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370 lines
3.4 KiB

BESCHLUSS
28
.
September
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
§
Abs.
§
;
.
Auch
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
Rahmen
§
treffenden
Ermessensentscheidung
Patentverletzungsrechtsstreit
Hinblick
anhängige
Patentnichtigkeitsklage
ausgesetzt
werden
soll
nur
Interesse
widerspruchsfreien
Entscheidungen
berücksichtigen
auch
Interesse
Verletzungsklägers
zeitnahen
Abschluss
Verletzungsverfahrens
.
Interesse
Verletzungsklägers
kommt
umso
stärkeres
Gewicht
je
später
Nichtigkeitsklage
erhoben
worden
ist
.
Beschluss
28
.
September
OLG
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
September
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
2
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
April
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Million
Euro
festgesetzt
.
Beschwerdeverfahrens
wird
Gründe
:
zulässige
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
unbegründet
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
gestützten
durchgreifen
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
auch
Übrigen
erfordern
§
Abs.
Satz
.
näheren
Begründung
wird
insoweit
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
II
.
Beklagten
beantragte
Aussetzung
Entscheidung
Klagepatent
2
.
Dezember
knapp
Monate
Verkündung
angefochtenen
Urteils
erhobene
Nichtigkeitsklage
hält
Senat
zweckmäßig
.
Rechtsprechung
Senats
kann
Entscheidung
Nichtzulassungsbeschwerde
Patentverletzungsrechtsstreit
gemäß
ausgesetzt
werden
Patent
Klage
gestützt
wird
Nichtigkeitsklage
anhängig
ist
.
wird
Umstand
Rechnung
getragen
Änderung
Patentlage
insbesondere
vollständige
teilweise
Nichtigerklärung
Patents
auch
Revisionsinstanz
berücksichtigen
ist
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
Zulassung
Revision
führt
Änderung
Auswirkungen
Entscheidung
Verletzungsrechtsstreit
haben
kann
Beschluss
6
.
April
Druckmaschinen-Temperierungssystem
.
Auch
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
liegt
Entscheidung
Aussetzung
Voraussetzungen
§
erfüllt
sind
jedoch
Ermessen
Gerichts
.
Ausübung
kommt
Aussetzung
Einzelfall
auch
dann
Betracht
Nichtigkeitsklage
erst
Abschluss
Tatsacheninstanzen
Verletzungsrechtsstreit
erhoben
worden
ist
Zusammenhang
gebotenen
vorläufigen
Bewertung
aber
erfolgversprechend
anzusehen
ist
.
Allerdings
hat
Senat
Rahmen
Ermessensentscheidung
nur
Interesse
Entscheidungen
berücksichtigen
.
muss
vielmehr
Entscheidung
relevanten
Umstände
treffende
Abwägung
einbeziehen
.
Umständen
gehört
Interesse
Verletzungsbeklagten
möglicherweise
nichtigen
Patent
Anspruch
genommen
werden
auch
Interesse
Verletzungsklägers
zeitnahen
Abschluss
Temperierungssystem
.
Letzterem
kommt
umso
stärkeres
Gewicht
je
später
Nichtigkeitsklage
erhoben
worden
ist
.
Verletzungsbeklagte
Tatsacheninstanzen
Verletzungsprozesses
erheblichen
Zeitraums
Abschluss
abgesehen
hat
Nichtigkeitsklage
verteidigen
zeitnah
Klarheit
Bestand
schaffen
kommt
Verzögerung
Verfahrensabschlusses
Aussetzung
entscheidungsreifen
Nichtzulassungsbeschwerde
zulasten
Verletzungsklägers
ginge
Regel
nur
dann
Betracht
Erfolgsaussicht
Nichtigkeitsklage
offenkundig
ist
.
ist
hier
Fall
.
Konstellation
Streitfalls
erscheint
Wahrung
berechtigten
Interessen
Verletzungsbeklagten
ausreichend
zumutbar
Verurteilung
Verletzungsrechtsstreit
Restitutionsklage
entsprechend
§
Nr.
vgl.
Urteil
29
Juli
.
anzugreifen
Patent
nachträglich
nichtig
erklärt
wird
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
I-2