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625 lines
5.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
22
.
Mai
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
§
Abs.
Abs.
Einverständnis
Parteien
Sinne
§
Abs.
liegt
zunächst
nur
Partei
Zustimmung
Entscheidung
Einzelrichter
erklärt
hat
erst
Widerruf
andere
Partei
Zustimmung
erklärt
.
Urteil
22
.
Mai
OLG
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
22
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Richter
Scharen
Keukenschrijver
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
30
.
Dezember
verkündete
Urteil
9
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
aufgehoben
.
Sache
wird
anderweiten
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsinstanz
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
sind
geschiedene
Eheleute
.
Ehe
wurde
geschlossen
geschieden
.
Jahre
hatten
Parteien
Gütertrennung
vereinbart
.
waren
Miteigentümer
je
Grundstücks
H.-P.
notariellem
Vertrag
30
.
September
übertrug
Kläger
Beklagten
hälftigen
Miteigentumsanteil
Grundstück
Parteien
streiten
Übertragung
schenkweise
erfolgt
ist
.
Kläger
Standpunkt
vertritt
habe
Schenkung
gehandelt
hat
anwaltlichem
Schreiben
31
Juli
groben
Undanks
Beklagten
widerrufen
.
verlangt
Beklagten
Rückauflassung
1/2-Miteigentumsanteils
Abgabe
entsprechenden
Eintragungsbewilligung
.
Beklagte
ist
entgegengetreten
.
Landgericht
hat
Teilurteil
Klage
abgewiesen
;
widerklagend
Beklagten
geltend
gemachte
Auskunftsansprüche
hat
Landgericht
Schlußurteil
30
.
Oktober
entschieden
.
Landgericht
hat
Teilurteil
angenommen
Schenkung
vereinbart
gewesen
sei
Voraussetzungen
Widerruf
Schenkung
aber
vorgelegen
hätten
.
Teilurteil
hat
Kläger
Berufung
eingelegt
.
Beklagte
hat
Berufungsinstanz
Schriftsatz
6
November
erklärt
stimme
Entscheidung
Rechtsstreits
Einzelrichter
.
hat
Kläger
Schriftsatz
19
November
Entscheidung
Einzelrichter
zugestimmt
Entscheidung
Senats
sinnvoll
erachtet
.
Folgezeit
haben
Parteien
Meinung
geändert
.
Schriftsatz
15
November
hat
Beklagte
Entscheidung
Rechtsstreits
Senat
beantragt
;
letzten
mündlichen
Verhandlung
19
November
hat
nunmehr
Kläger
Entscheidung
Einzelrichter
einverstanden
erklärt
.
Berufungsgericht
hat
Entscheidung
Einzelrichters
Teilurteil
Landgerichts
abgeändert
Klage
insoweit
stattgegeben
.
Beklagte
hat
Entscheidung
Berufungsgerichts
Revision
eingelegt
.
Kläger
tritt
Revision
Beklagten
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
1
.
Beklagte
rügt
Recht
Einzelrichter
befugt
war
Kollegiums
entscheiden
.
Entscheidet
Einzelrichter
unbefugt
allein
so
liegt
absoluter
Revisionsgrund
Sinne
§
Nr.
Gericht
Gesetz
vorgesehenen
Besetzung
entschieden
hat
.
§
Abs.
Berufungsgericht
Entscheidung
gestützt
hat
können
Parteien
Einzelrichter
Entscheidung
ermächtigen
auch
Anwendung
vorhergehenden
Absätze
§
übertragen
worden
ist
.
Voraussetzung
ist
Einverständnis
Parteien
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Einverständnis
habe
vorgelegen
.
Beklagte
Schriftsatz
15
November
Entscheidung
Senat
gebeten
habe
sei
rechtswirksam
zuvor
Schriftsatz
6
November
erteilte
Zustimmung
Entscheidung
Rechtsstreits
Einzelrichter
hinfällig
geworden
.
wesentliche
Änderung
Prozeßlage
Umständen
Widerruf
habe
berechtigen
können
sei
Abgabe
Zustimmungserklärung
eingetreten
.
rügt
Revision
Recht
.
Bundesgerichtshof
hat
Fall
Parteien
zunächst
Einverständnis
Entscheidung
Einzelrichter
erklärt
hatten
entschieden
Widerruf
Einverständnisses
Einzelrichterentscheidung
Berufungsinstanz
Abs.
Satz
entsprechend
anwendbar
ist
Folge
Widerruf
nur
wesentlichen
Änderung
Prozeßlage
Betracht
kommt
.
Voraussetzung
entsprechende
Anwendung
§
Abs.
Satz
ist
aber
Berufungsinstanz
zumindest
Zeitpunkt
Prozeßlage
bestanden
hat
Einverständnis
Parteien
Entscheidung
Einzelrichter
vorgelegen
hat
.
Entscheidung
Einzelrichter
Anwendung
§
Abs.
Einverständnis
Parteien
letzten
mündlichen
Verhandlung
voraussetzt
kann
hier
offenbleiben
.
vorliegenden
Fall
hat
Zeit
vorgelegen
.
Zunächst
hat
Beklagte
Entscheidung
Einzelrichter
einverstanden
erklärt
Kläger
hingegen
hat
Entscheidung
Senat
gebeten
.
Sodann
hat
Beklagte
Zustimmung
zurückgenommen
Entscheidung
Senat
beantragt
Kläger
seinerseits
Einzelrichterentscheidung
zugestimmt
hat
.
Einverständnis
Parteien
Sinne
§
Abs.
liegt
aber
zunächst
nur
Partei
erst
Widerruf
andere
Partei
zugestimmt
hat
.
Zustimmung
Entscheidung
Einzelrichter
war
Beklagte
gebunden
.
konnte
Schriftsatz
15
November
geschehen
frei
widerrufen
ebenso
Fall
§
Abs.
:
22
.
Aufl
.
Rdn
.
12
;
58
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Vorliegen
Gründen
§
Abs.
Fall
Zustimmung
Parteien
Entscheidung
schriftlichen
Verfahren
vorsieht
kam
.
Erst
Einverständnis
Parteien
einmal
bestanden
hat
liegen
Voraussetzungen
entsprechende
Anwendung
§
Abs.
Satz
.
Heilung
falschen
Besetzung
Gerichts
§
Abs.
kommt
Betracht
Beklagte
letzten
mündlichen
Verhandlung
Kläger
erstmalig
Einverständnis
Entscheidung
Einzelrichter
erklärt
hat
Vorgehen
widersprochen
hat
.
2
.
Sache
ist
Verfahrensverstoßes
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
.
Beklagte
hat
Gelegenheit
Berufungsgericht
weiteren
Revisionsverfahren
vorgetragenen
Einwände
erneut
vorzutragen
.
Senat
hatte
Anlaß
Rügen
einzugehen
vorschriftsmäßig
besetzte
Berufungsgericht
entschieden
hat
.
Rogge
Scharen
Keukenschrijver
Meier-Beck