NAMEN Verkündet : 13 . Juni Justizhauptsekretär Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 13 . Juni Vorsitzenden Richter Dr. Richterin Richter Prof. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 5 . Zivilsenats Kammergerichts 12 . September aufgehoben Berufung Beklagten Verurteilung Urteil 16 . Zivilkammer Landgerichts 23 . Juni zurückgewiesen worden ist . Insoweit wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin Beklagte sind Wettbewerber Gebiet Herstellung Vertriebs Kapillarrohrmatten . Beklagte ist Inhaber europäischen Patents Raumdecke Metallplatten betrifft Heizen Kühlen eingesetzt werden kann . Patentanspruch lautet Verfahrenssprache Deutsch : " Metallplatten Tragekonstruktion bestehende Raumdecke Kühlmedium durchströmbare rohrförmige Leitungen Erzielung gewünschter Temperaturwerte Raumes trägt rohrförmigen Leitungen flexible Röhrchen ausgebildet sind mattenförmig zusammengefasst lose Metallplatten direkt aufliegen . " Klägerin wurde Vorprozess Senat ebenfalls Urteil 13 . Juni entschieden hat verurteilt unterlassen Bereich Bundesrepublik flexiblen Röhrchen bestehende Matten Dritte anzubieten liefern geeignet bestimmt sind Leitung Kühlmediums vorgesehen Herstellung Metallplatten Tragekonstruktion bestehenden Raumdecken Matten direkt lose Metallplatten aufliegen verwendet werden . Zugleich wurde Klägerin verurteilt derartige 1 . Oktober vorgenommene Handlungen Rechnung legen wurde festgestellt Klägerin verpflichtet ist Handlungen entstandenen Schaden ersetzen . Berufung Urteil Landgerichts wies Kammergericht Urteil 12 . September . Urteil verschickte Beklagte Geschäftsführer Beklagte ist auch Kunden Klägerin fügte so genannte " Beschreibung Ist-Situation " Ausführungen angeblichen Schutzbereich Patents machte . Dort heißt Patent umfasse auch Ausführungen gelochten Deckenplatten Akustikvlies ausgerüstet seien Kapillarrohrmatten Akustikmatten abgedeckt würden . Weiter heißt dort : " Anspruch sagt Kapillarrohre direkt Platten aufliegen . immer häufiger anzutreffende Ausführung Akustikdecken verwendet etwa mm starkes Akustikvlies gelochten Blechplatten aufgeklebt wird . Fall können KaRo-Matten natürlich nur Vlies mehr direkt Blech gelegt werden . Auch Ausführung ist Anspruch abgedeckt Akustikvlies Verbesserung Kühlleistung eingesetzt wird Akustikvlies Bestandteil Deckenplatte ist . " Versendung Begleitschreibens wendet Klägerin Revisionsverfahren Interesse Antrag Beklagten verurteilen unterlassen geschäftlichen Verkehr Wettbewerbszwecken Zusammenhang Beschreibung Reichweite Beklagten erteilten europäischen Patents behaupten umfasse auch " Akustikvlies aufliegende Kapillarrohrmatten Matten mehr direkt Blech Akustikvlies selbst gelegt würden . Landgericht hat antragsgemäß erkannt . Berufung hiergegen ist Erfolg geblieben . Senat hat Revision zugelassen Beklagten weiterhin Abweisung Klage erreichen wollen . Klägerin tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : zulässige Revision ist begründet . führt Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision . 1 . Berufungsgericht hat Beklagten antragsgemäß Unterlassung Behauptung verurteilt Schutzbereich europäischen Patents umfasse auch Akustikvlies aufliegende Kapillarrohrmatten . Begründung hat ausgeführt gehe vorliegend Verletzungsprozess bereits entschiedene Frage Klägerin flexible Röhrchen verwenden dürfe befüllt Wasser heraus Lage seien recht großflächig Blech lose aufzuliegen . Röhrchen würden Sinne flexibel verwendet Akustikvlies aufgeklebt würden . Verwendungsweise betreffe Unteransprüche Patents . abhängigen Unteransprüchen könne Patentschutz jedoch nur Verbindung rückbezogenen unabhängigen Hauptanspruch begehrt werden . selbständiger Schutz Elemente Unteranspruchs scheide Rahmen § PatG . Unteransprüche Schutzbereich Patents erweiterten sei Beklagten Rundschreiben beanstandete Verwendung Akustikvlies aufliegenden Kapillarmatten Matten mehr direkt Blech Akustikvlies selbst aufgeklebt würden Schutzbereich Patents erfasst . 2 . hält revisionsrechtlicher Prüfung stand . Klägerin macht Anspruch § § Abs. Abs. geltend . beanstandet sachliche Richtigkeit Klageantrag wiedergegebenen Äußerung Beklagten . Voraussetzung Anspruchs ist hinreichend konkrete Gefahr Beeinträchtigung geschützten Rechts . muss Verfahren festgestellt werden . liegt Verletzungen geschützten Rechts ernstlich konkret unmittelbar bevorstehend besorgen sind . Anzeigenpreis ; Wettbewerbsrechtliche Ansprüche Verfahren 8 . Aufl . Kap . Rdn . . ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm Wettbewerbsrecht 24 . Aufl . Rdn . . ; Handbuch Wettbewerbsprozesses 3 . Aufl . Rdn . . Vorliegen Wiederholungsgefahr setzt wettbewerbswidrige rechtswidrige Handlung Verletzers . 9.11.1995 Wegfall Wiederholungsgefahr . Vorhandensein konkreten Gefahr hat Berufungsgericht bisher festgestellt . hat festgestellt Beklagte Tenor landgerichtlichen Urteils wiedergegebene Äußerung aufgestellt hat . Wiederholungsgefahr bestünde nur Äußerung Verallgemeinerung Äußerungen darstellen würde Beklagte " Beschreibung Ist-Situation " gemacht hat . Ist Fall so setzt Anspruch Klägerin weiter Äußerung wettbewerbswidrig rechtswidrig war . kommt Auslegung Streit befindlichen Patents Senat Revisionsverfahren folgt vorgenommen hat : Klagepatent betrifft Raumdecke Metallplatten Tragekonstruktion besteht . Klagepatentschrift bezeichnet bekannt Raumdecken Platten Tragekonstruktion Rohre Durchlauf Kühlmediums befestigen . sei anzustreben Verbindung Metallplatten Rohren möglichst gleichmäßig fest gut wärmeleitend sei hohe Kühlwirkung erzielen . bekannten Konstruktionen sei Vielzahl Rohrverbindungsstellen erforderlich Montage erschwert werde Gefahr Undichtigkeiten erhöhe . Auch Auswechseln einzelner Metallplatten auch Rohre werde kompliziert . Hintergrund bezeichnet Klagepatentschrift Aufgabe Erfindung Metallplatten Tragekonstruktion bestehende Raumdecke Kühlmedium durchströmbare rohrförmige Leitungen Erzielung gewünschter Temperaturwerte Raums trägt schaffen einfach montieren lässt auch spätere Wartungsarbeiten Schwierigkeiten ermöglicht hohe Kühlwirkung erreicht wird . lehrt Patentanspruch Klagepatents Raumdecke folgenden Merkmalen : Raumdecke 1 . Metallplatten 2 . Tragekonstruktion ; 3 . Raumdecke trägt rohrförmige Leitungen flexible Röhrchen ausgestaltet mattenförmig zusammengefasst lose Metallplatten direkt aufliegen Erzielung gewünschter Temperaturwerte Kühlmedium durchströmt werden können . Merkmalen ergibt Röhrchen lose Eigengewichts Gewichts durchgeleiteten Flüssigkeit Metallplatten aufliegen . Allein lose Aufliegen soll hinreichende Wärmeübertragung stattfinden . Weitere Anforderungen Beschaffenheit Röhrchen stellt Patentanspruch . -9- Patentanspruch Patents befasst somit Problematik Wärmeleitung einfachen Montage . Fragen Schalldämmung werden erst Patentansprüchen angesprochen . Unteransprüche gibt jedoch Röhrchen Akustikvlies beklebten Metallplatte aufliegen . Raumdecke Patentanspruch haben Metallplatten Öffnungen Schalldurchtritt . Patentanspruch beschreibt Ausführungsform Röhrchen schalldämmende Schicht aufgelegt wird . soll Unteranspruch zugleich wärmeisolierend sein . Unteranspruch soll schalldämmende Schicht Steinwolle bestehen . Unteranspruch soll Raumdecke insgesamt angeordneten schallabsorbierenden Decke aufgehängt sein . Unteranspruch schließlich beschreibt Raumdecke Metallplatten Unterseite schallschluckenden Schicht bedeckt sind . Entscheidend Frage gleichwohl identische Verwirklichung Patent Schutz gestellten Erfindung vorliegt ist " Beschreibung Ist-Situation " dargestellte Ausführungsform Sinngehalt Patentanspruchs ausfüllt Anweisungen Patent Schutz gestellten Lehre technisch identisch verwirklicht Befestigungsvorrichtung . hängt Akustikvlies Wärmeübertragung nimmt groß gegebenenfalls Einfluss ist . Bilden verklebte mm starke Akustikvlies Einheit wird Wärmeübertragung nur geringem Umfang berührt so ist " Beschreibung Ist-Zustandes " geschilderte Ausführung Wortlaut Patentanspruchs erfasst . Akustikvlies verhindert dann funktional direkten Auflage Röhrchen bezweckte Form Wärmeübertragung zusätzliche Mittel . wird Berufungsgericht prüfen haben . wird berücksichtigen haben Berufungsurteil wiedergegebenen Klägervortrag angestrebte Wärmeübertragung Ausstattung Akustikvlies eingeschränkt wird Minderleistung % betragen soll . Ergibt Berufungsgericht vorzunehmende Aufklärung " Beschreibung Ist-Situation " geschilderte Ausführungsform Wortlaut Patentanspruchs fällt so kommt äquivalente Benutzung Betracht Berufungsgericht bisher geprüft hat . Feststellungen fehlen können Revisionsinstanz nachgeholt werden . wird ebenfalls entscheidend Einfluss aufgeklebten Akustikvlieses Wärmeübertragung ankommen . Wiedereröffnung besteht auch insoweit Gelegenheit weiterem Vorbringen gegebenenfalls Sachaufklärung . Meier-Beck Kirchhoff Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung