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1673 lines
17 KiB

NAMEN
Verkündet
:
12
.
Oktober
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
27
Juli
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Scharen
Keukenschrijver
Richterin
Richter
Recht
erkannt
:
Berufung
Klägerin
wird
Urteil
2
.
Senats
Bundespatentgerichts
18
.
Januar
abgeändert
insgesamt
folgt
neu
gefaßt
:
europäische
Patent
wird
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
nichtig
erklärt
.
Gerichtskosten
ersten
Instanz
trägt
Beklagte
Hälfte
.
Gerichtskosten
zweiten
Instanz
trägt
Beklagte
Ausnahme
Hälfte
Ausscheiden
Klägerin
entstandenen
Kosten
.
Beklagte
trägt
außergerichtlichen
Kosten
Klägerin
eigenen
außergerichtlichen
Kosten
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
15
November
Inanspruchnahme
Priorität
deutschen
Gebrauchsmusteranmeldung
12
Juli
angemeldeten
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
.
Streitpatent
betrifft
Torblatt
umfaßt
Fassung
Abschluß
europäischen
Einspruchsverfahrens
ausgegebenen
neuen
europäischen
Patentschrift
Patentansprüche
.
Patentansprüche
lauten
Verfahrenssprache
Deutsch
:
1
.
Torblatt
Anzahl
Torblattbewegungsrichtung
aufeinanderfolgend
Scharnierverbindungen
Scharnierachsen
Nahbereich
Torblattinnenseite
angeordnet
sind
aneinander
angelenkter
Paneele
4
°
re
Deckengliedertores
benachbarten
Paneelen
angeordnete
Paneel
Torblattschließzustand
benachbarten
Paneel
zugewandten
Stirnseite
8)
Scharnierrichtung
gesehenen
Schnittbild
etwa
konvex
gekrümmt
verlaufenden
Oberflächenbereich
anderen
benachbarten
Paneel
zugewandten
Stirnseite
Scharnierachsrichtung
gesehenen
Schnittbild
etwa
konkav
gekrümmt
verlaufenden
Oberflächenbereich
aufweist
Krümmungen
bogenförmig
insbesondere
kreisbogenförmig
und/oder
Bogenverlauf
etwa
nachzeichnend
polygonförmig
verlaufen
Kreismittelpunkten
etwa
Nähe
benachbarten
Scharnierachse
Polygon-Brennpunkten
jeweils
benachbarte
Scharnierachse
gerichtet
liegen
so
jeweils
benachbart
angeordnete
Paneele
etwa
konvex
etwa
konkav
gekrümmten
Oberflächenbereich
gegenüberliegend
Paneele
aneinander
anlenkende
Scharnierverbindung
fixierten
Schnittbild
entsprechend
polygonförmig
berandeten
zumindest
Verschwenkstellung
Torblattaußenseite
zugewandten
Mündungsbereich
enger
Fingergriff
ermöglichend
etwa
mm
bemessenen
Spaltbereich
begrenzen
zugewandten
Stirnseiten
Zuge
Verschwenkung
zugehörige
Scharnierachse
Übergang
Torblattschließzustand
Öffnungszustand
aneinander
vorbeischieben
Spaltbereich
zunehmendem
Verschwenkwinkel
verkürzend
zumindest
Großteil
gesamten
Verschwenkwinkelweges
hinweg
bestehen
bleibt
Fingereingriff
Stirnseiten
auch
größtem
Verschwenkwinkel
verhindert
wird
etwa
konvexe
etwa
konkave
Oberflächenbereich
jeweils
Torblattaußenseite
Paneels
ausgehend
Richtung
Torblattinnenseite
Teil
Paneeldicke
erstreckt
etwa
Torblattinnenseite
ausgehend
Richtung
Torblattaußenseite
etwa
konvexen
Oberflächenbereich
aufweisenden
Stirnseite
8)
Paneelkörper
zurückspringender
Stufenbereich
etwa
