Recht Teil Rdn . Verträge Webhosting-Providern . Ist aber Einrichtung unbeschränkte Nutzbarkeit vertraglich vereinbart so stellen klauselmäßige Zugangsbeschränkungen § kontrollfähige Modifikation grundsätzlich umfassenden Nutzungsanspruchs Kunden . ist Schrifttum Webhosting-Verträge Mobilfunkdienstleistungen anerkannt vgl. : Schwarz Recht Internet Teil S. f. ; Teil Rdn . . ; Fuchs : Spindler Vertragsrecht TelekommunikationsAnbieter Teil Rdn . f. ; . Online-Banking gilt . 2 . Ziffer Satz Besonderen Bedingungen ist gemäß § Nr. unwirksam . Berufungsgericht hat Klausel zutreffend Haftungsfreizeichnung technisch betrieblich bedingte Beschränkungen Unterbrechungen Online-Service angesehen . steht Klausel Rechtsfolgen Zugangsbeschränkungen -unterbrechungen ausdrücklich geregelt sind . Nr. setzt ausdrücklichen Haftungsausschluß . genügt Klausel Sinn Zweck Eindruck Haftungsausschlusses erweckt . Haftungsausschluß Sinne § Nr. liegt insbesondere -9- objektive Pflicht Grundlage Haftung ist ausgeschlossen bestimmtes Risiko allein Vertragspartner auferlegt wird : Wolf/Horn/Lindacher 4 . Aufl . § Nr. Rdn . . So liegt hier . Ziffer Satz Besonderen Bedingungen soll Risiko zeitweiliger Zugangsbeschränkungen -unterbrechungen Beklagten Kunden getragen werden . bringt Beklagte Ausdruck Schäden Verwirklichung Risiken ergeben einstehen will vgl. . Sicht durchschnittlichen Kunden besagt Klausel Haftung Beklagten Schäden entsprechender Störungen Online-Service ausgeschlossen werden soll . Verständnis wird Ziffer Satz Besonderen Bedingungen bestätigt Beklagte grundsätzlich Erfüllung Verpflichtungen haftet . Hintergrund Regelung kann Ziffer Satz Besonderen Bedingungen nur so verstanden werden Beklagte Zugang Online-Service einzelnen genannten Beschränkungen Unterbrechungen haften will . Anders Berufungsgericht meint erfaßt undifferenzierte Wortlaut Klausel nur Zugangsunterbrechungen -beschränkungen Beklagte vertreten hat auch Interesse Kunden erfolgen . Ziffer Satz Besonderen Bedingungen können zeitweilige Zugangsbeschränkungen -unterbrechungen nur höherer Gewalt Änderungen technischen Anlagen auch sonstigen Maßnahmen sonstigen Vorkommnissen beruhen . werden Beispiele sonstiger Maßnahmen lediglich Instandsetzungsarbeiten nannt Verschulden Beklagten Anlaß Arbeiten andere ausdrücklich genannte Maßnahmen ausgeschlossen wird . Auch beispielhafte Erläuterung sonstigen Vorkommnisse Überlastung Telekommunikationsnetze schließt Beklagten verschuldete Vorkommnisse . Rücksicht Verschulden Beklagten Grad Verschuldens vorgesehene Haftungsausschluß technisch betrieblich bedingten zeitweiligen Zugangsstörungen Online-Service Beklagten ist § Nr. unwirksam . Beklagte ist Online-Service-Vertrages verpflichtet geeignete Vorkehrungen Funktionsfähigkeit Betriebssicherheit eigenen Rechnersystems treffen vgl. : Köndgen Neue Entwicklungen Bankhaftungsrecht S. 43 ; Sonderbedingungen Banken Nr. Btx-Bedingungen Rdn . ; Siebert Direktbankgeschäft S. f. ; Hellner Festschrift S. 277 ; Borsum/Hoffmeister ; Fervers ; Münch S. 8 ; Reinhuber . Rahmen kann umfassend Haftung technisch betrieblich bedingte Störungen Eigenverschulden § Organisationsverschulden Form ungenügender Sicherung Computeranlagen zurechenbarem Fremdverschulden § Mitarbeitern beauftragtem Wartungspersonal Wartungsfehlern beruhen freizeichnen . Vorsatz Grade Fahrlässigkeit umfassende Haftungsausschluß Satz Besonderen Bedingungen verstößt somit § Nr. . Verstoß macht beanstandete Klausel insgesamt unwirksam . kann Restbestand zurückgeführt werden Kontrollmaßstab § Einklang steht . . vgl. 18 f. ; f. ; . Frage Ziffer Besonderen Bedingungen auch § Abs. § Nr. § Nr. verstößt kommt mithin . 3 . Entscheidung Veröffentlichungsbefugnis beruht § Satz . . Berufungsurteil war aufzuheben Nachteil Klägers erkannt worden ist § Abs. . weitere Feststellungen treffen sind konnte Senat Sache selbst entscheiden § Abs. Nr. .