NAMEN Verkündet : 12 . Dezember Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk : ja : : ja Polymerzusammensetzung § Greift Kläger Patentnichtigkeitsverfahren Streitpatent nur Umfang nebengeordneten technischen Lehren Gegenstand einzigen Patentanspruchs sind geht Gericht Klageantrag Streitpatent Umfang gesamten Patentanspruchs nichtig erklärt . ist Berufungsverfahren Amts berücksichtigen . Art . 56 ; Prüfung Stand Technik ausgehend Entgegenhaltung Fachmann erfindungsgemäße Lösung nahegelegt hat ist nur berücksichtigen Fachmann unmittelbar eindeutig Entgegenhaltung ergibt gleichermaßen Fachmann Fachwissens ableiten kann . Urteil 12 . Dezember Bundespatentgericht Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 12 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Richterin Richter Dr. Richterin Recht erkannt : Berufung 24 . Mai verkündete Urteil 3 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Beklagten Maßgabe zurückgewiesen Streitpatent nur insoweit nichtig erklärt wird Urteilsformel bezeichneten Patentansprüche Zusammensetzungen betreffen Bezug nehmen Stärke inkompatible thermoplastische Polymer Gruppe bestehend aliphatisch-aromatischen Copolyestern Molprozent aliphatische Struktur enthalten aromatische Struktur Terephthalsäure und/oder Isophthalsäure abgeleitet ist ausgewählt ist . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin 9 November Inanspruchnahme Priorität zweier italienischer Patentanmeldungen 5 November 9 . Dezember angemeldeten europäischen Patents Streitpatents . Streitpatent umfasst Patentansprüche Ansprüche Verfahrenssprache lauten : " 1 . resistance thermoplastic thermoplastic polymer incompatible which thermoplastic polymer thermoplastic polymer % the structure terephthalic acid isophthalic acid % aliphatic amide polyester-ethers polyesteretheramides units having % said under conditions % . 12 . maintained % . 13 . wherein having average numeral . 14 . wherein particles have average numeral % have . 15 . film 14 . 16 . nappies towels . 17 . field application . 18 . articles articles . " Klägerin greift Streitpatent Umfang Patentansprüche Ansprüche Zusammensetzungen betreffen Bezug nehmen Zusammensetzungen Stärke inkompatible thermoplastische Polymer ausgewählt ist Gruppe hend aliphatisch-aromatischen Copolyestern Molprozent aliphatische Struktur enthalten aromatische Struktur Terephthalsäure und/oder Isophthalsäure abgeleitet ist . hat Klage zunächst Nichtigkeitsgrund fehlenden Patentfähigkeit gestützt mündlichen Verhandlung Patentgericht auch Gegenstand Streitpatents ausführbar sei . Beklagte hat Streitpatent zuletzt erster Linie beschränkt verteidigt . soll Patentanspruch folgende Fassung erhalten : " Biologisch abbaubare heterophase polymere Zusammensetzungen hohem Widerstand Altern Feuchtigkeitsarmut umfassend thermoplastische Stärke thermoplastisches Stärke inkompatibles Polymer Stärke disperse Phase thermoplastische Polymer kontinuierliche Phase konstituiert Stärke inkompatible thermoplastische Polymer ausgewählt ist Gruppe bestehend aliphatischaromatischen Copolyestern Molprozent aliphatische Struktur enthalten aromatische Struktur Terephthalsäure und/oder Isophthalsäure abgeleitet ist Polyesteramiden Gewichtsprozent aliphatischen abgeleitet sind Polyester-Ether Polyester-Ether-Amide Polyester-Harnstoffe Gehalt Einheiten aliphatischer Struktur Molprozent reicht Zusammensetzungen Extrusion Bedingungen gewonnen werden Wassergehalt Mischens Komponenten Gewichtsprozent gehalten wird Messung Gehalts Austritt Extruder Konditionierung Stärke Form Partikeln durchschnittlichen Dimension dispergiert ist % Stärkepartikel Dimensionen aufweisen . " Patentgericht hat folgt erkannt : " europäische Patent wird Wirkung Hoheitsgebiet Bundesrepublik Umfang Patentansprüche unmittelbar mittelbar Patentanspruch rückbezogen sind Patentanspruchs unmittelbar mittelbar Patentansprüche rückbezogen ist Umfang Patentansprüche Umfang Patentansprüche unmittelbar mittelbar Patentansprüche rückbezogen sind nichtig erklärt . " Hiergegen richtet Berufung Beklagten erstinstanzlichen Hauptantrag weiterverfolgt . Klägerin tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : Berufung ist zulässig . Allerdings orientiert Berufungsbegründung Anforderungen neuen Berufungsrechts . legt insbesondere Erfordernissen § Abs. PatG entsprechend Berufungsgründe stützt maßgeblich neuen Sachvortrag Voraussetzungen § PatG Verbindung § Abs. äußern . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs § Abs. Nr. PatG sachlich weitgehend entsprechenden Vorschrift § Abs. Satz Nr. ist Berufung jedoch schon dann zulässig wenigstens Berufungsangriff geführt wird zulässiger Form Rechtsverletzung geltend gemacht wird läge geeignet wäre angefochtene Urteil ganz teilweise Fall bringen Urteil 8 . April ZR ; Urteil 13 November 683 ; Urteil 28 . Februar . . Anforderungen hat Neugestaltung Rechts Berufung Zivilprozessreformgesetz 27 Juli geändert Beschluss 14 . März ZB 793 ; Beschluss 18 . Oktober . genügt Beklagten erhobenen Rüge Patentgericht habe rechtsfehlerhaft Einstellung Wassergehalts Gewichtsprozent Mischen Extruder nahegelegt erachtet internationale Patentanmeldung Fachmann vielmehr Maßnahme abhalte . Griffe Rüge nämlich brächte angefochtene Urteil insgesamt Fall . Urteil Klägerin geltend macht anderen Gründen Ergebnis zutreffend sein könnte ist Zusammenhang unerheblich . B. Sache bleibt Berufung jedoch Wesentlichen Erfolg . Streitpatent betrifft biologisch abbaubare zungen Stärke thermoplastisches Polymer enthalten . 1 . Streitpatentschrift bezeichnet eingangs bekannt mechanischen Eigenschaften insbesondere Reißfestigkeit Produkten thermoplastischer Stärke disperser Phase Stärke inkompatiblen thermoplastischen Polymer beträchtlich verschlechterten Stärke Wasser abgebe absorbiere Umgebungsfeuchtigkeit Ausgleich sei . Bedingungen relativ niedriger Feuchtigkeit beispielsweise % Feuchtigkeit zeige Material Tendenz fragil werden . disperse Phase konstituierenden Stärkepartikel belastet seien könnten verformen Belastung aufnehmen blieben starr Zerreißen führe . Wasser sei zwar sehr wirksamer Weichmacher Stärkephase habe aber Nachteil volatil sei Herstellung Gleichgewichts Umgebungsfeuchtigkeit Konzentration schwanke . wirksamsten Weichmacher hohem Siedepunkt insbesondere Glycerol tendierten System verloren gehen insbesondere Feuchtigkeit zyklischen Schwankungen unterliege Kontakt anderen hydrophilen Materialien Zellulose Migration komme . Streitpatent will Hintergrund biologisch abbaubare polymere Zusammensetzung angeben Bedingungen niedriger Feuchtigkeit gute mechanische Eigenschaften insbesondere hohe Reißfestigkeit aufweist . 2 . Erläuterung erfindungsgemäßen Lösung nimmt Streitpatentschrift Bezug Stammanmeldung . beschreibe Typen biologisch abbaubaren heterophasen Zusammensetzungen thermoplastische Stärke Stärke inkompatibles thermoplastisches Polymer aufwiesen Stärke disperse Phase Polymer kontinuierliche Phase ausmachten geeignet seien gute mechanische Eigenschaften auch geringer relativer Feuchtigkeit bewahren . Streitpatent betreffe dort genannte Gruppe Stärke inkompatible thermoplastische Polymer Copolyester sei ausgewählt sei aliphatisch-aromatischen Copolyestern Polyesteramiden Polyesterethern Polyesteretheramiden Polyesterharnstoffen Polyesterurethanen Zusammensetzungen Extrusion Komponenten Bedingungen gewonnen würden Ausgang Extruders Konditionierung gemessene Wassergehalt Mischung Gewichtsprozent gehalten werde . Stand Technik internationalen Patentanmeldung 96/31561 seien Zusammensetzungen beschrieben Stärke Copolyester enthielten aliphatisch-aromatische Copolyester Polyesteramide . werde Copolyester-Stärke-Mischung Extruder so gemischt Wassergehalt Gewichtsprozent gehalten werde höheren Wassergehalt Hydrolyse Degradierung Copolyesters entsprechender Beeinträchtigung Eigenschaften Endprodukts erwartet werde Absatz . Überraschenderweise habe herausgestellt erfindungsgemäß Herstellung Zusammensetzungen Gruppe angewandten Bedingungen Abnahme Molekulargewichts Polyesters vernachlässigbar sei Absatz . Kompatibilisierungsbedingungen Mischens Extruder ausreichend gut seien Stärke-Dispersion Form Partikeln durchschnittlichen Größe vorzugsweise gewinnen wiesen resultierenden Zusammensetzungen Eigenschaften Polyethylens ähnlich seien auch relativ niedriger Feuchtigkeit praktisch unverändert blieben Absatz . 3 . Hauptantrag Berufung verteidigte Zusammensetzung lässt Außerachtlassung angegriffenen Alternativen folgt gliedern [ Nummerierung Patentgerichts eckigen Klammern : 1 . polymere Zusammensetzung umfasst thermoplastische Stärke thermoplastisches Stärke inkompatibles Polymer ] . 2 . Polymer ist aliphatisch-aromatischer Copolyester Molprozent aliphatischen Struktur enthält aromatische Struktur Terephthalsäure Isophthalsäure abgeleitet ist . 3 . Zusammensetzung ist Extrusion gewinnbar Austritt Extruder Konditionierung gemessene Wassergehalt Mischens Komponenten Gewichtsprozent eingestellt wird ] . 4 . Zusammensetzung ist heterophas derart Polymer kontinuierliche Phase Stärke disperse Phase bildet ] . 5 . Stärke ist Form Partikeln durchschnittlichen Dimension dispergiert % Stärkepartikel Dimensionen µm aufweisen . -9- 6 . Zusammensetzung ist biologisch abbaubar 6.2 weist hohe Beständigkeit Altern Bedingungen geringer Feuchtigkeit . II . Patentgericht hat Gegenstand patentfähig erachtet Entscheidung Wesentlichen folgt begründet : polymere Zusammensetzung erfindungsgemäßen Merkmalen ergebe Fachmann naheliegender Weise Entgegenhaltung Veröffentlichung " Biologisch abbaubar " Plastverarbeiter K6 Verbindung internationalen Patentanmeldung . Fachmann sei Diplomchemiker Fachrichtung makromolekulare Chemie Polymerchemie anzunehmen Entwicklung umweltverträglichen polymeren Zusammensetzungen betraut sei langjährige Praxis tiefgreifende Kenntnisse Gebiet Herstellung Materialien erworben habe . Stehe Fachmann Problem biologisch abbaubare polymere Zusammensetzungen schaffen auch niedriger Feuchtigkeit gute mechanische Eigenschaften insbesondere hohe Reißfestigkeit bewahren werde Entgegenhaltungen heranziehen . werde ausgeführt gezielte Auswahl Monomeren maßgeschneiderten Aufbau Polymerstruktur Kompromiss gefunden werden könne gleichzeitig ausreichende Gebrauchseigenschaften niedrige Herstellkosten biologische Abbaubarkeit ermögliche . Angaben werde Fachmann Lage versetzt statistische Copolyester Molprozent Adipinsäure Molprozent Terephthalsäure Hand bekommen Mischungen thermoplastischer Stärke Merkmalen 2 einzusetzen . Einwand Beklagten beschriebenen Copolyester aliphatischen Diolen aliphatischen aromatischen Dicarbonsäuren nur Grundgerüst modifizierenden ester bildeten sei gerechtfertigt auch polymere Zusammensetzung Streitpatents Einbau zusätzlicher Komponenten variiert werden könne Ausführungen K6 Herstellung Blends Eigenschaften eindeutig zeigten so hergestellten Copolyester kontinuierliche Phase vorlägen thermoplastische Stärke feindispers inkompatibel eingelagert sei . gehe allerdings Wassergehalt Merkmal Mischens Komponenten Bereich Gewichtsprozent gehalten werde . Hinweise erstrebenswerten Wassergehalt unter Gewichtsprozent Gesamtmischung habe Fachmann indessen K10 ebenfalls biologisch abbaubare polymere Zusammensetzungen basierend Stärke thermoplastischen Polymeren betreffe entnehmen können . Herstellung erfolge Mischen Komponenten Extruder Temperaturen zwischen ° Wassergehalt Entgasen Extrudierung Gewichtsprozent Konditionierung eingestellt werde . Extrusionsbedingungen Temperatur Scherkräfte seien so auszuwählen Kompatibilisierung Polymer Stärke gewährleistet sei . entspreche Vorgehen Streitpatent . Auch habe Fachmann Hinweis entnehmen können Gesamtwassergehalt fertigen Mischung bis zu Gewichtsprozent erstrebenswert sei . anspruchsgemäße Dispersion Stärke Merkmal ergebe zwangsläufig Stand Technik unmittelbar angewandten naheliegender Weise Fachmann erschließenden Verfahrensführung . Teilchengröße weniger habe auch Hinblick Veröffentlichungen compounds : backgrounds properties alcohol Starch/Polymer : Structure Properties Application Blickfeld Fachmanns gelegen . Einwand Beklagten Schriften beträfen andere Polymermatrizes überzeuge Größenverteilung dispergierten Phase Art verwendeten beschränkt sei . . hält Überprüfung Berufungsverfahren Wesentlichen stand . 1 . angefochtene Urteil berücksichtigt allerdings Tatbestand wiedergegebene Beschränkung Klageangriffs Zusammensetzungen Stärke inkompatible thermoplastische Polymer ausgewählt ist Gruppe bestehend aliphatisch-aromatischen Copolyestern Molprozent aliphatische Struktur enthalten aromatische Struktur Terephthalsäure und/oder Isophthalsäure abgeleitet ist . Sitzungsprotokoll ergibt hat Patentgericht Beklagte mündlichen Verhandlung hingewiesen auch beschränkter Angriff Patent vollständiger Nichtigerklärung führen könne Patentinhaberin formulierte eingeschränkte Fassung Patentansprüche vorgelegt habe . trifft . Patentanspruch sieht aliphatisch-aromatischen Copolyestern Merkmal weitere Möglichkeiten Auswahl thermoplastischen Polymers vereinigt nebengeordnete technische Lösungen Anspruch . Greift Fall Nichtigkeitskläger nur Patentanspruch Schutz gestellten technischen Lehren hat Angriff Erfolg so geht Gericht Klageantrag Streitpatent insgesamt nichtig erklärt § . Verstoß § ist Amts beachten Urteil 7 . März 1087 ; Urteil 21 . Juni . Kinderhörspiele . führt hier Nichtigerklärung entsprechend beschränken ist . 2 . Annahme Patentgerichts Fachmann Lösung Streitpatent zugrunde liegenden Problems orientierent habe habe nahe gelegen Stärke inkompatibles Polymer verwenden hält Angriffen Berufung stand . Erfolg rügt Berufung vorgesehenen Modifizierung Copolyesters Beispiel Einbau hydrophiler Komponenten verzweigend wirkender Monomere Verbindungen Kettenverlängerung Erhöhung Molekulargewichts führten sei Copolyester zwingend Sinne Merkmals Stärke inkompatibel . ist schon unerheblich Patentgericht anders Hinweis § Abs. Entgegenhaltung Gesichtspunkt möglicher Neuheitsschädlichkeit erörtert hat Gesichtspunkt erfinderischen Tätigkeit . ist aber unerheblich K6 " unmittelbar eindeutig " entnehmen ist eingesetzte Copolyester Stärke inkompatibel ist Schrift Fachmann lediglich Möglichkeit eröffnet hat Stärke inkompatiblen Copolyester verwenden . bezweifelt aber auch Berufung . Frage erfinderische Tätigkeit verneinen ist kommt anders Neuheitsprüfung Entgegenhaltung Merkmal " unmittelbar eindeutig " offenbart . Vielmehr ist maßgeblich Stand Technik Prioritätstag Fachmann Gegenstand Erfindung nahegelegt hat . erfordert Fachmann Ausbildung berufliche Erfahrung erworbenen Kenntnissen Fähigkeiten Lage gewesen ist erfindungsgemäße Lösung technischen Problems Vorhandenen entwickeln . muss Fachmann Grund hatte Weg Erfindung beschreiten . bedarf Regel Erkennbarkeit technischen Problems hinausreichender Anstöße Anregungen Hinweise sonstiger Anlässe Urteil 30 . April Betrieb Sicherheitseinrichtung ; Urteil 8 . Dezember einteilige Öse ; 20 . Dezember . Installiereinrichtung . Prüfung Stand Technik ausgehend Entgegenhaltung Fachmann erfindungsgemäße Lösung nahe gelegt hat ist nur berücksichtigen Fachmann unmittelbar eindeutig Entgegenhaltung ergibt gleichermaßen Fachmann Fachwissens ableiten kann . Schon kann Berufung auch Einwand durchdringen Tatsache Stärke disperse Phase bilde eingebettet sei könne abgeleitet werden Stärke Copolyester miteinander inkompatibel seien da Berufungsbegründung vorgelegten Veröffentlichung ergebe auch kompatible teilweise mischbare verschiedenen Polymeren disperse Systeme bildeten . Übrigen setzt Berufung Widerspruch Satz PatG § Abs. Nr. Berufungsentscheidung zugrunde legenden Feststellung Patentgerichts Polyester inkompatible Stärke fein dispers kontinuierliche Copolyesterphase eingelagert ist . Konkrete Anhaltspunkte Zweifel Richtigkeit Feststellung begründen könnten werden Berufung dargetan . ergeben insbesondere Anlage NB10 . kann dahinstehen schon gilt Inhalt Übrigen nachveröffentlichten Schrift gestützte Berufungsvorbringen seinerseits § Satz PatG Abs. Nr. zuzulassen ist bereits ersten Rechtszug geltend gemacht dargetan ist Nachlässigkeit beruht s. Urteil 28 . August . . selstromgenerator . Klägerin vorgelegten Auszüge Lehrbuch Polymer Chemistry Werk Polymer K32 belegen werden Allgemeinen kompatible mischbare/einphasige gleichgesetzt . Hinweis angeführte Umstand auch teilweise mischbare kleiner Teil Blendkomponente gelöst ist kompatibel bezeichnen sein mögen rechtfertigt Annahme Hinweise teilweise Lösung enthält lege Polymerkomponente kompatible Stärke zugrunde . Erst recht rechtfertigt Annahme schließe Verwendung inkompatibler Komponenten . 3 . Ebenso wenig dringt Berufung Rüge Patentgericht habe Unrecht Einstellung Wassergehalts Mischens Gewichtsprozent entsprechenden Bereich fachmännischer Sicht wünschenswert erachtet . Berufung stützt Angriff thermoplastische Polymer Entgegenhaltung Patentgericht insoweit bezogen hat zwar aliphatischen Hydroxysäuren auch Monomere Terephthalsäure umfasse jedoch aliphatisch-aromatischen Copolyester Merkmal . meint erfindungsgemäße Extrusionsbedingungen führten notwendigerweise feinen Teilchenstruktur Merkmal definiere . verkennt jedoch Begründung Patentgerichts K10 lediglich entnommen hat ausgehende Fachmann erfindungsgemäßen Bereich liegenden Wassergehalt erstrebenswert erkennen konnte . Berufung kann auch gefolgt werden Annahme Patentgerichts beanstandet Fachmann erhalte nur K10 auch K5 Hinweis Gesamtwassergehalt fertigen Mischung bis zu Gewichtsprozent sinnvoll sei werde Einstellung Wassergehalts Merkmal hingelenkt . Berufung führt Fachmann sei Einstellung Wassergehalts Mischens abgehalten worden lehre Wassergehalt Gewichtsprozent drücken unerwünschte Hydrolysereaktionen vermeiden molekulare Kopplung Stärke Copolyester ermöglichen . Allerdings vermag Senat Annahme Patentgerichts beizutreten Bemerkung extrudierte trockene Schmelze werde Wasserbad gekühlt Gewichtsprozent Wasser aufnehme gebe Hinweis erstrebenswerten Gesamtwassergehalt fertigen Mischung liege " ausgehend " Herstellung Zusammensetzung Merkmal entsprechenden Extrusionsbedingungen " Hand " . fertige Mischung gewissen Wasseranteil aufnehmen soll ändert Schrift Patentgericht anderer Stelle zutreffend ausführt Wert legt Wassergehalt Mischen Gewichtsprozent reduziert wird S. Abs. ; S. Abs. : " geforderte Wasserfreiheit " ; " weist Schmelze äußerst geringen Wassergehalt vorzugsweise Gewichtsprozent " . rechtfertigt jedoch Schlussfolgerung fachmännischer Sicht angezeigt erschien K10 angegebenen Wassergehalt Mischens arbeiten Maßnahmen ergreifen Einklang nahezu wasserfreie Schmelze erzeugen können . müsste Fachmann höhere Autorität " erschienen sein . wird Berufung jedoch dargetan . spricht ausdrücklich nur " Vermutung äußert Mischen Polymere Ausschluss Wasser Molekülketten Co-)Polyesters eingebauten Estergruppen Veresterungsreaktionen thermoplastischen Stärke eingingen so reagierenden Molekülketten Stärke Phasenvermittler bildeten molekulare Kopplung Phasen ermögliche werde Fall Feuchtigkeit Reaktion konkurrenziert Säureestergruppen Anwesenheit Wasser Stärke Bildung Phasenvermittlers reagierten hydrolisierten S. Abs. . Abgesehen dargetan erkennbar ist hätte sprechen sollen etwa geringfügig Gewichtsprozent liegenden Wasseranteil etwaige Konkurrenzreaktion Bildung Phasenvermittlers vollständig weitgehend verhindern würde hatte Fachmann geäußerte Vermutung fraglich erscheinen ließ K10 zugrunde gelegte Wassergehalt hinnehmbar war zumindest erproben Bedenken gerechtfertigt waren . Hätte Fachmann getan wäre Beschreibung Streitpatents Absatz wiedergegebenen Erkenntnis gelangt befürchtete Abnahme Molekulargewichts Polyesters vernachlässigbar ist . 4 . Schließlich ist auch beanstanden Patentgericht Grundlage bisher erörterten Annahmen auch erfindungsgemäße Zusammensetzung nahegelegt erachtet hat dispergierten Stärketeilchen durchschnittliche Größe aufweisen % Teilchen Größe bestehen . Streitpatent gibt vorstehend erörterten weiteren Maßnahmen feine Dispersion erreichen . ist berufungsrechtlich beanstanden Patentgericht angenommen hat auch Verbindung K10 nahegelegten Verfahren erreichbar war . Ergebnisse Nacharbeitungsversuchen Entgegenhaltungen dementsprechende feine Dispersion ergeben haben soll kommt . Ergänzend hat Patentgericht hingewiesen etwa Entgegenhaltung Zusammensetzung thermoplastischer Stärke hydrophoben Polymerkomponenten Teilchengröße dispersen Phase angibt . Angriff Berufung offenbarte Lehre sei Fachmann ausführbar ist unerheblich . Patentgericht hat K7 lediglich herangezogen belegen Fachmann gerade auch dann gute mechanische Eigenschaften insbesondere gute Wasserbeständigkeit anstrebte wünschenswert musste Verfahren so führen feine Dispersion erhielt . schließlich Berufung rügt Tabelle dargestellten Reißfestigkeitswerten könne gefolgert werden Reißfestigkeiten niedriger Umgebungsfeuchte weitgehend erhalten blieben Schrift offenbare Wassergehalt Stärke-PolyesterMischung erhalten werde gefolgert werden könne offenbarten Verfahrensbedingungen unmittelbar zwangsläufig Merkmalen entsprechenden Eigenschaften Endprodukts führten geht hiernach vorstehend erörterten Gründen ebenfalls . 5 . Angriffe Berufung weitere Annahme Patentgerichts Fachmann sei Gegenstand Streitpatents auch K5 Verbindung K10 nahegelegt worden kommt mehr . 6 . schließlich Beklagte Schriftsatz 8 . Oktober verschiedene Verfahrensrügen erhebt sind schon unbeachtlich Berufungsbegründungsfrist erhoben worden sind § Abs. § Abs. Nr. Buchst . . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG Verbindung § Abs. . Meier-Beck Richter Bundesgerichtshof Keukenschrijver ist Ruhestand getreten kann unterschreiben . Meier-Beck Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung