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1012 lines
8.9 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
.
Juni
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
5
.
Zivilsenats
Kammergerichts
12
.
September
aufgehoben
Berufung
Beklagten
Verurteilung
Urteil
16
.
Zivilkammer
Landgerichts
23
.
Juni
zurückgewiesen
worden
ist
.
Insoweit
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
Beklagte
sind
Wettbewerber
Gebiet
Herstellung
Vertriebs
Kapillarrohrmatten
.
Beklagte
ist
Inhaber
europäischen
Patents
Raumdecke
Metallplatten
betrifft
Heizen
Kühlen
eingesetzt
werden
kann
.
Patentanspruch
lautet
Verfahrenssprache
Deutsch
:
"
Metallplatten
Tragekonstruktion
bestehende
Raumdecke
Kühlmedium
durchströmbare
rohrförmige
Leitungen
Erzielung
gewünschter
Temperaturwerte
Raumes
trägt
rohrförmigen
Leitungen
flexible
Röhrchen
ausgebildet
sind
mattenförmig
zusammengefasst
lose
Metallplatten
direkt
aufliegen
.
"
Klägerin
wurde
Vorprozess
Senat
ebenfalls
Urteil
13
.
Juni
entschieden
hat
verurteilt
unterlassen
Bereich
Bundesrepublik
flexiblen
Röhrchen
bestehende
Matten
Dritte
anzubieten
liefern
geeignet
bestimmt
sind
Leitung
Kühlmediums
vorgesehen
Herstellung
Metallplatten
Tragekonstruktion
bestehenden
Raumdecken
Matten
direkt
lose
Metallplatten
aufliegen
verwendet
werden
.
Zugleich
wurde
Klägerin
verurteilt
derartige
1
.
Oktober
vorgenommene
Handlungen
Rechnung
legen
wurde
festgestellt
Klägerin
verpflichtet
ist
Handlungen
entstandenen
Schaden
ersetzen
.
Berufung
Urteil
Landgerichts
wies
Kammergericht
Urteil
12
.
September
.
Urteil
verschickte
Beklagte
Geschäftsführer
Beklagte
ist
auch
Kunden
Klägerin
fügte
so
genannte
"
Beschreibung
Ist-Situation
"
Ausführungen
angeblichen
Schutzbereich
Patents
machte
.
Dort
heißt
Patent
umfasse
auch
Ausführungen
gelochten
Deckenplatten
Akustikvlies
ausgerüstet
seien
Kapillarrohrmatten
Akustikmatten
abgedeckt
würden
.
Weiter
heißt
dort
:
"
Anspruch
sagt
Kapillarrohre
direkt
Platten
aufliegen
.
immer
häufiger
anzutreffende
Ausführung
Akustikdecken
verwendet
etwa
mm
starkes
Akustikvlies
gelochten
Blechplatten
aufgeklebt
wird
.
Fall
können
KaRo-Matten
natürlich
nur
Vlies
mehr
direkt
Blech
gelegt
werden
.
Auch
Ausführung
ist
Anspruch
abgedeckt
Akustikvlies
Verbesserung
Kühlleistung
eingesetzt
wird
Akustikvlies
Bestandteil
Deckenplatte
ist
.
"
Versendung
Begleitschreibens
wendet
Klägerin
Revisionsverfahren
Interesse
Antrag
Beklagten
verurteilen
unterlassen
geschäftlichen
Verkehr
Wettbewerbszwecken
Zusammenhang
Beschreibung
Reichweite
Beklagten
erteilten
europäischen
Patents
behaupten
umfasse
auch
"
Akustikvlies
aufliegende
Kapillarrohrmatten
Matten
mehr
direkt
Blech
Akustikvlies
selbst
gelegt
würden
.
Landgericht
hat
antragsgemäß
erkannt
.
Berufung
hiergegen
ist
Erfolg
geblieben
.
Senat
hat
Revision
zugelassen
Beklagten
weiterhin
Abweisung
Klage
erreichen
wollen
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Revision
ist
begründet
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
.
1
.
Berufungsgericht
hat
Beklagten
antragsgemäß
Unterlassung
Behauptung
verurteilt
Schutzbereich
europäischen
Patents
umfasse
auch
Akustikvlies
aufliegende
Kapillarrohrmatten
.
Begründung
hat
ausgeführt
gehe
vorliegend
Verletzungsprozess
bereits
entschiedene
Frage
Klägerin
flexible
Röhrchen
verwenden
dürfe
befüllt
Wasser
heraus
Lage
seien
recht
großflächig
Blech
lose
aufzuliegen
.
Röhrchen
würden
Sinne
flexibel
verwendet
Akustikvlies
aufgeklebt
würden
.
Verwendungsweise
betreffe
Unteransprüche
Patents
.
abhängigen
Unteransprüchen
könne
Patentschutz
jedoch
nur
Verbindung
rückbezogenen
unabhängigen
Hauptanspruch
begehrt
werden
.
selbständiger
Schutz
Elemente
Unteranspruchs
scheide
Rahmen
§
PatG
.
Unteransprüche
Schutzbereich
Patents
erweiterten
sei
Beklagten
Rundschreiben
beanstandete
Verwendung
Akustikvlies
aufliegenden
Kapillarmatten
Matten
mehr
direkt
Blech
Akustikvlies
selbst
aufgeklebt
würden
Schutzbereich
Patents
erfasst
.
2
.
hält
revisionsrechtlicher
Prüfung
stand
.
Klägerin
macht
Anspruch
§
§
Abs.
Abs.
geltend
.
beanstandet
sachliche
Richtigkeit
Klageantrag
wiedergegebenen
Äußerung
Beklagten
.
Voraussetzung
Anspruchs
ist
hinreichend
konkrete
Gefahr
Beeinträchtigung
geschützten
Rechts
.
muss
Verfahren
festgestellt
werden
.
liegt
Verletzungen
geschützten
Rechts
ernstlich
konkret
unmittelbar
bevorstehend
besorgen
sind
.
Anzeigenpreis
;
Wettbewerbsrechtliche
Ansprüche
Verfahren
8
.
Aufl
.
Kap
.
Rdn
.
.
;
Hefermehl/Köhler/Bornkamm
Wettbewerbsrecht
24
.
Aufl
.
Rdn
.
.
;
Handbuch
Wettbewerbsprozesses
3
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Vorliegen
Wiederholungsgefahr
setzt
wettbewerbswidrige
rechtswidrige
Handlung
Verletzers
.
9.11.1995
Wegfall
Wiederholungsgefahr
.
Vorhandensein
konkreten
Gefahr
hat
Berufungsgericht
bisher
festgestellt
.
hat
festgestellt
Beklagte
Tenor
landgerichtlichen
Urteils
wiedergegebene
Äußerung
aufgestellt
hat
.
Wiederholungsgefahr
bestünde
nur
Äußerung
Verallgemeinerung
Äußerungen
darstellen
würde
Beklagte
"
Beschreibung
Ist-Situation
"
gemacht
hat
.
Ist
Fall
so
setzt
Anspruch
Klägerin
weiter
Äußerung
wettbewerbswidrig
rechtswidrig
war
.
kommt
Auslegung
Streit
befindlichen
Patents
Senat
Revisionsverfahren
folgt
vorgenommen
hat
:
Klagepatent
betrifft
Raumdecke
Metallplatten
Tragekonstruktion
besteht
.
Klagepatentschrift
bezeichnet
bekannt
Raumdecken
Platten
Tragekonstruktion
Rohre
Durchlauf
Kühlmediums
befestigen
.
sei
anzustreben
Verbindung
Metallplatten
Rohren
möglichst
gleichmäßig
fest
gut
wärmeleitend
sei
hohe
Kühlwirkung
erzielen
.
bekannten
Konstruktionen
sei
Vielzahl
Rohrverbindungsstellen
erforderlich
Montage
erschwert
werde
Gefahr
Undichtigkeiten
erhöhe
.
Auch
Auswechseln
einzelner
Metallplatten
auch
Rohre
werde
kompliziert
.
Hintergrund
bezeichnet
Klagepatentschrift
Aufgabe
Erfindung
Metallplatten
Tragekonstruktion
bestehende
Raumdecke
Kühlmedium
durchströmbare
rohrförmige
Leitungen
Erzielung
gewünschter
Temperaturwerte
Raums
trägt
schaffen
einfach
montieren
lässt
auch
spätere
Wartungsarbeiten
Schwierigkeiten
ermöglicht
hohe
Kühlwirkung
erreicht
wird
.
lehrt
Patentanspruch
Klagepatents
Raumdecke
folgenden
Merkmalen
:
Raumdecke
1
.
Metallplatten
2
.
Tragekonstruktion
;
3
.
Raumdecke
trägt
rohrförmige
Leitungen
flexible
Röhrchen
ausgestaltet
mattenförmig
zusammengefasst
lose
Metallplatten
direkt
aufliegen
Erzielung
gewünschter
Temperaturwerte
Kühlmedium
durchströmt
werden
können
.
Merkmalen
ergibt
Röhrchen
lose
Eigengewichts
Gewichts
durchgeleiteten
Flüssigkeit
Metallplatten
aufliegen
.
Allein
lose
Aufliegen
soll
hinreichende
Wärmeübertragung
stattfinden
.
Weitere
Anforderungen
Beschaffenheit
Röhrchen
stellt
Patentanspruch
.
-9-
Patentanspruch
Patents
befasst
somit
Problematik
Wärmeleitung
einfachen
Montage
.
Fragen
Schalldämmung
werden
erst
Patentansprüchen
angesprochen
.
Unteransprüche
gibt
jedoch
Röhrchen
Akustikvlies
beklebten
Metallplatte
aufliegen
.
Raumdecke
Patentanspruch
haben
Metallplatten
Öffnungen
Schalldurchtritt
.
Patentanspruch
beschreibt
Ausführungsform
Röhrchen
schalldämmende
Schicht
aufgelegt
wird
.
soll
Unteranspruch
zugleich
wärmeisolierend
sein
.
Unteranspruch
soll
schalldämmende
Schicht
Steinwolle
bestehen
.
Unteranspruch
soll
Raumdecke
insgesamt
angeordneten
schallabsorbierenden
Decke
aufgehängt
sein
.
Unteranspruch
schließlich
beschreibt
Raumdecke
Metallplatten
Unterseite
schallschluckenden
Schicht
bedeckt
sind
.
Entscheidend
Frage
gleichwohl
identische
Verwirklichung
Patent
Schutz
gestellten
Erfindung
vorliegt
ist
"
Beschreibung
Ist-Situation
"
dargestellte
Ausführungsform
Sinngehalt
Patentanspruchs
ausfüllt
Anweisungen
Patent
Schutz
gestellten
Lehre
technisch
identisch
verwirklicht
Befestigungsvorrichtung
.
hängt
Akustikvlies
Wärmeübertragung
nimmt
groß
gegebenenfalls
Einfluss
ist
.
Bilden
verklebte
mm
starke
Akustikvlies
Einheit
wird
Wärmeübertragung
nur
geringem
Umfang
berührt
so
ist
"
Beschreibung
Ist-Zustandes
"
geschilderte
Ausführung
Wortlaut
Patentanspruchs
erfasst
.
Akustikvlies
verhindert
dann
funktional
direkten
Auflage
Röhrchen
bezweckte
Form
Wärmeübertragung
zusätzliche
Mittel
.
wird
Berufungsgericht
prüfen
haben
.
wird
berücksichtigen
haben
Berufungsurteil
wiedergegebenen
Klägervortrag
angestrebte
Wärmeübertragung
Ausstattung
Akustikvlies
eingeschränkt
wird
Minderleistung
%
betragen
soll
.
Ergibt
Berufungsgericht
vorzunehmende
Aufklärung
"
Beschreibung
Ist-Situation
"
geschilderte
Ausführungsform
Wortlaut
Patentanspruchs
fällt
so
kommt
äquivalente
Benutzung
Betracht
Berufungsgericht
bisher
geprüft
hat
.
Feststellungen
fehlen
können
Revisionsinstanz
nachgeholt
werden
.
wird
ebenfalls
entscheidend
Einfluss
aufgeklebten
Akustikvlieses
Wärmeübertragung
ankommen
.
Wiedereröffnung
besteht
auch
insoweit
Gelegenheit
weiterem
Vorbringen
gegebenenfalls
Sachaufklärung
.
Meier-Beck
Kirchhoff
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung