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2777 lines
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NAMEN
Verkündet
:
14
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Crimpwerkzeug
Art
.
;
;
§
Abs.
Hat
Berufungsgericht
Patentverletzung
äquivalenten
Mitteln
geprüft
Kläger
geltend
gemacht
worden
ist
Berufungsgericht
geteilten
Rechtsauffassung
Geltendmachung
auch
bestand
so
ist
Sache
Prüfung
äquivalenten
Verletzung
gleichwohl
nur
dann
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Kläger
Revisionsinstanz
aufzeigt
inwiefern
wiedereröffneten
Berufungsrechtszug
tatsächliche
Feststellungen
erwarten
sind
ergibt
angegriffene
Ausführungsform
gegebenenfalls
ergänzenden
Tatsachenvortrag
erläuternden
tatsächlichen
Ausgestaltung
Voraussetzungen
Äquivalenz
erfüllt
.
Urteil
14
.
Dezember
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
14
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Kläger
werden
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
November
aufgehoben
Urteil
7
.
Zivilkammer
Landgerichts
28
Juli
abgeändert
Widerklage
erkannt
worden
ist
.
Widerklage
wird
abgewiesen
.
zweitinstanzlichen
Kosten
Rechtsstreits
haben
Kläger
Beklagte
tragen
.
Kosten
Revisionsverfahrens
fallen
Beklagten
Last
.
Tatbestand
:
Beklagte
war
Inhaberin
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Klagepatents
.
Klagepatent
wurde
6
November
angemeldet
Hinweis
Patenterteilung
21
.
Mai
veröffentlicht
.
deutsche
Teil
Klagepatents
ist
nunmehrige
Patentinhaberin
umgeschrieben
worden
.
dritter
Seite
angestrengten
Nichtigkeitsverfahren
hat
nunmehrige
Patentinhaberin
Klagepatent
beschränkt
verteidigt
.
Urteil
29
Juli
hat
Bundespatentgericht
Klagepatent
dementsprechend
Abweisung
weitergehenden
Nichtigkeitsklage
teilweise
nichtig
erklärt
.
eingelegte
Berufung
Nichtigkeitsklägerin
hat
Bundesgerichtshof
Urteil
12
.
März
zurückgewiesen
Crimpwerkzeug
.
Patentanspruch
hat
folgende
Fassung
erhalten
Hauptanspruch
zusätzlich
aufgenommene
Merkmale
kursiv
:
"
Vorrichtung
Verbinden
Drahtes
Kontaktelement
.
Verformen
Klemmorganen
Kontaktelements
Druckelementen
auswechselbar
Presse
angeordneten
Achse
Druckrichtung
weisenden
.
Halteorgans
drehbar
druckorganseitig
vorgesehene
Verstellscheibe
Crimpwerkzeuges
klemmorganseitigen
weiteren
Verstellscheibe
Crimpwerkzeuges
koaxial
drehbar
zugeordnet
ist
Verstellscheiben
jeweils
zumindest
Druckrichtung
spiralartig
ansteigenden
Ringfläche
versehen
sind
gekennzeichnet
erste
druckorganseitige
Verstellscheibe
Bestimmung
Presstiefe
Auflagepunkten
Druckplatte
zusammenwirkt
weitere
Verstellscheibe
Verstellen
lsolations-Crimpers
ersten
Verstellscheibe
abstützt
Ringflächen
ersten
druckorganseitigen
Verstellscheibe
Umfangsrichtung
etwa
°
erstrecken
gegeneinander
°
versetzt
radialer
Richtung
aufeinanderfolgend
angeordnet
sind
Druckplatte
Oberfläche
teilkreisförmigen
°
versetzten
Druckflächen
ansteigender
Oberfläche
Auflagepunkte
druckorganseitige
Verstellscheibe
versehen
ist
.
"
Klägerin
Geschäftsführer
Kläger
ist
stellt
Herstellerbezeichnung
Crimpwerkzeug
Verbinden
Drahtes
Stecker
Kontaktelement
her
Bundesrepublik
vertrieben
werden
soll
Anlage
überreichten
Werbeschrift
dargestellt
ist
angegriffene
Ausführungsform
.
Landgericht
hat
Revisionsverfahren
noch
allein
interessierenden
Widerklage
Unterlassung
Angebot
Inverkehrbringen
angegriffenen
Ausführungsform
stattgegeben
.
Berufung
Kläger
ist
erfolglos
geblieben
.
Senat
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Beklagte
beantragt
erstreben
Kläger
Aufhebung
Berufungsurteils
Abweisung
Widerklage
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Revision
ist
begründet
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Abweisung
Widerklage
.
Klagepatent
betrifft
Vorrichtung
Verbinden
Drahtes
Kontaktelement
dergleichen
Verformen
Klemmorganen
Kontaktelements
Druckorganen
auswechselbar
Presse
angeordneten
.
Klagepatentschrift
ausführt
bestehen
Vorrichtungen
Kabelkonfektionierung
beispielsweise
feste
Verbinden
Drahtenden
ckern
Kabelschuhen
üblicherweise
Anschlagpresse
vertikal
bewegtem
Pressstempel
Druckkopf
angeordneten
Crimpwerkzeuges
einwirkt
.
Crimpwerkzeug
sind
vorgesehen
unten
geführt
werden
horizontal
eingeschobenes
Steckerorgan
dgl.
Kontaktelement
Drahtende
festlegen
vgl.
Klagepatentschrift
.
.
Kontaktelement
befinden
Klemmfahnen
abisolierte
Drahtende
gebogen
dort
festgepresst
wird
Kaltverschweißen
dauerhafte
elektrisch
leitende
Verbindung
Kontaktelement
Draht
herzustellen
.
zweite
Klemmfahne
wird
isolierten
Ende
Leitungsdrahtes
festgepresst
Kontaktelement
Leitungsdraht
zugfest
miteinander
verbinden
.
Klemmfahnen
Arbeitsgang
umbiegen
können
weisen
nebeneinander
angeordnete
Crimpstempel
unterschiedliche
Crimphöhen
eingestellt
werden
.
Crimphöhe
einwirkenden
Stempelkanten
wird
hierbei
Abhängigkeit
Drahtquerschnitten
Form
Kontaktelements
Hand
eingestellt
vgl.
Klagepatentschrift
.
Z.
.
Ausführungen
Klagepatentschrift
war
Stand
Technik
bekannt
Einstellung
Crimphöhen
deutschen
Auslegeschrift
Drehköpfe
Flächen
unterschiedlicher
Höhe
einzusetzen
.
wird
jedoch
nachteilig
aufgezeigt
verschiedenen
Höhenniveaus
Zahl
vorgegeben
seien
.
habe
Folge
Verstellbereich
Übernahme
Werkzeugs
andere
Presse
anderen
Maß
anderen
Totpunkten
Kontakte
großen
Bereich
anzuschlagenden
Kabels
gegebenenfalls
mehr
ausreiche
vgl.
Klagepatentschrift
.
Z.
.
ebenfalls
bekannten
Keilverstellungen
stufenloses
Verstellen
Drahtcrimpers
gestatten
würden
wird
Klagepatentschrift
kritisiert
Werkzeug
Lösen
Gewindestiften
benötige
kontrolliertes
Einstellen
möglich
sei
Druckpunkt
Presse
Mittelpunktes
Werkzeuges
liege
einseitig
orientiert
sei
vgl.
Klagepatentschrift
.
.
internationalen
Patentanmeldung
bekannte
Einstellung
Schließhöhe
Hilfe
zugeordneten
relativ
zueinander
drehbaren
Verstellscheiben
erlaube
nur
radial
vergleichsweise
geringen
Verstellbereich
erfordere
Einschrauben
zentralen
Bolzens
Presse
Werkzeug
einzusetzen
schneller
Werkzeugwechsel
erreichbar
sei
vgl.
Klagepatentschrift
.
Z.
Sp
.
8)
.
Hintergrund
betrifft
Klagepatent
technische
Problem
Vorrichtung
Verbinden
Drahtes
Kontaktelement
schaffen
Hinblick
Höheneinstellung
Höheneinstellbereich
verfeinert
erweitert
ist
vorhandenen
Pressen
nachrüstbar
automatisch
steuerbar
sein
soll
vgl.
Klagepatentschrift
Sp
.
.
Lösung
Problems
schlägt
Patentanspruch
Klagepatents
maßgeblichen
Fassung
Nichtigkeitsverfahren
gefunden
hat
Vorrichtung
Merkmale
folgt
gliedern
lassen
:
1
.
Vorrichtung
dient
Verbinden
Drahtes
Kontaktelement
Verformen
Klemmorganen
Kontaktelements
Druckelementen
verfügt
Presse
Crimpwerkzeug
auswechselbar
Presse
angeordnet
ist
Arretierbolzen
dergleichen
Halteorgan
Druckplatte
Verstellscheiben
jeweils
zumindest
Ringfläche
versehen
sind
Druckrichtung
spiralartig
ansteigt
.
2
.
erste
Verstellscheibe
ist
druckorganseitig
Achse
Arretierbolzens
drehbar
angeordnet
wirkt
Bestimmung
Presstiefe
Auflagepunkten
Druckplatte
.
3
.
sind
ersten
Verstellscheibe
Ringflächen
vorgesehen
Umfangsrichtung
etwa
°
erstrecken
gegeneinander
°
versetzt
sind
radialer
Richtung
aufeinander
folgend
angeordnet
sind
.
4
.
Auflagepunkte
erste
Verstellscheibe
werden
Oberfläche
Druckplatte
angeordnete
Druckflächen
gebildet
teilkreisförmig
sind
°
Grad
versetzt
sind
ansteigende
Oberfläche
aufweisen
.
5
.
zweite
Verstellscheibe
ist
klemmorganseitig
vorgesehen
ersten
Verstellscheibe
koaxial
drehbar
zugeordnet
verstellt
Isolationscrimper
ersten
Verstellscheibe
abstützt
.
Ausführungsbeispiel
patentgemäße
Vorrichtung
ist
nachfolgenden
Explosionszeichnung
Figur
Klagepatentschrift
wiedergegeben
:
II
.
Berufungsgericht
hat
Kläger
Unterlassung
Begründung
verurteilt
angegriffene
Ausführungsform
verwirkliche
wortsinngemäß
"
unmittelbar
"
übrigen
Merkmalen
auch
Parteien
streitigen
Merkmale
5b
Klagepatents
Merkmalen
Merkmalsgliederung
Berufungsurteils
.
Merkmal
sei
so
verstehen
vorgegebener
Drehrichtung
Verstellscheibe
Uhrzeigersinn
gesehen
Richtung
positiver
Druckrichtung
spiralige
Ringfläche
Verstellscheibe
Richtung
positiver
gedreht
werde
.
Sicht
werde
Patentbeschreibung
bestätigt
mehrfach
spreche
Ringfläche
komplementäre
Druckfläche
"
Uhrzeigersinn
ansteigende
Steigung
"
aufweise
.
Lage
Anordnung
Ringflächen
mache
Klagepatent
Aussagen
.
Merkmal
sei
allein
Druckrichtung
-9-
Drehsinn
Verstellscheibe
Richtung
Druckkraft
maßgeblich
.
Sinne
erfolge
angegriffenen
Ausführungsform
Verstellung
Drahtcrimpwerkzeuges
auch
Verstellung
Presstiefe
Isolationscrimpstempel
Drehen
Verstellscheibe
Uhrzeigersinn
Richtung
positiver
x-Achse
.
Auch
angegriffenen
Ausführungsform
wirke
Bestimmung
Presstiefe
Verstellscheibe
Auflagepunkten
Druckplatte
Merkmal
g
.
seien
angegriffenen
Ausführungsform
Gestalt
korrespondierender
Ringflächen
verwirklicht
Merkmal
.
Schließlich
stütze
angegriffenen
Ausführungsform
untere
Verstellscheibe
oberen
Sinne
Merkmal
.
.
Unterlassungsbegehren
Beklagten
hat
Erlass
erfolgte
Übertragung
Umschreibung
deutschen
Teils
Klagepatents
gemäß
§
Abs.
Satz
Auswirkungen
vgl.
Senat
Urteil
24
.
Oktober
Aufwärmevorrichtung
.
Jedoch
hält
Beurteilung
Berufungsgerichts
Überprüfung
Revisionsinstanz
vollem
Umfang
stand
.
Annahme
wortsinngemäßen
Verletzung
Patentanspruch
Klagepatents
nun
maßgeblichen
Fassung
beruht
entscheidenden
Punkt
rechtsfehlerhaften
Auslegung
Patentanspruchs
.
1
.
Grundlage
europäisches
Patent
geschützt
ist
ist
Art
.
Inhalt
Patentansprüche
.
Frage
bestimmte
Anweisung
Gegenstand
Anspruchs
Patents
gehört
entscheidet
betreffenden
Patentanspruch
Ausdruck
gefunden
hat
Senat
Urteil
17
.
April
.
Ziehmaschinenzugeinheit
.
ist
entscheidend
Patentanspruch
objektiven
Kriterien
fachlicher
Sicht
bewerten
ist
.
ist
also
Bewertung
Wortlauts
Sicht
Fachmanns
bestimmen
Merkmalen
Patentanspruchs
Einzelnen
heit
Lehre
technischen
Handeln
ergibt
Schutz
gestellt
ist
Senat
Beschluss
29
.
Juni
.
Crimpwerkzeug
.
Sinne
gebotene
Auslegung
Patentanspruchs
hat
Berücksichtigung
Beschreibung
Zeichnungen
erfolgen
dienen
Patentanspruch
geschützte
technische
Lehre
erläutern
typischerweise
Ausführungsbeispiele
verdeutlichen
Urteil
4
.
Februar
.
Gelenkanordnung
.
Rechtsfrage
kann
Frage
Patentanspruch
auszulegen
ist
Revisionsgericht
vollem
Umfang
nachgeprüft
werden
Senat
Urteil
20
.
Mai
.
Tintenpatrone
.
2
.
Revision
ist
allerdings
Berufungsgericht
entwickelte
Verständnis
insoweit
beanstanden
Anweisung
betroffen
ist
Ringflächen
Verstellscheiben
Druckrichtung
spiralig
ansteigend
gestalten
Merkmal
Zusammenwirken
ersten
Verstellscheibe
Druckplatte
Merkmal
Abstützen
weiteren
Verstellscheibe
ersten
Verstellscheibe
Verstellen
Isolationscrimpers
Merkmal
vorzusehen
.
Wortlaut
Patentanspruch
Verbindung
Beschreibung
Zeichnungen
vgl.
Klagepatentschrift
.
Figuren
folgt
Verstellscheiben
zumindest
Druckrichtung
spiralig
ansteigenden
Ringfläche
schraubenförmige
Fläche
positiver
Steigung
ausgebildet
koaxial
Halteorgan
beispielsweise
Arretierbolzen
drehbar
sind
.
erste
Verstellscheibe
wirkt
über
etwa
°
erstreckende
Ringflächen
teilkreisförmigen
Druckflächen
Druckplatte
so
Gesamthöhe
Zustellung
Drahtcrimpstempels
Drehung
Verstellscheibe
Halteorgan
schraubenförmigen
Ringflächen
stufenlos
ändert
.
Abstützung
zweiten
Verstellscheibe
ersten
Verstellscheibe
bewirkt
Druckrichtung
zweiten
angebrachte
Schraubenfläche
Verdrehung
stufenlose
Bewegung
Werkstück
einwirkenden
Isolationscrimpstempels
.
Weise
wird
ermöglicht
Verbinden
Draht
Kontaktelement
erforderliche
Einstellung
Crimphöhen
Crimpstempel
Verdrehen
Verstellscheiben
stufenlos
fein
einzustellen
.
Verständnis
patentgemäßen
Lehre
entspricht
Bundesgerichtshof
Nichtigkeitsverfahren
vorgenommenen
Auslegung
Patentanspruch
vgl.
Urteil
12
.
März
.
Crimpwerkzeug
.
Bestimmung
Ringflächen
positive
Steigung
Druckrichtung
verfügen
verweist
Klagepatentschrift
wiederholt
Verlauf
Ringflächen
Uhrzeigersinn
vgl.
Klagepatentschrift
.
Sp
.
Z.
.
ist
Schlussfolgerung
Berufungsgerichts
zutreffend
Klagepatent
lehrt
Ringflächen
Abhängigkeit
Gewindeart
Linksgewinde
derart
gestalten
Zugrundelegung
Drehrichtung
Uhrzeigersinn
gesehen
Richtung
positiver
x-Achse
Druckrichtung
ansteigend
verlaufen
.
Anders
Revision
annimmt
ist
Anweisung
Druckrichtung
spiralig
ansteigend
"
mithin
Beschränkung
räumlichen
Anordnung
Ringflächen
entnehmen
.
Klagepatent
ist
insbesondere
Revision
dargelegten
Sinne
verstehen
Oberflächen
Verstellscheiben
gesehen
"
Spirale
"
Druckrichtung
ansteigen
soll
zwar
gleichen
Seite
.
würde
bedeuten
etwa
Druckrichtung
oben
entsprechendes
gilt
Druck
gesetzter
Richtung
Ringflächen
zwangsläufig
abgewandten
unteren
Seite
Verstellscheiben
angebracht
werden
müssten
.
hätte
Folge
auch
Druckplatte
unteren
Seite
ersten
Verstellscheibe
angeordnet
werden
müsste
Ringflächen
zusammenwirken
kann
.
Anordnung
Druckplatte
ersten
ist
zwar
Gegenstand
Patent
zeichnerisch
dargestellten
Ausführungsform
Figur
.
folgt
indes
Patentanspruch
Ausgestaltung
beschränken
hätte
Urteil
12
.
März
.
Crimpwerkzeug
.
Wortlaut
Klagepatents
gibt
derartige
Lage
Ringflächen
auch
vermittelt
lediglich
Steigungsrichtung
Druckrichtung
"
Verstellscheiben
angebrachten
Ringflächen
.
technisch-funktionalen
Bedingungen
Anstieg
Ringflächen
genügen
hat
nämlich
Drehung
ersten
Verstellscheibe
Zusammenwirken
Druckplatte
Presstiefe
bestimmen
Drehung
weiteren
Verstellscheibe
Abstützen
ersten
Verstellscheibe
Isolationscrimper
verstellen
wird
Gestaltung
gerecht
Einstellungen
bewirken
kann
auch
Ringflächen
jeweiligen
Unter-)Seiten
Verstellscheiben
befinden
.
anderen
Beurteilung
führt
Revision
dargelegte
Umstand
Unteranspruch
erteilten
Fassung
Vorrichtung
beansprucht
hat
druckorganseitige
erste
Verstellscheibe
angeordnet
ist
Merkmale
Unteranspruch
Hauptanspruch
aufgenommen
worden
sind
.
Auslegung
Patentanspruch
jetzt
maßgeblichen
Fassung
kann
Aussage
schon
herangezogen
werden
Lage
erster
Verstellscheibe
lediglich
unabhängige
Gestaltungsmerkmale
nämlich
teilkreisförmigen
°
versetzten
Druckflächen
ansteigender
Oberfläche
Auflagepunkte
druckorganseitige
Verstellscheibe
Patentanspruch
übernommen
worden
sind
.
ursprünglichen
Unteranspruch
beanspruchte
räumliche
Lage
ersten
Druckplatte
ist
indes
Hauptanspruch
übernommen
worden
Gegenstand
Unteranspruch
jetzt
maßgeblichen
Fassung
geblieben
.
Lage
einschränkende
Formulierung
Unteranspruch
Hauptanspruch
men
wurde
führt
Revision
Übrigen
auch
Klagepatent
unzulässig
erweitert
wäre
Urteil
12
.
März
.
.
Crimpwerkzeug
.
ist
beanstanden
Berufungsgericht
Merkmal
Sinne
verstanden
hat
Zusammenwirken
erster
Verstellscheibe
bestimmte
Ausgestaltung
Crimpwerkzeugs
Lage
Anordnung
Druckplatte
ankommt
.
Sinngehalt
Merkmal
Ausdruck
bringt
erstreckt
erste
Verstellscheibe
angeordneten
Ringflächen
Höhenänderung
Crimpwerkzeuges
erreichen
Presstiefe
bestimmen
.
bedarf
allein
unmittelbaren
Eingriffs
Druckplatte
Auflagepunkte
ansonsten
bestimmte
räumliche
Lage
Druckplatte
vorgegeben
ist
.
Klagepatent
Verstellen
Isolationscrimpers
Abstützen
weiteren
Verstellscheibe
ersten
Verstellscheibe
lehrt
Merkmal
kommt
Bedeutung
weitere
Verstellscheibe
derart
ersten
Verstellscheibe
kraftschlüssig
anliegt
Drehung
weiteren
Verstellscheibe
erste
Verstellscheibe
Höhenlage
nachgibt
ansteigend
verlaufende
Ringfläche
weiteren
Verstellscheibe
Höhenänderung
Isolationscrimpers
erreicht
werden
kann
.
3
.
verwirklicht
angegriffene
Ausführungsform
Verdeutlichung
nachfolgende
Zeichnung
verwiesen
wird
"
Bild
:
Explosionszeichnung
"
Berufungsgericht
eingeholten
Sachverständigengutachten
beigefügt
ist
abgesehen
später
erörternden
punktförmigen
Merkmal
Ausgestaltung
Auflageflächen
Merkmale
5b
Klagepatents
.
Berufungsgericht
hat
identische
Benutzung
Gestalt
klemmorganseitigen
weiteren
Verstellscheibe
angegriffenen
Ausführungsform
festgestellt
Parteien
Streit
steht
rechtlich
beanstanden
ist
.
Rechtsfehler
ist
Annahme
Berufungsgerichts
wortsinngemäße
Verwirklichung
Merkmals
liege
ebenso
druckorganseitigen
ersten
Verstellscheibe
auch
dort
Verstellung
Drehung
Verstellscheibe
Uhrzeigersinn
gesehen
Richtung
positiver
x-Achse
erfolge
.
folgt
zutreffend
Berufungsgericht
Bezug
genommenen
Ausführungen
gerichtlichen
Sachverständigen
obere
Verstellscheibe
angegriffenen
Ausführungsform
ebenso
untere
positive
Gewindesteigung
Druckrichtung
verfügt
Rechtsgewinde
versehen
ist
vgl.
Gerichtsgutachten
29
.
April
Seite
.
Drehung
Uhrzeigersinn
erfährt
zwar
selbst
Höhenänderung
.
Drehung
führt
aber
Anhebung
Eingriff
stehenden
verschieblichen
Druckrichtung
.
Anhebung
führt
oberen
Verstellscheibe
obere
Verstellscheibe
relativ
gesehen
Druckrichtung
bewegt
.
Richtigerweise
erachtet
Berufungsgericht
hierbei
unbeachtlich
angegriffenen
Ausführungsform
erste
Verstellscheibe
Platte
liegt
Verwirklichung
Merkmal
Verstellung
Presstiefe
Eingriff
steht
.
Revision
aufgezeigte
unterschiedliche
Anordnung
Ringfläche
ersten
Verstellscheibe
Druckplatte
ergibt
nur
patentgemäßen
Ausführungsform
Zeichnungen
vgl.
Figur
Ausdruck
kommt
etwa
Unteranspruch
gelehrt
wird
.
ist
Klagepatent
Hauptanspruch
gerade
räumliche
Anordnung
beschränkt
.
erfasst
ebenso
Anordnung
ersten
Verstellscheibe
zusammenwirkende
Element
gelegen
ist
direkter
Einwirkung
Presskopf
steht
auch
Revision
ausdrückt
"
Druckeinleitungsplatte
"
dient
.
patentgemäßen
Lehre
abweichende
räumliche
Anordnung
erster
Verstellscheibe
weist
angegriffene
Ausführungsform
mithin
.
Auch
zeigen
Unterschiede
Funktion
Wirkung
.
Berufungsgericht
Revision
unbeanstandet
festgestellt
hat
wirkt
nämlich
auch
angegriffenen
Ausführungsform
erste
Verstellscheibe
Auflageflächen
Druckplatte
Bestimmung
Presstiefe
.
Rüge
Revision
ignoriert
Berufungsgericht
hierbei
Beurteilung
gerichtlichen
Sachverständigen
schöpft
Beweisergebnis
vollständig
.
Anders
Revision
misst
lediglich
sachverständigen
Ausführung
Anordnung
Druckplatte
Schraubenfläche
entspreche
angegriffenen
Ausführungsform
Lage
entgegengesetzt
Druckkraftrichtung
Gerichtsgutachten
29
.
April
Seite
entscheidende
Bedeutung
.
ist
beanstanden
Verwirklichung
Merkmals
gerade
räumliche
Lage
platte
Schraubenflächen
nur
Steigung
ankommt
.
Recht
hat
Berufungsgericht
auch
Befund
Sachverständigen
bezogen
Bewegungsrichtung
Druckplatte
Druckkraftrichtung
übereinstimme
Gerichtsgutachten
29
.
April
Seite
.
Klagepatent
vorgegebene
Steigung
Ringflächen
kommt
Bewegungsrichtung
Druckplatte
.
Berufungsgericht
hat
auch
Verwirklichung
Merkmal
zutreffend
bejaht
.
Ausreichend
ist
Berufungsgericht
Bezugnahme
Gutachten
gerichtlichen
Sachverständigen
getroffene
Feststellung
angegriffenen
Ausführungsform
weitere
Verstellscheibe
ersten
Verstellscheibe
gegenseitiger
Krafteinwirkung
flächig
anliegt
.
gehende
Feststellung
§
revisionsrechtlich
beanstandender
Weise
getroffen
sein
könnte
legt
Revision
ist
auch
erkennen
.
4
.
Hingegen
ist
Berufungsgericht
entwickelte
Verständnis
Patentanspruchs
Hinblick
Anforderungen
Berufungsgericht
Druckplatte
angeordneten
Auflagepunkte
stellt
Merkmale
frei
Rechtsfehlern
.
Berufungsgericht
hat
Gefahr
Patentverletzung
bejaht
Merkmal
ausgelegt
hat
Auflagepunkte
98d
Druckflächen
beliebiger
Ausdehnung
darstellen
könnten
.
Verständnis
beachtet
zwar
Fachmann
Merkmal
"
Auflagepunkt
"
Punkt
geometrischen
Sinn
Fläche
versteht
auch
Patentanspruch
ausdrücklich
formuliert
ist
.
Annahme
Berufungsgerichts
Ausdehnung
Auflagepunkte
gebildeten
Druckflächen
freie
Belieben
Fachmanns
gestellt
ist
vernachlässigt
hingegen
technische
Problem
Lösung
patentgemäße
Lehre
dient
.
technische
Problem
besteht
tung
bereitzustellen
leicht
nachrüstbar
automatisch
steuerbar
ist
erweiterten
Höheneinstellbereich
verfügt
.
will
Erfindung
aber
auch
Vorrichtung
bereitstellen
Hinblick
Höheneinstellung
Stand
Technik
verfeinert
ist
vgl.
Klagepatentschrift
Sp
.
.
wird
aber
Bundesgerichtshof
Entscheidung
12
.
März
herausgestellt
hat
zentrierte
stabile
Ausgestaltung
Verstelleinrichtung
sichere
genaue
mithin
verfeinerte
Höheneinstellung
nur
Abstützung
Druckplatte
Ringflächen
Verstellscheibe
relativ
kleiner
Druckflächen
erreicht
Klagepatent
Auflagepunkte
bezeichnet
.
auch
Parteien
Rechtsstreits
Zweifel
gezogen
unstreitig
behandelt
worden
ist
verändert
kleiner
Druckflächen
Größe
zusammenwirkenden
Flächen
erster
Verstellscheibe
Verdrehung
Verstellscheibe
.
ändert
Verdrehung
auch
einwirkende
Kraft
Fläche
unterschiedliche
Nachgiebigkeit
Systems
wird
vermieden
.
führt
gleichbleibenden
Verformung
Gesamtsystems
Vorteile
zentrischen
Krafteinleitung
aufeinanderliegenden
Ringflächen
erhalten
bleiben
Urteil
12
.
März
.
Crimpwerkzeug
.
5
.
Verständnis
Patentanspruch
kann
Verurteilung
Kläger
besorgender
wortsinngemäßer
Patentverletzung
Bestand
haben
.
Berufungsgericht
hat
Bezugnahme
Erkenntnisse
Landgerichts
festgestellt
angegriffenen
Ausführungsform
Auflageflächen
Druckplatte
aneinander
anliegende
Ringflächen
ausgebildet
sind
.
Auflagepunkte
umfassen
mithin
ringförmig
nahezu
gesamten
Umfangsbereich
Druckplatte
Kläger
bereits
zweitinstanzlich
unwidersprochen
vorgetragen
haben
.
Insoweit
erhebt
Revisionserwiderung
Gegenrügen
legt
gleichfalls
angegriffene
rungsform
flächig
ausgestaltete
Ringelemente
verfügt
.
fehlt
identische
Verwirklichung
erforderlichen
technischen
Übereinstimmung
angegriffenen
Ausführungsform
Klagepatent
Hauptanspruch
geschützten
Vorrichtung
.
IV
.
Berufungsurteil
ist
aufzuheben
.
Senat
kann
Sache
abschließend
entscheiden
§
Abs.
Widerklage
abweisen
.
Revisionsentscheidung
zugrunde
liegenden
Sachverhalt
kann
ausgeschlossen
werden
angegriffene
Ausführungsform
Lehre
Patentanspruch
gleichwertige
Lösung
darstellt
Klagepatent
äquivalenten
Mitteln
verletzen
droht
.
Weitergehende
Feststellungen
Widerklage
noch
Erfolg
verhelfen
könnten
sind
erwarten
.
1
.
Wortsinn
Patentanspruchs
abweichende
Ausführung
Schutzbereich
fällt
muss
regelmäßig
erfüllt
sein
.
Ausführung
muss
erstens
Erfindung
zugrunde
liegende
Problem
zwar
abgewandelten
objektiv
gleichwirkenden
Mitteln
lösen
.
Zweitens
müssen
Fachkenntnisse
Fachmann
befähigen
abgewandelte
Ausführung
abweichenden
Mitteln
gleichwirkend
aufzufinden
.
Überlegungen
Fachmann
anstellen
muss
müssen
schließlich
drittens
Sinngehalt
Patentanspruch
Schutz
gestellten
Lehre
orientiert
sein
.
Sind
Voraussetzungen
Gleichwirkung
Auffindbarkeit
Orientierung
Patentanspruch
erfüllt
ist
abweichende
Ausführung
abgewandelten
Mitteln
fachmännischer
Sicht
wortsinngemäßen
Lösung
gleichwertige
äquivalente
Lösung
Betracht
ziehen
Gebot
Artikels
Protokolls
Auslegung
Art
.
Bestimmung
Schutzbereichs
Patents
berücksichtigen
vgl.
u.a.
Senat
Urteile
12
.
März
Schneidmesser
17
.
April
Rn
.
Pumpeinrichtung
.
Schutzbereich
Patents
wird
Weise
Maßgabe
bestimmt
Fachmann
Grundlage
erfindungsgemäßen
Lehre
lent
erkennen
vermag
Gebot
Art
.
Auslegungsprotokolls
ausgerichtet
Bestimmung
Schutzbereichs
angemessenen
Schutz
Patentinhaber
ausreichender
Rechtssicherheit
Dritte
verbinden
näher
Gebot
.
Aussage
abweichende
Ausführung
Schutzbereich
fällt
kann
regelmäßig
allerdings
nur
dann
getroffen
werden
Tatrichter
betreffenden
Fragen
befasst
hat
.
Frage
Gleichwirkung
handelt
Frage
Beantwortung
tatrichterlicher
Würdigung
Feststellungen
bedarf
Revisionsinstanz
nachgeholt
werden
können
Senat
Urteile
22
November
.
Stapeltrockner
17
.
April
Rn
.
Pumpeinrichtung
.
Frage
Gleichwertigkeit
abweichenden
Mittels
betrifft
zwar
Rechtsfrage
revisionsrechtlichen
Prüfung
zugänglich
ist
.
hängt
aber
entscheidend
zunächst
Tatsacheninstanz
klärenden
tatsächlichen
Grundlagen
Senat
Urteil
22
November
.
Stapeltrockner
.
2
.
Beklagte
hat
Tatrichter
vorgetragen
Annahme
Verletzung
Klagepatents
äquivalenten
Mitteln
hätte
rechtfertigen
können
.
Tatbestandes
Berufungsurteils
hat
Beklagte
Berufungsverfahren
lediglich
wortsinngemäße
Verletzung
Klagepatents
geltend
gemacht
erstmals
Revisionsverfahren
streitgegenständliche
Crimpwerkzeug
Kläger
auch
Verletzung
Klagepatents
äquivalenten
Mitteln
angegriffen
.
hat
Klageantrag
gestellt
ergibt
tatsächlichen
Gestaltung
Abweichung
Vorgaben
Patentanspruchs
verkörpern
soll
.
Soll
aber
Ausführungsform
erteilten
Klagepatent
erfasst
angegriffen
werden
Ansicht
Verletzungsklägers
Wortsinn
abweichende
Gestalt
aufweist
muss
Antrag
ergeben
Senat
Urteil
22
.
Dezember
.
Kettenradanordnung
.
erweiterte
Verletzung
äquivalenten
Mitteln
umfassende
Prüfungspflicht
Gerichts
kann
jedenfalls
Fällen
angenommen
werden
nähere
Angabe
Verletzungsklägers
schlechterdings
Anhaltspunkte
fehlen
auch
Kennzeichnung
Antrag
ergebenden
Hinsicht
Patentverletzung
Betracht
kommen
sollte
Scharen
Festschrift
S.
.
3
.
insoweit
mangelnde
Darlegung
Patentverletzung
äquivalenten
Mitteln
führt
zwar
Revisionsverfahren
notwendigerweise
Abweisung
Klage
.
Vielmehr
ist
Partei
Patentverletzung
geltend
macht
gegebenenfalls
Gelegenheit
geben
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
tatsächlichen
Voraussetzungen
äquivalenten
Verletzung
Klagepatents
vorzutragen
.
Berufungsgericht
hätte
Wider-)Klage
abweichende
Verständnis
Klagepatents
erkannt
hätte
seinerseits
nämlich
unbegründet
abweisen
dürfen
zuvor
gemäß
§
Abs.
Parteien
Berufungsverfahren
ersichtlich
anders
beurteilten
Sinngehalt
Klagepatents
hinzuweisen
.
Ebenso
Verletzung
Hinweispflicht
besteht
jedoch
mündlichen
Verhandlung
erörtert
Zurückverweisung
nur
Patentverletzung
klagende
Partei
Revisionsverfahren
aufzeigen
kann
wäre
Notwendigkeit
Vortrags
aufmerksam
gemacht
worden
Berufungsverfahren
tatsächlichen
Voraussetzungen
äquivalenten
Verletzung
dargetan
hätte
somit
Lage
ist
Voraussetzungen
wiedereröffneten
Berufungsverfahren
darzutun
gegebenenfalls
beweisen
.
Beklagten
ist
schriftsätzlichen
ergänzenden
mündlichen
Vorbringen
Senat
gelungen
erforderliche
Gleichwirkung
patentgemäßen
angegriffenen
Form
chend
darzulegen
.
Gleichwirkend
ist
nämlich
nur
Lösung
nur
Wesentlichen
Gesamtwirkung
Erfindung
erreicht
gerade
auch
Wirkung
erzielt
wortsinngemäß
verwirklichte
Merkmal
erzielen
soll
Senat
Urteil
2
.
März
.
Spannschraube
;
Urteil
12
.
März
Schneidmesser
;
Benkard/Scharen
Art
.
.
.
Beklagte
hat
vermocht
gerade
Wirkung
"
Auflagepunkte
"
relativ
kleinen
Kreissegmente
angegriffenen
Ausführungsform
erfüllt
wird
.
Vorbringen
konzentriert
Darlegung
Druckflächen
angegriffenen
Ausführungsform
ebenso
Auflagepunkte
Sinne
Klagepatents
dienen
Kräfte
übertragen
verfeinerte
Höheneinstellung
Drahtcrimpstempels
ermöglicht
werde
.
Hingegen
hat
dargetan
hierbei
auch
Lehre
Klagepatents
erreichte
Wirkung
erzielt
wird
gründet
erfindungsgemäß
Größe
zusammenwirkenden
Flächen
erster
Verdrehung
Verstellscheibe
verändert
"
Auflagepunkte
"
Gegenflächen
gesamten
Verdrehungsbereich
gleichmäßig
bestreichen
so
Verdrehung
einwirkende
Kraft
Fläche
ändert
unterschiedliche
Nachgiebigkeit
Systems
vermieden
gleichbleibende
Verformung
Gesamtsystems
erreicht
wird
Vorteile
zentrischen
Krafteinleitung
aufeinanderliegenden
Ringflächen
erhalten
bleiben
.
V.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Meier-Beck
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung