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263 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
21
.
Januar
Beschwerdesache
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Januar
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beschluss
3
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
25
.
März
wird
Zurückweisung
Prozesskostenhilfeantrags
Kosten
Antragstellers
unzulässig
verworfen
.
Antrag
Bundesgerichtshof
solle
zuständige
Gericht
bestimmen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
anwaltlich
vertretene
Antragsteller
hat
Landgericht
u.a.
Freie
Hansestadt
Klage
eingereicht
Schadensersatz
begehrt
Richter
Staatsanwälte
Straftaten
§
StGB
begangen
hätten
Ansprüche
beständen
.
hat
weiter
u.a.
beantragt
Zuständigkeit
Landgerichts
Beteiligung
Beklagter
erste
Instanz
§
"
anderes
Landgericht
verlegen
"
.
Begründung
hat
gestützt
Ausschlussgrund
§
Nr.
wirke
Richter
Landgerichts
.
hat
Ablehnungsanträge
Landgericht
tätige
Richter
gestellt
.
Landgericht
hat
Antrag
vorab
Hanseatischen
Oberlandesgericht
Entscheidung
vorgelegt
.
hat
zurückgewiesen
.
Hiergegen
hat
weiterhin
anwaltlich
vertretene
Antragsteller
"
Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsmittel
eingelegt
zugleich
Prozesskostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwalts
beantragt
.
II
.
Beschwerde
Entscheidung
Oberlandesgerichts
ist
unstatthaft
.
1
.
Wird
geltend
gemacht
Fall
§
Abs.
vorliege
so
wird
zuständige
Gericht
Rechtszug
zunächst
höhere
Gericht
bestimmt
.
ist
vorliegenden
Fall
Oberlandesgericht
Rechtsmittelgericht
zuständig
wäre
.
2
.
Rechtsmittel
Entscheidung
Oberlandesgerichts
ist
eröffnet
.
sofortige
Beschwerde
§
scheidet
schon
nur
ersten
Rechtszug
erlassenen
Entscheidungen
Amtsgerichte
Landgerichte
Betracht
kommt
§
Abs.
.
Rechtsbeschwerde
ist
Rechtsmittel
ebenfalls
unstatthaft
Rechtsbeschwerde
nur
dann
Betracht
kommt
Gesetz
ausdrücklich
bestimmt
ist
Beschwerdegericht
Berufungsgericht
Oberlandesgericht
ersten
Rechtszug
zugelassen
hat
§
Abs.
.
noch
ist
hier
Fall
.
Nichtzulassungsbeschwerde
sieht
Gesetz
.
.
Zuständigkeit
Bundesgerichtshofs
Entscheidung
Antrag
Gerichtsstandsbestimmung
wird
§
Abs.
ausdrücklich
ausgeschlossen
.
IV
.
Da
Antrag
Rechtsbehelf
Aussicht
Erfolg
bietet
kann
auch
Antrag
Gewährung
Prozesskostenhilfe
entsprochen
werden
.
Meier-Beck
Keukenschrijver
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
25.03.2008
AR
7/08