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1430 lines
14 KiB

NAMEN
Patentnichtigkeitssache
Verkündet
:
23
.
Januar
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
23
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Scharen
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
Urteil
2
.
Senats
Bundespatentgerichts
8
.
September
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Rechtsnachfolgerin
Patentinhaberin
eingetragenen
Beklagten
übernehmender
Gesellschaft
verschmolzenen
H.
Werkstatt-Technik
GmbH
Inhaberin
5
.
Mai
angemeldeten
deutschen
Patents
Streitpatents
.
Patentansprüche
lauten
:
"
1
.
Verfahren
Ausgleich
Unwucht
Kraftfahrzeugrad
Scheibenrad
Bereich
Radscheibe
radial
durchgehende
Radscheibenteile
aufweist
Abhängigkeit
Meßvorgangs
ermittelten
Meßwerten
Innenseite
Scheibenrades
befindliche
Ausgleichsebene
zugeordnetem
Ausgleichsradius
Ausgleichsgröße
Winkellage
Ausgleichsmasse
Innenseite
Scheibenrades
befestigenden
Klebegewichten
durchzuführenden
Unwuchtausgleich
bestimmt
wird
gekennzeichnet
Winkellagen
Materialunterbrechungen
und/oder
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
bestimmt
gespeichert
werden
Innenseite
Scheibenrades
befindliche
Ausgleichsebene
bestimmte
Ausgleichsgröße
dann
Ausgleichsmassen
Winkellagen
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
vorhanden
sind
zerlegt
wird
Winkellage
bestimmten
Ausgleichsgröße
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
liegt
zerlegten
Ausgleichsmassen
entsprechenden
Klebegewichte
zugeordneten
Winkellagen
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrades
befestigt
werden
.
5
.
Vorrichtung
Durchführung
Verfahrens
Patentanspruch
Hauptwelle
Kraftfahrzeugrad
aufspannbar
ist
kraftschlüssig
Hauptwelle
verbundenen
Kraftmeßeinrichtung
Hauptwelle
gekoppelten
Drehwinkelmeßeinrichtung
Drehwinkelmeßeinrichtung
Kraftmeßeinrichtung
angeschlossenen
Auswerteeinrichtung
Bestimmung
gleichsmassen
Winkellagen
Unwuchtausgleich
Klebegewichten
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrades
gekennzeichnet
Auswerteeinrichtung
Speicher
angeschlossen
ist
Winkellage
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
befestigten
Kraftfahrzeugrades
gespeichert
sind
Auswerteeinrichtung
Vektorrechner
aufweist
Drehwinkelmeßeinrichtung
Kraftmeßeinrichtung
g
elieferten
Meßwerte
Ausgleichsmassen
zerlegt
Winkellagen
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
liegen
.
"
Wortlauts
Patentanspruch
untergeordneten
Ansprüche
Patentanspruch
untergeordneten
Anspruchs
wird
Streitpatentschrift
verwiesen
.
Nichtigkeitsklage
greift
Klägerin
Streitpatent
erfinderischer
Tätigkeit
patentfähig
.
Bundespatentgericht
hat
Streitpatent
nichtig
erklärt
.
Hiergegen
richtet
Berufung
Beklagten
Abweisung
Klage
erstrebt
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
.
gerichtlicher
Sachverständiger
hat
Univ.-Prof
.
.
schriftliches
Gutachten
erstattet
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
hat
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
hat
Erfolg
.
Bundespatentgericht
Einspruchsabteilung
Europäischen
Patentamts
Streitpatent
wesentlichen
inhaltsgleiche
europäische
Patent
widerrufen
hat
ist
Senat
Überzeugung
Streitpatent
erfinderischer
Tätigkeit
beruht
.
Streitpatent
betrifft
Verfahren
Ausgleich
Unwucht
Scheibenrad
Kraftfahrzeugs
Vorrichtung
Durchführung
Verfahrens
.
Verfahren
werden
Meßvorgang
Meßwerte
Innenseite
Scheibenrads
befindliche
Ausgleichsebene
zugehörigem
Ausgleichsradius
ermittelt
.
Abhängigkeit
Meßwerten
wird
Winkellage
Ausgleichsmasse
Ausgleichsgröße
Unwuchtausgleich
bestimmt
sodann
Innenseite
Scheibenrads
befestigenden
Klebegewichten
ausgeführt
wird
.
Streitpatentschrift
schildert
Befestigung
selbstklebender
Ausgleichsgewichte
Innenseite
Scheibenrads
Scheibenrädern
bekannt
Felgenhörner
Befestigen
Unwuchtausgleichgewichten
aufweisen
.
Anbringung
Klebegewichten
Felgenschüssel
etwa
deutsche
Offenlegungsschrift
beschreibt
soll
gewährleisten
äußere
Erscheinungsbild
Radscheibe
Ausgleichsgewicht
beeinträchtigt
wird
Sp
.
Z.
.
Winkellage
Ausgleichsgewichts
wird
ermittelten
Unwuchtvektor
bestimmt
.
Leichtmetallrädern
insbesondere
Aluminiumrädern
Speichenräder
ausgebildet
sind
Bereich
Radscheibe
radial
durchgehende
Radscheibenteile
abwechseln
ergibt
jedoch
Nachteil
Felgenschüssel
Winkelbereich
Materialunterbrechung
angebrachtes
Ausgleichsgewicht
außen
sichtbar
ist
Anbringung
Innenseite
Scheibenrades
optisch
störend
empfunden
wird
.
Erfindung
liegt
technische
Problem
zugrunde
Unwuchtausgleich
so
durchzuführen
Beeinträchtigung
äußeren
Ersche
Scheibenrades
vermieden
wird
.
Erfindungsgemäß
geschieht
Winkellagen
Materialunterbrechungen
und/oder
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
bestimmt
gespeichert
werden
.
Befindet
Winkellage
eingangs
dargestellt
ermittelten
Ausgleichsvektors
Materialunterbrechung
wird
Ausgleichsgröße
Ausgleichsmassen
zerlegt
Winkellage
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
liegt
.
zerlegten
Ausgleichsmassen
entsprechenden
Klebegewichte
werden
sodann
zugeordneten
Winkellagen
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrades
befestigt
sind
außen
mehr
sichtbar
.
Merkmalen
gegliedert
besteht
erfindungsgemäße
Verfahren
Ausgleich
Unwucht
Kraftfahrzeugrad
Bereich
Radscheibe
radial
durchgehende
Radscheibenteile
aufweist
folgenden
Elementen
:
1
.
Winkellagen
Materialunterbrechungen
und/oder
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
werden
bestimmt
gespeichert
.
2
.
Meßvorgangs
werden
Meßwerte
Innenseite
Scheibenrads
befindliche
Ausgleichsebene
zugeordnetem
Ausgleichsradius
ermittelt
.
3
.
Abhängigkeit
Meßwerten
wird
Ausgleichsgröße
Unwuchtausgleich
Winkellage
Ausgleichsmasse
bestimmt
.
4
.
Liegt
Winkellage
bestimmten
Ausgleichsgröße
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
wird
Ausgleichsmasse
entsprechende
Klebegewicht
zugeordneten
Winkellage
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrades
befestigt
.
5
.
Liegt
Winkellage
bestimmten
Ausgleichsgröße
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
5.1
wird
Ausgleichsgröße
Ausgleichsmassen
zerlegt
Winkellage
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
liegt
-9-
werden
zerlegten
Ausgleichsmassen
entsprechenden
Klebegewichte
zugeordneten
Winkellagen
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrades
befestigt
.
erfindungsgemäße
Vorrichtung
Durchführung
Verfahrens
Anspruch
1
.
ist
versehen
Hauptwelle
Kraftfahrzeugrad
aufspannbar
ist
kraftschlüssig
Hauptwelle
verbundenen
Kraftmeßeinrichtung
Hauptwelle
gekoppelten
Drehwinkelmeßeinrichtung
Drehwinkelmeßeinrichtung
Kraftmeßeinrichtung
angeschlossenen
Auswerteeinrichtung
Bestimmung
Ausgleichsmassen
Winkellagen
Unwuchtausgleich
Klebegewichten
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrads
.
2
.
Auswerteeinrichtung
ist
Speicher
angeschlossen
Winkellagen
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
Hauptwelle
befestigten
Kraftfahrzeugrades
gespeichert
sind
.
3
.
Auswerteeinrichtung
weist
Vektorrechner
Drehwinkelmeßeinrichtung
Kraftmeßeinrichtung
gelieferten
Meßwerte
Ausgleichsmassen
zerlegt
Winkellagen
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
liegen
.
II
.
erfindungsgemäße
Verfahren
ist
neu
Stand
Technik
Winkellagen
Materialunterbrechungen
und/oder
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
bestimmt
demgemäß
auch
verwendet
worden
sind
Masse
Winkellage
Ausgleichsgröße
festzulegen
.
Ergebnis
Verhandlung
Beweisaufnahme
steht
jedoch
Überzeugung
Senats
Stand
Technik
Fachmann
erfindungsgemäße
Verfahren
nahegelegt
hat
so
Auffindung
erfinderischen
Tätigkeit
bedurfte
Abs.
4
Abs.
Nr.
Abs.
PatG
.
1
.
Fachmann
ist
überzeugenden
auch
Parteien
angegriffenen
Ausführungen
gerichtlichen
Sachverständigen
Ingenieur
Universitätsabschluß
anzusehen
Studium
allgemeinen
Maschinenbaus
Schwerpunkten
Schwingungslehre
auch
Feinwerktechnik
absolviert
Prüfstandstechnik
befaßten
Regel
spezialisierten
Unternehmen
Bereich
erforderlichen
greifenden
physikalischen
Kenntnissen
notwendigen
hohen
Abstraktionsvermögen
entsprechende
praktische
Erfahrungen
erworben
hat
.
2
.
Fachmann
war
Verfahren
bekannt
Meßwerte
Innenseite
Scheibenrads
befindliche
Ausgleichsebene
zugeordnetem
Ausgleichsradius
ermitteln
Abhängigkeit
Meßwerten
Ausgleichsgröße
Unwuchtausgleich
Winkellage
Ausgleichsmasse
bestimmen
Ausgleichsmasse
entsprechende
Klebegewicht
zugeordneten
Winkellage
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrades
befestigen
Merkmale
.
Verfahren
wird
Streitpatentschrift
erörterten
deutschen
Offenlegungsschrift
ebenso
dargestellt
gleichfalls
erwähnten
Prospekt
"
geodyna
3000/geodyna
"
Beklagten
.
Fachmann
mußte
schon
Hinblick
optische
Erscheinungsbild
Regel
hochpreisigen
Scheibenräder
grundsätzlich
bestrebt
sein
Ausgleichsmassen
so
anzuordnen
insoweit
Beeinträchtigungen
sichtbare
Klebegewichte
ergaben
.
Beispielhaft
wird
Offenlegungsschrift
Hinweis
belegt
Anbringen
versteckten
Klebegewichts
Felgenschüssel
werde
attraktive
Erscheinungsbild
Kraftfahrzeugrades
insbesondere
Leichtmetallrades
gestört
Sp
.
Z.
.
Ebenso
betont
Firmenschrift
geodyna
"
Beklagten
S.
Zielsetzung
Klebegewichte
so
plazieren
"
wertvolle
Alu-Räder
mehr
falsch
angebrachte
Gewichte
beschädigt
Optik
negativ
beeinflußt
"
wird
.
3
.
Materialdurchbrechungen
Radscheibe
genügt
Speichenrädern
Anordnung
Felgenschüssel
allein
versteckten
Anbringung
Klebegewichte
jedoch
.
Fällt
nämlich
Ausgleichsgröße
ermittelte
Winkellage
durchbrochenen
außen
einsehbaren
Bereich
wird
Klebegewicht
dort
angebracht
ergibt
genau
Beeinträchtigung
Erscheinungsbildes
Rades
Fachmann
vermeiden
trachtete
Nutzer
Fahrzeuges
umso
weniger
hinnehmbar
ansehen
mußte
desto
Wert
Nutzer
insbesondere
auch
optische
Wirkung
abzielenden
hochpreisigen
Leichtmetallrädern
äußere
Erscheinungsbild
legte
.
ergab
Fachmann
unmittelbar
Forderung
Klebegewichte
Felgenschüssel
dort
anzubringen
sichtbar
sind
nämlich
Winkellagen
Radscheibe
durchbrochen
ist
Außenseite
radial
durchgehende
Radscheibenteile
befinden
optisch
störende
Ausgleichsgewicht
verdeckt
wird
.
gebot
immer
dann
Verlagerung
Anbringungsortes
Ausgleichsmasse
herkömmliche
Weise
errechnete
Winkellage
Kriterium
verwendet
werden
konnte
.
gerichtliche
Sachverständige
überzeugend
ausgeführt
hat
war
Fachmann
selbstverständlich
Verlagerung
Anbringungsortes
Ausgleichsmasse
aufteilen
konnte
mußte
.
Methode
Aufteilung
nämlich
Zerlegung
Ausgleichsvektors
Vektoren
geeigneter
Winkellagen
Bestimmung
entsprechenden
Ausgleichsmassen
gehörte
gerichtliche
Sachverständige
weiter
ausgeführt
hat
elementaren
"
Handwerkzeug
"
Fachmanns
.
gerichtliche
Sachverständige
hat
demgemäß
US-Patentschrift
allgemein
elektronischen
Auswuchtvorrichtung
drehende
Körper
befaßt
Ausführungen
Sachverständigen
jedoch
vornehmlich
schnell
drehende
Rotoren
etwa
Turbinen
zielt
nur
Beispiel
Anwendung
Fachmann
bekannten
Aufteilung
Ausgleichsgröße
gesehen
.
Dort
wird
Anschluß
Hi
Sp
.
notwendig
sein
könne
Ausgleichsmasse
ermittelten
Punkten
anzubringen
vorgesehenen
Gewindebohrungen
Aufnahme
Ausgleichsgewichten
zusammenfallen
erforderlich
Schaufel
Schaufelturbine
liegen
vorgeschlagen
Fall
einzelnen
Vektor
Vektoren
aufzulösen
Aufnahmebohrungen
Schaufeln
schneiden
.
Bezugnahme
Figur
Druckschrift
wird
beschrieben
Sp
.
Mikroprozessor
so
programmiert
sei
Computer
Ausgleichsvektor
Vektoren
auflöse
Größe
Winkel
Anzeigen
wiedergegeben
würden
Anzahl
Aufnahmepunkte
Ausgleichsgewichte
Schalter
eingegeben
werde
.
Erfindung
zugrundeliegende
Problem
lösen
mußte
Fachmann
lediglich
bekannte
US-Patentschrift
beispielhaft
beschränkten
Anzahl
Gewindebohrungen
möglichen
Anbringungsorten
Ausgleichsmassen
Schaufelturbine
herangezogene
Zerlegung
Ausgleichsvektors
Fall
anwenden
Ausgleichsgewicht
optischen
Wirkung
errechneten
nämlich
außen
einsehbaren
Stellen
angebracht
werden
soll
.
tun
können
Ausgleichsgröße
massen
zerlegen
können
Winkellage
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
liegt
Merkmal
mußte
Fachmann
zwangsläufig
zunächst
Winkellagen
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
auch
Streitpatent
offengelassenen
Weise
bestimmen
Berechnung
speichern
Merkmal
.
zerlegten
Ausgleichsmassen
entsprechenden
Klebegewichte
schließlich
zugeordneten
Winkellagen
Ausgleichsebene
Innenseite
Scheibenrades
befestigen
sind
Merkmal
versteht
selbst
;
werden
Ausgleichsmassen
Winkellagen
bestimmt
.
4
.
Sachlage
kann
Beklagten
hervorgehobene
Gesichtspunkt
versteckte
Anbringung
Ausgleichsgewichts
einerseits
Aufteilungsmöglichkeit
Ausgleichsgewicht
Ersatzgewichte
andererseits
lange
Zeit
jeweils
bekannt
gewesen
seien
Fachwelt
miteinander
Verbindung
gebracht
habe
andere
Beurteilung
erfinderischen
Tätigkeit
rechtfertigen
.
übrigen
kann
zeitliche
Entwicklung
zwar
indiziell
Notwendigkeit
erfinderischen
Tätigkeit
sprechen
Sen
.
.
26.1.1982
.
Bereits
Bundespatentgericht
hat
jedoch
Verweis
Jahre
stammende
Druckschrift
geodyna
"
Beklagten
"
ständig
wachsenden
Anteil
Leichtmetallfelgen
gesprochen
wird
hingewiesen
Fragen
Optik
Kraftfahrzeugrädern
jüngerer
Zeit
insbesondere
Verbreitung
hochpreisigen
Leichtmetallrädern
gestiegenen
Anforderungen
Kunden
optische
Erscheinungsbild
erheblich
Bedeutung
gewonnen
hätten
.
gerichtliche
Sachverständige
hat
ähnlich
auch
Einspruchsabteilung
herangezogene
Entwicklung
Hinweis
untermauert
modernen
Serienfahrzeugen
erreichbaren
hohen
Geschwindigkeiten
Speichenräder
auch
Abfuhr
Bremswärme
erforderten
jedenfalls
zweckmäßig
machten
.
indes
Erfindung
befriedigte
Bedürfnis
erst
kürzerer
Zeit
läßt
"
Zeitmoment
"
beachtliches
Argument
erfinderische
Tätigkeit
ableiten
Sen
.
.
Rauchgasklappe
;
Int
.
.
Erfindung
Streitpatents
Beklagte
behauptet
Praxis
weithin
durchgesetzt
hat
besagt
gegebenen
Umständen
allein
ebenfalls
vgl.
Sen
.
.
Rauchgasklappe
.
.
gleichen
Gründen
fehlt
auch
nebengeordneten
Vorrichtungsanspruch
Patentfähigkeit
.
Merkmal
bezeichneten
Vorrichtungselemente
Hauptwelle
Merkmal
Kraftmeßeinrichtung
Merkmal
Drehwinkelmeßeinrichtung
Merkmal
Auswerteeinrichtung
Merkmal
sind
notwendige
Bestandteile
Auswuchtmaschine
Verfahren
deutschen
Offenlegungsschrift
ausführen
kann
etwa
Prospekt
geodyna
3000/geodyna
"
Beklagten
dargestellt
ist
.
Speicher
Winkellagen
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
Hauptwelle
befestigten
Kraftfahrzeugrades
gespeichert
sind
Auswerteeinrichtung
angeschlossen
ist
Merkmal
Vektorrechner
Drehwinkelmeßeinrichtung
Kraftmeßeinrichtung
gelieferten
Meßwerte
Ausgleichsmassen
rlegt
Winkellagen
radial
durchgehenden
Radscheibenteile
liegen
Merkmal
sind
vorrichtungsmäßigen
Hilfsmittel
rensmerkmale
ausgeführt
werden
.
sind
lediglich
abstrakt
Fachmann
bekannte
Standardbauelemente
bezeichnet
;
Funktion
Anspruch
verwendet
werden
sind
ebenso
Verfahrensmaßnahmen
selbst
beispielsweise
US-Patentschrift
entnehmen
.
Auch
Beklagte
nimmt
Entwicklung
erfinderische
Leistung
Anspruch
.
IV
.
Unteransprüche
enthalten
praktische
Ausführung
zweckmäßige
handwerkliche
Ausgestaltungen
Lehre
Patentansprüchen
gleichfalls
Patentfähiges
enthalten
;
Beklagte
macht
insoweit
auch
geltend
.
V.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
Abs.
.
Scharen
Meier-Beck