konkaven
Oberflächenbereich
aufweisenden
Stirnseite
Paneelkörper
vorspringender
Stufenbereich
ausgebildet
sind
Stufenbereiche
Torblattschließzustand
ineinandergreifen
Torblattschließzustand
Außenwandungen
aufeinanderfolgender
Paneele
Fuge
freigelassen
ist
Spaltbereich
übergeht
gekennzeichnet
Torblattschließzustand
je
Paar
aufeinanderfolgender
zugehörigen
Scharnierverbindung
aneinander
angelenkter
Paneele
gegenüberliegenden
gekrümmten
Oberflächenbereiche
Flächen
Stufenbereiche
begrenzten
Spalt
Spaltabschnitt
ausgebildet
ist
Spalt
begrenzenden
Stirnseiten
Paneele
Spaltabschnitt
entsprechenden
Stirnseitenbereichen
62
;
Torblattschließstellung
unterbrechend
Schließstellung
gerichteten
Lastkomponente
aufeinander
abstützbar
aneinander
angreifen
Spaltabschnitt
Torblattdickenrichtung
beabstandet
Stufenbereiche
angrenzenden
Endzone
gekrümmten
Oberflächen
Torblattschließzustand
gebildeten
Spaltbereiches
ausgebildet
Torblattschließzustand
aneinander
angreifende
Scharnierachse
gelegene
Stufungen
Tordickenrichtung
gegenüberliegenden
Wandungen
Stufenbereiche
ausgeformte
Wandungsbereiche
61’
gebildet
ist
.
2
.
Torblatt
Anspruch
gekennzeichnet
Scharnierverbindung
Scharnierachse
zumindest
Torblattschließzustand
stirnseitigen
Flächen
Stufenbereiche
zugewandter
Stirnseiten
benachbarter
Paneele
angeordnet
ist
.
5
.
Torblatt
Anspruch
gekennzeichnet
Scharnierachse
Torblattinnenseite
Paneelinneren
hin
versetzt
verläuft
.
weiteren
Patentansprüche
wird
neue
europäische
Patentschrift
verwiesen
.
Nichtigkeitsklage
hat
Klägerin
geltend
gemacht
Gegenstand
Patentanspruch
Streitpatents
sei
ersten
Alternative
deutschen
Offenlegungsschrift
neu
Alternativen
Entgegenhaltung
gegebenenfalls
Kombination
Veröffentlichung
europäischen
Patentanmeldung
US-Patentschrift
jedenfalls
nahegelegt
.
weitere
Klägerin
inzwischen
Verfahren
ausgeschieden
ist
hat
weiter
u.a.
US-Patentschrift
deutschen
Patentanmeldungen
behauptete
Vorbenutzung
gestützt
.
Klägerinnen
haben
beantragt
Streitpatent
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
nichtig
erklären
.
Beklagte
hat
beantragt
Klagen
abzuweisen
.
Bundespatentgericht
hat
gemeinsamer
Verhandlung
Entscheidung
verbundenen
Klagen
abgewiesen
.
Berufung
verfolgt
Klägerin
erstinstanzliches
Begehren
.
Beklagte
tritt
Rechtsmittel
.
hat
Lösung
Patentanspruch
mündlichen
Verhaltung
eigenständigen
erfinderischen
Gehalt
geltend
gemacht
.
Klägerin
hat
außergerichtlich
Beklagten
geeinigt
.
Auftrag
Senats
hat
Prof.
.
schriftliches
Gutachten
erstattet
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
hat
.
Klägerin
hat
Parteigutachten
Prof.
Dr.
vorgelegt
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
Klägerin
führt
Abänderung
angefochtenen
Entscheidung
Nichtigerklärung
Streitpatents
.
1
.
Streitpatent
betrifft
Torblatt
.
bezieht
Beschreibungseinleitung
ausdrücklich
genannt
wäre
Sektionaltorblättern
insbesondere
Verschließen
Gebäudeöffnungen
Zugängen
Fabrikhallen
Garagen
dienen
letztlich
aber
auch
anderen
Bereichen
verwendbar
sind
.
Torblätter
bestehen
horizontal
angeordneten
Paneelen
Scharniere
gelenkig
miteinander
verbunden
sind
.
geschlossenen
Zustand
liegen
Paneele
übereinander
allgemeinen
vertikalen
Ebene
.
Übergang
vertikalen
horizontale
Lage
umgekehrt
Öffnen
Schließen
müssen
Paneele
relativ
zueinander
horizontale
Achse
verdrehen
.
Beschreibung
Streitpatents
bezeichnet
Torblätter
Merkmalen
Oberbegriffs
Patentanspruchs
deutschen
Offenlegungsschrift
bekannt
.
verhindern
Durchlaufen
Führungsbereichs
entstehenden
Verschwenklagen
benachbarter
Paneele
zueinander
Spalt
entstehe
Fingern
eingreifen
könne
seien
zugewandten
Stirnseiten
jeweils
benachbarten
Paneele
mehr
weniger
Querschnitt
kreisbogenförmig
verwölbt
ausgebildet
.
Sp
.
.
2
.
Streitpatent
soll
Torblatt
Stand
Technik
insbesondere
deutschen
Offenlegungsschrift
bekannt
ist
Verfügung
gestellt
werden
Verbindung
benachbarten
Paneele
Abdichtung
verbessert
ist
vgl.
Beschr
.
Sp
.
Sp
.
.
3
.
lehrt
Patentanspruch
Streitpatents
alternativen
Formen
Merkmal
4.2.1.2
Merkmal
sachlich
Nebenansprüche
behandeln
sind
Torblatt
Anzahl
Paneelen
Torblattbewegungsrichtung
aufeinanderfolgend
aneinander
angelenkt
sind
Scharnierverbindungen
Scharnierachsen
Nahbereich
Torblattinnenseite
angeordnet
sind
benachbarten
Paneelen
angeordnete
aufweist
Torblattschließzustand
benachbarten
zugewandten
Stirnseite
Scharnierrichtung
gesehenen
Schnittbild
etwa
konvex
gekrümmt
verlaufenden
Oberflächenbereich
anderen
benachbarten
Paneel
zugewandten
Stirnseite
Scharnierachsrichtung
gesehenen
Schnittbild
etwa
konkav
gekrümmt
verlaufenden
Oberflächenbereich
;
Krümmungen
verlaufen
bogenförmig
und/oder
Bogenverlauf
etwa
nachzeichnend
polygonförmig
liegen
Kreismittelpunkten
etwa
Nähe
benachbarten
Scharnierachse
lygon-Brennpunkten
jeweils
benachbarte
Scharnierachse
gerichtet
jeweils
benachbart
angeordnete
Paneele
etwa
konvex
etwa
konkav
gekrümmten
Oberflächenbereich
begrenzen
gegenüberliegend
Paneele
aneinander
anlenkende
Scharnierverbindung
fixierten
Spaltbereich
Schnittbild
entsprechend
polygonförmig
berandet
derart
bemessen
ist
zumindest
Verschwenkstellung
Torblattaußenseite
zugewandten
Mündungsbereich
enger
Fingergriff
ermöglichend
ist
etwa
konvexe
etwa
konkave
Oberflächenbereich
erstrecken
jeweils
Torblattaußenseite
Paneels
ausgehend
Richtung
Torblattinnenseite
Teil
Paneeldicke
zugewandten
Stirnseiten
schieben
Zuge
Verschwenkung
zugehörige
Scharnierachse
Übergang
Torblattschließzustand
Öffnungszustand
aneinander
Spaltbereich
bleibt
zunehmendem
Verschwenkwinkel
verkürzend
zumindest
Großteil
gesamten
Verschwenkwinkelweges
bestehen
Fingereingriff
Stirnseiten
wird
auch
größtem
Verschwenkwinkel
verhindert
sind
Stufenbereiche
ausgebildet
zwar
etwa
Torblattinnenseite
ausgehend
Richtung
Torblattaußenseite
etwa
konvexen
Oberflächenbereich
aufweisenden
Stirnseite
Paneelkörper
zurückspringender
Stufenbereich
-9-
etwa
konkaven
Oberflächenbereich
aufweisenden
Stirnseite
Paneelkörper
vorspringender
Stufenbereich
Stufenbereiche
greifen
Torblattschließzustand
ineinander
Torblattschließzustand
ist
Außenwandungen
Torblattaußenseite
aufeinanderfolgender
Paneele
Fuge
freigelassen
Spaltbereich
übergeht
Spalt
bildet
gegenüberliegenden
gekrümmten
Oberflächenbereiche
Flächen
Stufenbereiche
begrenzt
wird
Spaltabschnitt
ausbildet
4.2.1.1
Spalt
begrenzenden
Stirnseiten
Paneele
Spaltabschnitt
entsprechenden
Stirnseitenbereichen
Torblattschließstellung
unterbrechend
Schließstellung
gerichteten
Lastkomponente
aufeinander
abstützbar
aneinander
angreifen
Nasenkante
Torblattdickenrichtung
beabstandet
Stufenbereiche
angrenzenden
Endzone
gekrümmten
Oberflächen
Torblattschließzustand
gebildeten
Spaltbereiches
ausgebildet
erste
Alternative
Torblattschließzustand
aneinander
angreifende
Scharnierachse
gelegene
Stufungen
Tordickenrichtung
gegenüberliegenden
Wandungen
Stufenbereiche
ausgeformte
Wandungsbereiche
gebildet
ist
zweite
Alternative
.
4
.
Beklagte
hat
"
Erfindungsgedanken
"
Streitpatents
bezeichnet
Torblatts
Abstützung
einzelnen
Paneelen
schaffen
Außenwandung
Innenwandung
innen
versetzt
Orten
liege
Fingereingriff
geschützt
lägen
.
Klägerin
beurteilt
ersichtlich
anders
.
nachstehend
wiedergegebene
Figur
Streitpatents
zeigt
schematische
Seitenansicht
Sektionaltors
Ausführungsbeispiel
:
Ausführungsform
stirnseitigen
Teilbereiche
zweier
benachbarter
Paneele
zeigt
Teilquerschnittsdarstellung
Schließzustand
maximalen
Verschwenkzustand
u.a.
verkleinert
wiedergegebene
Figur
:
Alternativlösung
Merkmal
ist
Figur
dargestellt
:
Lösung
können
Klägerin
zutreffend
Bezugnahme
Beschreibung
Sp
.
hingewiesen
hat
Paneele
gegeneinander
verschieben
.
weitere
Ausgestaltung
Lösung
ersten
Alternative
zeigt
Figur
:
Bezugszeichen
sind
Patentanspruch
genannt
.
II
.
kann
dahinstehen
Torblatt
getrennt
betrachtenden
Lösungsalternativen
Patentanspruch
Streitpatents
neu
ist
.
Alternativen
wurden
nämlich
jedenfalls
deutsche
Offenlegungsschrift
Sinn
Art
.
Fachmann
Fachhochschulingenieur
Maschinenbaus
mehrjähriger
einschlägiger
Erfahrung
nahegelegt
Lehre
Patentanspruchs
Streitpatents
erfinderischer
Tätigkeit
beruht
.
1
.
deutschen
Offenlegungsschrift
ist
Torblatt
Merkmalen
bekannt
auch
Beklagten
gestellt
wird
sachkundig
besetzten
Bundespatentgericht
auch
Einspruchsabteilung
Europäischen
Patentamts
so
gesehen
worden
ist
.
Figur
Entgegenhaltung
zeigt
zunächst
Nutstufenbereich
Federstufenbereich
:
Hier
greifen
Stirnseitenbereiche
allerdings
Sinn
Merkmals
.
aufeinander
abstützbar
aneinander
bleiben
auch
Schließzustand
erkennbar
deutlich
voneinander
beabstandet
.
Auch
Beschreibung
Sp
.
7
.
besagt
nur
konkave
Oberflächenbereich
vorspringenden
Federstufenbereich
rechteckigem
Querschnitt
ende
zwar
derart
Verschwenkwinkel
Ausrichtung
Paneele
Ebene
Federstufenbereich
Nutstufenbereich
Seite
geführt
abnehmendem
Verschwenkwinkel
vollständig
eingreife
Angreifen
Sinn
unmittelbaren
auch
nur
mittelbaren
Aufliegens
jedenfalls
notwendig
folgt
Klägerin
Bundespatentgericht
geäußerten
Auffassung
folglich
auch
offenbart
ist
.
geht
Figur
Entgegenhaltung
nachfolgend
wiedergegeben
ist
Offenbarungsgehalt
:
Zeichnung
zeigt
mittelbares
Aufliegen
oberen
Stirnseitenbereichs
Dichtlappenbereich
liegenden
Dichtlappen
.
Sp
.
.
Auch
Aufliegen
erfüllt
Senat
eingehend
gerichtlichen
Sachverständigen
Parteien
diskutiert
hat
Bedingung
aufeinander
abstützbaren
Angreifens
Merkmal
.
folgt
zwar
zwingend
Streitpatent
Lösung
Figur
Rahmenteilen
Isolierkörper
befindet
Patentanspruch
erfaßt
ansieht
schon
Einschätzung
notwendigerweise
zutreffend
sein
muß
ergibt
aber
Wortlaut
Patentanspruchs
schon
Fehlens
deutlichen
Einschränkung
Fall
unmittelbaren
Angreifens
nächstliegende
Auslegung
.
Begriff
Angreifens
legt
selbst
abweichende
Interpretation
ist
Frage
Unmittelbarkeit
vielmehr
unergiebig
.
ist
berücksichtigen
Auslegung
Streitpatents
Patentnichtigkeitsverfahren
Verletzungsstreit
gleichen
Grundsätzen
richtet
blasenfreie
Gummibahn
also
Ziel
erfolgen
kann
Beachtung
allgemeinen
Grundsätze
Umfang
ergebenden
Abstand
Stand
Technik
schaffen
.
Spaltabschnitt
Angreifen
erfolgt
ist
hier
auch
Stufenbereiche
angrenzenden
Endzone
Spaltbereichs
Sinn
ersten
Lösungsalternative
ausgebildet
.
Spaltabschnitt
ist
Nasenkante
Torblattdickenrichtung
beabstandet
Stufenbereiche
angrenzenden
Endzone
gekrümmten
Oberflächen
Torblattschließzustand
gebildeten
Spaltbereiches
ausgebildet
.
nimmt
Figur
Offenlegungsschrift
Verbindung
Beschreibung
zweite
Lösungsalternative
Merkmalsgruppe
vorweg
.
hier
noch
neuheitsschädliche
Vorwegnahme
ersten
Lösungsalternative
Patentanspruchs
liegen
sollte
führt
Ergebnis
jedenfalls
erfinderischen
Überschuß
fehlt
.
2
.
Auch
Merkmal
4.2.1.2
Sinn
Nebenordnung
"
verkappter
Nebenanspruch
"
alternative
Merkmal
Spaltabschnitt
Torblattschließzustand
aneinander
angreifende
Scharnierachse
gelegene
Stufungen
Tordickenrichtung
gegenüberliegenden
Wandungen
Stufenbereiche
ausgeformte
Wandungsbereiche
gebildet
ist
wird
deutsche
Offenlegungsschrift
jedenfalls
nahegelegt
.
kommt
Bundespatentgericht
noch
Veröffentlichung
Senatsurteils
Luftverteiler
bejahte
Frage
innere
Priorität
deutschen
Gebrauchsmusteranmeldung
Recht
Anspruch
genommen
ist
Ergebnis
.
deutsche
Offenlegungsschrift
offenbart
Figur
gestufte
Ausbildung
Sinn
Merkmals
jedoch
Angreifen
aufeinander
Schließstellung
gerichteten
Lastkomponente
;
fehlt
folgt
beabstandeten
Darstellung
Federstufenbereiche
20
.
übrigen
ist
Erörterung
Parteien
gerichtlichen
Sachverständigen
mündlichen
Verhandlung
Überzeugung
Gerichts
ergeben
hat
Patentanspruchs
Streitpatents
vollem
Umfang
verwirklicht
.
gerichtliche
Sachverständige
mündlichen
Verhandlung
überzeugend
erläutert
hat
führt
Ausgestaltung
Figur
deutschen
Offenlegungsschrift
erheblichen
Montageproblemen
Abstand
Stufenbereichen
Einsatz
Distanzstücken
noch
aufwendigere
Maßnahmen
erfordert
.
erste
Überlegung
Fachmanns
hier
statische
kinematische
Kenntnisse
Fachhochschulausbildung
verfügt
wird
gehen
Abstand
verzichtet
werden
kann
.
sprach
Überlegung
Abdichten
auch
wünschenswerte
gute
Auflage
Beabstandung
eher
nachteilig
erscheinen
mußte
ergaben
nenbauingenieur
jedenfalls
naheliegende
Überlegungen
jedenfalls
entsprechender
Wahl
Lage
Scharnierdrehachse
Probleme
Verklemmen
Schleifen
Stufenbereiche
aufeinander
erwarten
waren
.
hatte
Fachmann
ausreichende
Anregung
Stufenbereiche
aufeinander
abstützbar
aneinander
angreifen
lassen
.
führte
naheliegender
Weise
Lösung
zweiten
Lösungsalternative
Patentanspruchs
Streitpatents
ebenfalls
bestandsfähig
erweist
.
.
eigenständiger
erfinderischer
Gehalt
nachgeordneten
Patentansprüche
ist
Beklagten
nur
Patentanspruch
Patentanspruch
rückbezogenen
Patentanspruch
geltend
gemacht
worden
.
ist
Ausbildung
Torblatts
folgende
Merkmale
ergänzt
:
Scharnierverbindung
ist
Scharnierachse
zumindest
Torblattschließzustand
stirnseitigen
Flächen
Stufenbereiche
zugewandter
Stirnseiten
benachbarter
Paneele
angeordnet
Scharnierachse
Torblattinnenseite
Paneelinneren
hin
versetzt
verläuft
.
erfinderischer
Gehalt
kann
hierin
zusätzlichen
Merkmalen
noch
Kombination
Merkmalen
Patentanspruchs
gesehen
werden
.
schon
deutsche
Offenlegungsschrift
zeigt
kann
Drehachse
Scharnierachsen
rückwärtige
Paneelbegrenzung
gebildeten
Ebene
fluchtend
angeordnet
werden
;
USPatentschrift
zeigt
Figuren
Lage
Drehachse
Gegenrichtung
versetzt
ist
US-Patentschrift
Figur
ebenfalls
fluchtende
Anordnung
.
Patentanspruch
Streitpatents
erfaßt
schon
ganz
geringe
Versetzung
innen
.
handelt
ersichtlich
Belieben
Fachmanns
gestellte
beliebige
Maßnahme
erfinderische
Leistung
begründen
kann
.
ständiger
erfinderischer
Gehalt
Merkmals
allein
Kombination
Merkmalen
Patentanspruchs
Streitpatents
ist
geltend
gemacht
Senat
auch
erkennbar
.
IV
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
PatG
Verbindung
§
.
Senat
hat
berücksichtigt
Ausscheiden
Klägerin
insoweit
Kostenantrag
gestellt
ist
Erhöhung
Klägerin
erster
Instanz
treffenden
Kostenquote
Betracht
kommt
Entscheidung
Kosten
Klägerin
erfolgen
hat
;
teilweise
Kostenpflicht
Klägerin
Gerichtskosten
zweiter
Instanz
folgt
unmittelbar
§
1
Juli
geltenden
§
Nr.
weiterhin
anzuwendenden
Fassung
.
Belastung
verbliebenen
Parteien
Gerichtskosten
Erstschuldner
ist
verbunden
.
Scharen
Keukenschrijver