NAMEN Patentnichtigkeitssache Verkündet : 30 . April Potsch Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 30 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Scharen Keukenschrijver Dr. Recht erkannt : Berufung Beklagten 6 . Oktober verkündete Urteil 3 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin u.a. Hoheitsgebiet Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents Anmeldung 31 . Oktober beruht Priorität deutschen Patentanmeldung 15 November Anspruch genommen worden ist . Streitpatent ist Einspruch eingelegt worden . Entscheidung Technischen Beschwerdekammer 3.2.3 Europäischen Patentamts 23 . Oktober ist Streitpatent Ansprüchen aufrechterhalten worden Anspruch folgenden Wortlaut hat : " Verfahren Steuerung Zeiteinheit ausgegebenen Pulvermenge Pulver Speiseleitung Behälter Mischkammer zugespiesen wird Speiseleitung Beschleunigung Gasstrahls Mischkammer Kammer gerichtetes Druckgefälle erzeugt wird Verzögerung Pulver-Gas-Stromes Druckrückgewinnung erzielt wird Pulver-Gas-Strom Förderleitung Beschichtungsanordnung zuzuspeisen Druckquelle Behälter vorgesehenen Druckreguliervorrichtung unabhängig Erzeugung Mischkammer Umgebungsdruck abweichender statischer Druck Behälter erzeugt wird statischen Druck ausgegebene Pulvermenge gesteuert wird . " übrigen aufrecherhaltenen Patentansprüche wird neue europäische Patentschrift verwiesen . Klägerin bekämpft Nichtigkeitsklage Streitpatent Umfang Patentansprüche Unteransprüche 4 5 8 12 13 14 unmittelbar und/oder mittelbar Anspruch rückbezogen sind Anspruch vorzugsweise beanspruchte Gestaltung betreffen . Beklagte hat Streitpatent lediglich eingeschränkter Fassung verteidigt . zuletzt verteidigten Form folgen Anspruch Angabe Beschichtungsanordnung Worte " streifenförmigen Innenbeschichten Dosenkörpern " wird Angabe Förderleitung Attribut lange " ergänzt . Bundespatentgericht hat Streitpatent antragsgemäß Wirkung Hoheitsgebiet Bundesrepublik Umfang Patentansprüche Patentanspruch rückbezogen direkt indirekt Patentanspruch rückbezogen direkt indirekt Patentanspruch rückbezogen 7 Patentanspruch rückbezogen indirekt Patentanspruch rückbezogen direkt indirekt Patentanspruch rückbezogen direkt indirekt Patentanspruch rückbezogen 14 wobei"-Satz soweit direkt indirekt Patentanspruch rückbezogen direkt indirekt Patentanspruch rückbezogen teilweise nichtig erklärt . Hiergegen hat Beklagte Berufung gewendet . mündlichen Verhandlung hat erklärt auch Anspruch unmittelbar mittelbar zurückbezogenen angegriffenen Unteransprüche mehr verteidigen . Beklagte hat Rechtsmittel insoweit zurückgenommen beantragt Klage abzuweisen angegriffenen Patentansprüche deutschen Teils Streitpatents Berufungsrücknahme noch verteidigt . Klägerin ist Begehren entgegengetreten . Senat hat Beweis erhoben Einholung schriftlichen Gutachtens Prof. . Sachverständige mündlichen Verhandlung erläutert ergänzt hat . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung Beklagten bleibt Erfolg . Beklagte Streitpatent erteilten Fassung verteidigt eingelegte Berufung teilweise zurückgenommen hat stehen nur noch Worte " streifenförmigen Innenbeschichten Dosenkörpern " lange " ergänzte Patentanspruch unmittelbar und/oder mittelbar rückbezogenen Patentansprüche 4 Streit . beanspruchten Gegenstände sind jedoch patentfähig . 1 . Streitpatent so Nichtigkeitsklage jetzt noch verteidigt wird betrifft Bereich streifenförmigen Innenbeschichtung Dosenkörpern Kunststoff insbesondere Bereich Schweißnaht notwendig sein kann . Lehre geht insoweit bekannten Methoden . Methode besteht feinstes Kunststoffpulver Streifen Oberfläche Inneren Dosenkörpern applizieren Wärmeeinwirkung Schmelzen bringen so Oberfläche haftende Kunststoffschicht entsteht . Aufbringung soll gewünschter Stärke Breite gleichermaßen erfolgen . wird Pulver Vorrats-)Behälter Leitungssystem eigentlichen Abgabeeinrichtung Beschichtungsanordnung gefördert . längere Strecken kann allein Schwerkraft erfolgen . Transport Pulvers längere Strecken ist üblicherweise nötig Erörterung Parteien ergeben hat automatisierter Herstellung Dosen großer Stückzahl Beschichtungsanordnung Schweißarm nachgeordnet ist Leitungssystem Arm hindurchgeführt werden muß . gewünschte Förderung Pulvers horizontalen Bereichen längerer ken sicherzustellen ist Einsatz Fördermediums nötig üblicherweise Gas ist . Streitpatentschrift schildert bekannt Behälter Speiseleitung Mischkammer verbinden Düse einmündet Druckquelle erzeugter beschleunigter Gasstrahl eingeblasen wird . entsteht Behälter Druckgefälle Folge Pulver Behälter Mischkammer gefördert gesaugt wird . Vermischt Gasstrahl wird Pulver sodann Abschnitt Leitungssystem getragen Geschwindigkeit Pulver-Gas-Stroms Querschnittserweiterung Leitung verringert wird . führt Wege statischen Rückgewinnung Wandlung kinetischer Energie Druckenergie . gesteigerten Druck kann Pulver-Gas-Gemisch auch relativ lange anschließende Förderleitung Beschichtungsanordnung zugespeist werden . Streitpatentschrift weist ferner vornehmlich Pulverförderung rasch wieder Gang setzen auch Pulverförderanlagen vorbeschrieben waren Gasstrom alternierend Abhängigkeit zugeführten Anteil auch Behälter Druck beaufschlagt . Spalte Zeilen . heißt insoweit ergänzend Erzeugung positiven Drucks Vorratsbehälter wirke positiv Pulverförderung . Spalte Zeilen . soll Verfahren Steuerung Zeiteinheit Pulverbeschichtungsanlage ausgegebenen Pulvermenge Verfügung gestellt werden eingangs erwähnten Technik arbeitet . Verworfen wird Möglichkeit ausgegebene Pulvermenge kinetischen Energie Mischkammer eingeblasenen Gasstrahls dort eingedüsten Gasmenge steuern Spalte Zeilen Spalte Zeile . wird Anspruch verteidigten Fassung Verfahren Steuerung Zeiteinheit ausgegebenen Pulvermenge vorgeschlagen folgende Merkmale aufweist : 1 . Pulver wird Speiseleitung Behälter Mischkammer zugespeist Speiseleitung Beschleunigung Mischkammer Kammer gerichtetes Druckgefälle erzeugt wird Verzögerung Pulver-Gas-Stroms Druckrückgewinnung erzielt wird Pulver-Gas-Strom lange Förderleitung Beschichtungsanordnung streifenförmigen Innenbeschichten Dosenkörpern zuzuspeisen . 2 . Behälter wird Druckquelle Behälter vorgesehenen Druckreguliervorrichtung Umgebungsdruck abweichender statischer Druck erzeugt unabhängig Erzeugung Gasstrahls Mischkammer ist ausgegebene Pulvermenge gesteuert wird . Erläuterung Spalte Zeilen . Beschreibung liegt Vorteil Lösung austretende Gasstrahl vornehmlich Beschleunigung Umlenkung Pulvers Mischkammer dient Variation Überdrucks Behälter Fördermenge eingestellt werden kann . gerichtliche Sachverständige hat ausgedrückt Gasstrahl erzeugende Druckquelle diene Druckgefälle Ende Förderleitung hin Pulver fördern . werde Druckhöhe Gasstrahl so wählen abgestimmter Leitungsgeometrie Austritt Beschichtungsstelle Leitungsverluste Pulverförderungsprozeß ausreichende Strömungsgeschwindigkeit erzielt werde . andere Druckquelle unterstütze steigere Sinn Zusatzkomponente Druckhöhe Behälter mengenmäßige Pulverförderung Unterdruck entstehende Druckgefälle Strömungsausbildung Mischkammer gewisser Höhe Sinne Grundkomponente schon vorhanden sei . 2 . kann dahinstehen Patentanspruch verteidigten Fassung Anmeldung Streitpatents unzulässig erweitert ist und/oder Patentanspruch bereits Neuheit fehlt . technische Handeln Patentanspruch verteidigten Fassung Fachmann lehrt war jedenfalls Stands Technik nahegelegt so Lehre erfinderische Tätigkeit zugrunde liegt . Maßgeblicher Fachmann ist hier Mitarbeiter Fachunternehmens jahrelanger Beschäftigung Strömungstechnik pneumatischer Fördertechnik Verfahrenstechnik Sachverständige ausgedrückt hat Kunst streifenförmigen Innenbeschichtens -9- körpern beherrscht vornehmlich praktischer Erfahrung ständige Versuche gewinnen ist weniger technischer Berechnung beruht . Fachmann Ausbildung nur Ingenieur durchaus auch Techniker sein kann befaßt Erläuterungen gerichtliche Sachverständige mündlichen Verhandlung gegeben hat Parteien entgegengetreten sind Neuerungen hier interessierenden Gebiet Technik . Fachmann war Verfahren Merkmale ebenso bekannt wünschenswert erscheinen mußte Steuerung Menge Pulvers vornehmen können Zeiteinheit ausgegeben wird Behälter Leitungssystem transportiert worden ist . Beklagte selbst betont Gründe Notwendigkeit Feinsteuerung bezeichneten Maßnahme offensichtlich sind . unmittelbar Streitpatentschrift folgern läßt wußte Fachmann ferner Möglichkeiten begrenzt sind Manipulation Mischkammer geführten Gasstrahls insoweit bietet . Variation Gasdrucks hat abgesehen Erhöhung verbundenen außerordentlichen Kosten nur bereichsweise signifikante Auswirkung Menge Behälter geförderten dann ausgegebenen Pulvers Spalte Zeilen . . Düse Erhöhung Druckverhältnisses kritischen Bereich kann Spalte Zeilen . genannten Gründen genutzt werden . Erhöhung Mischkammer eingedüsten Gasmenge kann ungünstigen Druckverhältnissen Mischkammer führen Spalte Zeilen . . Umstände war naheliegender fachmännischer Schluß norts gesorgt werden muß gleichmäßigen streifenförmigen Innenbeschichtung Dosen geeignete Steuerung Menge Behälter geförderten dann abgegebenen Pulvers möglich ist . Überlegung rückte Behälter Blickfeld . fallweise benötigte Pulvermenge Verfügung stellen muß lag hier jedenfalls dann eingreifende Mengensteuerung vorzusehen Möglichkeiten Beeinflussung Mengenförderung Mischkammer eingeblasenen Gasstrahl erschöpft sind . Suche Vorbild bildete französische Patentschrift weiteres geeigneten Stand Technik . lehrt Vorrichtung kontinuierlichen Beschichten Oberfläche Fluidisierungsbehälter ausgestalteten Vorratsbehälter Pulver komprimierter Luft betriebene Projektionspistole Teile verbindende Leitung Schlauch aufweist . Beschreibung französischen Patentschrift erfährt Leser Pistole Venturi-Prinzip gestaltet ist Unterdruckzone aufweist . komprimierte Luft bewirkt fluidisierte Behälter Leitung Mischkammer dienende Unterdruckzone Pistole gesaugt dann Gas-Pulver-Gemisch Mündung Pistole ausgestoßen wird . Figur Ausführungsform erläuternden Beschreibung Streitpatents auch erfindungsgemäß Behälter Suspension Pulvers dienen kann kommt französischen Patentschrift Arbeitsweise Ausdruck Streitpatent durchaus vergleichbar ist jedenfalls Bewältigung Pulvertransports Strecke Behälter Mischkammer anschließenden Leitungsbereich anbelangt . hat gerichtliche Sachverständige Anhörung ebenso bestätigt Selbstverständlichkeit Vorschlag französischen Patentschrift ebenfalls gleichmäßige tungen ermöglichen soll . Auch gehört Schrift also Stand Technik . französische Patentschrift lehrt bereits Erwähnte unabhängig voneinander arbeitende Druckquellen einzusetzen Erzeugung Gasstrahls Pistole zweite Behälter wirkende Dispersion Pulvers . kann soll Behälter Druck gesetzt werden . soll so Beschreibung Durchgang Pulvers Pistole führenden Leitung begünstigen . offenbart französische Patentschrift Ansaugen Pulvers Mischkammer Überdruck Behälter unterstützen . sieht Vorschlag französischen Patentschrift auch Regelung . sind je Druckreduzierer Pistole beaufschlagenden Gasstrahl Behälter eingeblasene Luft Klappe Behälter Luft abgelassen werden kann schließlich Hahn beschrieben gezeigt Leitung mehr weniger verschlossen werden kann . Fachmann waren nur Steuerung Drucks Pistole eingeführten komprimierten Luft Steuerung Durchsatzes Pistole durchgelassenen Pulvers Hahns Leitung Hand gegeben . war offenbart ansonsten Venturi-Prinzip arbeitenden Pulverbeschichtung Behälter separat Druck setzen Druck so steuern Transport Pulvers Mischkammer begünstigt . Regulierungsmöglichkeit war französischen Patentschrift sogar vorteilhaft beschrieben . bot Klappe Behälter nur Möglichkeit Behälter eingestellten konstanten Druck aufrechtzuerhalten ; konnte vielmehr auch Variation Drucks Behälter eingesetzt werden . bedeutet zugleich Möglichkeit Massenstrom erhöhen verringern . Naturgesetzen zwangsläufige Folge französischen Patentschrift beschriebenen gezeigten Möglichkeit Steuerung Behälterdruckes ist hat gerichtliche Sachverständige Anhörung bestätigt . bestehen durchgreifenden Zweifel Fachmann auch Steuerung Zeiteinheit Behälter Mischkammer geförderten Pulvermenge vorbeschrieben war unabhängig Erzeugung Gasstrahls Mischkammer arbeitend Druckquelle Druckregulierungsvorrichtung Behälter erfolgt Merkmale . könnte möglicherweise bedeuten Fachmann zugleich Merkmal Ausdruck kommende Steuerung auch Pulvermenge ersehen war schließlich ausgegeben wird auch Mischkammer nachfolgende Förderleitung durchlaufen hat . gerichtliche Sachverständige hat nämlich Anhörung Vorschlag französischen Patentschrift anschaulich überzeugend ausgeführt geschlossenes System handelt so Menge nsteuerung Mischkammer notwendiger Weise auch Menge ausgegebenen Pulvers bestimmt . Offenbarung französischen Patentschrift Festgestellte hinausgeht kann jedoch letztlich dahinstehen . französischen Patentschrift offenbarte Regulierungsmöglichkeit Variation Drucks Behälter bot jedenfalls Anlaß auch Eignung Steuerung überprüfen Ende Transportwegs gleichmäßigen Auftrag jeweils erforderliche Menge Verfügung stellt . Feststellung ist bereits Überlegung gerechtfertigt Mengensteuerung ersten Bereich Leitungssystems eigentlich Auswirkung Ende gebene Menge sein kann . mußte jedenfalls Fachmann hier gewohnt ist gewünschte Ergebnisse ständiges Versuchen erschließen geradezu entsprechende Versuche herausfordern . Anbetracht Geschlossenheit Systems tatsächlich bestehenden Zwangsläufigkeit gerichtliche Sachverständige bereits erwähnt dargelegt hat mußte bereits einfachen Versuchen Erkenntnis führen Verfahren Merkmale . Hilfe geeignete Steuerung Ausgabemenge möglich ist . Fachmann brauchte dann Verfahren Merkmale nur noch französischen Patentschrift ergebenden verfahrensmäßigen Möglichkeit Merkmale 2 . vervollständigen . Feststellung auch Schritt lediglich handwerklicher Art war erfinderische Tätigkeit erforderte steht Spalte Zeilen . Beschreibung Streitpatents hindeuten Verfahren Merkmale . erst stromabwärts Mischkammer dort nötigen langen Leitung Transportprobleme stellen Gefahr Prozeßbevollmächtigte Beklagten kurz genannt hat Dreckeffekten ergeben . Probleme sind unabhängig Wunsch Mengensteuerung gleich Beginn Förderung überwindenden Strecke eingreift . gerichtliche Sachverständige bestätigt hat können Steuerung Fachmann angepaßte Gestaltung verwendeten Systems bewältigt werden . ist ersichtlich patentgemäß entbehrlich sein könnte . Auch Streitpatent überläßt anders Stand Technik konkrete Auslegung gesamten Systems nacharbeitenden Fachmann Verfahren streifenförmigen Innenbeschichten Dosenkörpern Verfügung stellen will . ist unerheblich auch gerichtliche Sachverständige einräumt zeichnerischen Darstellung französischen Patentschrift Mischkammer stromabwärts nutzbaren Druckrückgewinnung nötige erweiternde Leitungsabschnitt hervorgehoben ist . auch insoweit überzeugenden Erläuterungen gerichtlichen Sachverständigen bedeutet Beschreibung französischen Patentschrift enthaltene Anweisung Venturi-Anordnung verwenden Fachmann nämlich längerer Förderstrecke vollständige Venturi-Anordnung vorteilhafter ist Auslaufkonus aufweist zwangsläufig Druckrückgewinnung führt . belegt Fachmann konkreten Fall Mischkammer stromabwärts besorgenden Verhältnissen geeignete Wahl Leitungsgeometrie Rechnung tragen kann französische Patentschrift offenbarte zusätzliche Steuerung Erzeugung Gasstrahls unabhängige Behälter beaufschlagende Druckquelle Behälter vorzusehenden Druckregulierungsvorrichtung nutzen will Verfahren Merkmale . Dosenkörper innen streifenförmig beschichten . Überzeugung Senats Patentanspruch verteidigten Fassung jedenfalls erfinderische Tätigkeit zugrunde liegt steht Einklang Ausführungen gerichtlichen Sachverständigen . hat Lehren technischen Handeln Streitpatents einerseits französischen Patentschrift andererseits praktisch identisch bezeichnet . Patentschriften Vorgaben Querschnitten Abmessungen Düsen Leitungen Drücke Druckquellen machten werde Fachmann jeweils folgendes Verfahren nahegelegt : vorgewählten Querschnittsverhältnissen werde Pulverdosierung zusätzliche Druckbeaufschlagung Pulverbehälters alleine Gasstrahl erzeugten Unterdruck bewirkt kleine Pulvermenge . geringer Druckbeaufschlagung Pulverbehälters werde Pulverförderung Behälterdruck unterstützt gesteigert zu bestimmten Druckhöhe Pulverbehälter Pulverdosierung alleine Behälterdruck erreicht werde . ist gerichtliche Sachverständige auch Anhörung abgerückt . hat kritischen Fragen Senats bereits erwähnten Fakten so fundiert nachvollziehbar dargelegt durchgreifende Zweifel bestehen . 3 . folglich Patentanspruch erteilten Fassung gegebene Nichtigkeitsgrund § Abs. Nr. ergreift auch Unteransprüche 4 unmittelbar und/oder mittelbar Patentanspruch rückbezogen sind . ist Lehre eigenem erfinderischen Gehalt beansprucht . hat gerichtliche Sachverständige bestätigt . Auch Beklagte macht geltend . 4 . Streitpatent angegriffen ist mehr verteidigt wird hat Nichtigerklärung Streitpatents ebenfalls Bestand vgl. Rauchgasklappe . 5 . Kostenentscheidung folgt § Abs. Abs. . Abs. . .. Scharen Meier-Beck Keukenschrijver