NAMEN Verkündet : 14 . Dezember Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Crimpwerkzeug Art . ; ; § Abs. Hat Berufungsgericht Patentverletzung äquivalenten Mitteln geprüft Kläger geltend gemacht worden ist Berufungsgericht geteilten Rechtsauffassung Geltendmachung auch bestand so ist Sache Prüfung äquivalenten Verletzung gleichwohl nur dann Berufungsgericht zurückzuverweisen Kläger Revisionsinstanz aufzeigt inwiefern wiedereröffneten Berufungsrechtszug tatsächliche Feststellungen erwarten sind ergibt angegriffene Ausführungsform gegebenenfalls ergänzenden Tatsachenvortrag erläuternden tatsächlichen Ausgestaltung Voraussetzungen Äquivalenz erfüllt . Urteil 14 . Dezember Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 14 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Rechtsmittel Kläger werden Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 26 November aufgehoben Urteil 7 . Zivilkammer Landgerichts 28 Juli abgeändert Widerklage erkannt worden ist . Widerklage wird abgewiesen . zweitinstanzlichen Kosten Rechtsstreits haben Kläger Beklagte tragen . Kosten Revisionsverfahrens fallen Beklagten Last . Tatbestand : Beklagte war Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Klagepatents . Klagepatent wurde 6 November angemeldet Hinweis Patenterteilung 21 . Mai veröffentlicht . deutsche Teil Klagepatents ist nunmehrige Patentinhaberin umgeschrieben worden . dritter Seite angestrengten Nichtigkeitsverfahren hat nunmehrige Patentinhaberin Klagepatent beschränkt verteidigt . Urteil 29 Juli hat Bundespatentgericht Klagepatent dementsprechend Abweisung weitergehenden Nichtigkeitsklage teilweise nichtig erklärt . eingelegte Berufung Nichtigkeitsklägerin hat Bundesgerichtshof Urteil 12 . März zurückgewiesen Crimpwerkzeug . Patentanspruch hat folgende Fassung erhalten Hauptanspruch zusätzlich aufgenommene Merkmale kursiv : " Vorrichtung Verbinden Drahtes Kontaktelement . Verformen Klemmorganen Kontaktelements Druckelementen auswechselbar Presse angeordneten Achse Druckrichtung weisenden . Halteorgans drehbar druckorganseitig vorgesehene Verstellscheibe Crimpwerkzeuges klemmorganseitigen weiteren Verstellscheibe Crimpwerkzeuges koaxial drehbar zugeordnet ist Verstellscheiben jeweils zumindest Druckrichtung spiralartig ansteigenden Ringfläche versehen sind gekennzeichnet erste druckorganseitige Verstellscheibe Bestimmung Presstiefe Auflagepunkten Druckplatte zusammenwirkt weitere Verstellscheibe Verstellen lsolations-Crimpers ersten Verstellscheibe abstützt Ringflächen ersten druckorganseitigen Verstellscheibe Umfangsrichtung etwa ° erstrecken gegeneinander ° versetzt radialer Richtung aufeinanderfolgend angeordnet sind Druckplatte Oberfläche teilkreisförmigen ° versetzten Druckflächen ansteigender Oberfläche Auflagepunkte druckorganseitige Verstellscheibe versehen ist . " Klägerin Geschäftsführer Kläger ist stellt Herstellerbezeichnung Crimpwerkzeug Verbinden Drahtes Stecker Kontaktelement her Bundesrepublik vertrieben werden soll Anlage überreichten Werbeschrift dargestellt ist angegriffene Ausführungsform . Landgericht hat Revisionsverfahren noch allein interessierenden Widerklage Unterlassung Angebot Inverkehrbringen angegriffenen Ausführungsform stattgegeben . Berufung Kläger ist erfolglos geblieben . Senat zugelassenen Revision Zurückweisung Beklagte beantragt erstreben Kläger Aufhebung Berufungsurteils Abweisung Widerklage . Entscheidungsgründe : zulässige Revision ist begründet führt Aufhebung angefochtenen Urteils Abweisung Widerklage . Klagepatent betrifft Vorrichtung Verbinden Drahtes Kontaktelement dergleichen Verformen Klemmorganen Kontaktelements Druckorganen auswechselbar Presse angeordneten . Klagepatentschrift ausführt bestehen Vorrichtungen Kabelkonfektionierung beispielsweise feste Verbinden Drahtenden ckern Kabelschuhen üblicherweise Anschlagpresse vertikal bewegtem Pressstempel Druckkopf angeordneten Crimpwerkzeuges einwirkt . Crimpwerkzeug sind vorgesehen unten geführt werden horizontal eingeschobenes Steckerorgan dgl. Kontaktelement Drahtende festlegen vgl. Klagepatentschrift . . Kontaktelement befinden Klemmfahnen abisolierte Drahtende gebogen dort festgepresst wird Kaltverschweißen dauerhafte elektrisch leitende Verbindung Kontaktelement Draht herzustellen . zweite Klemmfahne wird isolierten Ende Leitungsdrahtes festgepresst Kontaktelement Leitungsdraht zugfest miteinander verbinden . Klemmfahnen Arbeitsgang umbiegen können weisen nebeneinander angeordnete Crimpstempel unterschiedliche Crimphöhen eingestellt werden . Crimphöhe einwirkenden Stempelkanten wird hierbei Abhängigkeit Drahtquerschnitten Form Kontaktelements Hand eingestellt vgl. Klagepatentschrift . Z. . Ausführungen Klagepatentschrift war Stand Technik bekannt Einstellung Crimphöhen deutschen Auslegeschrift Drehköpfe Flächen unterschiedlicher Höhe einzusetzen . wird jedoch nachteilig aufgezeigt verschiedenen Höhenniveaus Zahl vorgegeben seien . habe Folge Verstellbereich Übernahme Werkzeugs andere Presse anderen Maß anderen Totpunkten Kontakte großen Bereich anzuschlagenden Kabels gegebenenfalls mehr ausreiche vgl. Klagepatentschrift . Z. . ebenfalls bekannten Keilverstellungen stufenloses Verstellen Drahtcrimpers gestatten würden wird Klagepatentschrift kritisiert Werkzeug Lösen Gewindestiften benötige kontrolliertes Einstellen möglich sei Druckpunkt Presse Mittelpunktes Werkzeuges liege einseitig orientiert sei vgl. Klagepatentschrift . . internationalen Patentanmeldung bekannte Einstellung Schließhöhe Hilfe zugeordneten relativ zueinander drehbaren Verstellscheiben erlaube nur radial vergleichsweise geringen Verstellbereich erfordere Einschrauben zentralen Bolzens Presse Werkzeug einzusetzen schneller Werkzeugwechsel erreichbar sei vgl. Klagepatentschrift . Z. Sp . 8) . Hintergrund betrifft Klagepatent technische Problem Vorrichtung Verbinden Drahtes Kontaktelement schaffen Hinblick Höheneinstellung Höheneinstellbereich verfeinert erweitert ist vorhandenen Pressen nachrüstbar automatisch steuerbar sein soll vgl. Klagepatentschrift Sp . . Lösung Problems schlägt Patentanspruch Klagepatents maßgeblichen Fassung Nichtigkeitsverfahren gefunden hat Vorrichtung Merkmale folgt gliedern lassen : 1 . Vorrichtung dient Verbinden Drahtes Kontaktelement Verformen Klemmorganen Kontaktelements Druckelementen verfügt Presse Crimpwerkzeug auswechselbar Presse angeordnet ist Arretierbolzen dergleichen Halteorgan Druckplatte Verstellscheiben jeweils zumindest Ringfläche versehen sind Druckrichtung spiralartig ansteigt . 2 . erste Verstellscheibe ist druckorganseitig Achse Arretierbolzens drehbar angeordnet wirkt Bestimmung Presstiefe Auflagepunkten Druckplatte . 3 . sind ersten Verstellscheibe Ringflächen vorgesehen Umfangsrichtung etwa ° erstrecken gegeneinander ° versetzt sind radialer Richtung aufeinander folgend angeordnet sind . 4 . Auflagepunkte erste Verstellscheibe werden Oberfläche Druckplatte angeordnete Druckflächen gebildet teilkreisförmig sind ° Grad versetzt sind ansteigende Oberfläche aufweisen . 5 . zweite Verstellscheibe ist klemmorganseitig vorgesehen ersten Verstellscheibe koaxial drehbar zugeordnet verstellt Isolationscrimper ersten Verstellscheibe abstützt . Ausführungsbeispiel patentgemäße Vorrichtung ist nachfolgenden Explosionszeichnung Figur Klagepatentschrift wiedergegeben : II . Berufungsgericht hat Kläger Unterlassung Begründung verurteilt angegriffene Ausführungsform verwirkliche wortsinngemäß " unmittelbar " übrigen Merkmalen auch Parteien streitigen Merkmale 5b Klagepatents Merkmalen Merkmalsgliederung Berufungsurteils . Merkmal sei so verstehen vorgegebener Drehrichtung Verstellscheibe Uhrzeigersinn gesehen Richtung positiver Druckrichtung spiralige Ringfläche Verstellscheibe Richtung positiver gedreht werde . Sicht werde Patentbeschreibung bestätigt mehrfach spreche Ringfläche komplementäre Druckfläche " Uhrzeigersinn ansteigende Steigung " aufweise . Lage Anordnung Ringflächen mache Klagepatent Aussagen . Merkmal sei allein Druckrichtung -9- Drehsinn Verstellscheibe Richtung Druckkraft maßgeblich . Sinne erfolge angegriffenen Ausführungsform Verstellung Drahtcrimpwerkzeuges auch Verstellung Presstiefe Isolationscrimpstempel Drehen Verstellscheibe Uhrzeigersinn Richtung positiver x-Achse . Auch angegriffenen Ausführungsform wirke Bestimmung Presstiefe Verstellscheibe Auflagepunkten Druckplatte Merkmal g . seien angegriffenen Ausführungsform Gestalt korrespondierender Ringflächen verwirklicht Merkmal . Schließlich stütze angegriffenen Ausführungsform untere Verstellscheibe oberen Sinne Merkmal . . Unterlassungsbegehren Beklagten hat Erlass erfolgte Übertragung Umschreibung deutschen Teils Klagepatents gemäß § Abs. Satz Auswirkungen vgl. Senat Urteil 24 . Oktober Aufwärmevorrichtung . Jedoch hält Beurteilung Berufungsgerichts Überprüfung Revisionsinstanz vollem Umfang stand . Annahme wortsinngemäßen Verletzung Patentanspruch Klagepatents nun maßgeblichen Fassung beruht entscheidenden Punkt rechtsfehlerhaften Auslegung Patentanspruchs . 1 . Grundlage europäisches Patent geschützt ist ist Art . Inhalt Patentansprüche . Frage bestimmte Anweisung Gegenstand Anspruchs Patents gehört entscheidet betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat Senat Urteil 17 . April . Ziehmaschinenzugeinheit . ist entscheidend Patentanspruch objektiven Kriterien fachlicher Sicht bewerten ist . ist also Bewertung Wortlauts Sicht Fachmanns bestimmen Merkmalen Patentanspruchs Einzelnen heit Lehre technischen Handeln ergibt Schutz gestellt ist Senat Beschluss 29 . Juni . Crimpwerkzeug . Sinne gebotene Auslegung Patentanspruchs hat Berücksichtigung Beschreibung Zeichnungen erfolgen dienen Patentanspruch geschützte technische Lehre erläutern typischerweise Ausführungsbeispiele verdeutlichen Urteil 4 . Februar . Gelenkanordnung . Rechtsfrage kann Frage Patentanspruch auszulegen ist Revisionsgericht vollem Umfang nachgeprüft werden Senat Urteil 20 . Mai . Tintenpatrone . 2 . Revision ist allerdings Berufungsgericht entwickelte Verständnis insoweit beanstanden Anweisung betroffen ist Ringflächen Verstellscheiben Druckrichtung spiralig ansteigend gestalten Merkmal Zusammenwirken ersten Verstellscheibe Druckplatte Merkmal Abstützen weiteren Verstellscheibe ersten Verstellscheibe Verstellen Isolationscrimpers Merkmal vorzusehen . Wortlaut Patentanspruch Verbindung Beschreibung Zeichnungen vgl. Klagepatentschrift . Figuren folgt Verstellscheiben zumindest Druckrichtung spiralig ansteigenden Ringfläche schraubenförmige Fläche positiver Steigung ausgebildet koaxial Halteorgan beispielsweise Arretierbolzen drehbar sind . erste Verstellscheibe wirkt über etwa ° erstreckende Ringflächen teilkreisförmigen Druckflächen Druckplatte so Gesamthöhe Zustellung Drahtcrimpstempels Drehung Verstellscheibe Halteorgan schraubenförmigen Ringflächen stufenlos ändert . Abstützung zweiten Verstellscheibe ersten Verstellscheibe bewirkt Druckrichtung zweiten angebrachte Schraubenfläche Verdrehung stufenlose Bewegung Werkstück einwirkenden Isolationscrimpstempels . Weise wird ermöglicht Verbinden Draht Kontaktelement erforderliche Einstellung Crimphöhen Crimpstempel Verdrehen Verstellscheiben stufenlos fein einzustellen . Verständnis patentgemäßen Lehre entspricht Bundesgerichtshof Nichtigkeitsverfahren vorgenommenen Auslegung Patentanspruch vgl. Urteil 12 . März . Crimpwerkzeug . Bestimmung Ringflächen positive Steigung Druckrichtung verfügen verweist Klagepatentschrift wiederholt Verlauf Ringflächen Uhrzeigersinn vgl. Klagepatentschrift . Sp . Z. . ist Schlussfolgerung Berufungsgerichts zutreffend Klagepatent lehrt Ringflächen Abhängigkeit Gewindeart Linksgewinde derart gestalten Zugrundelegung Drehrichtung Uhrzeigersinn gesehen Richtung positiver x-Achse Druckrichtung ansteigend verlaufen . Anders Revision annimmt ist Anweisung Druckrichtung spiralig ansteigend " mithin Beschränkung räumlichen Anordnung Ringflächen entnehmen . Klagepatent ist insbesondere Revision dargelegten Sinne verstehen Oberflächen Verstellscheiben gesehen " Spirale " Druckrichtung ansteigen soll zwar gleichen Seite . würde bedeuten etwa Druckrichtung oben entsprechendes gilt Druck gesetzter Richtung Ringflächen zwangsläufig abgewandten unteren Seite Verstellscheiben angebracht werden müssten . hätte Folge auch Druckplatte unteren Seite ersten Verstellscheibe angeordnet werden müsste Ringflächen zusammenwirken kann . Anordnung Druckplatte ersten ist zwar Gegenstand Patent zeichnerisch dargestellten Ausführungsform Figur . folgt indes Patentanspruch Ausgestaltung beschränken hätte Urteil 12 . März . Crimpwerkzeug . Wortlaut Klagepatents gibt derartige Lage Ringflächen auch vermittelt lediglich Steigungsrichtung Druckrichtung " Verstellscheiben angebrachten Ringflächen . technisch-funktionalen Bedingungen Anstieg Ringflächen genügen hat nämlich Drehung ersten Verstellscheibe Zusammenwirken Druckplatte Presstiefe bestimmen Drehung weiteren Verstellscheibe Abstützen ersten Verstellscheibe Isolationscrimper verstellen wird Gestaltung gerecht Einstellungen bewirken kann auch Ringflächen jeweiligen Unter-)Seiten Verstellscheiben befinden . anderen Beurteilung führt Revision dargelegte Umstand Unteranspruch erteilten Fassung Vorrichtung beansprucht hat druckorganseitige erste Verstellscheibe angeordnet ist Merkmale Unteranspruch Hauptanspruch aufgenommen worden sind . Auslegung Patentanspruch jetzt maßgeblichen Fassung kann Aussage schon herangezogen werden Lage erster Verstellscheibe lediglich unabhängige Gestaltungsmerkmale nämlich teilkreisförmigen ° versetzten Druckflächen ansteigender Oberfläche Auflagepunkte druckorganseitige Verstellscheibe Patentanspruch übernommen worden sind . ursprünglichen Unteranspruch beanspruchte räumliche Lage ersten Druckplatte ist indes Hauptanspruch übernommen worden Gegenstand Unteranspruch jetzt maßgeblichen Fassung geblieben . Lage einschränkende Formulierung Unteranspruch Hauptanspruch men wurde führt Revision Übrigen auch Klagepatent unzulässig erweitert wäre Urteil 12 . März . . Crimpwerkzeug . ist beanstanden Berufungsgericht Merkmal Sinne verstanden hat Zusammenwirken erster Verstellscheibe bestimmte Ausgestaltung Crimpwerkzeugs Lage Anordnung Druckplatte ankommt . Sinngehalt Merkmal Ausdruck bringt erstreckt erste Verstellscheibe angeordneten Ringflächen Höhenänderung Crimpwerkzeuges erreichen Presstiefe bestimmen . bedarf allein unmittelbaren Eingriffs Druckplatte Auflagepunkte ansonsten bestimmte räumliche Lage Druckplatte vorgegeben ist . Klagepatent Verstellen Isolationscrimpers Abstützen weiteren Verstellscheibe ersten Verstellscheibe lehrt Merkmal kommt Bedeutung weitere Verstellscheibe derart ersten Verstellscheibe kraftschlüssig anliegt Drehung weiteren Verstellscheibe erste Verstellscheibe Höhenlage nachgibt ansteigend verlaufende Ringfläche weiteren Verstellscheibe Höhenänderung Isolationscrimpers erreicht werden kann . 3 . verwirklicht angegriffene Ausführungsform Verdeutlichung nachfolgende Zeichnung verwiesen wird " Bild : Explosionszeichnung " Berufungsgericht eingeholten Sachverständigengutachten beigefügt ist abgesehen später erörternden punktförmigen Merkmal Ausgestaltung Auflageflächen Merkmale 5b Klagepatents . Berufungsgericht hat identische Benutzung Gestalt klemmorganseitigen weiteren Verstellscheibe angegriffenen Ausführungsform festgestellt Parteien Streit steht rechtlich beanstanden ist . Rechtsfehler ist Annahme Berufungsgerichts wortsinngemäße Verwirklichung Merkmals liege ebenso druckorganseitigen ersten Verstellscheibe auch dort Verstellung Drehung Verstellscheibe Uhrzeigersinn gesehen Richtung positiver x-Achse erfolge . folgt zutreffend Berufungsgericht Bezug genommenen Ausführungen gerichtlichen Sachverständigen obere Verstellscheibe angegriffenen Ausführungsform ebenso untere positive Gewindesteigung Druckrichtung verfügt Rechtsgewinde versehen ist vgl. Gerichtsgutachten 29 . April Seite . Drehung Uhrzeigersinn erfährt zwar selbst Höhenänderung . Drehung führt aber Anhebung Eingriff stehenden verschieblichen Druckrichtung . Anhebung führt oberen Verstellscheibe obere Verstellscheibe relativ gesehen Druckrichtung bewegt . Richtigerweise erachtet Berufungsgericht hierbei unbeachtlich angegriffenen Ausführungsform erste Verstellscheibe Platte liegt Verwirklichung Merkmal Verstellung Presstiefe Eingriff steht . Revision aufgezeigte unterschiedliche Anordnung Ringfläche ersten Verstellscheibe Druckplatte ergibt nur patentgemäßen Ausführungsform Zeichnungen vgl. Figur Ausdruck kommt etwa Unteranspruch gelehrt wird . ist Klagepatent Hauptanspruch gerade räumliche Anordnung beschränkt . erfasst ebenso Anordnung ersten Verstellscheibe zusammenwirkende Element gelegen ist direkter Einwirkung Presskopf steht auch Revision ausdrückt " Druckeinleitungsplatte " dient . patentgemäßen Lehre abweichende räumliche Anordnung erster Verstellscheibe weist angegriffene Ausführungsform mithin . Auch zeigen Unterschiede Funktion Wirkung . Berufungsgericht Revision unbeanstandet festgestellt hat wirkt nämlich auch angegriffenen Ausführungsform erste Verstellscheibe Auflageflächen Druckplatte Bestimmung Presstiefe . Rüge Revision ignoriert Berufungsgericht hierbei Beurteilung gerichtlichen Sachverständigen schöpft Beweisergebnis vollständig . Anders Revision misst lediglich sachverständigen Ausführung Anordnung Druckplatte Schraubenfläche entspreche angegriffenen Ausführungsform Lage entgegengesetzt Druckkraftrichtung Gerichtsgutachten 29 . April Seite entscheidende Bedeutung . ist beanstanden Verwirklichung Merkmals gerade räumliche Lage platte Schraubenflächen nur Steigung ankommt . Recht hat Berufungsgericht auch Befund Sachverständigen bezogen Bewegungsrichtung Druckplatte Druckkraftrichtung übereinstimme Gerichtsgutachten 29 . April Seite . Klagepatent vorgegebene Steigung Ringflächen kommt Bewegungsrichtung Druckplatte . Berufungsgericht hat auch Verwirklichung Merkmal zutreffend bejaht . Ausreichend ist Berufungsgericht Bezugnahme Gutachten gerichtlichen Sachverständigen getroffene Feststellung angegriffenen Ausführungsform weitere Verstellscheibe ersten Verstellscheibe gegenseitiger Krafteinwirkung flächig anliegt . gehende Feststellung § revisionsrechtlich beanstandender Weise getroffen sein könnte legt Revision ist auch erkennen . 4 . Hingegen ist Berufungsgericht entwickelte Verständnis Patentanspruchs Hinblick Anforderungen Berufungsgericht Druckplatte angeordneten Auflagepunkte stellt Merkmale frei Rechtsfehlern . Berufungsgericht hat Gefahr Patentverletzung bejaht Merkmal ausgelegt hat Auflagepunkte 98d Druckflächen beliebiger Ausdehnung darstellen könnten . Verständnis beachtet zwar Fachmann Merkmal " Auflagepunkt " Punkt geometrischen Sinn Fläche versteht auch Patentanspruch ausdrücklich formuliert ist . Annahme Berufungsgerichts Ausdehnung Auflagepunkte gebildeten Druckflächen freie Belieben Fachmanns gestellt ist vernachlässigt hingegen technische Problem Lösung patentgemäße Lehre dient . technische Problem besteht tung bereitzustellen leicht nachrüstbar automatisch steuerbar ist erweiterten Höheneinstellbereich verfügt . will Erfindung aber auch Vorrichtung bereitstellen Hinblick Höheneinstellung Stand Technik verfeinert ist vgl. Klagepatentschrift Sp . . wird aber Bundesgerichtshof Entscheidung 12 . März herausgestellt hat zentrierte stabile Ausgestaltung Verstelleinrichtung sichere genaue mithin verfeinerte Höheneinstellung nur Abstützung Druckplatte Ringflächen Verstellscheibe relativ kleiner Druckflächen erreicht Klagepatent Auflagepunkte bezeichnet . auch Parteien Rechtsstreits Zweifel gezogen unstreitig behandelt worden ist verändert kleiner Druckflächen Größe zusammenwirkenden Flächen erster Verstellscheibe Verdrehung Verstellscheibe . ändert Verdrehung auch einwirkende Kraft Fläche unterschiedliche Nachgiebigkeit Systems wird vermieden . führt gleichbleibenden Verformung Gesamtsystems Vorteile zentrischen Krafteinleitung aufeinanderliegenden Ringflächen erhalten bleiben Urteil 12 . März . Crimpwerkzeug . 5 . Verständnis Patentanspruch kann Verurteilung Kläger besorgender wortsinngemäßer Patentverletzung Bestand haben . Berufungsgericht hat Bezugnahme Erkenntnisse Landgerichts festgestellt angegriffenen Ausführungsform Auflageflächen Druckplatte aneinander anliegende Ringflächen ausgebildet sind . Auflagepunkte umfassen mithin ringförmig nahezu gesamten Umfangsbereich Druckplatte Kläger bereits zweitinstanzlich unwidersprochen vorgetragen haben . Insoweit erhebt Revisionserwiderung Gegenrügen legt gleichfalls angegriffene rungsform flächig ausgestaltete Ringelemente verfügt . fehlt identische Verwirklichung erforderlichen technischen Übereinstimmung angegriffenen Ausführungsform Klagepatent Hauptanspruch geschützten Vorrichtung . IV . Berufungsurteil ist aufzuheben . Senat kann Sache abschließend entscheiden § Abs. Widerklage abweisen . Revisionsentscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt kann ausgeschlossen werden angegriffene Ausführungsform Lehre Patentanspruch gleichwertige Lösung darstellt Klagepatent äquivalenten Mitteln verletzen droht . Weitergehende Feststellungen Widerklage noch Erfolg verhelfen könnten sind erwarten . 1 . Wortsinn Patentanspruchs abweichende Ausführung Schutzbereich fällt muss regelmäßig erfüllt sein . Ausführung muss erstens Erfindung zugrunde liegende Problem zwar abgewandelten objektiv gleichwirkenden Mitteln lösen . Zweitens müssen Fachkenntnisse Fachmann befähigen abgewandelte Ausführung abweichenden Mitteln gleichwirkend aufzufinden . Überlegungen Fachmann anstellen muss müssen schließlich drittens Sinngehalt Patentanspruch Schutz gestellten Lehre orientiert sein . Sind Voraussetzungen Gleichwirkung Auffindbarkeit Orientierung Patentanspruch erfüllt ist abweichende Ausführung abgewandelten Mitteln fachmännischer Sicht wortsinngemäßen Lösung gleichwertige äquivalente Lösung Betracht ziehen Gebot Artikels Protokolls Auslegung Art . Bestimmung Schutzbereichs Patents berücksichtigen vgl. u.a. Senat Urteile 12 . März Schneidmesser 17 . April Rn . Pumpeinrichtung . Schutzbereich Patents wird Weise Maßgabe bestimmt Fachmann Grundlage erfindungsgemäßen Lehre lent erkennen vermag Gebot Art . Auslegungsprotokolls ausgerichtet Bestimmung Schutzbereichs angemessenen Schutz Patentinhaber ausreichender Rechtssicherheit Dritte verbinden näher Gebot . Aussage abweichende Ausführung Schutzbereich fällt kann regelmäßig allerdings nur dann getroffen werden Tatrichter betreffenden Fragen befasst hat . Frage Gleichwirkung handelt Frage Beantwortung tatrichterlicher Würdigung Feststellungen bedarf Revisionsinstanz nachgeholt werden können Senat Urteile 22 November . Stapeltrockner 17 . April Rn . Pumpeinrichtung . Frage Gleichwertigkeit abweichenden Mittels betrifft zwar Rechtsfrage revisionsrechtlichen Prüfung zugänglich ist . hängt aber entscheidend zunächst Tatsacheninstanz klärenden tatsächlichen Grundlagen Senat Urteil 22 November . Stapeltrockner . 2 . Beklagte hat Tatrichter vorgetragen Annahme Verletzung Klagepatents äquivalenten Mitteln hätte rechtfertigen können . Tatbestandes Berufungsurteils hat Beklagte Berufungsverfahren lediglich wortsinngemäße Verletzung Klagepatents geltend gemacht erstmals Revisionsverfahren streitgegenständliche Crimpwerkzeug Kläger auch Verletzung Klagepatents äquivalenten Mitteln angegriffen . hat Klageantrag gestellt ergibt tatsächlichen Gestaltung Abweichung Vorgaben Patentanspruchs verkörpern soll . Soll aber Ausführungsform erteilten Klagepatent erfasst angegriffen werden Ansicht Verletzungsklägers Wortsinn abweichende Gestalt aufweist muss Antrag ergeben Senat Urteil 22 . Dezember . Kettenradanordnung . erweiterte Verletzung äquivalenten Mitteln umfassende Prüfungspflicht Gerichts kann jedenfalls Fällen angenommen werden nähere Angabe Verletzungsklägers schlechterdings Anhaltspunkte fehlen auch Kennzeichnung Antrag ergebenden Hinsicht Patentverletzung Betracht kommen sollte Scharen Festschrift S. . 3 . insoweit mangelnde Darlegung Patentverletzung äquivalenten Mitteln führt zwar Revisionsverfahren notwendigerweise Abweisung Klage . Vielmehr ist Partei Patentverletzung geltend macht gegebenenfalls Gelegenheit geben Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache tatsächlichen Voraussetzungen äquivalenten Verletzung Klagepatents vorzutragen . Berufungsgericht hätte Wider-)Klage abweichende Verständnis Klagepatents erkannt hätte seinerseits nämlich unbegründet abweisen dürfen zuvor gemäß § Abs. Parteien Berufungsverfahren ersichtlich anders beurteilten Sinngehalt Klagepatents hinzuweisen . Ebenso Verletzung Hinweispflicht besteht jedoch mündlichen Verhandlung erörtert Zurückverweisung nur Patentverletzung klagende Partei Revisionsverfahren aufzeigen kann wäre Notwendigkeit Vortrags aufmerksam gemacht worden Berufungsverfahren tatsächlichen Voraussetzungen äquivalenten Verletzung dargetan hätte somit Lage ist Voraussetzungen wiedereröffneten Berufungsverfahren darzutun gegebenenfalls beweisen . Beklagten ist schriftsätzlichen ergänzenden mündlichen Vorbringen Senat gelungen erforderliche Gleichwirkung patentgemäßen angegriffenen Form chend darzulegen . Gleichwirkend ist nämlich nur Lösung nur Wesentlichen Gesamtwirkung Erfindung erreicht gerade auch Wirkung erzielt wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll Senat Urteil 2 . März . Spannschraube ; Urteil 12 . März Schneidmesser ; Benkard/Scharen Art . . . Beklagte hat vermocht gerade Wirkung " Auflagepunkte " relativ kleinen Kreissegmente angegriffenen Ausführungsform erfüllt wird . Vorbringen konzentriert Darlegung Druckflächen angegriffenen Ausführungsform ebenso Auflagepunkte Sinne Klagepatents dienen Kräfte übertragen verfeinerte Höheneinstellung Drahtcrimpstempels ermöglicht werde . Hingegen hat dargetan hierbei auch Lehre Klagepatents erreichte Wirkung erzielt wird gründet erfindungsgemäß Größe zusammenwirkenden Flächen erster Verdrehung Verstellscheibe verändert " Auflagepunkte " Gegenflächen gesamten Verdrehungsbereich gleichmäßig bestreichen so Verdrehung einwirkende Kraft Fläche ändert unterschiedliche Nachgiebigkeit Systems vermieden gleichbleibende Verformung Gesamtsystems erreicht wird Vorteile zentrischen Krafteinleitung aufeinanderliegenden Ringflächen erhalten bleiben . V. Kostenentscheidung beruht § Abs. . Meier-Beck Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung