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NAMEN
Verkündet
:
7
.
September
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Walzgerüst
Art
.
Umstand
komplexe
Vorrichtung
hier
:
Walzgerüst
gedanklich
Komponenten
Module
zerlegen
lässt
Relativbewegung
zueinander
begrenzte
Anzahl
Möglichkeiten
Verfügung
steht
lässt
genommen
grundsätzlich
noch
Schluss
Fachmann
nahegelegen
hat
Lösung
Problemen
Bewegung
Komponente
auftreten
übrigen
Bewegungsalternativen
Erwägung
ziehen
erhebliche
Umgestaltungen
Komponenten
verbunden
sind
Fortführung
1
Betrieb
Sicherheitseinrichtung
.
Urteil
7
.
September
Bundespatentgericht
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
7
.
September
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Berufung
25
.
Oktober
verkündete
Urteil
10
.
Senats
Juristischen
Beschwerdesenats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
u.a.
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
.
Patent
nimmt
Priorität
deutschen
Patentanmeldung
15
.
Oktober
Anspruch
.
Patentanspruch
lautet
:
"
Walzgerüst
zueinander
parallelen
Walzenständern
bedienungsseitige
Walzenständer
anderen
Walzenständer
wegbewegbar
ist
anstellbar
gelagerten
Walzen
insbesondere
Universalwalzgerüst
Horizontalwalzen
Kassetten
angeordneten
Vertikalwalzen
bedienungsseitigen
Walzenständer
wegbewegbarer
Wechselrahmen
Walzen
6
;
aufnimmt
.
"
Klägerin
macht
geltend
Gegenstand
Streitpatents
sei
patentfähig
neu
sei
zumindest
aber
erfinderischen
Tätigkeit
beruhe
.
Beklagte
hat
ersten
Instanz
Klageabweisung
beantragt
Streitpatent
hilfsweise
Maßgabe
Hilfsantrags
verteidigt
.
Bundespatentgericht
hat
Klage
abgewiesen
Urteil
25
.
Oktober
juris
.
Hiergegen
richtet
Berufung
Klägerin
Antrag
Nichtigerklärung
Streitpatents
weiterverfolgt
.
Beklagte
beantragt
Berufung
zurückzuweisen
.
Auftrag
Senats
hat
Prof.
.
schriftliches
Gutachten
stattet
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
hat
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
ist
begründet
.
Streitpatent
betrifft
Walzgerüst
zueinander
Walzenständern
gelagerten
Walzen
mithilfe
ausgewechselt
werden
können
.
1
.
geht
veröffentlichten
internationalen
anmeldung
88/06930
bekannten
Walzgerüst
.
Streitpatentschrift
näher
beschriebenen
Walzgerüst
sind
Walzen
Abstandhalteranordnung
structure
bezeichneten
Wechselrahmen
gehaltert
Tisch
aufsitzt
verfahrbaren
Walzenständern
angeordnet
ist
.
werden
Walzenständer
auseinander
gefahren
so
Abstandhalteranordnung
gehaltenen
Walzen
Tisch
abgehoben
andere
Abstandhalteranordnung
ersetzt
werden
können
.
Streitpatent
gibt
Erfindung
zugrunde
liegende
Aufgabe
gattungsgemäßen
Walzgerüst
weiter
vereinfachen
Stillstandszeiten
Walzstraße
verringern
.
Problem
soll
Walzgerüst
gelöst
werden
Merkmale
Patentgericht
folgt
gegliedert
werden
können
:
1
.
Walzgerüst
hat
zueinander
parallele
Walzenständer
;
2
.
bedienungsseitige
Walzenständer
ist
anderen
Walzenständer
wegbewegbar
;
3
.
Walzenständern
sind
Walzen
anstellbar
gelagert
;
4
.
Wechselrahmen
4.1
nimmt
Walzen
ist
bedienungsseitigen
Walzenständer
wegbewegbar
.
2
.
Erfindungsgemäß
wird
somit
Walzen
aufnehmende
Wechselrahmen
zusammen
antriebslosen
bedienungsseitigen
Walzenständer
antriebsseitigen
Walzenständer
weg
Zwischenposition
gefahren
so
Wechselrahmen
antriebsseitigen
Walzenständer
gelöst
ist
.
wird
bedienungsseitige
Walzenständer
allein
Endposition
gefahren
so
Wechselrahmen
aufgenommenen
Walzen
freiliegt
oben
weggehoben
werden
kann
.
Vereinzeln
Walzen
kann
anderen
Ort
erfolgen
sogleich
bereits
neu
Walzen
bestückter
weiterer
Wechselrahmen
umgekehrter
Reihenfolge
Walzgerüst
montiert
wird
Betrieb
fortgesetzt
werden
kann
.
Figur
zeigt
Ausführungsbeispiel
Zwischenposition
Wechselrahmen
aufnehmende
bedienungsseitige
Walzenständer
antriebsseitigen
Walzenständer
wegbewegt
worden
ist
Wechselrahmen
jedoch
noch
Walzenständer
getrennt
ist
.
Erörterung
gerichtlichen
Sachverständigen
ergeben
hat
wird
Stand
Technik
Entgegenhaltung
insofern
weiter
vereinfacht
Austausch
Wechselrahmen
Walzstraße
Grenzen
frei
wählbaren
Ort
stattfindet
.
Zugänglichkeit
Wechselrahmens
wird
verbessert
.
muss
notwendigerweise
oben
herausgehoben
werden
kann
auch
anderer
Weise
abgefördert
werden
.
3
.
Patentgericht
hat
Merkmale
näher
erläutert
Entscheidungsgründe
.
ist
erinnern
wird
auch
Parteien
vorgebracht
.
Ausführungen
gerichtlichen
Sachverständigen
schriftlichen
Gutachten
bedienungsseitige
Walzenständer
Wechselrahmen
wegbewegt
werde
müsse
Walzenständer
ersatzweise
gestützt
werden
geübte
Kritik
Klägerin
veranlassen
jedoch
ergänzende
Ausführungen
Merkmal
.
gibt
Wortlaut
nur
Wechselrahmen
Walzenständer
bewegt
wird
.
erfordert
jedoch
Wechselrahmen
Stand
Technik
Entgegenhaltung
ortsfesten
Tisch
aufliegt
so
gehalten
werden
muss
Gewicht
Gewicht
Walzen
sicher
aufgenommen
wird
.
geschieht
lässt
Patentanspruch
offen
.
Jedenfalls
theoretisch
denkbar
ist
auskragende
Halterung
unmittelbar
Walzenständer
Sachverständigengutachtens
dargestellt
ist
.
Falle
kann
notwendige
Abstützung
erreicht
werden
Tisch
Bestandteil
verfahrbaren
Einheit
Wechselrahmen
bedienungsseitigem
Walzenständer
gleichfalls
fahrbar
ausgestaltet
wird
Ausführungsbeispiel
Streitpatents
Figuren
dargestellt
ist
.
II
.
Patentgericht
hat
Gegenstand
Streitpatents
patentfähig
erachtet
Begründung
Wesentlichen
ausgeführt
:
1
.
Gegenstand
Patents
sei
neu
.
Entgegenhaltung
enthalte
Merkmale
jedoch
Merkmal
.
Anders
Streitpatent
werde
Wechselrahmen
seitlich
gemeinsam
bedienungsseitigen
Walzenständer
anderen
Walzenständer
weggefahren
.
Vielmehr
bleibe
Entgegenhaltung
Wechselrahmen
zunächst
unbewegt
Walzenständer
weggefahren
würden
.
US-Patentschrift
Entgegenhaltung
betreffe
Walzgerüst
Horizontalwalzen
fliegenden
Wellen
gelagert
seien
Cantilever-Bauweise
Walzgerüst
zweiter
Walzenständer
fehle
.
Bereits
Merkmal
sei
erfüllt
.
japanischen
Offenlegungsschrift
Sho
Entgegenhaltung
werde
Universalwalzwerk
beschrieben
Abstand
parallelen
Walzenständern
verändert
werden
könne
Horizontalwalzen
erforderlichen
Länge
einsetzen
können
.
würden
Merkmale
erfüllt
.
Auch
Beschreibung
Horizontalwalzeneinheit
Vertikalwalzeneinheit
Anwendung
"
C-Hakens
"
entfernt
werden
könne
lasse
Offenbarung
Wechselrahmen
Sinne
Streitpatents
erkennen
Walzen
aufgenommen
würden
.
fehle
Merkmalen
.
italienischen
Patentschrift
US-Patent-
schrift
werde
beschrieben
komplette
Walzgerüste
auszutauschen
seien
.
Wechselrahmen
Merkmalen
werde
offenbart
.
Gegenstand
veröffentlichten
europäischen
Patentanmeldung
Entgegenhaltung
sei
Walzgerüst
parallelen
Walzenständern
anstellbar
gelagerten
Walzen
Antriebselementen
Walzgerüstes
abgewandte
Walzenständer
anderen
Walzenständer
wegbewegt
werden
könne
.
beweglichen
Walzenständer
seien
Halteelemente
Walzen
Walzringe
angeordnet
so
zusammen
Walzenständer
herausgebracht
werden
könnten
.
Wechselrahmen
Merkmalen
sei
offenbart
.
2
.
Auch
könne
festgestellt
werden
Gegenstand
Streitpatents
naheliegende
Weise
Stand
Technik
ergeben
habe
.
nächstliegenden
Stand
Technik
repräsentiere
Entgegenhaltung
.
werde
Vereinfachung
Walzenwechsels
Wechselrahmen
verwendet
Walzenständer
wegbewegt
werden
müssten
.
bedinge
antriebsseitigen
Walzenständer
Antriebsspindeln
entfernt
werden
müssten
.
Fachmann
könne
zwar
erkennen
vereinfacht
werden
könne
Verfahren
antriebsseitigen
Walzenständers
verzichtet
nur
bedienungsseitige
Walzenständer
wegbewegt
werde
.
liege
auch
Hand
Wechselrahmen
Walzen
Herausheben
Walzgerüst
Walzenständern
freigestellt
werden
müsse
.
resultiere
aber
noch
Anregung
Wechselrahmen
-9-
Merkmal
Streitpatents
gemeinsam
bedienungsseitigen
Walzenständer
antriebsseitigen
Walzenständer
wegzubewegen
.
Entgegenhaltung
Wechselrahmen
Auseinanderbewegen
Walzenständer
Platz
verbleibe
sei
unmittelbar
naheliegende
Lösung
Übergang
Walzgerüst
nur
bedienungsseitige
Walzenständer
verfahren
sei
Wechselrahmen
zunächst
Platz
antriebsseitigen
Walzenständer
belassen
.
entspreche
natürlichen
Vorgehen
Demontieren
Strukturen
nämlich
Teile
nach
nach
abzunehmen
.
Auch
Kombination
weiteren
Entgegenhaltungen
ergebe
Fachmann
Anregung
Lehre
Streitpatents
.
.
hält
Nachprüfung
Berufungsverfahren
stand
.
Patentgericht
hat
Gegenstand
Streitpatents
Recht
patentfähig
erachtet
.
1
.
maßgeblicher
Fachmann
ist
entsprechend
überzeugenden
Ausführungen
gerichtlichen
Sachverständigen
Absolvent
Universität
Fachhochschule
Gebiet
allgemeinen
Maschinenbaus
Schwerpunkt
Konstruktionstechnik
Getriebetechnik
anzusehen
mindestens
fünfjährige
Erfahrung
Gebiet
Konstruktion
Walzstraßen
Stahl
besitzt
.
2
.
Gegenstand
Patentanspruchs
Streitpatents
ist
neu
.
Insoweit
ist
Klägerin
weiter
beanstandeten
Ausführungen
Patentgerichts
erinnern
.
3
.
Gegenstand
Streitpatents
ist
Stand
Technik
nahegelegt
.
Ausgehend
Entgegenhaltung
mag
zwar
Fachmann
gehabt
haben
Frage
vorzulegen
Austausch
Wechselrahmens
aufgenommen
Walzen
Weise
erfolgen
könne
antriebsseitige
Walzenständer
bewegt
wird
.
Walzenständer
ist
Antrieb
verbunden
müssen
u.a.
Versorgungsleitungen
Verfahren
Ständers
gelöst
schließlich
wieder
hergestellt
werden
weitere
Teile
Walzgerüstes
Walzenständer
verfahren
werden
.
Weiterhin
muss
Sachverständige
erläutert
hat
Herverfahren
antriebsseitigen
Walzenständers
auch
wieder
so
ausgerichtet
werden
Walzenlager
exakt
Sollposition
befindet
Zentrierung
Walzen
erfolgen
kann
.
verbundene
Aufwand
konnte
auch
Patentgericht
angenommen
hat
Überlegung
geben
Bewegung
antriebsseitigen
Walzenständers
ausgeführt
werden
konnte
.
Stand
Technik
bietet
jedoch
Anregung
Fachmann
Problem
erfindungsgemäß
lösen
Wechselrahmen
bedienungsseitigen
Walzenständer
wegbewegt
wird
.
Allenfalls
hätte
Fachmann
Patentgericht
zutreffend
ausgeführt
hat
erwägen
können
Sinne
schrittweisen
Demontage
zunächst
bedienungsseitigen
Walzenständer
sodann
Wechselrahmen
antriebsseitigen
Walzenständer
abzunehmen
.
Hingegen
bestand
Veranlassung
Wechselrahmen
Hilfe
Krans
Walzstraße
herausgehoben
wurde
zusammen
bedienungsseitigen
Walzenständer
antriebseitigen
Walzenständer
abzukuppeln
einheitlich
zunächst
horizontal
verfahren
.
Ebenso
schrittweise
Demontage
erforderte
nämlich
andere
Lösung
antriebsseitige
Walzenständer
bewegt
wurde
Horizontalbewegung
Wechselrahmens
.
konnte
aber
Fachmann
kaum
wünschenswerter
erscheinen
Bewegung
antriebsseitigen
Walzenständers
.
erfordert
ohnehin
gerichtliche
Sachverständige
erläutert
hat
gewisse
vertikale
entsprechenden
hydraulischen
Antrieb
bewerkstelligende
Beweglichkeit
Wechselrahmen
stützenden
Tisches
Walzenständern
gelagerten
Walzen
Trennung
Walzenständern
Wechselrahmen
vorgesehene
Einrichtungen
aufgenommen
gehalten
werden
können
.
Bewegung
Horizontalverschiebung
kombinieren
war
auch
hat
Sachverständige
anschaulich
erläutert
zumal
Walzstraße
herrschenden
hohe
Temperaturen
Abfallprodukte
Walzprozesses
beengte
Raumverhältnisse
charakterisierten
Bedingungen
Gefahr
Querspannungen
weiteren
erheblichen
Fachmann
weiteres
überschauenden
Risiken
behaftet
.
Derartige
Risiken
einzugehen
bestand
Fachmann
so
weniger
weiteren
Ausführungen
Sachverständigen
Überzeugung
Senats
ergeben
hat
praktische
Ausführung
Idee
Verfahren
Wechselrahmens
erproben
konnte
.
hohen
Investitionskosten
Umstandes
Walzgerüste
"
Lager
"
konkreten
Kundenauftrags
produziert
werden
war
jedenfalls
Prioritätszeitpunkt
Bereitschaft
gering
bekannte
Bauweise
grundsätzlich
Frage
stellen
lag
Allgemeinen
auftretende
Probleme
Möglichkeit
Weise
lösen
so
weit
möglich
bewährte
Komponenten
beibehalten
wurden
punktuelle
schrittweise
Verbesserung
bemüht
wurde
.
Schwierigkeiten
Aufwand
Bewegung
antriebsseitigen
Walzenständers
mussten
eher
Anlass
geben
Stelle
serungen
etwa
erleichterte
Ankopplung
Versorgungsleitungen
dergleichen
nachzudenken
Ablauf
Walzenwechsels
Funktionalität
einzelnen
Komponenten
verändern
.
steht
auch
Erwägungen
Klägerin
vorgetragen
hat
Walzgerüst
Komponenten
antriebsseitiger
Walzenträger
Wechselrahmen
bedienungsseitiger
Walzenträger
bestehenden
"
Baukasten
"
begreifen
notwendigen
Relativbewegungen
Komponenten
zueinander
Fachmann
Fachkenntnisse
weiteres
erschließende
begrenzte
Anzahl
Möglichkeiten
gibt
.
Betrachtungsweise
läuft
Naheliegen
erfindungsgemäßen
Lösung
erforderliche
Anregung
Sachlogik
gefundenen
Lösung
ersetzen
vgl.
Urteil
30
.
April
.
Betrieb
Sicherheitseinrichtung
.
Sachverständige
anschaulich
geschildert
hat
lernt
Fachmann
Hochschulausbildung
zwar
abstrahierende
komplexe
Vorrichtung
Funktionseinheiten
zerlegende
Sichtweise
.
bedeutet
jedoch
jedenfalls
Entwicklung
Fachgebiets
prägt
vielmehr
typischerweise
Vielzahl
praktischer
Erfahrungen
auch
Gewohnheiten
Bestreben
einfließen
schon
Hinblick
Kosten
Aufwand
möglicherweise
voll
überschaubare
Risiken
grundsätzlichen
Neukonstruktion
Probleme
möglichst
unmittelbar
dort
lösen
auftreten
.
hier
Rede
stehende
Gebiet
gilt
ausgeführt
besonderem
Maße
.
Auch
Einbeziehung
übrigen
Verfahren
eingeführten
Standes
Technik
ergibt
Gegenstand
Streitpatents
Fachmann
nahegelegt
war
.
Patentgericht
zutreffend
ausgeführt
hat
tritt
Entgegenhaltung
bekannten
Vorrichtung
Problem
Wechselrahmen
aufgenommenen
Walzen
Walzenständern
freigestellt
werden
muss
bereits
.
Wechselrahmen
wird
dort
Montageeinheit
Installationssystems
ausgetauscht
näher
erläutert
sind
.
ist
zwar
richtig
Entgegenhaltung
nur
Horizontalwalzen
aber
Vertikalwalzen
fliegend
gelagert
sind
.
Richtigkeit
gerichtlichen
Sachverständigen
geteilten
Bewertung
Patentgericht
Freistellung
Walzenständern
offenbart
ist
ändert
jedoch
.
Nichtigkeitsabteilung
Österreichischen
Patentamts
annimmt
technische
Merkmal
Wechselrahmen
"
gemeinsam
Halterung
"
quer
Walzlinie
feststehenden
antriebsseitigen
Walzenständer
wegbewegbar
gestalten
sei
Fachmann
Entgegenhaltung
bekannt
sei
unmittelbar
naheliegend
Maßnahme
Walzgerüst
Entgegenhaltung
anzuwenden
Anl
.
S.
kann
Senat
beitreten
.
Gedanke
gefasst
ist
Wechselrahmen
bedienungsseitigen
Walzenständer
"
mitzunehmen
"
kann
bloßen
Halterung
fliegenden
Lagerung
feststehenden
Antriebseinheit
naturgemäß
quer
Walzlinie
erfolgen
muss
Tat
Terminologie
Klägerin
Äquivalent
Walzenständer
gesehen
werden
.
Ist
aber
gefasst
kann
Fachmann
Umstand
Cantilever-Walzgerüst
verwendete
Halterung
wechselnden
Walzen
mitnimmt
Anregung
Ausgestaltung
Walzgerüsts
Entgegenhaltung
gewinnen
.
Auch
Tribunale
Trieste
beauftragte
Sachverständige
hat
derartige
Gleichsetzung
ausdrücklich
verworfen
Anl
.
S.
S.
.
betrifft
Entgegenhaltung
überzeugenden
Ausführungen
Sachverständigen
andere
Leistungsklasse
.
Bearbeitung
Metallen
sind
Entgegenhaltung
ersichtlich
nur
geringere
Kräfte
aufzuwenden
Walzen
Aufhängung
nur
deutlich
geringeres
Gewicht
aufzuweisen
brauchen
zweiten
Walzenständers
bedarf
.
Fachmann
erfährt
Entgegenhaltung
auch
Anregungen
Ausgestaltung
Walzgerüsts
Entgegenhaltung
.
Entgegenhaltung
ergibt
Fachmann
bereits
hinreichend
deutlich
Lehre
überhaupt
Wechselrahmen
Einsatz
kommen
soll
.
aber
gibt
Entgegenhaltung
Hinweis
Weise
Wechselrahmen
Walzenständer
verfahren
sind
Walzen
freizulegen
.
gemeinsames
Verfahren
Wechselrahmens
bedienseitigen
Walzenständer
enthält
Entgegenhaltung
weiterführenden
Hinweise
.
Entsprechend
Ausführungen
Sachverständigen
schriftlichen
Gutachten
kann
Fachmann
auch
Entgegenhaltungen
X9/X10
Lehre
entnehmen
Anstöße
Hinweise
gemeinsame
Verfahren
Wechselrahmens
Walzenständer
gäbe
Entgegenhaltung
wird
Vorrichtung
Einheit
ausgetauscht
Funktion
Walzenständer
Walzenlager
umfasst
.
Auseinanderfahren
Walzenständer
Wechselrahmen
freizulegen
ist
Entgegenhaltung
erkennen
Fachmann
Richtung
auch
weiteren
Hinweise
vermitteln
vermag
.
Entgegenhaltung
gibt
Vorteil
antriebsseitige
Walzenständer
auch
Tragwellenpaar
Walzenringe
gehört
ortsfest
jeweiligen
Anstellposition
Walzlinie
verbleibt
Kupplung
Tragwellen
Antriebselementen
gelöst
werden
müsse
.
gibt
Entgegenhaltung
bereits
allgemein
erkennenden
oben
bereits
erörterten
Vorteile
bewegenden
Walzenständers
wieder
.
Lehre
Entgegenhaltung
Wechselrahmen
Anwendung
kommt
vielmehr
Walzen
Walzringe
Büchsen
sitzen
Teil
Lagers
bilden
Tragwellen
abgezogen
werden
erfährt
Fachmann
auch
Entgegenhaltung
weitergehenden
Hinweise
gemeinsame
Verfahren
komplette
Walzen
tragenden
Wechselrahmens
Walzenständer
.
4
.
weiteren
Patentansprüche
werden
Patentfähigkeit
Gegenstands
Patentanspruchs
getragen
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
PatG
Abs.
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung