NAMEN Verkündet : 7 . September Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk : ja : : ja Walzgerüst Art . Umstand komplexe Vorrichtung hier : Walzgerüst gedanklich Komponenten Module zerlegen lässt Relativbewegung zueinander begrenzte Anzahl Möglichkeiten Verfügung steht lässt genommen grundsätzlich noch Schluss Fachmann nahegelegen hat Lösung Problemen Bewegung Komponente auftreten übrigen Bewegungsalternativen Erwägung ziehen erhebliche Umgestaltungen Komponenten verbunden sind Fortführung 1 Betrieb Sicherheitseinrichtung . Urteil 7 . September Bundespatentgericht Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 7 . September Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Recht erkannt : Berufung 25 . Oktober verkündete Urteil 10 . Senats Juristischen Beschwerdesenats Bundespatentgerichts wird Kosten Klägerin zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin u.a. Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents . Patent nimmt Priorität deutschen Patentanmeldung 15 . Oktober Anspruch . Patentanspruch lautet : " Walzgerüst zueinander parallelen Walzenständern bedienungsseitige Walzenständer anderen Walzenständer wegbewegbar ist anstellbar gelagerten Walzen insbesondere Universalwalzgerüst Horizontalwalzen Kassetten angeordneten Vertikalwalzen bedienungsseitigen Walzenständer wegbewegbarer Wechselrahmen Walzen 6 ; aufnimmt . " Klägerin macht geltend Gegenstand Streitpatents sei patentfähig neu sei zumindest aber erfinderischen Tätigkeit beruhe . Beklagte hat ersten Instanz Klageabweisung beantragt Streitpatent hilfsweise Maßgabe Hilfsantrags verteidigt . Bundespatentgericht hat Klage abgewiesen Urteil 25 . Oktober juris . Hiergegen richtet Berufung Klägerin Antrag Nichtigerklärung Streitpatents weiterverfolgt . Beklagte beantragt Berufung zurückzuweisen . Auftrag Senats hat Prof. . schriftliches Gutachten stattet mündlichen Verhandlung erläutert ergänzt hat . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung ist begründet . Streitpatent betrifft Walzgerüst zueinander Walzenständern gelagerten Walzen mithilfe ausgewechselt werden können . 1 . geht veröffentlichten internationalen anmeldung 88/06930 bekannten Walzgerüst . Streitpatentschrift näher beschriebenen Walzgerüst sind Walzen Abstandhalteranordnung structure bezeichneten Wechselrahmen gehaltert Tisch aufsitzt verfahrbaren Walzenständern angeordnet ist . werden Walzenständer auseinander gefahren so Abstandhalteranordnung gehaltenen Walzen Tisch abgehoben andere Abstandhalteranordnung ersetzt werden können . Streitpatent gibt Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gattungsgemäßen Walzgerüst weiter vereinfachen Stillstandszeiten Walzstraße verringern . Problem soll Walzgerüst gelöst werden Merkmale Patentgericht folgt gegliedert werden können : 1 . Walzgerüst hat zueinander parallele Walzenständer ; 2 . bedienungsseitige Walzenständer ist anderen Walzenständer wegbewegbar ; 3 . Walzenständern sind Walzen anstellbar gelagert ; 4 . Wechselrahmen 4.1 nimmt Walzen ist bedienungsseitigen Walzenständer wegbewegbar . 2 . Erfindungsgemäß wird somit Walzen aufnehmende Wechselrahmen zusammen antriebslosen bedienungsseitigen Walzenständer antriebsseitigen Walzenständer weg Zwischenposition gefahren so Wechselrahmen antriebsseitigen Walzenständer gelöst ist . wird bedienungsseitige Walzenständer allein Endposition gefahren so Wechselrahmen aufgenommenen Walzen freiliegt oben weggehoben werden kann . Vereinzeln Walzen kann anderen Ort erfolgen sogleich bereits neu Walzen bestückter weiterer Wechselrahmen umgekehrter Reihenfolge Walzgerüst montiert wird Betrieb fortgesetzt werden kann . Figur zeigt Ausführungsbeispiel Zwischenposition Wechselrahmen aufnehmende bedienungsseitige Walzenständer antriebsseitigen Walzenständer wegbewegt worden ist Wechselrahmen jedoch noch Walzenständer getrennt ist . Erörterung gerichtlichen Sachverständigen ergeben hat wird Stand Technik Entgegenhaltung insofern weiter vereinfacht Austausch Wechselrahmen Walzstraße Grenzen frei wählbaren Ort stattfindet . Zugänglichkeit Wechselrahmens wird verbessert . muss notwendigerweise oben herausgehoben werden kann auch anderer Weise abgefördert werden . 3 . Patentgericht hat Merkmale näher erläutert Entscheidungsgründe . ist erinnern wird auch Parteien vorgebracht . Ausführungen gerichtlichen Sachverständigen schriftlichen Gutachten bedienungsseitige Walzenständer Wechselrahmen wegbewegt werde müsse Walzenständer ersatzweise gestützt werden geübte Kritik Klägerin veranlassen jedoch ergänzende Ausführungen Merkmal . gibt Wortlaut nur Wechselrahmen Walzenständer bewegt wird . erfordert jedoch Wechselrahmen Stand Technik Entgegenhaltung ortsfesten Tisch aufliegt so gehalten werden muss Gewicht Gewicht Walzen sicher aufgenommen wird . geschieht lässt Patentanspruch offen . Jedenfalls theoretisch denkbar ist auskragende Halterung unmittelbar Walzenständer Sachverständigengutachtens dargestellt ist . Falle kann notwendige Abstützung erreicht werden Tisch Bestandteil verfahrbaren Einheit Wechselrahmen bedienungsseitigem Walzenständer gleichfalls fahrbar ausgestaltet wird Ausführungsbeispiel Streitpatents Figuren dargestellt ist . II . Patentgericht hat Gegenstand Streitpatents patentfähig erachtet Begründung Wesentlichen ausgeführt : 1 . Gegenstand Patents sei neu . Entgegenhaltung enthalte Merkmale jedoch Merkmal . Anders Streitpatent werde Wechselrahmen seitlich gemeinsam bedienungsseitigen Walzenständer anderen Walzenständer weggefahren . Vielmehr bleibe Entgegenhaltung Wechselrahmen zunächst unbewegt Walzenständer weggefahren würden . US-Patentschrift Entgegenhaltung betreffe Walzgerüst Horizontalwalzen fliegenden Wellen gelagert seien Cantilever-Bauweise Walzgerüst zweiter Walzenständer fehle . Bereits Merkmal sei erfüllt . japanischen Offenlegungsschrift Sho Entgegenhaltung werde Universalwalzwerk beschrieben Abstand parallelen Walzenständern verändert werden könne Horizontalwalzen erforderlichen Länge einsetzen können . würden Merkmale erfüllt . Auch Beschreibung Horizontalwalzeneinheit Vertikalwalzeneinheit Anwendung " C-Hakens " entfernt werden könne lasse Offenbarung Wechselrahmen Sinne Streitpatents erkennen Walzen aufgenommen würden . fehle Merkmalen . italienischen Patentschrift US-Patent- schrift werde beschrieben komplette Walzgerüste auszutauschen seien . Wechselrahmen Merkmalen werde offenbart . Gegenstand veröffentlichten europäischen Patentanmeldung Entgegenhaltung sei Walzgerüst parallelen Walzenständern anstellbar gelagerten Walzen Antriebselementen Walzgerüstes abgewandte Walzenständer anderen Walzenständer wegbewegt werden könne . beweglichen Walzenständer seien Halteelemente Walzen Walzringe angeordnet so zusammen Walzenständer herausgebracht werden könnten . Wechselrahmen Merkmalen sei offenbart . 2 . Auch könne festgestellt werden Gegenstand Streitpatents naheliegende Weise Stand Technik ergeben habe . nächstliegenden Stand Technik repräsentiere Entgegenhaltung . werde Vereinfachung Walzenwechsels Wechselrahmen verwendet Walzenständer wegbewegt werden müssten . bedinge antriebsseitigen Walzenständer Antriebsspindeln entfernt werden müssten . Fachmann könne zwar erkennen vereinfacht werden könne Verfahren antriebsseitigen Walzenständers verzichtet nur bedienungsseitige Walzenständer wegbewegt werde . liege auch Hand Wechselrahmen Walzen Herausheben Walzgerüst Walzenständern freigestellt werden müsse . resultiere aber noch Anregung Wechselrahmen -9- Merkmal Streitpatents gemeinsam bedienungsseitigen Walzenständer antriebsseitigen Walzenständer wegzubewegen . Entgegenhaltung Wechselrahmen Auseinanderbewegen Walzenständer Platz verbleibe sei unmittelbar naheliegende Lösung Übergang Walzgerüst nur bedienungsseitige Walzenständer verfahren sei Wechselrahmen zunächst Platz antriebsseitigen Walzenständer belassen . entspreche natürlichen Vorgehen Demontieren Strukturen nämlich Teile nach nach abzunehmen . Auch Kombination weiteren Entgegenhaltungen ergebe Fachmann Anregung Lehre Streitpatents . . hält Nachprüfung Berufungsverfahren stand . Patentgericht hat Gegenstand Streitpatents Recht patentfähig erachtet . 1 . maßgeblicher Fachmann ist entsprechend überzeugenden Ausführungen gerichtlichen Sachverständigen Absolvent Universität Fachhochschule Gebiet allgemeinen Maschinenbaus Schwerpunkt Konstruktionstechnik Getriebetechnik anzusehen mindestens fünfjährige Erfahrung Gebiet Konstruktion Walzstraßen Stahl besitzt . 2 . Gegenstand Patentanspruchs Streitpatents ist neu . Insoweit ist Klägerin weiter beanstandeten Ausführungen Patentgerichts erinnern . 3 . Gegenstand Streitpatents ist Stand Technik nahegelegt . Ausgehend Entgegenhaltung mag zwar Fachmann gehabt haben Frage vorzulegen Austausch Wechselrahmens aufgenommen Walzen Weise erfolgen könne antriebsseitige Walzenständer bewegt wird . Walzenständer ist Antrieb verbunden müssen u.a. Versorgungsleitungen Verfahren Ständers gelöst schließlich wieder hergestellt werden weitere Teile Walzgerüstes Walzenständer verfahren werden . Weiterhin muss Sachverständige erläutert hat Herverfahren antriebsseitigen Walzenständers auch wieder so ausgerichtet werden Walzenlager exakt Sollposition befindet Zentrierung Walzen erfolgen kann . verbundene Aufwand konnte auch Patentgericht angenommen hat Überlegung geben Bewegung antriebsseitigen Walzenständers ausgeführt werden konnte . Stand Technik bietet jedoch Anregung Fachmann Problem erfindungsgemäß lösen Wechselrahmen bedienungsseitigen Walzenständer wegbewegt wird . Allenfalls hätte Fachmann Patentgericht zutreffend ausgeführt hat erwägen können Sinne schrittweisen Demontage zunächst bedienungsseitigen Walzenständer sodann Wechselrahmen antriebsseitigen Walzenständer abzunehmen . Hingegen bestand Veranlassung Wechselrahmen Hilfe Krans Walzstraße herausgehoben wurde zusammen bedienungsseitigen Walzenständer antriebseitigen Walzenständer abzukuppeln einheitlich zunächst horizontal verfahren . Ebenso schrittweise Demontage erforderte nämlich andere Lösung antriebsseitige Walzenständer bewegt wurde Horizontalbewegung Wechselrahmens . konnte aber Fachmann kaum wünschenswerter erscheinen Bewegung antriebsseitigen Walzenständers . erfordert ohnehin gerichtliche Sachverständige erläutert hat gewisse vertikale entsprechenden hydraulischen Antrieb bewerkstelligende Beweglichkeit Wechselrahmen stützenden Tisches Walzenständern gelagerten Walzen Trennung Walzenständern Wechselrahmen vorgesehene Einrichtungen aufgenommen gehalten werden können . Bewegung Horizontalverschiebung kombinieren war auch hat Sachverständige anschaulich erläutert zumal Walzstraße herrschenden hohe Temperaturen Abfallprodukte Walzprozesses beengte Raumverhältnisse charakterisierten Bedingungen Gefahr Querspannungen weiteren erheblichen Fachmann weiteres überschauenden Risiken behaftet . Derartige Risiken einzugehen bestand Fachmann so weniger weiteren Ausführungen Sachverständigen Überzeugung Senats ergeben hat praktische Ausführung Idee Verfahren Wechselrahmens erproben konnte . hohen Investitionskosten Umstandes Walzgerüste " Lager " konkreten Kundenauftrags produziert werden war jedenfalls Prioritätszeitpunkt Bereitschaft gering bekannte Bauweise grundsätzlich Frage stellen lag Allgemeinen auftretende Probleme Möglichkeit Weise lösen so weit möglich bewährte Komponenten beibehalten wurden punktuelle schrittweise Verbesserung bemüht wurde . Schwierigkeiten Aufwand Bewegung antriebsseitigen Walzenständers mussten eher Anlass geben Stelle serungen etwa erleichterte Ankopplung Versorgungsleitungen dergleichen nachzudenken Ablauf Walzenwechsels Funktionalität einzelnen Komponenten verändern . steht auch Erwägungen Klägerin vorgetragen hat Walzgerüst Komponenten antriebsseitiger Walzenträger Wechselrahmen bedienungsseitiger Walzenträger bestehenden " Baukasten " begreifen notwendigen Relativbewegungen Komponenten zueinander Fachmann Fachkenntnisse weiteres erschließende begrenzte Anzahl Möglichkeiten gibt . Betrachtungsweise läuft Naheliegen erfindungsgemäßen Lösung erforderliche Anregung Sachlogik gefundenen Lösung ersetzen vgl. Urteil 30 . April . Betrieb Sicherheitseinrichtung . Sachverständige anschaulich geschildert hat lernt Fachmann Hochschulausbildung zwar abstrahierende komplexe Vorrichtung Funktionseinheiten zerlegende Sichtweise . bedeutet jedoch jedenfalls Entwicklung Fachgebiets prägt vielmehr typischerweise Vielzahl praktischer Erfahrungen auch Gewohnheiten Bestreben einfließen schon Hinblick Kosten Aufwand möglicherweise voll überschaubare Risiken grundsätzlichen Neukonstruktion Probleme möglichst unmittelbar dort lösen auftreten . hier Rede stehende Gebiet gilt ausgeführt besonderem Maße . Auch Einbeziehung übrigen Verfahren eingeführten Standes Technik ergibt Gegenstand Streitpatents Fachmann nahegelegt war . Patentgericht zutreffend ausgeführt hat tritt Entgegenhaltung bekannten Vorrichtung Problem Wechselrahmen aufgenommenen Walzen Walzenständern freigestellt werden muss bereits . Wechselrahmen wird dort Montageeinheit Installationssystems ausgetauscht näher erläutert sind . ist zwar richtig Entgegenhaltung nur Horizontalwalzen aber Vertikalwalzen fliegend gelagert sind . Richtigkeit gerichtlichen Sachverständigen geteilten Bewertung Patentgericht Freistellung Walzenständern offenbart ist ändert jedoch . Nichtigkeitsabteilung Österreichischen Patentamts annimmt technische Merkmal Wechselrahmen " gemeinsam Halterung " quer Walzlinie feststehenden antriebsseitigen Walzenständer wegbewegbar gestalten sei Fachmann Entgegenhaltung bekannt sei unmittelbar naheliegend Maßnahme Walzgerüst Entgegenhaltung anzuwenden Anl . S. kann Senat beitreten . Gedanke gefasst ist Wechselrahmen bedienungsseitigen Walzenständer " mitzunehmen " kann bloßen Halterung fliegenden Lagerung feststehenden Antriebseinheit naturgemäß quer Walzlinie erfolgen muss Tat Terminologie Klägerin Äquivalent Walzenständer gesehen werden . Ist aber gefasst kann Fachmann Umstand Cantilever-Walzgerüst verwendete Halterung wechselnden Walzen mitnimmt Anregung Ausgestaltung Walzgerüsts Entgegenhaltung gewinnen . Auch Tribunale Trieste beauftragte Sachverständige hat derartige Gleichsetzung ausdrücklich verworfen Anl . S. S. . betrifft Entgegenhaltung überzeugenden Ausführungen Sachverständigen andere Leistungsklasse . Bearbeitung Metallen sind Entgegenhaltung ersichtlich nur geringere Kräfte aufzuwenden Walzen Aufhängung nur deutlich geringeres Gewicht aufzuweisen brauchen zweiten Walzenständers bedarf . Fachmann erfährt Entgegenhaltung auch Anregungen Ausgestaltung Walzgerüsts Entgegenhaltung . Entgegenhaltung ergibt Fachmann bereits hinreichend deutlich Lehre überhaupt Wechselrahmen Einsatz kommen soll . aber gibt Entgegenhaltung Hinweis Weise Wechselrahmen Walzenständer verfahren sind Walzen freizulegen . gemeinsames Verfahren Wechselrahmens bedienseitigen Walzenständer enthält Entgegenhaltung weiterführenden Hinweise . Entsprechend Ausführungen Sachverständigen schriftlichen Gutachten kann Fachmann auch Entgegenhaltungen X9/X10 Lehre entnehmen Anstöße Hinweise gemeinsame Verfahren Wechselrahmens Walzenständer gäbe Entgegenhaltung wird Vorrichtung Einheit ausgetauscht Funktion Walzenständer Walzenlager umfasst . Auseinanderfahren Walzenständer Wechselrahmen freizulegen ist Entgegenhaltung erkennen Fachmann Richtung auch weiteren Hinweise vermitteln vermag . Entgegenhaltung gibt Vorteil antriebsseitige Walzenständer auch Tragwellenpaar Walzenringe gehört ortsfest jeweiligen Anstellposition Walzlinie verbleibt Kupplung Tragwellen Antriebselementen gelöst werden müsse . gibt Entgegenhaltung bereits allgemein erkennenden oben bereits erörterten Vorteile bewegenden Walzenständers wieder . Lehre Entgegenhaltung Wechselrahmen Anwendung kommt vielmehr Walzen Walzringe Büchsen sitzen Teil Lagers bilden Tragwellen abgezogen werden erfährt Fachmann auch Entgegenhaltung weitergehenden Hinweise gemeinsame Verfahren komplette Walzen tragenden Wechselrahmens Walzenständer . 4 . weiteren Patentansprüche werden Patentfähigkeit Gegenstands Patentanspruchs getragen . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz PatG Abs. . Meier-Beck Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung