NAMEN Patentnichtigkeitssache Verkündet : 23 . Januar Justizhauptsekretär Urkundsbeamter Geschäftsstelle Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 23 . Januar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Scharen Richterin Richter Dr. Recht erkannt : Berufung Urteil 2 . Senats Bundespatentgerichts 8 . September wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist Rechtsnachfolgerin Patentinhaberin eingetragenen Beklagten übernehmender Gesellschaft verschmolzenen H. Werkstatt-Technik GmbH Inhaberin 5 . Mai angemeldeten deutschen Patents Streitpatents . Patentansprüche lauten : " 1 . Verfahren Ausgleich Unwucht Kraftfahrzeugrad Scheibenrad Bereich Radscheibe radial durchgehende Radscheibenteile aufweist Abhängigkeit Meßvorgangs ermittelten Meßwerten Innenseite Scheibenrades befindliche Ausgleichsebene zugeordnetem Ausgleichsradius Ausgleichsgröße Winkellage Ausgleichsmasse Innenseite Scheibenrades befestigenden Klebegewichten durchzuführenden Unwuchtausgleich bestimmt wird gekennzeichnet Winkellagen Materialunterbrechungen und/oder radial durchgehenden Radscheibenteile bestimmt gespeichert werden Innenseite Scheibenrades befindliche Ausgleichsebene bestimmte Ausgleichsgröße dann Ausgleichsmassen Winkellagen radial durchgehenden Radscheibenteile vorhanden sind zerlegt wird Winkellage bestimmten Ausgleichsgröße radial durchgehenden Radscheibenteile liegt zerlegten Ausgleichsmassen entsprechenden Klebegewichte zugeordneten Winkellagen Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrades befestigt werden . 5 . Vorrichtung Durchführung Verfahrens Patentanspruch Hauptwelle Kraftfahrzeugrad aufspannbar ist kraftschlüssig Hauptwelle verbundenen Kraftmeßeinrichtung Hauptwelle gekoppelten Drehwinkelmeßeinrichtung Drehwinkelmeßeinrichtung Kraftmeßeinrichtung angeschlossenen Auswerteeinrichtung Bestimmung gleichsmassen Winkellagen Unwuchtausgleich Klebegewichten Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrades gekennzeichnet Auswerteeinrichtung Speicher angeschlossen ist Winkellage radial durchgehenden Radscheibenteile befestigten Kraftfahrzeugrades gespeichert sind Auswerteeinrichtung Vektorrechner aufweist Drehwinkelmeßeinrichtung Kraftmeßeinrichtung g elieferten Meßwerte Ausgleichsmassen zerlegt Winkellagen radial durchgehenden Radscheibenteile liegen . " Wortlauts Patentanspruch untergeordneten Ansprüche Patentanspruch untergeordneten Anspruchs wird Streitpatentschrift verwiesen . Nichtigkeitsklage greift Klägerin Streitpatent erfinderischer Tätigkeit patentfähig . Bundespatentgericht hat Streitpatent nichtig erklärt . Hiergegen richtet Berufung Beklagten Abweisung Klage erstrebt . Klägerin tritt Rechtsmittel . gerichtlicher Sachverständiger hat Univ.-Prof . . schriftliches Gutachten erstattet mündlichen Verhandlung erläutert ergänzt hat . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung hat Erfolg . Bundespatentgericht Einspruchsabteilung Europäischen Patentamts Streitpatent wesentlichen inhaltsgleiche europäische Patent widerrufen hat ist Senat Überzeugung Streitpatent erfinderischer Tätigkeit beruht . Streitpatent betrifft Verfahren Ausgleich Unwucht Scheibenrad Kraftfahrzeugs Vorrichtung Durchführung Verfahrens . Verfahren werden Meßvorgang Meßwerte Innenseite Scheibenrads befindliche Ausgleichsebene zugehörigem Ausgleichsradius ermittelt . Abhängigkeit Meßwerten wird Winkellage Ausgleichsmasse Ausgleichsgröße Unwuchtausgleich bestimmt sodann Innenseite Scheibenrads befestigenden Klebegewichten ausgeführt wird . Streitpatentschrift schildert Befestigung selbstklebender Ausgleichsgewichte Innenseite Scheibenrads Scheibenrädern bekannt Felgenhörner Befestigen Unwuchtausgleichgewichten aufweisen . Anbringung Klebegewichten Felgenschüssel etwa deutsche Offenlegungsschrift beschreibt soll gewährleisten äußere Erscheinungsbild Radscheibe Ausgleichsgewicht beeinträchtigt wird Sp . Z. . Winkellage Ausgleichsgewichts wird ermittelten Unwuchtvektor bestimmt . Leichtmetallrädern insbesondere Aluminiumrädern Speichenräder ausgebildet sind Bereich Radscheibe radial durchgehende Radscheibenteile abwechseln ergibt jedoch Nachteil Felgenschüssel Winkelbereich Materialunterbrechung angebrachtes Ausgleichsgewicht außen sichtbar ist Anbringung Innenseite Scheibenrades optisch störend empfunden wird . Erfindung liegt technische Problem zugrunde Unwuchtausgleich so durchzuführen Beeinträchtigung äußeren Ersche Scheibenrades vermieden wird . Erfindungsgemäß geschieht Winkellagen Materialunterbrechungen und/oder radial durchgehenden Radscheibenteile bestimmt gespeichert werden . Befindet Winkellage eingangs dargestellt ermittelten Ausgleichsvektors Materialunterbrechung wird Ausgleichsgröße Ausgleichsmassen zerlegt Winkellage radial durchgehenden Radscheibenteile liegt . zerlegten Ausgleichsmassen entsprechenden Klebegewichte werden sodann zugeordneten Winkellagen Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrades befestigt sind außen mehr sichtbar . Merkmalen gegliedert besteht erfindungsgemäße Verfahren Ausgleich Unwucht Kraftfahrzeugrad Bereich Radscheibe radial durchgehende Radscheibenteile aufweist folgenden Elementen : 1 . Winkellagen Materialunterbrechungen und/oder radial durchgehenden Radscheibenteile werden bestimmt gespeichert . 2 . Meßvorgangs werden Meßwerte Innenseite Scheibenrads befindliche Ausgleichsebene zugeordnetem Ausgleichsradius ermittelt . 3 . Abhängigkeit Meßwerten wird Ausgleichsgröße Unwuchtausgleich Winkellage Ausgleichsmasse bestimmt . 4 . Liegt Winkellage bestimmten Ausgleichsgröße radial durchgehenden Radscheibenteile wird Ausgleichsmasse entsprechende Klebegewicht zugeordneten Winkellage Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrades befestigt . 5 . Liegt Winkellage bestimmten Ausgleichsgröße radial durchgehenden Radscheibenteile 5.1 wird Ausgleichsgröße Ausgleichsmassen zerlegt Winkellage radial durchgehenden Radscheibenteile liegt -9- werden zerlegten Ausgleichsmassen entsprechenden Klebegewichte zugeordneten Winkellagen Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrades befestigt . erfindungsgemäße Vorrichtung Durchführung Verfahrens Anspruch 1 . ist versehen Hauptwelle Kraftfahrzeugrad aufspannbar ist kraftschlüssig Hauptwelle verbundenen Kraftmeßeinrichtung Hauptwelle gekoppelten Drehwinkelmeßeinrichtung Drehwinkelmeßeinrichtung Kraftmeßeinrichtung angeschlossenen Auswerteeinrichtung Bestimmung Ausgleichsmassen Winkellagen Unwuchtausgleich Klebegewichten Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrads . 2 . Auswerteeinrichtung ist Speicher angeschlossen Winkellagen radial durchgehenden Radscheibenteile Hauptwelle befestigten Kraftfahrzeugrades gespeichert sind . 3 . Auswerteeinrichtung weist Vektorrechner Drehwinkelmeßeinrichtung Kraftmeßeinrichtung gelieferten Meßwerte Ausgleichsmassen zerlegt Winkellagen radial durchgehenden Radscheibenteile liegen . II . erfindungsgemäße Verfahren ist neu Stand Technik Winkellagen Materialunterbrechungen und/oder radial durchgehenden Radscheibenteile bestimmt demgemäß auch verwendet worden sind Masse Winkellage Ausgleichsgröße festzulegen . Ergebnis Verhandlung Beweisaufnahme steht jedoch Überzeugung Senats Stand Technik Fachmann erfindungsgemäße Verfahren nahegelegt hat so Auffindung erfinderischen Tätigkeit bedurfte Abs. 4 Abs. Nr. Abs. PatG . 1 . Fachmann ist überzeugenden auch Parteien angegriffenen Ausführungen gerichtlichen Sachverständigen Ingenieur Universitätsabschluß anzusehen Studium allgemeinen Maschinenbaus Schwerpunkten Schwingungslehre auch Feinwerktechnik absolviert Prüfstandstechnik befaßten Regel spezialisierten Unternehmen Bereich erforderlichen greifenden physikalischen Kenntnissen notwendigen hohen Abstraktionsvermögen entsprechende praktische Erfahrungen erworben hat . 2 . Fachmann war Verfahren bekannt Meßwerte Innenseite Scheibenrads befindliche Ausgleichsebene zugeordnetem Ausgleichsradius ermitteln Abhängigkeit Meßwerten Ausgleichsgröße Unwuchtausgleich Winkellage Ausgleichsmasse bestimmen Ausgleichsmasse entsprechende Klebegewicht zugeordneten Winkellage Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrades befestigen Merkmale . Verfahren wird Streitpatentschrift erörterten deutschen Offenlegungsschrift ebenso dargestellt gleichfalls erwähnten Prospekt " geodyna 3000/geodyna " Beklagten . Fachmann mußte schon Hinblick optische Erscheinungsbild Regel hochpreisigen Scheibenräder grundsätzlich bestrebt sein Ausgleichsmassen so anzuordnen insoweit Beeinträchtigungen sichtbare Klebegewichte ergaben . Beispielhaft wird Offenlegungsschrift Hinweis belegt Anbringen versteckten Klebegewichts Felgenschüssel werde attraktive Erscheinungsbild Kraftfahrzeugrades insbesondere Leichtmetallrades gestört Sp . Z. . Ebenso betont Firmenschrift geodyna " Beklagten S. Zielsetzung Klebegewichte so plazieren " wertvolle Alu-Räder mehr falsch angebrachte Gewichte beschädigt Optik negativ beeinflußt " wird . 3 . Materialdurchbrechungen Radscheibe genügt Speichenrädern Anordnung Felgenschüssel allein versteckten Anbringung Klebegewichte jedoch . Fällt nämlich Ausgleichsgröße ermittelte Winkellage durchbrochenen außen einsehbaren Bereich wird Klebegewicht dort angebracht ergibt genau Beeinträchtigung Erscheinungsbildes Rades Fachmann vermeiden trachtete Nutzer Fahrzeuges umso weniger hinnehmbar ansehen mußte desto Wert Nutzer insbesondere auch optische Wirkung abzielenden hochpreisigen Leichtmetallrädern äußere Erscheinungsbild legte . ergab Fachmann unmittelbar Forderung Klebegewichte Felgenschüssel dort anzubringen sichtbar sind nämlich Winkellagen Radscheibe durchbrochen ist Außenseite radial durchgehende Radscheibenteile befinden optisch störende Ausgleichsgewicht verdeckt wird . gebot immer dann Verlagerung Anbringungsortes Ausgleichsmasse herkömmliche Weise errechnete Winkellage Kriterium verwendet werden konnte . gerichtliche Sachverständige überzeugend ausgeführt hat war Fachmann selbstverständlich Verlagerung Anbringungsortes Ausgleichsmasse aufteilen konnte mußte . Methode Aufteilung nämlich Zerlegung Ausgleichsvektors Vektoren geeigneter Winkellagen Bestimmung entsprechenden Ausgleichsmassen gehörte gerichtliche Sachverständige weiter ausgeführt hat elementaren " Handwerkzeug " Fachmanns . gerichtliche Sachverständige hat demgemäß US-Patentschrift allgemein elektronischen Auswuchtvorrichtung drehende Körper befaßt Ausführungen Sachverständigen jedoch vornehmlich schnell drehende Rotoren etwa Turbinen zielt nur Beispiel Anwendung Fachmann bekannten Aufteilung Ausgleichsgröße gesehen . Dort wird Anschluß Hi Sp . notwendig sein könne Ausgleichsmasse ermittelten Punkten anzubringen vorgesehenen Gewindebohrungen Aufnahme Ausgleichsgewichten zusammenfallen erforderlich Schaufel Schaufelturbine liegen vorgeschlagen Fall einzelnen Vektor Vektoren aufzulösen Aufnahmebohrungen Schaufeln schneiden . Bezugnahme Figur Druckschrift wird beschrieben Sp . Mikroprozessor so programmiert sei Computer Ausgleichsvektor Vektoren auflöse Größe Winkel Anzeigen wiedergegeben würden Anzahl Aufnahmepunkte Ausgleichsgewichte Schalter eingegeben werde . Erfindung zugrundeliegende Problem lösen mußte Fachmann lediglich bekannte US-Patentschrift beispielhaft beschränkten Anzahl Gewindebohrungen möglichen Anbringungsorten Ausgleichsmassen Schaufelturbine herangezogene Zerlegung Ausgleichsvektors Fall anwenden Ausgleichsgewicht optischen Wirkung errechneten nämlich außen einsehbaren Stellen angebracht werden soll . tun können Ausgleichsgröße massen zerlegen können Winkellage radial durchgehenden Radscheibenteile liegt Merkmal mußte Fachmann zwangsläufig zunächst Winkellagen radial durchgehenden Radscheibenteile auch Streitpatent offengelassenen Weise bestimmen Berechnung speichern Merkmal . zerlegten Ausgleichsmassen entsprechenden Klebegewichte schließlich zugeordneten Winkellagen Ausgleichsebene Innenseite Scheibenrades befestigen sind Merkmal versteht selbst ; werden Ausgleichsmassen Winkellagen bestimmt . 4 . Sachlage kann Beklagten hervorgehobene Gesichtspunkt versteckte Anbringung Ausgleichsgewichts einerseits Aufteilungsmöglichkeit Ausgleichsgewicht Ersatzgewichte andererseits lange Zeit jeweils bekannt gewesen seien Fachwelt miteinander Verbindung gebracht habe andere Beurteilung erfinderischen Tätigkeit rechtfertigen . übrigen kann zeitliche Entwicklung zwar indiziell Notwendigkeit erfinderischen Tätigkeit sprechen Sen . . 26.1.1982 . Bereits Bundespatentgericht hat jedoch Verweis Jahre stammende Druckschrift geodyna " Beklagten " ständig wachsenden Anteil Leichtmetallfelgen gesprochen wird hingewiesen Fragen Optik Kraftfahrzeugrädern jüngerer Zeit insbesondere Verbreitung hochpreisigen Leichtmetallrädern gestiegenen Anforderungen Kunden optische Erscheinungsbild erheblich Bedeutung gewonnen hätten . gerichtliche Sachverständige hat ähnlich auch Einspruchsabteilung herangezogene Entwicklung Hinweis untermauert modernen Serienfahrzeugen erreichbaren hohen Geschwindigkeiten Speichenräder auch Abfuhr Bremswärme erforderten jedenfalls zweckmäßig machten . indes Erfindung befriedigte Bedürfnis erst kürzerer Zeit läßt " Zeitmoment " beachtliches Argument erfinderische Tätigkeit ableiten Sen . . Rauchgasklappe ; Int . . Erfindung Streitpatents Beklagte behauptet Praxis weithin durchgesetzt hat besagt gegebenen Umständen allein ebenfalls vgl. Sen . . Rauchgasklappe . . gleichen Gründen fehlt auch nebengeordneten Vorrichtungsanspruch Patentfähigkeit . Merkmal bezeichneten Vorrichtungselemente Hauptwelle Merkmal Kraftmeßeinrichtung Merkmal Drehwinkelmeßeinrichtung Merkmal Auswerteeinrichtung Merkmal sind notwendige Bestandteile Auswuchtmaschine Verfahren deutschen Offenlegungsschrift ausführen kann etwa Prospekt geodyna 3000/geodyna " Beklagten dargestellt ist . Speicher Winkellagen radial durchgehenden Radscheibenteile Hauptwelle befestigten Kraftfahrzeugrades gespeichert sind Auswerteeinrichtung angeschlossen ist Merkmal Vektorrechner Drehwinkelmeßeinrichtung Kraftmeßeinrichtung gelieferten Meßwerte Ausgleichsmassen rlegt Winkellagen radial durchgehenden Radscheibenteile liegen Merkmal sind vorrichtungsmäßigen Hilfsmittel rensmerkmale ausgeführt werden . sind lediglich abstrakt Fachmann bekannte Standardbauelemente bezeichnet ; Funktion Anspruch verwendet werden sind ebenso Verfahrensmaßnahmen selbst beispielsweise US-Patentschrift entnehmen . Auch Beklagte nimmt Entwicklung erfinderische Leistung Anspruch . IV . Unteransprüche enthalten praktische Ausführung zweckmäßige handwerkliche Ausgestaltungen Lehre Patentansprüchen gleichfalls Patentfähiges enthalten ; Beklagte macht insoweit auch geltend . V. Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz . V.m . Abs. . Scharen Meier-Beck