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1818 lines
17 KiB

NAMEN
Patentnichtigkeitssache
Verkündet
:
30
.
April
Potsch
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
30
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Scharen
Keukenschrijver
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
Beklagten
6
.
Oktober
verkündete
Urteil
3
.
Senats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
u.a.
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
Anmeldung
31
.
Oktober
beruht
Priorität
deutschen
Patentanmeldung
15
November
Anspruch
genommen
worden
ist
.
Streitpatent
ist
Einspruch
eingelegt
worden
.
Entscheidung
Technischen
Beschwerdekammer
3.2.3
Europäischen
Patentamts
23
.
Oktober
ist
Streitpatent
Ansprüchen
aufrechterhalten
worden
Anspruch
folgenden
Wortlaut
hat
:
"
Verfahren
Steuerung
Zeiteinheit
ausgegebenen
Pulvermenge
Pulver
Speiseleitung
Behälter
Mischkammer
zugespiesen
wird
Speiseleitung
Beschleunigung
Gasstrahls
Mischkammer
Kammer
gerichtetes
Druckgefälle
erzeugt
wird
Verzögerung
Pulver-Gas-Stromes
Druckrückgewinnung
erzielt
wird
Pulver-Gas-Strom
Förderleitung
Beschichtungsanordnung
zuzuspeisen
Druckquelle
Behälter
vorgesehenen
Druckreguliervorrichtung
unabhängig
Erzeugung
Mischkammer
Umgebungsdruck
abweichender
statischer
Druck
Behälter
erzeugt
wird
statischen
Druck
ausgegebene
Pulvermenge
gesteuert
wird
.
"
übrigen
aufrecherhaltenen
Patentansprüche
wird
neue
europäische
Patentschrift
verwiesen
.
Klägerin
bekämpft
Nichtigkeitsklage
Streitpatent
Umfang
Patentansprüche
Unteransprüche
4
5
8
12
13
14
unmittelbar
und/oder
mittelbar
Anspruch
rückbezogen
sind
Anspruch
vorzugsweise
beanspruchte
Gestaltung
betreffen
.
Beklagte
hat
Streitpatent
lediglich
eingeschränkter
Fassung
verteidigt
.
zuletzt
verteidigten
Form
folgen
Anspruch
Angabe
Beschichtungsanordnung
Worte
"
streifenförmigen
Innenbeschichten
Dosenkörpern
"
wird
Angabe
Förderleitung
Attribut
lange
"
ergänzt
.
Bundespatentgericht
hat
Streitpatent
antragsgemäß
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
Umfang
Patentansprüche
Patentanspruch
rückbezogen
direkt
indirekt
Patentanspruch
rückbezogen
direkt
indirekt
Patentanspruch
rückbezogen
7
Patentanspruch
rückbezogen
indirekt
Patentanspruch
rückbezogen
direkt
indirekt
Patentanspruch
rückbezogen
direkt
indirekt
Patentanspruch
rückbezogen
14
wobei"-Satz
soweit
direkt
indirekt
Patentanspruch
rückbezogen
direkt
indirekt
Patentanspruch
rückbezogen
teilweise
nichtig
erklärt
.
Hiergegen
hat
Beklagte
Berufung
gewendet
.
mündlichen
Verhandlung
hat
erklärt
auch
Anspruch
unmittelbar
mittelbar
zurückbezogenen
angegriffenen
Unteransprüche
mehr
verteidigen
.
Beklagte
hat
Rechtsmittel
insoweit
zurückgenommen
beantragt
Klage
abzuweisen
angegriffenen
Patentansprüche
deutschen
Teils
Streitpatents
Berufungsrücknahme
noch
verteidigt
.
Klägerin
ist
Begehren
entgegengetreten
.
Senat
hat
Beweis
erhoben
Einholung
schriftlichen
Gutachtens
Prof.
.
Sachverständige
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
hat
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
Beklagten
bleibt
Erfolg
.
Beklagte
Streitpatent
erteilten
Fassung
verteidigt
eingelegte
Berufung
teilweise
zurückgenommen
hat
stehen
nur
noch
Worte
"
streifenförmigen
Innenbeschichten
Dosenkörpern
"
lange
"
ergänzte
Patentanspruch
unmittelbar
und/oder
mittelbar
rückbezogenen
Patentansprüche
4
Streit
.
beanspruchten
Gegenstände
sind
jedoch
patentfähig
.
1
.
Streitpatent
so
Nichtigkeitsklage
jetzt
noch
verteidigt
wird
betrifft
Bereich
streifenförmigen
Innenbeschichtung
Dosenkörpern
Kunststoff
insbesondere
Bereich
Schweißnaht
notwendig
sein
kann
.
Lehre
geht
insoweit
bekannten
Methoden
.
Methode
besteht
feinstes
Kunststoffpulver
Streifen
Oberfläche
Inneren
Dosenkörpern
applizieren
Wärmeeinwirkung
Schmelzen
bringen
so
Oberfläche
haftende
Kunststoffschicht
entsteht
.
Aufbringung
soll
gewünschter
Stärke
Breite
gleichermaßen
erfolgen
.
wird
Pulver
Vorrats-)Behälter
Leitungssystem
eigentlichen
Abgabeeinrichtung
Beschichtungsanordnung
gefördert
.
längere
Strecken
kann
allein
Schwerkraft
erfolgen
.
Transport
Pulvers
längere
Strecken
ist
üblicherweise
nötig
Erörterung
Parteien
ergeben
hat
automatisierter
Herstellung
Dosen
großer
Stückzahl
Beschichtungsanordnung
Schweißarm
nachgeordnet
ist
Leitungssystem
Arm
hindurchgeführt
werden
muß
.
gewünschte
Förderung
Pulvers
horizontalen
Bereichen
längerer
ken
sicherzustellen
ist
Einsatz
Fördermediums
nötig
üblicherweise
Gas
ist
.
Streitpatentschrift
schildert
bekannt
Behälter
Speiseleitung
Mischkammer
verbinden
Düse
einmündet
Druckquelle
erzeugter
beschleunigter
Gasstrahl
eingeblasen
wird
.
entsteht
Behälter
Druckgefälle
Folge
Pulver
Behälter
Mischkammer
gefördert
gesaugt
wird
.
Vermischt
Gasstrahl
wird
Pulver
sodann
Abschnitt
Leitungssystem
getragen
Geschwindigkeit
Pulver-Gas-Stroms
Querschnittserweiterung
Leitung
verringert
wird
.
führt
Wege
statischen
Rückgewinnung
Wandlung
kinetischer
Energie
Druckenergie
.
gesteigerten
Druck
kann
Pulver-Gas-Gemisch
auch
relativ
lange
anschließende
Förderleitung
Beschichtungsanordnung
zugespeist
werden
.
Streitpatentschrift
weist
ferner
vornehmlich
Pulverförderung
rasch
wieder
Gang
setzen
auch
Pulverförderanlagen
vorbeschrieben
waren
Gasstrom
alternierend
Abhängigkeit
zugeführten
Anteil
auch
Behälter
Druck
beaufschlagt
.
Spalte
Zeilen
.
heißt
insoweit
ergänzend
Erzeugung
positiven
Drucks
Vorratsbehälter
wirke
positiv
Pulverförderung
.
Spalte
Zeilen
.
soll
Verfahren
Steuerung
Zeiteinheit
Pulverbeschichtungsanlage
ausgegebenen
Pulvermenge
Verfügung
gestellt
werden
eingangs
erwähnten
Technik
arbeitet
.
Verworfen
wird
Möglichkeit
ausgegebene
Pulvermenge
kinetischen
Energie
Mischkammer
eingeblasenen
Gasstrahls
dort
eingedüsten
Gasmenge
steuern
Spalte
Zeilen
Spalte
Zeile
.
wird
Anspruch
verteidigten
Fassung
Verfahren
Steuerung
Zeiteinheit
ausgegebenen
Pulvermenge
vorgeschlagen
folgende
Merkmale
aufweist
:
1
.
Pulver
wird
Speiseleitung
Behälter
Mischkammer
zugespeist
Speiseleitung
Beschleunigung
Mischkammer
Kammer
gerichtetes
Druckgefälle
erzeugt
wird
Verzögerung
Pulver-Gas-Stroms
Druckrückgewinnung
erzielt
wird
Pulver-Gas-Strom
lange
Förderleitung
Beschichtungsanordnung
streifenförmigen
Innenbeschichten
Dosenkörpern
zuzuspeisen
.
2
.
Behälter
wird
Druckquelle
Behälter
vorgesehenen
Druckreguliervorrichtung
Umgebungsdruck
abweichender
statischer
Druck
erzeugt
unabhängig
Erzeugung
Gasstrahls
Mischkammer
ist
ausgegebene
Pulvermenge
gesteuert
wird
.
Erläuterung
Spalte
Zeilen
.
Beschreibung
liegt
Vorteil
Lösung
austretende
Gasstrahl
vornehmlich
Beschleunigung
Umlenkung
Pulvers
Mischkammer
dient
Variation
Überdrucks
Behälter
Fördermenge
eingestellt
werden
kann
.
gerichtliche
Sachverständige
hat
ausgedrückt
Gasstrahl
erzeugende
Druckquelle
diene
Druckgefälle
Ende
Förderleitung
hin
Pulver
fördern
.
werde
Druckhöhe
Gasstrahl
so
wählen
abgestimmter
Leitungsgeometrie
Austritt
Beschichtungsstelle
Leitungsverluste
Pulverförderungsprozeß
ausreichende
Strömungsgeschwindigkeit
erzielt
werde
.
andere
Druckquelle
unterstütze
steigere
Sinn
Zusatzkomponente
Druckhöhe
Behälter
mengenmäßige
Pulverförderung
Unterdruck
entstehende
Druckgefälle
Strömungsausbildung
Mischkammer
gewisser
Höhe
Sinne
Grundkomponente
schon
vorhanden
sei
.
2
.
kann
dahinstehen
Patentanspruch
verteidigten
Fassung
Anmeldung
Streitpatents
unzulässig
erweitert
ist
und/oder
Patentanspruch
bereits
Neuheit
fehlt
.
technische
Handeln
Patentanspruch
verteidigten
Fassung
Fachmann
lehrt
war
jedenfalls
Stands
Technik
nahegelegt
so
Lehre
erfinderische
Tätigkeit
zugrunde
liegt
.
Maßgeblicher
Fachmann
ist
hier
Mitarbeiter
Fachunternehmens
jahrelanger
Beschäftigung
Strömungstechnik
pneumatischer
Fördertechnik
Verfahrenstechnik
Sachverständige
ausgedrückt
hat
Kunst
streifenförmigen
Innenbeschichtens
-9-
körpern
beherrscht
vornehmlich
praktischer
Erfahrung
ständige
Versuche
gewinnen
ist
weniger
technischer
Berechnung
beruht
.
Fachmann
Ausbildung
nur
Ingenieur
durchaus
auch
Techniker
sein
kann
befaßt
Erläuterungen
gerichtliche
Sachverständige
mündlichen
Verhandlung
gegeben
hat
Parteien
entgegengetreten
sind
Neuerungen
hier
interessierenden
Gebiet
Technik
.
Fachmann
war
Verfahren
Merkmale
ebenso
bekannt
wünschenswert
erscheinen
mußte
Steuerung
Menge
Pulvers
vornehmen
können
Zeiteinheit
ausgegeben
wird
Behälter
Leitungssystem
transportiert
worden
ist
.
Beklagte
selbst
betont
Gründe
Notwendigkeit
Feinsteuerung
bezeichneten
Maßnahme
offensichtlich
sind
.
unmittelbar
Streitpatentschrift
folgern
läßt
wußte
Fachmann
ferner
Möglichkeiten
begrenzt
sind
Manipulation
Mischkammer
geführten
Gasstrahls
insoweit
bietet
.
Variation
Gasdrucks
hat
abgesehen
Erhöhung
verbundenen
außerordentlichen
Kosten
nur
bereichsweise
signifikante
Auswirkung
Menge
Behälter
geförderten
dann
ausgegebenen
Pulvers
Spalte
Zeilen
.
.
Düse
Erhöhung
Druckverhältnisses
kritischen
Bereich
kann
Spalte
Zeilen
.
genannten
Gründen
genutzt
werden
.
Erhöhung
Mischkammer
eingedüsten
Gasmenge
kann
ungünstigen
Druckverhältnissen
Mischkammer
führen
Spalte
Zeilen
.
.
Umstände
war
naheliegender
fachmännischer
Schluß
norts
gesorgt
werden
muß
gleichmäßigen
streifenförmigen
Innenbeschichtung
Dosen
geeignete
Steuerung
Menge
Behälter
geförderten
dann
abgegebenen
Pulvers
möglich
ist
.
Überlegung
rückte
Behälter
Blickfeld
.
fallweise
benötigte
Pulvermenge
Verfügung
stellen
muß
lag
hier
jedenfalls
dann
eingreifende
Mengensteuerung
vorzusehen
Möglichkeiten
Beeinflussung
Mengenförderung
Mischkammer
eingeblasenen
Gasstrahl
erschöpft
sind
.
Suche
Vorbild
bildete
französische
Patentschrift
weiteres
geeigneten
Stand
Technik
.
lehrt
Vorrichtung
kontinuierlichen
Beschichten
Oberfläche
Fluidisierungsbehälter
ausgestalteten
Vorratsbehälter
Pulver
komprimierter
Luft
betriebene
Projektionspistole
Teile
verbindende
Leitung
Schlauch
aufweist
.
Beschreibung
französischen
Patentschrift
erfährt
Leser
Pistole
Venturi-Prinzip
gestaltet
ist
Unterdruckzone
aufweist
.
komprimierte
Luft
bewirkt
fluidisierte
Behälter
Leitung
Mischkammer
dienende
Unterdruckzone
Pistole
gesaugt
dann
Gas-Pulver-Gemisch
Mündung
Pistole
ausgestoßen
wird
.
Figur
Ausführungsform
erläuternden
Beschreibung
Streitpatents
auch
erfindungsgemäß
Behälter
Suspension
Pulvers
dienen
kann
kommt
französischen
Patentschrift
Arbeitsweise
Ausdruck
Streitpatent
durchaus
vergleichbar
ist
jedenfalls
Bewältigung
Pulvertransports
Strecke
Behälter
Mischkammer
anschließenden
Leitungsbereich
anbelangt
.
hat
gerichtliche
Sachverständige
Anhörung
ebenso
bestätigt
Selbstverständlichkeit
Vorschlag
französischen
Patentschrift
ebenfalls
gleichmäßige
tungen
ermöglichen
soll
.
Auch
gehört
Schrift
also
Stand
Technik
.
französische
Patentschrift
lehrt
bereits
Erwähnte
unabhängig
voneinander
arbeitende
Druckquellen
einzusetzen
Erzeugung
Gasstrahls
Pistole
zweite
Behälter
wirkende
Dispersion
Pulvers
.
kann
soll
Behälter
Druck
gesetzt
werden
.
soll
so
Beschreibung
Durchgang
Pulvers
Pistole
führenden
Leitung
begünstigen
.
offenbart
französische
Patentschrift
Ansaugen
Pulvers
Mischkammer
Überdruck
Behälter
unterstützen
.
sieht
Vorschlag
französischen
Patentschrift
auch
Regelung
.
sind
je
Druckreduzierer
Pistole
beaufschlagenden
Gasstrahl
Behälter
eingeblasene
Luft
Klappe
Behälter
Luft
abgelassen
werden
kann
schließlich
Hahn
beschrieben
gezeigt
Leitung
mehr
weniger
verschlossen
werden
kann
.
Fachmann
waren
nur
Steuerung
Drucks
Pistole
eingeführten
komprimierten
Luft
Steuerung
Durchsatzes
Pistole
durchgelassenen
Pulvers
Hahns
Leitung
Hand
gegeben
.
war
offenbart
ansonsten
Venturi-Prinzip
arbeitenden
Pulverbeschichtung
Behälter
separat
Druck
setzen
Druck
so
steuern
Transport
Pulvers
Mischkammer
begünstigt
.
Regulierungsmöglichkeit
war
französischen
Patentschrift
sogar
vorteilhaft
beschrieben
.
bot
Klappe
Behälter
nur
Möglichkeit
Behälter
eingestellten
konstanten
Druck
aufrechtzuerhalten
;
konnte
vielmehr
auch
Variation
Drucks
Behälter
eingesetzt
werden
.
bedeutet
zugleich
Möglichkeit
Massenstrom
erhöhen
verringern
.
Naturgesetzen
zwangsläufige
Folge
französischen
Patentschrift
beschriebenen
gezeigten
Möglichkeit
Steuerung
Behälterdruckes
ist
hat
gerichtliche
Sachverständige
Anhörung
bestätigt
.
bestehen
durchgreifenden
Zweifel
Fachmann
auch
Steuerung
Zeiteinheit
Behälter
Mischkammer
geförderten
Pulvermenge
vorbeschrieben
war
unabhängig
Erzeugung
Gasstrahls
Mischkammer
arbeitend
Druckquelle
Druckregulierungsvorrichtung
Behälter
erfolgt
Merkmale
.
könnte
möglicherweise
bedeuten
Fachmann
zugleich
Merkmal
Ausdruck
kommende
Steuerung
auch
Pulvermenge
ersehen
war
schließlich
ausgegeben
wird
auch
Mischkammer
nachfolgende
Förderleitung
durchlaufen
hat
.
gerichtliche
Sachverständige
hat
nämlich
Anhörung
Vorschlag
französischen
Patentschrift
anschaulich
überzeugend
ausgeführt
geschlossenes
System
handelt
so
Menge
nsteuerung
Mischkammer
notwendiger
Weise
auch
Menge
ausgegebenen
Pulvers
bestimmt
.
Offenbarung
französischen
Patentschrift
Festgestellte
hinausgeht
kann
jedoch
letztlich
dahinstehen
.
französischen
Patentschrift
offenbarte
Regulierungsmöglichkeit
Variation
Drucks
Behälter
bot
jedenfalls
Anlaß
auch
Eignung
Steuerung
überprüfen
Ende
Transportwegs
gleichmäßigen
Auftrag
jeweils
erforderliche
Menge
Verfügung
stellt
.
Feststellung
ist
bereits
Überlegung
gerechtfertigt
Mengensteuerung
ersten
Bereich
Leitungssystems
eigentlich
Auswirkung
Ende
gebene
Menge
sein
kann
.
mußte
jedenfalls
Fachmann
hier
gewohnt
ist
gewünschte
Ergebnisse
ständiges
Versuchen
erschließen
geradezu
entsprechende
Versuche
herausfordern
.
Anbetracht
Geschlossenheit
Systems
tatsächlich
bestehenden
Zwangsläufigkeit
gerichtliche
Sachverständige
bereits
erwähnt
dargelegt
hat
mußte
bereits
einfachen
Versuchen
Erkenntnis
führen
Verfahren
Merkmale
.
Hilfe
geeignete
Steuerung
Ausgabemenge
möglich
ist
.
Fachmann
brauchte
dann
Verfahren
Merkmale
nur
noch
französischen
Patentschrift
ergebenden
verfahrensmäßigen
Möglichkeit
Merkmale
2
.
vervollständigen
.
Feststellung
auch
Schritt
lediglich
handwerklicher
Art
war
erfinderische
Tätigkeit
erforderte
steht
Spalte
Zeilen
.
Beschreibung
Streitpatents
hindeuten
Verfahren
Merkmale
.
erst
stromabwärts
Mischkammer
dort
nötigen
langen
Leitung
Transportprobleme
stellen
Gefahr
Prozeßbevollmächtigte
Beklagten
kurz
genannt
hat
Dreckeffekten
ergeben
.
Probleme
sind
unabhängig
Wunsch
Mengensteuerung
gleich
Beginn
Förderung
überwindenden
Strecke
eingreift
.
gerichtliche
Sachverständige
bestätigt
hat
können
Steuerung
Fachmann
angepaßte
Gestaltung
verwendeten
Systems
bewältigt
werden
.
ist
ersichtlich
patentgemäß
entbehrlich
sein
könnte
.
Auch
Streitpatent
überläßt
anders
Stand
Technik
konkrete
Auslegung
gesamten
Systems
nacharbeitenden
Fachmann
Verfahren
streifenförmigen
Innenbeschichten
Dosenkörpern
Verfügung
stellen
will
.
ist
unerheblich
auch
gerichtliche
Sachverständige
einräumt
zeichnerischen
Darstellung
französischen
Patentschrift
Mischkammer
stromabwärts
nutzbaren
Druckrückgewinnung
nötige
erweiternde
Leitungsabschnitt
hervorgehoben
ist
.
auch
insoweit
überzeugenden
Erläuterungen
gerichtlichen
Sachverständigen
bedeutet
Beschreibung
französischen
Patentschrift
enthaltene
Anweisung
Venturi-Anordnung
verwenden
Fachmann
nämlich
längerer
Förderstrecke
vollständige
Venturi-Anordnung
vorteilhafter
ist
Auslaufkonus
aufweist
zwangsläufig
Druckrückgewinnung
führt
.
belegt
Fachmann
konkreten
Fall
Mischkammer
stromabwärts
besorgenden
Verhältnissen
geeignete
Wahl
Leitungsgeometrie
Rechnung
tragen
kann
französische
Patentschrift
offenbarte
zusätzliche
Steuerung
Erzeugung
Gasstrahls
unabhängige
Behälter
beaufschlagende
Druckquelle
Behälter
vorzusehenden
Druckregulierungsvorrichtung
nutzen
will
Verfahren
Merkmale
.
Dosenkörper
innen
streifenförmig
beschichten
.
Überzeugung
Senats
Patentanspruch
verteidigten
Fassung
jedenfalls
erfinderische
Tätigkeit
zugrunde
liegt
steht
Einklang
Ausführungen
gerichtlichen
Sachverständigen
.
hat
Lehren
technischen
Handeln
Streitpatents
einerseits
französischen
Patentschrift
andererseits
praktisch
identisch
bezeichnet
.
Patentschriften
Vorgaben
Querschnitten
Abmessungen
Düsen
Leitungen
Drücke
Druckquellen
machten
werde
Fachmann
jeweils
folgendes
Verfahren
nahegelegt
:
vorgewählten
Querschnittsverhältnissen
werde
Pulverdosierung
zusätzliche
Druckbeaufschlagung
Pulverbehälters
alleine
Gasstrahl
erzeugten
Unterdruck
bewirkt
kleine
Pulvermenge
.
geringer
Druckbeaufschlagung
Pulverbehälters
werde
Pulverförderung
Behälterdruck
unterstützt
gesteigert
zu
bestimmten
Druckhöhe
Pulverbehälter
Pulverdosierung
alleine
Behälterdruck
erreicht
werde
.
ist
gerichtliche
Sachverständige
auch
Anhörung
abgerückt
.
hat
kritischen
Fragen
Senats
bereits
erwähnten
Fakten
so
fundiert
nachvollziehbar
dargelegt
durchgreifende
Zweifel
bestehen
.
3
.
folglich
Patentanspruch
erteilten
Fassung
gegebene
Nichtigkeitsgrund
§
Abs.
Nr.
ergreift
auch
Unteransprüche
4
unmittelbar
und/oder
mittelbar
Patentanspruch
rückbezogen
sind
.
ist
Lehre
eigenem
erfinderischen
Gehalt
beansprucht
.
hat
gerichtliche
Sachverständige
bestätigt
.
Auch
Beklagte
macht
geltend
.
4
.
Streitpatent
angegriffen
ist
mehr
verteidigt
wird
hat
Nichtigerklärung
Streitpatents
ebenfalls
Bestand
vgl.
Rauchgasklappe
.
5
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
Abs.
.
Abs.
.
..
Scharen
Meier-Beck
Keukenschrijver