You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

2374 lines
22 KiB

NAMEN
Verkündet
:
12
.
Dezember
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Polymerzusammensetzung
§
Greift
Kläger
Patentnichtigkeitsverfahren
Streitpatent
nur
Umfang
nebengeordneten
technischen
Lehren
Gegenstand
einzigen
Patentanspruchs
sind
geht
Gericht
Klageantrag
Streitpatent
Umfang
gesamten
Patentanspruchs
nichtig
erklärt
.
ist
Berufungsverfahren
Amts
berücksichtigen
.
Art
.
56
;
Prüfung
Stand
Technik
ausgehend
Entgegenhaltung
Fachmann
erfindungsgemäße
Lösung
nahegelegt
hat
ist
nur
berücksichtigen
Fachmann
unmittelbar
eindeutig
Entgegenhaltung
ergibt
gleichermaßen
Fachmann
Fachwissens
ableiten
kann
.
Urteil
12
.
Dezember
Bundespatentgericht
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
12
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Berufung
24
.
Mai
verkündete
Urteil
3
.
Senats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Beklagten
Maßgabe
zurückgewiesen
Streitpatent
nur
insoweit
nichtig
erklärt
wird
Urteilsformel
bezeichneten
Patentansprüche
Zusammensetzungen
betreffen
Bezug
nehmen
Stärke
inkompatible
thermoplastische
Polymer
Gruppe
bestehend
aliphatisch-aromatischen
Copolyestern
Molprozent
aliphatische
Struktur
enthalten
aromatische
Struktur
Terephthalsäure
und/oder
Isophthalsäure
abgeleitet
ist
ausgewählt
ist
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
9
November
Inanspruchnahme
Priorität
zweier
italienischer
Patentanmeldungen
5
November
9
.
Dezember
angemeldeten
europäischen
Patents
Streitpatents
.
Streitpatent
umfasst
Patentansprüche
Ansprüche
Verfahrenssprache
lauten
:
"
1
.
resistance
thermoplastic
thermoplastic
polymer
incompatible
which
thermoplastic
polymer
thermoplastic
polymer
%
the
structure
terephthalic
acid
isophthalic
acid
%
aliphatic
amide
polyester-ethers
polyesteretheramides
units
having
%
said
under
conditions
%
.
12
.
maintained
%
.
13
.
wherein
having
average
numeral
.
14
.
wherein
particles
have
average
numeral
%
have
.
15
.
film
14
.
16
.
nappies
towels
.
17
.
field
application
.
18
.
articles
articles
.
"
Klägerin
greift
Streitpatent
Umfang
Patentansprüche
Ansprüche
Zusammensetzungen
betreffen
Bezug
nehmen
Zusammensetzungen
Stärke
inkompatible
thermoplastische
Polymer
ausgewählt
ist
Gruppe
hend
aliphatisch-aromatischen
Copolyestern
Molprozent
aliphatische
Struktur
enthalten
aromatische
Struktur
Terephthalsäure
und/oder
Isophthalsäure
abgeleitet
ist
.
hat
Klage
zunächst
Nichtigkeitsgrund
fehlenden
Patentfähigkeit
gestützt
mündlichen
Verhandlung
Patentgericht
auch
Gegenstand
Streitpatents
ausführbar
sei
.
Beklagte
hat
Streitpatent
zuletzt
erster
Linie
beschränkt
verteidigt
.
soll
Patentanspruch
folgende
Fassung
erhalten
:
"
Biologisch
abbaubare
heterophase
polymere
Zusammensetzungen
hohem
Widerstand
Altern
Feuchtigkeitsarmut
umfassend
thermoplastische
Stärke
thermoplastisches
Stärke
inkompatibles
Polymer
Stärke
disperse
Phase
thermoplastische
Polymer
kontinuierliche
Phase
konstituiert
Stärke
inkompatible
thermoplastische
Polymer
ausgewählt
ist
Gruppe
bestehend
aliphatischaromatischen
Copolyestern
Molprozent
aliphatische
Struktur
enthalten
aromatische
Struktur
Terephthalsäure
und/oder
Isophthalsäure
abgeleitet
ist
Polyesteramiden
Gewichtsprozent
aliphatischen
abgeleitet
sind
Polyester-Ether
Polyester-Ether-Amide
Polyester-Harnstoffe
Gehalt
Einheiten
aliphatischer
Struktur
Molprozent
reicht
Zusammensetzungen
Extrusion
Bedingungen
gewonnen
werden
Wassergehalt
Mischens
Komponenten
Gewichtsprozent
gehalten
wird
Messung
Gehalts
Austritt
Extruder
Konditionierung
Stärke
Form
Partikeln
durchschnittlichen
Dimension
dispergiert
ist
%
Stärkepartikel
Dimensionen
aufweisen
.
"
Patentgericht
hat
folgt
erkannt
:
"
europäische
Patent
wird
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
Umfang
Patentansprüche
unmittelbar
mittelbar
Patentanspruch
rückbezogen
sind
Patentanspruchs
unmittelbar
mittelbar
Patentansprüche
rückbezogen
ist
Umfang
Patentansprüche
Umfang
Patentansprüche
unmittelbar
mittelbar
Patentansprüche
rückbezogen
sind
nichtig
erklärt
.
"
Hiergegen
richtet
Berufung
Beklagten
erstinstanzlichen
Hauptantrag
weiterverfolgt
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
Berufung
ist
zulässig
.
Allerdings
orientiert
Berufungsbegründung
Anforderungen
neuen
Berufungsrechts
.
legt
insbesondere
Erfordernissen
§
Abs.
PatG
entsprechend
Berufungsgründe
stützt
maßgeblich
neuen
Sachvortrag
Voraussetzungen
§
PatG
Verbindung
§
Abs.
äußern
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
§
Abs.
Nr.
PatG
sachlich
weitgehend
entsprechenden
Vorschrift
§
Abs.
Satz
Nr.
ist
Berufung
jedoch
schon
dann
zulässig
wenigstens
Berufungsangriff
geführt
wird
zulässiger
Form
Rechtsverletzung
geltend
gemacht
wird
läge
geeignet
wäre
angefochtene
Urteil
ganz
teilweise
Fall
bringen
Urteil
8
.
April
ZR
;
Urteil
13
November
683
;
Urteil
28
.
Februar
.
.
Anforderungen
hat
Neugestaltung
Rechts
Berufung
Zivilprozessreformgesetz
27
Juli
geändert
Beschluss
14
.
März
ZB
793
;
Beschluss
18
.
Oktober
.
genügt
Beklagten
erhobenen
Rüge
Patentgericht
habe
rechtsfehlerhaft
Einstellung
Wassergehalts
Gewichtsprozent
Mischen
Extruder
nahegelegt
erachtet
internationale
Patentanmeldung
Fachmann
vielmehr
Maßnahme
abhalte
.
Griffe
Rüge
nämlich
brächte
angefochtene
Urteil
insgesamt
Fall
.
Urteil
Klägerin
geltend
macht
anderen
Gründen
Ergebnis
zutreffend
sein
könnte
ist
Zusammenhang
unerheblich
.
B.
Sache
bleibt
Berufung
jedoch
Wesentlichen
Erfolg
.
Streitpatent
betrifft
biologisch
abbaubare
zungen
Stärke
thermoplastisches
Polymer
enthalten
.
1
.
Streitpatentschrift
bezeichnet
eingangs
bekannt
mechanischen
Eigenschaften
insbesondere
Reißfestigkeit
Produkten
thermoplastischer
Stärke
disperser
Phase
Stärke
inkompatiblen
thermoplastischen
Polymer
beträchtlich
verschlechterten
Stärke
Wasser
abgebe
absorbiere
Umgebungsfeuchtigkeit
Ausgleich
sei
.
Bedingungen
relativ
niedriger
Feuchtigkeit
beispielsweise
%
Feuchtigkeit
zeige
Material
Tendenz
fragil
werden
.
disperse
Phase
konstituierenden
Stärkepartikel
belastet
seien
könnten
verformen
Belastung
aufnehmen
blieben
starr
Zerreißen
führe
.
Wasser
sei
zwar
sehr
wirksamer
Weichmacher
Stärkephase
habe
aber
Nachteil
volatil
sei
Herstellung
Gleichgewichts
Umgebungsfeuchtigkeit
Konzentration
schwanke
.
wirksamsten
Weichmacher
hohem
Siedepunkt
insbesondere
Glycerol
tendierten
System
verloren
gehen
insbesondere
Feuchtigkeit
zyklischen
Schwankungen
unterliege
Kontakt
anderen
hydrophilen
Materialien
Zellulose
Migration
komme
.
Streitpatent
will
Hintergrund
biologisch
abbaubare
polymere
Zusammensetzung
angeben
Bedingungen
niedriger
Feuchtigkeit
gute
mechanische
Eigenschaften
insbesondere
hohe
Reißfestigkeit
aufweist
.
2
.
Erläuterung
erfindungsgemäßen
Lösung
nimmt
Streitpatentschrift
Bezug
Stammanmeldung
.
beschreibe
Typen
biologisch
abbaubaren
heterophasen
Zusammensetzungen
thermoplastische
Stärke
Stärke
inkompatibles
thermoplastisches
Polymer
aufwiesen
Stärke
disperse
Phase
Polymer
kontinuierliche
Phase
ausmachten
geeignet
seien
gute
mechanische
Eigenschaften
auch
geringer
relativer
Feuchtigkeit
bewahren
.
Streitpatent
betreffe
dort
genannte
Gruppe
Stärke
inkompatible
thermoplastische
Polymer
Copolyester
sei
ausgewählt
sei
aliphatisch-aromatischen
Copolyestern
Polyesteramiden
Polyesterethern
Polyesteretheramiden
Polyesterharnstoffen
Polyesterurethanen
Zusammensetzungen
Extrusion
Komponenten
Bedingungen
gewonnen
würden
Ausgang
Extruders
Konditionierung
gemessene
Wassergehalt
Mischung
Gewichtsprozent
gehalten
werde
.
Stand
Technik
internationalen
Patentanmeldung
96/31561
seien
Zusammensetzungen
beschrieben
Stärke
Copolyester
enthielten
aliphatisch-aromatische
Copolyester
Polyesteramide
.
werde
Copolyester-Stärke-Mischung
Extruder
so
gemischt
Wassergehalt
Gewichtsprozent
gehalten
werde
höheren
Wassergehalt
Hydrolyse
Degradierung
Copolyesters
entsprechender
Beeinträchtigung
Eigenschaften
Endprodukts
erwartet
werde
Absatz
.
Überraschenderweise
habe
herausgestellt
erfindungsgemäß
Herstellung
Zusammensetzungen
Gruppe
angewandten
Bedingungen
Abnahme
Molekulargewichts
Polyesters
vernachlässigbar
sei
Absatz
.
Kompatibilisierungsbedingungen
Mischens
Extruder
ausreichend
gut
seien
Stärke-Dispersion
Form
Partikeln
durchschnittlichen
Größe
vorzugsweise
gewinnen
wiesen
resultierenden
Zusammensetzungen
Eigenschaften
Polyethylens
ähnlich
seien
auch
relativ
niedriger
Feuchtigkeit
praktisch
unverändert
blieben
Absatz
.
3
.
Hauptantrag
Berufung
verteidigte
Zusammensetzung
lässt
Außerachtlassung
angegriffenen
Alternativen
folgt
gliedern
[
Nummerierung
Patentgerichts
eckigen
Klammern
:
1
.
polymere
Zusammensetzung
umfasst
thermoplastische
Stärke
thermoplastisches
Stärke
inkompatibles
Polymer
]
.
2
.
Polymer
ist
aliphatisch-aromatischer
Copolyester
Molprozent
aliphatischen
Struktur
enthält
aromatische
Struktur
Terephthalsäure
Isophthalsäure
abgeleitet
ist
.
3
.
Zusammensetzung
ist
Extrusion
gewinnbar
Austritt
Extruder
Konditionierung
gemessene
Wassergehalt
Mischens
Komponenten
Gewichtsprozent
eingestellt
wird
]
.
4
.
Zusammensetzung
ist
heterophas
derart
Polymer
kontinuierliche
Phase
Stärke
disperse
Phase
bildet
]
.
5
.
Stärke
ist
Form
Partikeln
durchschnittlichen
Dimension
dispergiert
%
Stärkepartikel
Dimensionen
µm
aufweisen
.
-9-
6
.
Zusammensetzung
ist
biologisch
abbaubar
6.2
weist
hohe
Beständigkeit
Altern
Bedingungen
geringer
Feuchtigkeit
.
II
.
Patentgericht
hat
Gegenstand
patentfähig
erachtet
Entscheidung
Wesentlichen
folgt
begründet
:
polymere
Zusammensetzung
erfindungsgemäßen
Merkmalen
ergebe
Fachmann
naheliegender
Weise
Entgegenhaltung
Veröffentlichung
"
Biologisch
abbaubar
"
Plastverarbeiter
K6
Verbindung
internationalen
Patentanmeldung
.
Fachmann
sei
Diplomchemiker
Fachrichtung
makromolekulare
Chemie
Polymerchemie
anzunehmen
Entwicklung
umweltverträglichen
polymeren
Zusammensetzungen
betraut
sei
langjährige
Praxis
tiefgreifende
Kenntnisse
Gebiet
Herstellung
Materialien
erworben
habe
.
Stehe
Fachmann
Problem
biologisch
abbaubare
polymere
Zusammensetzungen
schaffen
auch
niedriger
Feuchtigkeit
gute
mechanische
Eigenschaften
insbesondere
hohe
Reißfestigkeit
bewahren
werde
Entgegenhaltungen
heranziehen
.
werde
ausgeführt
gezielte
Auswahl
Monomeren
maßgeschneiderten
Aufbau
Polymerstruktur
Kompromiss
gefunden
werden
könne
gleichzeitig
ausreichende
Gebrauchseigenschaften
niedrige
Herstellkosten
biologische
Abbaubarkeit
ermögliche
.
Angaben
werde
Fachmann
Lage
versetzt
statistische
Copolyester
Molprozent
Adipinsäure
Molprozent
Terephthalsäure
Hand
bekommen
Mischungen
thermoplastischer
Stärke
Merkmalen
2
einzusetzen
.
Einwand
Beklagten
beschriebenen
Copolyester
aliphatischen
Diolen
aliphatischen
aromatischen
Dicarbonsäuren
nur
Grundgerüst
modifizierenden
ester
bildeten
sei
gerechtfertigt
auch
polymere
Zusammensetzung
Streitpatents
Einbau
zusätzlicher
Komponenten
variiert
werden
könne
Ausführungen
K6
Herstellung
Blends
Eigenschaften
eindeutig
zeigten
so
hergestellten
Copolyester
kontinuierliche
Phase
vorlägen
thermoplastische
Stärke
feindispers
inkompatibel
eingelagert
sei
.
gehe
allerdings
Wassergehalt
Merkmal
Mischens
Komponenten
Bereich
Gewichtsprozent
gehalten
werde
.
Hinweise
erstrebenswerten
Wassergehalt
unter
Gewichtsprozent
Gesamtmischung
habe
Fachmann
indessen
K10
ebenfalls
biologisch
abbaubare
polymere
Zusammensetzungen
basierend
Stärke
thermoplastischen
Polymeren
betreffe
entnehmen
können
.
Herstellung
erfolge
Mischen
Komponenten
Extruder
Temperaturen
zwischen
°
Wassergehalt
Entgasen
Extrudierung
Gewichtsprozent
Konditionierung
eingestellt
werde
.
Extrusionsbedingungen
Temperatur
Scherkräfte
seien
so
auszuwählen
Kompatibilisierung
Polymer
Stärke
gewährleistet
sei
.
entspreche
Vorgehen
Streitpatent
.
Auch
habe
Fachmann
Hinweis
entnehmen
können
Gesamtwassergehalt
fertigen
Mischung
bis
zu
Gewichtsprozent
erstrebenswert
sei
.
anspruchsgemäße
Dispersion
Stärke
Merkmal
ergebe
zwangsläufig
Stand
Technik
unmittelbar
angewandten
naheliegender
Weise
Fachmann
erschließenden
Verfahrensführung
.
Teilchengröße
weniger
habe
auch
Hinblick
Veröffentlichungen
compounds
:
backgrounds
properties
alcohol
Starch/Polymer
:
Structure
Properties
Application
Blickfeld
Fachmanns
gelegen
.
Einwand
Beklagten
Schriften
beträfen
andere
Polymermatrizes
überzeuge
Größenverteilung
dispergierten
Phase
Art
verwendeten
beschränkt
sei
.
.
hält
Überprüfung
Berufungsverfahren
Wesentlichen
stand
.
1
.
angefochtene
Urteil
berücksichtigt
allerdings
Tatbestand
wiedergegebene
Beschränkung
Klageangriffs
Zusammensetzungen
Stärke
inkompatible
thermoplastische
Polymer
ausgewählt
ist
Gruppe
bestehend
aliphatisch-aromatischen
Copolyestern
Molprozent
aliphatische
Struktur
enthalten
aromatische
Struktur
Terephthalsäure
und/oder
Isophthalsäure
abgeleitet
ist
.
Sitzungsprotokoll
ergibt
hat
Patentgericht
Beklagte
mündlichen
Verhandlung
hingewiesen
auch
beschränkter
Angriff
Patent
vollständiger
Nichtigerklärung
führen
könne
Patentinhaberin
formulierte
eingeschränkte
Fassung
Patentansprüche
vorgelegt
habe
.
trifft
.
Patentanspruch
sieht
aliphatisch-aromatischen
Copolyestern
Merkmal
weitere
Möglichkeiten
Auswahl
thermoplastischen
Polymers
vereinigt
nebengeordnete
technische
Lösungen
Anspruch
.
Greift
Fall
Nichtigkeitskläger
nur
Patentanspruch
Schutz
gestellten
technischen
Lehren
hat
Angriff
Erfolg
so
geht
Gericht
Klageantrag
Streitpatent
insgesamt
nichtig
erklärt
§
.
Verstoß
§
ist
Amts
beachten
Urteil
7
.
März
1087
;
Urteil
21
.
Juni
.
Kinderhörspiele
.
führt
hier
Nichtigerklärung
entsprechend
beschränken
ist
.
2
.
Annahme
Patentgerichts
Fachmann
Lösung
Streitpatent
zugrunde
liegenden
Problems
orientierent
habe
habe
nahe
gelegen
Stärke
inkompatibles
Polymer
verwenden
hält
Angriffen
Berufung
stand
.
Erfolg
rügt
Berufung
vorgesehenen
Modifizierung
Copolyesters
Beispiel
Einbau
hydrophiler
Komponenten
verzweigend
wirkender
Monomere
Verbindungen
Kettenverlängerung
Erhöhung
Molekulargewichts
führten
sei
Copolyester
zwingend
Sinne
Merkmals
Stärke
inkompatibel
.
ist
schon
unerheblich
Patentgericht
anders
Hinweis
§
Abs.
Entgegenhaltung
Gesichtspunkt
möglicher
Neuheitsschädlichkeit
erörtert
hat
Gesichtspunkt
erfinderischen
Tätigkeit
.
ist
aber
unerheblich
K6
"
unmittelbar
eindeutig
"
entnehmen
ist
eingesetzte
Copolyester
Stärke
inkompatibel
ist
Schrift
Fachmann
lediglich
Möglichkeit
eröffnet
hat
Stärke
inkompatiblen
Copolyester
verwenden
.
bezweifelt
aber
auch
Berufung
.
Frage
erfinderische
Tätigkeit
verneinen
ist
kommt
anders
Neuheitsprüfung
Entgegenhaltung
Merkmal
"
unmittelbar
eindeutig
"
offenbart
.
Vielmehr
ist
maßgeblich
Stand
Technik
Prioritätstag
Fachmann
Gegenstand
Erfindung
nahegelegt
hat
.
erfordert
Fachmann
Ausbildung
berufliche
Erfahrung
erworbenen
Kenntnissen
Fähigkeiten
Lage
gewesen
ist
erfindungsgemäße
Lösung
technischen
Problems
Vorhandenen
entwickeln
.
muss
Fachmann
Grund
hatte
Weg
Erfindung
beschreiten
.
bedarf
Regel
Erkennbarkeit
technischen
Problems
hinausreichender
Anstöße
Anregungen
Hinweise
sonstiger
Anlässe
Urteil
30
.
April
Betrieb
Sicherheitseinrichtung
;
Urteil
8
.
Dezember
einteilige
Öse
;
20
.
Dezember
.
Installiereinrichtung
.
Prüfung
Stand
Technik
ausgehend
Entgegenhaltung
Fachmann
erfindungsgemäße
Lösung
nahe
gelegt
hat
ist
nur
berücksichtigen
Fachmann
unmittelbar
eindeutig
Entgegenhaltung
ergibt
gleichermaßen
Fachmann
Fachwissens
ableiten
kann
.
Schon
kann
Berufung
auch
Einwand
durchdringen
Tatsache
Stärke
disperse
Phase
bilde
eingebettet
sei
könne
abgeleitet
werden
Stärke
Copolyester
miteinander
inkompatibel
seien
da
Berufungsbegründung
vorgelegten
Veröffentlichung
ergebe
auch
kompatible
teilweise
mischbare
verschiedenen
Polymeren
disperse
Systeme
bildeten
.
Übrigen
setzt
Berufung
Widerspruch
Satz
PatG
§
Abs.
Nr.
Berufungsentscheidung
zugrunde
legenden
Feststellung
Patentgerichts
Polyester
inkompatible
Stärke
fein
dispers
kontinuierliche
Copolyesterphase
eingelagert
ist
.
Konkrete
Anhaltspunkte
Zweifel
Richtigkeit
Feststellung
begründen
könnten
werden
Berufung
dargetan
.
ergeben
insbesondere
Anlage
NB10
.
kann
dahinstehen
schon
gilt
Inhalt
Übrigen
nachveröffentlichten
Schrift
gestützte
Berufungsvorbringen
seinerseits
§
Satz
PatG
Abs.
Nr.
zuzulassen
ist
bereits
ersten
Rechtszug
geltend
gemacht
dargetan
ist
Nachlässigkeit
beruht
s.
Urteil
28
.
August
.
.
selstromgenerator
.
Klägerin
vorgelegten
Auszüge
Lehrbuch
Polymer
Chemistry
Werk
Polymer
K32
belegen
werden
Allgemeinen
kompatible
mischbare/einphasige
gleichgesetzt
.
Hinweis
angeführte
Umstand
auch
teilweise
mischbare
kleiner
Teil
Blendkomponente
gelöst
ist
kompatibel
bezeichnen
sein
mögen
rechtfertigt
Annahme
Hinweise
teilweise
Lösung
enthält
lege
Polymerkomponente
kompatible
Stärke
zugrunde
.
Erst
recht
rechtfertigt
Annahme
schließe
Verwendung
inkompatibler
Komponenten
.
3
.
Ebenso
wenig
dringt
Berufung
Rüge
Patentgericht
habe
Unrecht
Einstellung
Wassergehalts
Mischens
Gewichtsprozent
entsprechenden
Bereich
fachmännischer
Sicht
wünschenswert
erachtet
.
Berufung
stützt
Angriff
thermoplastische
Polymer
Entgegenhaltung
Patentgericht
insoweit
bezogen
hat
zwar
aliphatischen
Hydroxysäuren
auch
Monomere
Terephthalsäure
umfasse
jedoch
aliphatisch-aromatischen
Copolyester
Merkmal
.
meint
erfindungsgemäße
Extrusionsbedingungen
führten
notwendigerweise
feinen
Teilchenstruktur
Merkmal
definiere
.
verkennt
jedoch
Begründung
Patentgerichts
K10
lediglich
entnommen
hat
ausgehende
Fachmann
erfindungsgemäßen
Bereich
liegenden
Wassergehalt
erstrebenswert
erkennen
konnte
.
Berufung
kann
auch
gefolgt
werden
Annahme
Patentgerichts
beanstandet
Fachmann
erhalte
nur
K10
auch
K5
Hinweis
Gesamtwassergehalt
fertigen
Mischung
bis
zu
Gewichtsprozent
sinnvoll
sei
werde
Einstellung
Wassergehalts
Merkmal
hingelenkt
.
Berufung
führt
Fachmann
sei
Einstellung
Wassergehalts
Mischens
abgehalten
worden
lehre
Wassergehalt
Gewichtsprozent
drücken
unerwünschte
Hydrolysereaktionen
vermeiden
molekulare
Kopplung
Stärke
Copolyester
ermöglichen
.
Allerdings
vermag
Senat
Annahme
Patentgerichts
beizutreten
Bemerkung
extrudierte
trockene
Schmelze
werde
Wasserbad
gekühlt
Gewichtsprozent
Wasser
aufnehme
gebe
Hinweis
erstrebenswerten
Gesamtwassergehalt
fertigen
Mischung
liege
"
ausgehend
"
Herstellung
Zusammensetzung
Merkmal
entsprechenden
Extrusionsbedingungen
"
Hand
"
.
fertige
Mischung
gewissen
Wasseranteil
aufnehmen
soll
ändert
Schrift
Patentgericht
anderer
Stelle
zutreffend
ausführt
Wert
legt
Wassergehalt
Mischen
Gewichtsprozent
reduziert
wird
S.
Abs.
;
S.
Abs.
:
"
geforderte
Wasserfreiheit
"
;
"
weist
Schmelze
äußerst
geringen
Wassergehalt
vorzugsweise
Gewichtsprozent
"
.
rechtfertigt
jedoch
Schlussfolgerung
fachmännischer
Sicht
angezeigt
erschien
K10
angegebenen
Wassergehalt
Mischens
arbeiten
Maßnahmen
ergreifen
Einklang
nahezu
wasserfreie
Schmelze
erzeugen
können
.
müsste
Fachmann
höhere
Autorität
"
erschienen
sein
.
wird
Berufung
jedoch
dargetan
.
spricht
ausdrücklich
nur
"
Vermutung
äußert
Mischen
Polymere
Ausschluss
Wasser
Molekülketten
Co-)Polyesters
eingebauten
Estergruppen
Veresterungsreaktionen
thermoplastischen
Stärke
eingingen
so
reagierenden
Molekülketten
Stärke
Phasenvermittler
bildeten
molekulare
Kopplung
Phasen
ermögliche
werde
Fall
Feuchtigkeit
Reaktion
konkurrenziert
Säureestergruppen
Anwesenheit
Wasser
Stärke
Bildung
Phasenvermittlers
reagierten
hydrolisierten
S.
Abs.
.
Abgesehen
dargetan
erkennbar
ist
hätte
sprechen
sollen
etwa
geringfügig
Gewichtsprozent
liegenden
Wasseranteil
etwaige
Konkurrenzreaktion
Bildung
Phasenvermittlers
vollständig
weitgehend
verhindern
würde
hatte
Fachmann
geäußerte
Vermutung
fraglich
erscheinen
ließ
K10
zugrunde
gelegte
Wassergehalt
hinnehmbar
war
zumindest
erproben
Bedenken
gerechtfertigt
waren
.
Hätte
Fachmann
getan
wäre
Beschreibung
Streitpatents
Absatz
wiedergegebenen
Erkenntnis
gelangt
befürchtete
Abnahme
Molekulargewichts
Polyesters
vernachlässigbar
ist
.
4
.
Schließlich
ist
auch
beanstanden
Patentgericht
Grundlage
bisher
erörterten
Annahmen
auch
erfindungsgemäße
Zusammensetzung
nahegelegt
erachtet
hat
dispergierten
Stärketeilchen
durchschnittliche
Größe
aufweisen
%
Teilchen
Größe
bestehen
.
Streitpatent
gibt
vorstehend
erörterten
weiteren
Maßnahmen
feine
Dispersion
erreichen
.
ist
berufungsrechtlich
beanstanden
Patentgericht
angenommen
hat
auch
Verbindung
K10
nahegelegten
Verfahren
erreichbar
war
.
Ergebnisse
Nacharbeitungsversuchen
Entgegenhaltungen
dementsprechende
feine
Dispersion
ergeben
haben
soll
kommt
.
Ergänzend
hat
Patentgericht
hingewiesen
etwa
Entgegenhaltung
Zusammensetzung
thermoplastischer
Stärke
hydrophoben
Polymerkomponenten
Teilchengröße
dispersen
Phase
angibt
.
Angriff
Berufung
offenbarte
Lehre
sei
Fachmann
ausführbar
ist
unerheblich
.
Patentgericht
hat
K7
lediglich
herangezogen
belegen
Fachmann
gerade
auch
dann
gute
mechanische
Eigenschaften
insbesondere
gute
Wasserbeständigkeit
anstrebte
wünschenswert
musste
Verfahren
so
führen
feine
Dispersion
erhielt
.
schließlich
Berufung
rügt
Tabelle
dargestellten
Reißfestigkeitswerten
könne
gefolgert
werden
Reißfestigkeiten
niedriger
Umgebungsfeuchte
weitgehend
erhalten
blieben
Schrift
offenbare
Wassergehalt
Stärke-PolyesterMischung
erhalten
werde
gefolgert
werden
könne
offenbarten
Verfahrensbedingungen
unmittelbar
zwangsläufig
Merkmalen
entsprechenden
Eigenschaften
Endprodukts
führten
geht
hiernach
vorstehend
erörterten
Gründen
ebenfalls
.
5
.
Angriffe
Berufung
weitere
Annahme
Patentgerichts
Fachmann
sei
Gegenstand
Streitpatents
auch
K5
Verbindung
K10
nahegelegt
worden
kommt
mehr
.
6
.
schließlich
Beklagte
Schriftsatz
8
.
Oktober
verschiedene
Verfahrensrügen
erhebt
sind
schon
unbeachtlich
Berufungsbegründungsfrist
erhoben
worden
sind
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
PatG
Verbindung
§
Abs.
.
Meier-Beck
Richter
Bundesgerichtshof
Keukenschrijver
ist
Ruhestand
getreten
kann
unterschreiben
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung