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1153 lines
11 KiB

NAMEN
Verkündet
:
3
.
Februar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
3
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
12
.
Juni
verkündete
Urteil
4
.
Senats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
deutschen
Patents
Streitpatents
12
November
angemeldet
wurde
.
umfasst
Patentansprüche
Patentanspruch
folgt
lautet
:
"
rollbares
Feuerlöschgerät
bestehend
druckfesten
geschlossenen
Wasserbehälter
außen
anschließbaren
Druckgasflasche
formfesten
Schlauchs
Wasserbehälter
verbundenen
Spritzdüse
Erzeugung
fein
zerstäubten
gekennzeichnet
Wasserbehälter
Verschlussdeckels
verschließbare
gesonderte
Wassereinfüllöffnung
aufweist
Anschluss
Druckgasflasche
Wasserbehälter
Schnellkupplung
vorgesehen
ist
.
"
Kläger
hat
geltend
gemacht
Gegenstände
Ansprüche
Streitpatents
gingen
Inhalt
Anmeldung
seien
patentfähig
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
nichtig
erklärt
.
Hiergegen
richtet
Berufung
Beklagten
Ziel
Klageabweisung
weiterverfolgt
.
Kläger
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
Streitpatent
betrifft
tragbares
rollbares
Feuerlöschgerät
.
1
.
Streitpatent
beschreibt
war
Verwendung
fein
zerstäubten
vorteilhaften
Eigenschaften
geringen
Wasserverbrauch
Vermeidung
extensiven
Wasserschäden
intensivere
Kühlwirkung
auch
Löschgeräte
bekannt
geschlossenen
Wasserbehälter
angeschlossenen
Druckgasflasche
bestehen
.
Löschgeräte
konnten
Einsatz
jedoch
nur
einmal
verwendet
erst
Servicewerkstatt
wieder
aufgefüllt
werden
.
2
.
Hintergrund
betrifft
Streitpatent
Problem
tragbares
rollbares
Löschgerät
Einsatzort
mehrmals
verwenden
können
.
3
.
Lösung
schlägt
Patentanspruch
Feuerlöschgerät
folgenden
Merkmalen
eckigen
Klammern
Gliederung
Patentgerichts
:
1
.
ist
tragbar
rollbar
besteht
2
.
druckfesten
geschlossenen
Wasserbehälter
Verschlussdeckels
verschließbare
gesonderte
Wassereinfüllöffnung
aufweist
3
.
Druckgasflasche
Schnellkupplung
außen
Wasserbehälter
angeschlossen
wird
4
.
Spritzdüse
4.1
.
formfesten
Schlauchs
Wasserbehälter
verbunden
M3.1
Erzeugung
fein
zerstäubten
geeignet
ist
.
4
.
Merkmale
bedürfen
näherer
Erläuterung
:
Bezug
gesonderte
Wassereinfüllöffnung
Merkmal
umfasst
Gegenstand
Patentanspruch
auch
Feuerlöschgeräte
zwar
Einfüllen
Wasser
geeigneter
Zugang
gesondert
Wasserbehälter
angeordnet
ist
Ausschrauben
Armaturen
geöffnet
werden
kann
Öffnen
aber
dennoch
Werkzeug
erforderlich
ist
.
Patentanspruch
auch
Beschreibung
enthalten
Angabe
Deckel
Hilfe
Werkzeugs
öffnen
ist
.
gesonderten
Öffnung
verbundene
Schnelligkeit
Wiederbefüllung
Wasser
Löscheinsatzes
erklärt
Streitpatent
allein
Umstand
notwendig
ist
Armatur
Wasserbehälter
abzunehmen
Streitpatent
Sp
.
Z.
.
Auslegung
Merkmals
hat
Patentgericht
ausgeführt
Streitpatent
fehle
Hinweis
Fachmann
üblichen
Schnellkupplung
"
verstehe
.
Fachmann
werde
verstehen
Ort
Löscheinsatz
geringem
Zeitaufwand
gelöst
werden
könne
.
spiele
Rolle
Hand
Hilfe
Werkzeugs
geschehe
.
zutrifft
bedarf
Entscheidung
.
Beklagten
unterstellt
Senat
Prüfung
Berufungsverfahren
Schnellkupplung
Sinne
Merkmal
verlangt
Druckgasflasche
Werkzeug
Wasserbehälter
gelöst
wieder
verbunden
werden
kann
.
II
.
Patentgericht
hat
Patentfähigkeit
Gegenstands
Erfindung
folgender
Begründung
verneint
:
deutschen
Offenlegungsschrift
K16
sei
Fachmann
Techniker
Fachhochschulingenieur
Fachrichtung
Maschinenbau
beruflicher
Erfahrung
Entwicklung
Feuerlöschgeräten
handele
tragbares
Feuerlöschgerät
bekannt
gewesen
Merkmal
druckfesten
Wasserbehälter
Merkmal
außen
anschließbare
Druckgasflasche
Merkmale
formfesten
Schlauchs
Wasserbehälter
verbundene
Spritzdüse
Merkmale
Erzeugung
fein
zerstäubten
Merkmal
aufweise
.
Entsprechend
nebenstehenden
Figur
K16
werde
Druckgasflasche
Kupplungsstücks
Druckgasanschluss
Wasserbehälter
verbunden
.
K16
bezeichne
lösbaren
Anschluss
einzige
Druckgasflasche
nacheinander
Vorratsbehälter
angeschlossen
werden
könne
.
Ort
Löscheinsatz
geschehe
sei
schnell
einfach
lösende
Verbindung
erforderlich
.
müsse
zwangsläufig
übliche
Schnellkupplung
Sinne
Merkmals
handeln
.
Weiterhin
sei
Fachmann
US-amerikanischen
Anl
.
tragbares
Feuerlöschgerät
bekannt
gewesen
Behälter
verfüge
Kupplung
Druckgasflasche
auswechselbar
angeschlossen
sei
.
Behälter
befinde
Löschmittel
Flüssigkeit
mithin
auch
Wasser
sein
könne
.
nebenstehenden
Figur
gezeigt
weise
Löschmittelbehälter
gesonderte
Einfüllöffnung
Gewindebüchse
Verschlussdeckel
eingeschraubt
werden
könne
Einfüllöffnung
Merkmal
verschließen
.
Hinblick
K16
bekannte
Löschgerät
sei
Fachmann
Nachteil
offensichtlich
gewesen
Wiederbefüllen
gesamte
Armatur
abgeschraubt
werden
müsse
.
sei
aufwändig
mehrfaches
Verwenden
Löschgeräts
Einsatzort
Vorratsbehälter
mittransportiert
werden
müssten
jedoch
ebenfalls
aufwändig
sei
.
Übrigen
lasse
tatsächliche
Bedarf
nur
schwer
abschätzen
.
Nachteile
habe
Fachmann
Hand
gelegen
K16
entsprechenden
Feuerlöschgerät
Vorratsbehälter
gesonderten
Einfüllöffnung
Vorbild
verschließbaren
Verschlussdeckel
auszustatten
.
sei
Fachmann
naheliegende
Weise
Gegenstand
Patentanspruch
gelangt
.
.
hält
Angriffen
Berufung
stand
.
1
.
Gegenstand
Patentanspruchs
ist
Patentgericht
Recht
patentfähig
angesehen
worden
erfinderischen
Tätigkeit
beruht
.
Berufung
hat
Annahme
Patentgerichts
K16
offenbare
Merkmal
Verschlussdeckel
verschließbaren
gesonderten
Wassereinfüllöffnung
Merkmal
Merkmale
Patentanspruchs
nur
Offenbarung
Merkmal
Verbindung
Druckgasflasche
Wasserbehälter
herstellenden
Schnellkupplung
angegriffen
.
Insoweit
unterstellt
Senat
Patentgericht
zutreffend
definierte
Fachmann
K16
Schnellkupplung
entnimmt
insbesondere
Ankuppeln
Druckgasflasche
zusätzliches
Werkzeug
ermöglicht
.
zeigt
tragbares
Feuerlöschgerät
u.a.
Aufnahme
Löschflüssigkeit
auch
Wasser
geeigneten
Behälter
gesonderte
Einfüllöffnung
Verschlussdeckel
verfügt
Merkmal
vorsieht
.
Verschlussdeckel
Figur
üblicher
Sechskantdeckel
gezeigt
wird
ändert
.
Behälter
kann
Deckels
geöffnet
werden
Armaturen
Behälter
herausschrauben
müssen
.
Notwendigkeit
Gabelschlüssel
Aufdrehen
Sechskantdeckels
verwenden
müssen
steht
ausgeführt
Merkmal
Widerspruch
.
-9-
Fachmann
hatte
K16
beschriebene
Feuerlöschgerät
gesonderten
Wassereinfüllöffnung
gezeigt
wird
auszustatten
Verbindung
Druckgasflasche
Wasserbehälter
übliche
Schnellkupplung
vorzusehen
.
K16
weist
Fachmann
ausdrücklich
Einsatzmöglichkeiten
Feuerlöschgeräts
Wasser
Tröpfchennebel
versprüht
erweitern
lassen
Gerät
mobil
tragbar
Druckgasquelle
lösbar
Vorratsbehälter
verbunden
ist
K16
Sp
.
Z.
Sp
.
Z.
Sp
.
.
lösbaren
Verbindung
lässt
Beschreibung
optimale
Paarung
"
Druckgasquelle
Vorratsbehälter
erreichen
Sp
.
.
Beispielsweise
könne
einzige
Druckgasquelle
nacheinander
Vorratsbehälter
angeschlossen
werden
Wasservorrat
versprühen
Sp
.
8)
.
Ferner
könnten
Druckgasquellen
unterschiedlich
hohem
Druck
unterschiedlichem
Druckgas
verwendet
werden
Sp
.
.
K16
hebt
weiter
bestimmte
Ausführungsform
Löschvorrichtung
getrennten
Ausführung
Vorratsbehälter
besonders
leicht
einfach
handhaben
sei
jeweils
eigenständige
Bauelemente
leicht
ausgewechselt
bausatzartig
miteinander
kombiniert
werden
könnten
Sp
.
.
spricht
K16
Vorteil
Nutzer
flexibel
nutzbare
Vorrichtung
bietet
unterschiedlichen
Anforderungen
verschiedener
Einsatzfälle
unterschiedliche
Kombinationen
Wasservorratsbehälter
Druckgasbehälter
Rechnung
tragen
kann
.
Annahme
Patentgerichts
habe
Fachmann
Veranlassung
gegeben
aufgezeigten
Kombinationsmöglichkeiten
praktische
Tauglichkeit
überprüfen
gegebenenfalls
auch
Alternativen
Erwägung
ziehen
ist
beanstanden
.
Erwägung
Berufung
aufeinander
folgende
Anschluss
einzigen
Druckgasquelle
Vorratsbehälter
sei
praxisfremd
rechtfertigt
K16
Fachmann
aufgezeigten
vielfältigen
Möglichkeiten
Kombination
Druckgasflasche
Wasservorratsbehälter
Sinne
optimalen
Paarung
"
fachlicher
Sicht
untauglich
insgesamt
verwerfen
.
K16
stellte
Fachmann
tragbares
Feuerlöschgerät
Kombination
zweier
Hauptelemente
Augen
nur
Herstellung
"
bausatzartig
"
Sp
.
auch
Einsatzfall
verbinden
lassen
Verbindung
unabhängig
voneinander
sind
.
Schrift
erläutert
Versprühen
Wassers
Nebel
erlaubt
Wasservorrat
gering
halten
Sp
.
Z.
;
gerade
wird
tragbares
dennoch
effektives
Löschgerät
möglich
.
Fachmann
war
erkennbar
Gesichtspunkt
durchaus
sinnvoll
sein
kann
Druckgasvorrat
Wassermenge
bestimmen
Behälter
enthalten
ist
Nutzer
Geräts
noch
tragen
kann
so
bemessen
Mehrzahl
gefüllter
Wasservorratsbehälter
ausreicht
Beschreibung
Möglichkeit
Anschlusses
Behälter
angesprochen
.
musste
Fachmann
anregen
einfachen
Möglichkeit
Wiederbefüllung
Wasserbehälters
suchen
Wasservorrat
versprüht
ist
.
Wasserbehälter
unabhängig
Druckgasbehälter
ist
erst
verbunden
wird
drängt
Alternative
aufeinanderfolgenden
Anschluss
Wasserbehälter
Behälter
neu
befüllen
insbesondere
Mehrzahl
Wasserbehältern
Verfügung
steht
anders
Verwendung
Löschschaums
Befüllung
hälters
besonderen
Anforderungen
stellen
sind
Wasseranschluss
Einsatzfall
häufig
Verfügung
steht
.
zeigt
K16
bausatzartigen
Zusammenfügung
Vorratsbehälters
Druckgasflasche
Flexibilität
Handhabung
Feuerlöschgeräts
Nutzer
Vorgang
selbst
bewirken
kann
.
Fachmann
enthielt
Anregung
Nutzer
Handhabung
nur
regelmäßig
erforderlichen
Austausch
Druckgasflasche
genauso
ebenso
regelmäßig
auftretenden
Bedarf
Wiederbefüllung
Vorratsbehälters
Vornahme
Nutzer
selbst
bewirken
lassen
ebenso
einfachen
Mitteln
realisiert
werden
konnte
.
bot
gesonderte
Einfüllöffnung
Mittel
Wahl
beschrieben
wurde
.
erlaubt
einfache
Wiederbefüllung
Entfernung
Armaturen
so
Nutzer
selbst
vornehmen
kann
.
Weiterentwicklung
war
somit
naheliegend
beruhte
erfinderischer
Tätigkeit
.
Anregung
K16
Feuerlöschgerät
so
gestalten
Druckgasflasche
Vorratsbehälter
leicht
ausgewechselt
werden
können
Nutzer
besonders
leicht
einfach
gehandhabt
werden
kann
war
Fachmann
weiterhin
erwarten
Kupplung
Druckgasflasche
Vorratsbehälter
Anforderungen
auszugestalten
.
Stand
Technik
Verfügung
stehenden
Kupplungen
boten
damals
verfügbare
übliche
Schnellkupplungen
Betätigung
zusätzliches
Werkzeug
Einsatzfall
erforderliche
schnelle
zugleich
zuverlässige
Verbindung
Druckgasflasche
Vorratsbehälter
erkennbar
begünstigte
.
Auch
Weiterentwicklung
zusammen
Vorsehen
gesonderten
Wassereinfüllöffnung
Merkmal
Gegenstand
führt
war
Fachmann
naheliegend
beruhte
erfinderischer
Tätigkeit
.
2
.
Anhaltspunkte
Einbeziehung
Merkmalen
Unteransprüche
patentfähigen
Gegenstand
ergeben
könnte
sind
geltend
gemacht
noch
ersichtlich
.
IV
.
Kostenfolge
beruht
§
Abs.
PatG
Abs.
.
Meier-Beck
Richter
Dr.
ist
erkrankt
kann
unterschreiben
.
Meier-Beck
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung