BESCHLUSS 28 . September Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § § Abs. § ; . Auch Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde ist Rahmen § treffenden Ermessensentscheidung Patentverletzungsrechtsstreit Hinblick anhängige Patentnichtigkeitsklage ausgesetzt werden soll nur Interesse widerspruchsfreien Entscheidungen berücksichtigen auch Interesse Verletzungsklägers zeitnahen Abschluss Verletzungsverfahrens . Interesse Verletzungsklägers kommt umso stärkeres Gewicht je später Nichtigkeitsklage erhoben worden ist . Beschluss 28 . September OLG Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . September Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 2 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 8 . April wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Million Euro festgesetzt . Beschwerdeverfahrens wird Gründe : zulässige Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Verletzung Verfahrensgrundrechten gestützten durchgreifen Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts auch Übrigen erfordern § Abs. Satz . näheren Begründung wird insoweit gemäß § Abs. Satz abgesehen . II . Beklagten beantragte Aussetzung Entscheidung Klagepatent 2 . Dezember knapp Monate Verkündung angefochtenen Urteils erhobene Nichtigkeitsklage hält Senat zweckmäßig . Rechtsprechung Senats kann Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde Patentverletzungsrechtsstreit gemäß ausgesetzt werden Patent Klage gestützt wird Nichtigkeitsklage anhängig ist . wird Umstand Rechnung getragen Änderung Patentlage insbesondere vollständige teilweise Nichtigerklärung Patents auch Revisionsinstanz berücksichtigen ist Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde Zulassung Revision führt Änderung Auswirkungen Entscheidung Verletzungsrechtsstreit haben kann Beschluss 6 . April Druckmaschinen-Temperierungssystem . Auch Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde liegt Entscheidung Aussetzung Voraussetzungen § erfüllt sind jedoch Ermessen Gerichts . Ausübung kommt Aussetzung Einzelfall auch dann Betracht Nichtigkeitsklage erst Abschluss Tatsacheninstanzen Verletzungsrechtsstreit erhoben worden ist Zusammenhang gebotenen vorläufigen Bewertung aber erfolgversprechend anzusehen ist . Allerdings hat Senat Rahmen Ermessensentscheidung nur Interesse Entscheidungen berücksichtigen . muss vielmehr Entscheidung relevanten Umstände treffende Abwägung einbeziehen . Umständen gehört Interesse Verletzungsbeklagten möglicherweise nichtigen Patent Anspruch genommen werden auch Interesse Verletzungsklägers zeitnahen Abschluss Temperierungssystem . Letzterem kommt umso stärkeres Gewicht je später Nichtigkeitsklage erhoben worden ist . Verletzungsbeklagte Tatsacheninstanzen Verletzungsprozesses erheblichen Zeitraums Abschluss abgesehen hat Nichtigkeitsklage verteidigen zeitnah Klarheit Bestand schaffen kommt Verzögerung Verfahrensabschlusses Aussetzung entscheidungsreifen Nichtzulassungsbeschwerde zulasten Verletzungsklägers ginge Regel nur dann Betracht Erfolgsaussicht Nichtigkeitsklage offenkundig ist . ist hier Fall . Konstellation Streitfalls erscheint Wahrung berechtigten Interessen Verletzungsbeklagten ausreichend zumutbar Verurteilung Verletzungsrechtsstreit Restitutionsklage entsprechend § Nr. vgl. Urteil 29 Juli . anzugreifen Patent nachträglich nichtig erklärt wird . . Kostenentscheidung beruht § Abs. . Meier-Beck Schuster Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung I-2